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Nach einer kurzen Begriffsbestimmung von Führung und Führungskraft, erfolgt eine Darstellung der aktuellen Beschäftigungssituation von Frauen in der öffentlichen Verwaltung und deren Unterrepräsentanz in Führungspositionen. Es werden mögliche Aufstiegsbarrieren aufgeführt, die in einer Umfrage an der Hochschule auf ihre praktische Relevanz geprüft wurden. Abschließend werden Ansätze zur Vermeidung von Aufstiegsbarrieren aufgezeigt.
Die Diplomarbeit gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil wird zuerst die Entstehungsgeschichte der Euthanasie dargestellt. Danach folgt die Entwicklung der Patientenverfügung von der Entstehung in den 70er Jahren in der Vereinigten Staates von Amerika bis heute. Es wird dann auf die Entwicklung in Europa und Deutschland eingegangen. Die Entwicklung in Deutschland, von den ersten Entwürfen, über die Diskussionen in Politik, Literatur und Medien bis hin zum Erlass der entsprechenden Gesetzlichen Regelung – dem dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts. Der Zweite Teil beschäftigt sich konkret und intensiv mit dem Gesetz. Dazu wird erst ein Ausgangsfall dargestellt und anhand diesem Fall in einer Vorbemerkung die rechlichen Aspekte der Patientenverfügung allgemein erläutert. Dazu gehören die Relevanz der Krankheit des Erstellers, die Grundlage des Verfahrens, die Problematik der Einwilligung und die Rechtsnatur der Patientenverfügung, die Auslegung, der Adressat und die Bindungswirkung einer Patientenverfügung, Nichtigkeitsgründe, Konsens zwischen Arzt und Betreuer oder Bevollmächtiger und die Widerrufsproblematik wird kurz angerissen. Danach wird nunmehr gesetzlich normierte Prüfungsverfahren wird veranschaulicht. Dazu werden vier Alternativen, die den Ausgangsfall weiterführen dargestellt. In der ersten Alternative wird das Prüfungsverfahren ausführlich dargestellt. Zunächst wird die Legaldefinition in Tatbestandsmerkmale zerlegt. Die ersten drei Merkmale, Einwilligungsfähigkeit, Volljährigkeit und Schriftlichkeit, werden gutacherlich Dargestellt und Geprüft. Danach wird auf die Bestimmtheit – unter Einbeziehung der Ansichten, die in der Literatur, vertreten werden – eingegangen. Bei dem letzten Merkmal, das Einwilligen oder Untersagen, wird das Selbstbestimmungsrecht anhand der Grundrechtlichen Aspekte hergeleitet. Danach erfolgt die Darstellung der Sterbehilfe-Problematik, die Grundsätze der ärztlichen Behandlung, die Einwilligung und das Untersagen bei der Patientenverfügung und die Grundzüge des Arzt-Patienten-Verhältnisses in Deutschland. Nach dieser Prüfung der Legaldefiniton erfolgt die weitergehende Prüfung des Bevollmächtigten, ob die Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation passt („Aktualitätsprüfung“). Das Ergebnis der Alternative, mit Berücksichtigung der Rechtsfolge, wird zum Schluss zusammengefasst. Schwerpunkt der Alternativen ist jedoch die Prüfung des Inhalts der Patientenverfügung. Dieser ist, bei gleich bleibender Situation, immer anders. Deshalb liegt der Schwerpunkt der Prüfung der letzten drei Fälle auf diesem Tatbestandsmerkmal. Die Anderen werden nur sehr kurz dargestellt, da sich zum Ausgangsfall und der ersten Alternative nichts geändert hat. Eine nochmalige ausführliche Prüfung wäre monoton und einschläfernd. Es wird untersucht, wie der Inhalt und die tatsächliche Situation sein müssen, damit die Patientenverfügung anerkannt wird. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage, wie bestimmt der Inhalt einer Patientenverfügung sein muss. Im letzten Kapitel erfolgt eine Zusammenfassung der Arbeit, mit einem kleinen Ausblick auf die Entwicklung, die in den nächsten Jahren stattfinden muss.
Diese Diplomarbeit hat drei Hauptziele. Erstens einen Überblick über die Dienstleistungsrichtlinie als supranationales Recht zu geben. Zweitens die Dienstleistungsrichtlinie in Umsetzung mit der Friedhofsordnung der Stadt Neckarsulm zu analysieren und drittens den Regiebetrieb im Friedhofs- und Bestattungswesen im Unterschied zum Eigenbetrieb zu beleuchten.
