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Das Recht am eigenen Bild von relativen und absoluten Personen der Zeitgeschichte

  • Die Dissertation versucht, die Normen des Bildnisrechts von 1907 im Sinne des Jahres 2000 zu betrachten und einen alternativen Rechtsansatz aufzuzeigen, indem für einzelne Fallgruppen von Prominenten der Rahmen abgesteckt wird, in dem sie sich eine Abbildung auch ohne ihre Einwilligung gefallen lassen müssen. Im Grundsatz soll dieser Rahmen auf das beschränkt sein, was die jeweilige Person tatsächlich bekannt und prominent macht. Dabei darf nach dem Autor nicht von der Person auf die Bedeutung des Bildes geschlossen werden. Vielmehr soll der Informationsgehalt des Bildes über die Zeitgeschichtlichkeit entscheiden. Das dem Bildnisrecht als Persönlichkeitsrecht entgegenstehende Informationsinteresse der Öffentlichkeit soll sich nur auf den Bereich beziehen können, für den der Prominente aus der Masse der Menschen hervortritt. Nur für diesen Bereich seiner Person überwiegt das Öffentlichkeitsinteresse sein Selbstbestimmungsrecht. In allen anderen Bereichen greift nach Ansicht des Autors das Bildnisrecht zum Schutz auch des Prominenten durch.

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Metadaten
Author:Peter Eisenbarth
ISBN:978-3-89649-572-3
Publisher:Hartung-Gorre
Place of publication:Konstanz
Advisor:Prof. Dr. Astrid Stadler
Document Type:Doctoral Thesis
Language:German
Year of Completion:2000
Date of first Publication:2000/05/23
Publishing Institution:Universität Konstanz
Granting Institution:Universität Konstanz
Date of final exam:2000/05/23
Release Date:2023/11/21
Tag:Person der Zeitgeschichte
Volume:2000
Edition:1. Auflage
Page Number:152
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt