Refine
Document Type
- Article (33)
- Conference Proceeding (14)
- Book (4)
- Part of a Book (2)
- Annotation (1)
- Journal (1)
- Working Paper (1)
Language
- German (56)
Has Fulltext
- no (56)
Is part of the Bibliography
- yes (56)
Keywords
- E-Government (1)
Institute
Robert Müller und Christoph Schmidt widmen sich in ihrer Kurzstudie der Frage, ob und inwieweit die Besteuerung in Zukunft durch die Finanzverwaltung proaktiv und weitgehend interaktionslos durchgeführt werden kann. Dabei analysieren sie das gegenwärtige Besteuerungsverfahren, werten die Literatur zur digitalen Weiterentwicklung des Besteuerungsverfahrens umfassend aus und untersuchen die Vor- und Nachteile eines digitalisierten Besteuerungsverfahrens in anderen Ländern. Insbesondere dieser Blick auf ausländische Verfahren macht deutlich, dass auch in Deutschland noch ein erhebliches Potential zur Weiterentwicklung des Besteuerungsverfahrens mit Hilfe der modernen Datenverarbeitung möglich ist.
Den wesentlichen Teil ihrer Studie bilden Lösungsansätze für eine proaktive Veranlagung im Bereich der direkten Besteuerung und im Bereich der Mehrwertsteuer. Dabei werden im Bereich der direkten Besteuerung die E-Bilanz, die Arbeitnehmereinkünfte und die Alterseinkünfte in den Blick genommen. Im Bereich der Mehrwertsteuer stehen die verschiedenen Modelle in europäischen Mitgliedstaaten und die Vereinheitlichung auf europäischer Ebene im Mittelpunkt der Untersuchung.
Die Autoren zeigen auf, wie sich die Besteuerung in Zukunft weiterentwickeln könnte. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass sie nicht in den eingefahrenen Bahnen des bisherigen Besteuerungsverfahrens lediglich kleinere digitale Anpassungen diskutieren, sondern unter Berücksichtigung ausländischer Beispiele neue und kreative Ideen entwickeln, wie sich das Potential der Digitalisierung im Steuerrecht ausschöpfen lässt. Ziel ist eine weitgehend interaktionslose Besteuerung auf der Grundlage einer medienbruchfreien Ende-zu-Ende-Automation, die aber auch die Chance zu mehr und intensiverem menschlichen Kontakt bieten soll.
Die automatisierte Bearbeitung der Steuererklärungen in Deutschland im Vergleich zu Österreich
(2020)
Digitalisierung ist das Schlagwort unserer Zeit und kaum ein Lebensbereich bleibt davon unberührt. Für den Einzelnen, die Gesellschaft, die Unternehmen und den Staat bietet sie immense Chancen. Die weiterhin nicht überstandene COVID-19-Pandemie führt dazu, dass dem digitalen Wandel in bisher ungeahnter Geschwindigkeit eine enorme praktische Bedeutung zukommt. Vor diesem Hintergrund erfolgt mit der Untersuchung ein Rechtsvergleich der Besteuerungsverfahren Österreichs und Deutschlands. Ziel ist es, über das Verfahren im Nachbarland zu informieren und die Unterschiede zum deutschen Recht pointiert herauszuarbeiten. Für Deutschland resultiert daraus die Chance, Konzepte und Lösungen der österreichischen Finanzverwaltung bei der Fortentwicklung von E-Government auszuwerten und sowohl von den positiven wie auch negativen Erfahrungen zu profitieren. So können konkrete Reformvorschläge für das deutsche Besteuerungsverfahren erarbeitet und die daraus resultierenden Chancen dargestellt werden.
Kosten der Besteuerung. Definitionen und Aufgaben der Steuergestaltungslehre: Kritische Analyse
(2015)
Mit dem vorliegenden Beitrag wird die Bedeutung maschinell auswertbarer Datenbasen für die Funktionsweise der elektronischen Risikomanagementsysteme der deutschen Finanzverwaltung aufgezeigt. Die vorhandenen Datenbestände können für eine Vielzahl von Zwecken genutzt oder miteinander verknüpft werden. Daher stehen unter Berücksichtigung des datenschutzrechtlichen Grundsatzes der Zweckbindung die unions- und verfassungsrechtlichen Rechtsgrundlagen zur (Weiter-)Verarbeitung der Daten im Fokus der Ausführungen.
Mit dem vorliegenden Beitrag wird die Bedeutung maschinell auswertbarer Datenbasen für die Funktionsweise der elektronischen Risikomanagementsysteme der deutschen Finanzverwaltung aufgezeigt. Die vorhandenen Datenbestände können für eine Vielzahl von Zwecken genutzt oder miteinander verknüpft werden. Daher stehen unter Berücksichtigung des datenschutzrechtlichen Grundsatzes der Zweckbindung die unions- und verfassungsrechtlichen Rechtsgrundlagen zur (Weiter-)Verarbeitung der Daten im Fokus der Ausführungen.