Die Diplomarbeit beschäftigt sich mit den Möglichkeiten, die sich für Kommunen bei der Gliederung ihres Haushalts nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht ergeben. Sie enthält eine Handlungsempfehlung für die Haushaltsgliederung der Stadt Süßen. Diese Empfehlung basiert auf den Erfahrungen der Städte und Gemeinden aus Baden-Württemberg, die bisher auf die kommunale Doppik umgestellt haben.
Der Begriff Web 2.0 ist in aller Munde. Viele neue Anwendungen, die im Internet auftauchen, werden mit dem Begriff versehen und auch immer mehr Unternehmen schmücken ihre Produkte damit aus. Doch was hat es mit diesem neuen Trend auf sich? Und vor allem, welche Möglichkeiten ergeben sich daraus für Unternehmen oder Verwaltungen? Diesen Fragen versucht diese Arbeit auf den Grund zugehen. Von der Klärung der Begrifflichkeiten, über die Funktionsweise der Anwendungen, bis hin zu den Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, soll möglichst umfassend das Thema Web 2.0 für Unternehmen abgehandelt werden. Letztendlich soll die Frage geklärt werden, ob das Web 2.0 für Unternehmen eher ein Risiko oder doch eine Revolution bedeuten kann.
Lebensarbeitszeitkonten
(2010)
Mit Hilfe von Lebensarbeitszeitkonten soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben werden, über die Dauer seines Erwerbslebens hinweg, ein Guthaben anzusammeln und diesen dann zur Finanzierung seines Vorruhestandes zu verwenden ohne dabei Nachteile, wie z.B. Abschläge in der Rentenversicherung, zu erlangen. Diese Arbeit beschäftigt sich in erster Linie mit der Frage, ob Lebensarbeitszeitkonten in der Praxis effizient zur Finanzierung des Vorruhestandes eingesetzt werden können. Ein Vergleich zum ursprünglichen Altersteilzeitmodell und zu den traditionellen Wegen der betrieblichen Altersversorgung wird im letzten Abschnitt dieser Arbeit gezogen.
Inhalt der vorliegenden Arbeit ist die Personalentwicklung von Mitarbeitern in der öffentlichen Verwaltung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Untersuchung der Anwendung und Bedeutung von unterschiedlichen Personalentwicklungsinstrumenten in den Kommunalverwaltungen. Hierfür wurden die Personalstellen von 135 kommunalen Behörden in Baden-Württemberg, darunter 100 Städte mit mehr als 20 000 Einwohnern und 35 Landratsämter, einer empirischen Untersuchung unterzogen. Mittels eines standardisierten Fragebogens wurde die jeweils gebräuchliche Personalentwicklungspraxis der Organisationseinheiten schriftlich abgefragt. Ziel dieser Befragung ist, die gängige Personalentwicklungspraxis in den kommunalen Behörden zu untersuchen. Wesentliche Fragestellungen dabei sind: - Welche Bedeutung hat Personalentwicklung in der Praxis? - Welche Ziele werden bei der Personalentwicklung der Mitarbeiter verfolgt? - Welche Instrumente und Methoden der Personalentwicklung kommen zum Einsatz? - Wie stellt sich die praktische Vorgehensweise bei der Durchführung von Personalentwicklungsmaßnahmen dar? Zunächst wird in Kapitel 2 auf die Zielsetzung und Bedeutung, sowie die damit einhergehende Problemstellung eingegangen. Ebenso werden die an der Personalentwicklung beteiligten Personenkreise und die Anforderungen an diese behandelt , bevor im 3. Kapitel Arten und Methoden der Personalentwicklung näher beschrieben werden. Das 4. Kapitel erläutert die Planung und Durchführung der empirischen Untersuchung, sowie die Methoden der Datenerhebung und Datenauswertung. Kapitel 5 stellt anschließend die Ergebnisse der Umfrage dar. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse erfolgt in Kapitel 6 eine Schlussbetrachtung, welche erkannte Problematiken bei der Personalentwicklungspraxis aufzeigt. Abschließend geben Handlungsempfehlungen einen kurzen Ausblick.