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Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Begriff der Wirtschaftlichkeit und der Frage was der Gesetzgeber unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit versteht. Dargestellt wird diese Thematik anhand einer Fassadendämmung an einem Einfamilienhaus. Im Mittelpunkt stehen durchgeführte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen um eine Wirtschaftlichkeit im Sinne des Gesetzgebers zu bestätigen. Abgeschlossen wird die Arbeit durch weitere Anreize wie z.B. eine gesetzliche Wirtschaftlichkeit ebenfalls erreicht werden kann.
Die Bachelorarbeit „Die Dienstrechtsreform in Baden-Württemberg - ein großer Wurf“ befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Dienstrechtsreformgesetz Baden-Württemberg (DRG) und dabei insbesondere mit dem neuen Laufbahnrecht (Teil III LBG), das zum 01.01.2011 in Kraft getreten ist. Neben den Auswirkungen des DRG auf das Laufbahnrecht wird auch der Themenbereich Besoldung einbezogen, da dieser seit der Reform auch enger mit dem Laufbahnrecht (z. B durch Festlegung besonderer Eingangsämter im mittleren Dienst) verzahnt ist. Diese Arbeit verschafft einen Überblick über die neuen Regelungen und zeigt die Entwicklung bei der Beamtenbesoldung auf.
Die Coronakrise beschäftigt nicht nur den medizinischen Bereich, sondern auch die Wirtschaft, die Politik und das Recht. Die Master-Thesis untersucht die Entschädigungsmöglichkeiten aus dem Primärrechtsschutz des Infektionsschutzgesetzes. Anschließend wird aus vergangenen Urteilen zur Staatshaftung abgeleitet, ob darin ein möglicher Sekungärrechtsschutz für Betriebsschließungen liegt.
Der Fachkräftemangel zwingt die öffentliche Verwaltung dazu, bisherige Denkmuster aufzubrechen. Prinzipien wie eine wirtschaftliche und sparsame Personalwirtschaft oder die Bestenauslese lassen vermuten, der öffentliche Dienst müsse mittels engmaschiger Auswahlkriterien aus einer Fülle von Bewerbungen entscheiden, wer die letzte freie Planstelle besetzen darf. Die Praxis sieht dagegen anders aus. Insbesondere in der bautechnischen Verwaltung werden schon länger Qualifikationsprofile ausgeweitet, Bewerbungsfristen verlängert und Aufgaben auf die verbleibende Belegschaft verlagert. Die tarifliche Eingruppierungsmöglichkeit als sonstige Beschäftigte stellt dabei ein praktisches Personalmanagement-Instrument dar, dessen Potenzial noch nicht ausgeschöpft wird. Diese Arbeit hat zum Ziel, die einschlägige Theorie und Praxis gegenüberzustellen und Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen.
In der vorliegenden Diplomarbeit wird am Beispiel der Kunst am Bau der Begriff des Kunstwerkemanagements erläutert, welche Gründe es dafür gibt und wie es tatsächlich umgesetzt wird. Zudem werden Vorschläge für eine Verbesserung des derzeitigen Vorgehens genannt und Prognosen für die weitere Entwicklung abgegeben.