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Die Dissertation versucht, die Normen des Bildnisrechts von 1907 im Sinne des Jahres 2000 zu betrachten und einen alternativen Rechtsansatz aufzuzeigen, indem für einzelne Fallgruppen von Prominenten der Rahmen abgesteckt wird, in dem sie sich eine Abbildung auch ohne ihre Einwilligung gefallen lassen müssen. Im Grundsatz soll dieser Rahmen auf das beschränkt sein, was die jeweilige Person tatsächlich bekannt und prominent macht. Dabei darf nach dem Autor nicht von der Person auf die Bedeutung des Bildes geschlossen werden. Vielmehr soll der Informationsgehalt des Bildes über die Zeitgeschichtlichkeit entscheiden. Das dem Bildnisrecht als Persönlichkeitsrecht entgegenstehende Informationsinteresse der Öffentlichkeit soll sich nur auf den Bereich beziehen können, für den der Prominente aus der Masse der Menschen hervortritt. Nur für diesen Bereich seiner Person überwiegt das Öffentlichkeitsinteresse sein Selbstbestimmungsrecht. In allen anderen Bereichen greift nach Ansicht des Autors das Bildnisrecht zum Schutz auch des Prominenten durch.
Ziel dieser Arbeit war das bürgerschaftliche Engagement in den Forstrevieren Baden-Württembergs näher zu untersuchen, zu diskutieren und seine Chancen und Möglichkeiten darzustellen. Gibt es überhaupt bürgerschaftliches Engagement in Wald und Forstwirtschaft? Wenn ja, wie stellt es sich in der Realität dar? Eignet es sich für Partizipation und Information und somit für vertrauensschaffende Öffentlichkeitsarbeit? Können mit der Arbeit und Unterstützung der Engagierten Aufgaben des Waldbesitzers übernommen werden? Haben die freiwillig Engagierten einen Gewinn durch ihr bürgerschaftliches Engagement? Wenn ja, welchen? Und schließlich stellt sich die Frage: wenn Chancen im bürgerschaftlichen Engagement für Wald und Forstwirtschaft liegen, wie kann es gefördert und unterstützt und politisch verankert werden?