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Die Diplom-Arbeit beschäftigt sich mit der Modernisierung der Gesamtverwaltung und speziell des Jugendamts. Die Veränderungen, die das Neue Steuerungsmodell mit sich bringt sind sehr weitgreifend und überschreiten alle bisher vorhandenen Reformgedanken. Im Gegensatz zum restlichen Teil der Verwaltung kommt es im Bereich der Jugendhilfe zu speziellen Umsetzungs- und Anwendungsproblemen. Die Diplom-Arbeit zeigt schrittweise auf, aus welchen Elementen das Neue Steuerungsmodell besteht und welche speziellen Gegebenheiten in der sozialen Arbeit vorliegen und berücksichtigt werden müssen. Schwerpunktmäßig wird das Element „outputorientierte Steuerung auf der Grundlage von Produktbeschreibungen“ näher betrachtet. Es wird erörtert, ob die Einführung von Produkten und Produktbeschreibungen, die sehr wirtschaftlich orientiert sind, dem pädagogischen Ansatz in der Jugendhilfe widersprechen könnten. Fortan wurde eine beispielhafte Produktbeschreibung für den Bereich Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften erstellt. Mittels einer Umfrage sind die aktuellen Einstellungen und Bemühungen zur bevorstehenden Einführung des Neuen Steuerungsmodells aller 48 Jugendämter in Baden-Württemberg ermittelt worden. Die Erkenntnisse der Umfrage und die Ansätze des Neuen Steuerungsmodells, bzw. seine Auswirkungen im Bereich der Jugendhilfe, wurden einer kritischen Würdigung unterzogen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass das betriebswirtschaftlich orientierte Neue Steuerungsmodell nicht grundsätzlich in einer konfliktären Beziehung mit dem fachspezifischen Besonderheiten der Jugendhilfe steht und die Einführung von Produkten und Produktbeschreibungen durchaus einige Vorteile mit sich bringen kann.
Im ersten Teil dieser Arbeit werden die Aufgaben der Jugendämter beim Kinderschutz dargelegt und Berührungspunkte und Schnittstellen zum Familiengericht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage aufgezeigt. Da für die Bewältigung dieser neuen Aufgaben und Herausforderungen die Kooperation zwischen den Institutionen eine große Rolle spielt, ist es wichtig, die Bedeutung dieses Begriffs zu erläutern, sowie darzustellen, unter welchen Voraussetzungen eine Verbesserung der Kooperationsstrukturen erreicht werden kann. Im zweiten Teil werden die Ergebnisse, der im Rahmen dieser Arbeit durchgeführten empirischen Untersuchung zur Kooperation zwischen den Jugendämtern und Familiengerichten im Kinderschutz dargestellt. Sie vermitteln einen Eindruck darüber, wie die Kooperation von den beteiligten Institutionen und Ihren Mitarbeitern aktuell beurteilt wird und welche Erwartungen die Kooperationspartner für eine gelingende und erfolgreiche Zusammenarbeit jeweils aneinander haben.
Am 1. 9. 2009 ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft getreten. Durch die Reform wurde das Nebeneinander von Vorschriften des FGG, der ZPO und der Hausratsverordnung beseitigt und eine einheitliche Verfahrensordnung geschaffen. Die im Zentrum dieser Arbeit stehenden Abstammungssachen wurden ausnahmslos als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausgestaltet. Die Arbeit befasst sich mit der Thematik, inwiefern sich das neue Verfahrensrecht auf die Rolle des Jugendamtes als Ergänzungspfleger bei der Vaterschaftsanfechtung und als Beistand bei der Vaterschafts-feststellung auswirkt und versucht ein erstes Fazit über die neu ausgestalteten Abstammungssachen nach einem Jahr FamFG zu ziehen.
Am 1. 9. 2009 ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft getreten. Durch die Reform wurde das Nebeneinander von Vorschriften des FGG, der ZPO und der Hausratsverordnung beseitigt und eine einheitliche Verfahrensordnung geschaffen. Die im Zentrum dieser Arbeit stehenden Abstammungssachen wurden ausnahmslos als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausgestaltet. Die Arbeit befasst sich mit der Thematik, inwiefern sich das neue Verfahrensrecht auf die Rolle des Jugendamtes als Ergänzungspfleger bei der Vaterschaftsanfechtung und als Beistand bei der Vaterschafts-feststellung auswirkt und versucht ein erstes Fazit über die neu ausgestalteten Abstammungssachen nach einem Jahr FamFG zu ziehen.
Die Diplom-Arbeit beschäftigt sich mit der Modernisierung der Gesamtverwaltung und speziell des Jugendamts. Die Veränderungen, die das Neue Steuerungsmodell mit sich bringt sind sehr weitgreifend und überschreiten alle bisher vorhandenen Reformgedanken. Im Gegensatz zum restlichen Teil der Verwaltung kommt es im Bereich der Jugendhilfe zu speziellen Umsetzungs- und Anwendungsproblemen. Die Diplom-Arbeit zeigt schrittweise auf, aus welchen Elementen das Neue Steuerungsmodell besteht und welche speziellen Gegebenheiten in der sozialen Arbeit vorliegen und berücksichtigt werden müssen. Schwerpunktmäßig wird das Element „outputorientierte Steuerung auf der Grundlage von Produktbeschreibungen“ näher betrachtet. Es wird erörtert, ob die Einführung von Produkten und Produktbeschreibungen, die sehr wirtschaftlich orientiert sind, dem pädagogischen Ansatz in der Jugendhilfe widersprechen könnten. Fortan wurde eine beispielhafte Produktbeschreibung für den Bereich Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften erstellt. Mittels einer Umfrage sind die aktuellen Einstellungen und Bemühungen zur bevorstehenden Einführung des Neuen Steuerungsmodells aller 48 Jugendämter in Baden-Württemberg ermittelt worden. Die Erkenntnisse der Umfrage und die Ansätze des Neuen Steuerungsmodells, bzw. seine Auswirkungen im Bereich der Jugendhilfe, wurden einer kritischen Würdigung unterzogen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass das betriebswirtschaftlich orientierte Neue Steuerungsmodell nicht grundsätzlich in einer konfliktären Beziehung mit dem fachspezifischen Besonderheiten der Jugendhilfe steht und die Einführung von Produkten und Produktbeschreibungen durchaus einige Vorteile mit sich bringen kann.
Im ersten Teil dieser Arbeit werden die Aufgaben der Jugendämter beim Kinderschutz dargelegt und Berührungspunkte und Schnittstellen zum Familiengericht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage aufgezeigt. Da für die Bewältigung dieser neuen Aufgaben und Herausforderungen die Kooperation zwischen den Institutionen eine große Rolle spielt, ist es wichtig, die Bedeutung dieses Begriffs zu erläutern, sowie darzustellen, unter welchen Voraussetzungen eine Verbesserung der Kooperationsstrukturen erreicht werden kann. Im zweiten Teil werden die Ergebnisse, der im Rahmen dieser Arbeit durchgeführten empirischen Untersuchung zur Kooperation zwischen den Jugendämtern und Familiengerichten im Kinderschutz dargestellt. Sie vermitteln einen Eindruck darüber, wie die Kooperation von den beteiligten Institutionen und Ihren Mitarbeitern aktuell beurteilt wird und welche Erwartungen die Kooperationspartner für eine gelingende und erfolgreiche Zusammenarbeit jeweils aneinander haben.