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Steuereinnahmen brechen drastisch ein, Sozialausgaben explodieren; die Kommunen bekommen die Auswirkungen der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise jetzt erst richtig zu spüren. Gleichzeitig sollen sie neue Betreuungsangebote schaffen, bereits vorhandene ausbauen, Kindertageseinrichtungen zu hoch qualifizierten Kindertagesstätten entwickeln (Pisadebatte) und die Integration durch frühe Sprachförderprogramme unterstützen. Für Bund und Länder ist es einfach, fachliche Vorgaben zu machen, da die Finanzierungsverantwortung bei den Kommunen liegt. Das Auseinanderfallen von fachlicher und finanzieller Zuständigkeit führt zu einer problematischen Eigendynamik, bei der letztendlich die Kommunen das Nachsehen haben. Im Mittelpunkt dieser Diplomarbeit steht die Frage, warum die institutionelle Kinderbetreuung eine immer größere Zerreißprobe für das kommunale Budget darstellt. Der Praxisteil fokussiert zum einen auf die Finanzierung solcher städtischen Einrichtungen und zum anderen auf die Kostenentwicklung, die anhand der Stadt Bietigheim-Bissingen und der Gemeinde Tamm verdeutlicht wird.
Zu wenig Studentinnen der Verwaltungsfachhochschulen kandidieren für das Bürgermeisteramt, obwohl sie gut qualifizierte Kandidatinnen wären. Um herauszufinden, welche Gründe für die Studentinnen gegen eine Kandidatur sprechen, werden in dieser Arbeit die bisher herausgefundenen Hinderungsgründe der Frauenforschung mit den Einflussfaktoren der Rekrutierung zu Bürgermeisterwahlen verbunden und auf den Einfluss bei den aktuellen Studentinnen der Verwaltungsfachhochschulen überprüft.
Darf der Staat einen Menschen gezielt töten, um einen anderen zu retten? Situationen, wie die einer Geiselnahme oder eines Amoklaufs, erfordern teilweise drastische Maßnahmen zur Rettung der Opfer. Heftig umstritten ist dabei die Zulässigkeit eines gezielten Todesschusses. Die Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Rechtmäßigkeit eines solchen gezielten Todesschusses. Dieser wird zunächst in das Polizeirecht und die dortigen Handlungsmöglichkeiten eingebettet, um anschließend auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden zu können. Es soll eine Befugnisnorm herausgearbeitet werden, welche die Polizei überhaupt zu einem solchen Eingriff ermächtigt und geprüft werden, ob dieser Eingriff mit den Grundrechten zu vereinbaren ist. Da der gezielte Todesschuss in den einzelnen Bundesländern und dem Bund mitunter anders geregelt ist, als im Land Baden-Württemberg, wird die Regelung des PolG hierzulande mit jenen Regelungen der anderen Länder und jenen des Bundes verglichen. Adressat der Arbeit soll vor allem der ausführende Polizeibeamte sein. Denn vor allem bei Amoklagen ist er meist der Erste am Tatort. Ihm soll aufgezeigt werden, unter welchen Voraussetzungen ein gezielter Todesschuss möglicherweise erforderlich und rechtmäßig ist. Außerdem soll er einen kurzen Überblick darüber erhalten, mit welchen Folgen er persönlich zu rechnen hat, falls es tatsächlich zu einem solchen gezielten Todesschuss kommen sollte. Daher wird am Ende der Arbeit noch einmal speziell auf die Folgen für den Polizeibeamten eingegangen werden.
Darf der Staat einen Menschen gezielt töten, um einen anderen zu retten? Situationen, wie die einer Geiselnahme oder eines Amoklaufs, erfordern teilweise drastische Maßnahmen zur Rettung der Opfer. Heftig umstritten ist dabei die Zulässigkeit eines gezielten Todesschusses. Die Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Rechtmäßigkeit eines solchen gezielten Todesschusses. Dieser wird zunächst in das Polizeirecht und die dortigen Handlungsmöglichkeiten eingebettet, um anschließend auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden zu können. Es soll eine Befugnisnorm herausgearbeitet werden, welche die Polizei überhaupt zu einem solchen Eingriff ermächtigt und geprüft werden, ob dieser Eingriff mit den Grundrechten zu vereinbaren ist. Da der gezielte Todesschuss in den einzelnen Bundesländern und dem Bund mitunter anders geregelt ist, als im Land Baden-Württemberg, wird die Regelung des PolG hierzulande mit jenen Regelungen der anderen Länder und jenen des Bundes verglichen. Adressat der Arbeit soll vor allem der ausführende Polizeibeamte sein. Denn vor allem bei Amoklagen ist er meist der Erste am Tatort. Ihm soll aufgezeigt werden, unter welchen Voraussetzungen ein gezielter Todesschuss möglicherweise erforderlich und rechtmäßig ist. Außerdem soll er einen kurzen Überblick darüber erhalten, mit welchen Folgen er persönlich zu rechnen hat, falls es tatsächlich zu einem solchen gezielten Todesschuss kommen sollte. Daher wird am Ende der Arbeit noch einmal speziell auf die Folgen für den Polizeibeamten eingegangen werden.