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Citizens’ participation became quite common in municipal settings in Germany in the recent years. If the registration and identification methods used are examined, nearly each participation process relies on the possession of a simple email-address as a sole requirement. More secure methods, like introduced by the eIDAS-regulation and the Revised Payment Services Directive (PSD2) and hence commonly available, are totally neglected. The paper analyzes different types of citizens’ participation, derives the theoretical minimum requirements for proof of the identity of the participants and provides insights collected from interviews with organizers of participation processes. It concludes with recommendations which will hopefully lead to a more sustainable and resilient e-participation for the future.
Smart City als Begriff ist für viele Kommunen nach wie vor mit Fragezeichen behaftet. In der vorliegenden Arbeit werden die drei Städte Singapur, Tallinn und Karlsruhe untersucht. Es wird ein entsprechender Bewertungsrahmen zur Bewertung von Städten vorgestellt. Aus den Ergebnissen können ggf. die notwendigen Entwicklungsschritte für andere Städte geplant werden.
COVID-19 accelerated the drive towards distance learning, typically supported by web-based eLearning resources. There are also studies reviewing the transition to such as teaching style, whether in conjunction with traditional classroom teaching or as a supplement. This paper will focus on ERP-based teaching within a larger program to establish tertiary distance education in eGovernment in Germany (“eGov Campus”). It attempts to structure the topic and to advance some hypotheses that will be empirically tested against real-world data and experience from introducing this style of teaching in the eGov Campus.
In diesem Artikel wird das Ergebnis einer Studie aufgearbeitet, die ergab, dass Behörden trotz ihrer Bemühungen, bürgerfreundlicher zu werden, ihre Ziele nicht erreichen können, solange sie auf Effizienz und Rechtskonformität konzentriert bleiben. Denn dadurch erkennen sie die Transparenzprobleme, mit denen die Einwohnerinnen und Einwohner heute konfrontiert sind, nicht. Diese sind u.a. Informations-, Geschäftsprozess-, Kosten-, Gesetzesintransparenz etc. Der Artikel benennt diese, um die Grundlage für deren Bewältigung zu legen und eine klare Strategie zu ermöglichen, die den Zweck und den Umfang einer Dienstleistung verdeutlicht und ein Datenintegrationskonzept, das über alle Dienstleistungskanäle reicht, ermöglicht.
Die deutschsprachige Literatur zu e-Democracy und generell zu Wahlen kennt Wahlbetrug und insbesondere organisierten Wahlbetrug nur aus anderen Kontinenten; in Kontinentaleuropa sind es in der Eigenwahrnehmung stets Einzelfälle, bspw. der Bürgermeister aus Unterrabnitz-Schwendgraben, der bei den letzten burgenländischen Landtagswahlen bundesweite Bekanntheit erreichte. Im UK hingegen gibt es seit über 10 Jahren eine Häufung von derartigen Fällen, meist innerhalb geschlossener Gemeinden, die auch zu einer entsprechenden Rechtsprechung, Polizeimaßnahmen und einer adäquaten wissenschaftlichen Aufarbeitung führte. In den letzten Wochen wurde der Fall einer – noch nicht strafrechtlich verurteilten – Lokalpolitikerin bekannt, der dazu führte, dass die Stadtrats- und Bürgermeisterwahl in Geiselhöring vom 16. März 2014 für ungültig erklärt wurde und nun im Februar 2015 wiederholt wird. Organisierter Wahlbetrug passt nicht zum Selbstbild von Österreich und Deutschland – es ist an der Zeit, einzusehen, dass Distanzwahlverfahren generell dieses Problem in sich tragen. Beim e-Voting ist es bekannt und wird diskutiert, bei der Briefwahl bislang nicht. Die hier aufgezeigten Mechanismen, insbesondere die im Fall Geiselhöring angewandten, haben unmittelbare Auswirkung auf unsere etablierten und für sicher angesehenen Briefwahlverfahren. Der Beitrag analysiert die tw. bereits bekannten Schwächen der Briefwahl und anderer Distanzwahlverfahren und belegt die mögliche Wirkung von organisiertem Wahlbetrug. Lösungsansätze werden aufgezeigt.
Die automatisierte Bearbeitung der Steuererklärungen in Deutschland im Vergleich zu Österreich
(2020)
Mit dem vorliegenden Beitrag wird die Bedeutung maschinell auswertbarer Datenbasen für die Funktionsweise der elektronischen Risikomanagementsysteme der deutschen Finanzverwaltung aufgezeigt. Die vorhandenen Datenbestände können für eine Vielzahl von Zwecken genutzt oder miteinander verknüpft werden. Daher stehen unter Berücksichtigung des datenschutzrechtlichen Grundsatzes der Zweckbindung die unions- und verfassungsrechtlichen Rechtsgrundlagen zur (Weiter-)Verarbeitung der Daten im Fokus der Ausführungen.