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Schon bei der Erstellung des BGB wurde jahrelang diskutiert, ob Rechte im Grundbuch als Brief- oder als Buchrecht geführt werden. Man entschied sich letztlich für das Briefrecht. Es besteht die Möglichkeit, durch Zusatzvereinbarung den Brief auszuschließen; dieses Buchrecht ist seit Jahren üblich. Heute sind auch die Grundbücher digitalisiert, weshalb die Frage aufgeworfen ist, ob sich das BGB ggf. anpassen und die Situation von Brief- und Buchrecht umgekehren sollte?