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Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit Zusatzqualifikationen im medizinischen sowie sozialpädagogischen Bereich. Sie betreuen vorrangig sogenannte Problemfamilien. Durch ihre Arbeit haben sie frühzeitig Zugang zu dieser speziellen Zielgruppe, wodurch schon erste Anzeichen von Kindeswohlgefährdung erkannt werden können.
Zunächst werden die rechtlichen Grundlagen der FFH-Richtlinie erörtert, um dann auf die Kollision ihres Schutzregimes mit der Planungshoheit und die Integration in das BauGB einzugehen. Zudem werden die Anforderungen an die FFH-Prüfung anhand aktueller Rechtsprechung dargestellt sowie deren Auswirkungen auf die Bauleitplanung.