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In dieser Bachelorarbeit geht es um Mobbing. Von der Begriffsabgrenzung bis hin zu den Ursachen und den Folgen. Auch die möglichen Interventions- und Präventionsmaßnahmen von Seiten eines Unternehmens werden beleuchtet. Zum Abschluss gehe ich noch auf die möglichen rechtlichen Schritte von Seiten eines Mobbingopfers ein. Die Arbeit soll einen Überblick über alle, sowohl für das Mobbingopfer als auch für ein Unternehmen, relevanten Informationen rund um Mobbing geben.
Der Haushalt ist ein Spiegelbild von Werthaltungen, Prioritäten und der Verteilungsstruktur in einer Gesellschaft sowie ein Ausdruck der Politik. Die Wirkung der in einen Haushaltsplan „gegossenen“ Verteilungspolitik trifft durch Einnahmen und Ausgaben unmittelbar und mittelbar die Bevölkerung. Investiert das Land in den Ausbau einer Autobahn oder fördert es den Ausbau von Kindertageseinrichtungen? Gender Budgeting (GB) bringt in die Wirkungsbetrachtung des Haushalts den Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit ein und bietet verschiedene Instrumente, um die Gleichstellungswirkung zu untersuchen. Im Fokus steht die Frage: „Welche Auswirkung hat die jeweilige finanzpolitische Maßnahme auf die Gleichstellung der Geschlechter – verringert sie die Ungleichheit, vergrößert sie sie oder lässt sie sie unverändert?“
Die Pflegezusatzversicherung
(2011)
Es wird erläutert, welche Leistungen die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt und warum es sinnvoll ist, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Außerdem werden die drei Versicherungsformen Pflegerentenversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflegetagegeldversicherung näher beleuchtet und verglichen. Es wird ein kurzer Ausblick auf die geplante Pflegereform 2011 gegeben.
In dieser Bachelorarbeit geht es um den Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge. Wandelt der Arbeitnehmer Entgelt für die betriebliche Altersvorsorge um, hat der Arbeitgeber dadurch eine Sozialabgabenersparnis. Das beitragspflichtige Bruttoentgelt mindert sich um den Betrag, der umgewandelt wird. Diese Ersparnis kann der Arbeitgeber nun vollständig oder nur teilweise an den Arbeitnehmer weitergeben, indem er ihm einen arbeitgeber-finanzierten Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge gibt. Durch diesen Zuschuss entstehen zahlreiche Vorteile sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Auf der Arbeitnehmerseite handelt es sich hauptsächlich um betriebswirtschaftliche, personal-politische und soziale Vorteile. Der Arbeitnehmer wird durch diesen Zuschuss auf die betriebliche Altersvorsorge aufmerksam und schließt häufiger eine solche ab, was wichtig ist um Altersarmut zu vermeiden. Er erzielt durch die staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge, durch den Arbeitgeberzuschuss und durch die Zinsen und Zinseszinsen eine unvergleichbar hohe Rendite. Außerdem treffen die Vorteile des Arbeitgebers auch für ihn zu, da die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, Arbeitsklima, Motivation u.a. verbessert wird. Schließlich gibt es noch verschiedene Sonderformen des Arbeitgeber-zuschusses, von denen hier zwei der gängigsten Sonderformen vorgestellt werden. Der Arbeitgeber kann statt vermögenswirksamen Leistungen eine betriebliche Altersvorsorge gewähren oder statt einer Gehaltserhöhung eine betriebliche Altersvorsorge gewähren. Dadurch spart er auch Sozialabgaben, die er dem Arbeitnehmer als Zuschuss geben kann.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Feststellung der Erwerbsfähigkeit als Voraussetzung für den Arbeitslosengeld II- Bezug. Neben den allgemeinen rechtlichen Regelungen bis 2010 und ab 2011 wird das Hauptaugenmerk auf den Personenkreis der Abhängigen von illegalen Drogen gerichtet. Außerdem werden die praktische Umsetzung und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen der Suchthilfeeinrichtung Kontaktladen Offenburg und dem SGB II- Träger erläutert.
In der Bachelorarbeit zum Thema „Pflege-Transparenzvereinbarung stationär – Beitrag zur Qualitätssteigerung?“ wird zunächst erläutert, wie sich das Qualitätsmanagement im Bereich der Pflege in den USA, Kanada und Deutschland entwickelt hat. Anschließend wird der Aufbau der Pflege-Transparenzvereinbarung und des Transparenzberichtes erklärt. Nachdem der Optimierungsbedarf bezüglich der Pflege-Transparenzvereinbarung aus wissenschaftlicher Sicht erläutert worden ist, erfolgt die Auswertung der zu diesem Thema durchgeführten Bewohner- und Mitarbeiterumfragen. Der Zusammenfassung der politischen Entwicklung folgt eine abschließende Betrachtung.
Die Leistungen nach dem SGB II an Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
(2011)
Darstellung der Leistungen des SGB II an unter 25-Jährige. Insbesondere das Prinzip „Fördern und Fordern“, das Auszugsverbot nach § 22 Abs.2a SGB II und die besondere Sanktionsregelung nach § 31 Abs.5 SGB II, deren Rechtmäßigkeit zusätzlich geprüft wird. Außerdem werden die Regelleistung, die Eingliederungsvereinbarung und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 näher betrachtet.
Die Arbeit geht nach einer kurzen Vorstellung der Stadt Leutkirch im Allgäu und der Definition des Begriffs „Vandalismus“ zuerst auf die verschiedenen Erscheinungsformen und deren strafrechtliche Würdigung ein. Anschließend wird die Situation im Speziellen auf Leutkirch bezogen untersucht, um nachfolgend verschiedenste Lösungsansätze aufzuzeigen und zu bewerten.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit Sponsoring in der öffentlichen Verwaltung am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart. Einem kurzen Überblick über Sponsoring allgemein folgt die besondere Hervorhebung des Sozialsponsoring. Die besondere Bedeutung und die Unterschiede zu den anderen Sponsoring-Bereichen werden dargestellt und anhand eines aktuellen Fallbeispiels aus Stuttgart verdeutlicht. Danach wird am Beispiel der Stadtverwaltung Stuttgart untersucht, - ob die Kommunen ihre Mitarbeiter selbst, z. B. mit Hilfe von Verwaltungsvorschriften, über den richtigen Umgang mit Sponsoring informieren müssen oder ob Sponsoring unter § 78 Abs. 4 GemO subsumiert werden kann, bzw., ob bereits eine gesetzliche Regelung besteht, - ob diese Verwaltungsvorschriften überhaupt notwendig sind und - was deren Inhalt sein sollte. Abschließend wird das schrittweise Vorgehen bei der Akquirierung und Verwendung von Sponsoring-Mitteln am Beispiel von Stuttgart ermittelt. Die Ergebnisse werden in einer allgemeinen Sponsoring-Leitlinie dargestellt, welche sowohl von den Ämtern Stuttgarts als auch von anderen öffentlichen Verwaltungen herangezogen werden kann.