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In dieser Arbeit soll die Frage geklärt werden, ob die organisatorische Trennung der Aufgabenbereiche Beistandschaften, Vormundschaften und Pflegschaften die Arbeit des Amtsvormunds positiv beeinflusst. In der Praxis werden diese Aufgaben häufig gemeinsam geführt, wobei die Beistandschaften in der Bearbeitung oftmals im Vordergrund stehen. Es werden zunächst die Grundlagen dieser drei Rechtsinstitute dargestellt und besondere Aspekte der Amtsvormundschaft hervorgehoben. Anschließend werden mit Hilfe von Expertenaussagen die Vor- und Nachteile der Spezialisierung der Vormundschaften, auch im Vergleich mit der Mischform, und die Einflussfaktoren auf eine Trennungsentscheidung herausgearbeitet.
In dieser Arbeit soll die Frage geklärt werden, ob die organisatorische Trennung der Aufgabenbereiche Beistandschaften, Vormundschaften und Pflegschaften die Arbeit des Amtsvormunds positiv beeinflusst. In der Praxis werden diese Aufgaben häufig gemeinsam geführt, wobei die Beistandschaften in der Bearbeitung oftmals im Vordergrund stehen. Es werden zunächst die Grundlagen dieser drei Rechtsinstitute dargestellt und besondere Aspekte der Amtsvormundschaft hervorgehoben. Anschließend werden mit Hilfe von Expertenaussagen die Vor- und Nachteile der Spezialisierung der Vormundschaften, auch im Vergleich mit der Mischform, und die Einflussfaktoren auf eine Trennungsentscheidung herausgearbeitet.
Die vorliegende Diplomarbeit soll deshalb einen Überblick über den Umgang mit UMF geben und auf die wichtigen Aspekte und die kritischen Punkte hinweisen. Der Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung der in § 42 SGB VIII gesetzlich verankerten Verpflichtungen des Jugendamts zur Inobhutnahme und zur Bestellung einer Vormundschaft für UMF. Hierzu werden die rechtlichen Grundlagen erläutert und eine mögliche Umsetzung in der Verwaltungspraxis am Beispiel der Stadt Stuttgart dargestellt, da das dortige Jugendamt bereits seit mehreren Jahren in besonderem Ausmaß mit der Problematik der UMF konfrontiert ist und deshalb bereits über viel Erfahrung und Spezialwissen verfügt. Thematisiert werden hierbei auch die besondere Problematik der Altersbestimmung, da in letzter Zeit zunehmend unbegleitete Flüchtlinge ankommen, bei denen Zweifel daran bestehen, ob die Altersangaben tatsächlich der Wahrheit entsprechen oder ob die jungen Menschen eventuell bereits als volljährig zu beurteilen sind. In diesem Zusammenhang stellt sich dann auch die Frage, nach welchem Recht die Beurteilung der Minderjährigkeit zu erfolgen hat und wie mit unbegleiteten jungen Menschen verfahren werden muss, bei denen angenommen wird, dass sie zwar bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei denen nach ihrem Heimatrecht die Volljährigkeit jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt. Des Weiteren soll ein grober Überblick über die besonderen Aufgaben gewährt werden, die im Rahmen der Führung der Vormundschaft für UMF zu bewältigen sind und die zusätzlich zu den ‚normalen‘ Aufgaben einer Vormundschaft anfallen und teilweise besondere Kenntnisse erfordern.
Die vorliegende Diplomarbeit soll deshalb einen Überblick über den Umgang mit UMF geben und auf die wichtigen Aspekte und die kritischen Punkte hinweisen. Der Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung der in § 42 SGB VIII gesetzlich verankerten Verpflichtungen des Jugendamts zur Inobhutnahme und zur Bestellung einer Vormundschaft für UMF. Hierzu werden die rechtlichen Grundlagen erläutert und eine mögliche Umsetzung in der Verwaltungspraxis am Beispiel der Stadt Stuttgart dargestellt, da das dortige Jugendamt bereits seit mehreren Jahren in besonderem Ausmaß mit der Problematik der UMF konfrontiert ist und deshalb bereits über viel Erfahrung und Spezialwissen verfügt. Thematisiert werden hierbei auch die besondere Problematik der Altersbestimmung, da in letzter Zeit zunehmend unbegleitete Flüchtlinge ankommen, bei denen Zweifel daran bestehen, ob die Altersangaben tatsächlich der Wahrheit entsprechen oder ob die jungen Menschen eventuell bereits als volljährig zu beurteilen sind. In diesem Zusammenhang stellt sich dann auch die Frage, nach welchem Recht die Beurteilung der Minderjährigkeit zu erfolgen hat und wie mit unbegleiteten jungen Menschen verfahren werden muss, bei denen angenommen wird, dass sie zwar bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei denen nach ihrem Heimatrecht die Volljährigkeit jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt. Des Weiteren soll ein grober Überblick über die besonderen Aufgaben gewährt werden, die im Rahmen der Führung der Vormundschaft für UMF zu bewältigen sind und die zusätzlich zu den ‚normalen‘ Aufgaben einer Vormundschaft anfallen und teilweise besondere Kenntnisse erfordern.
Die Diplom-Arbeit beschäftigt sich mit der Modernisierung der Gesamtverwaltung und speziell des Jugendamts. Die Veränderungen, die das Neue Steuerungsmodell mit sich bringt sind sehr weitgreifend und überschreiten alle bisher vorhandenen Reformgedanken. Im Gegensatz zum restlichen Teil der Verwaltung kommt es im Bereich der Jugendhilfe zu speziellen Umsetzungs- und Anwendungsproblemen. Die Diplom-Arbeit zeigt schrittweise auf, aus welchen Elementen das Neue Steuerungsmodell besteht und welche speziellen Gegebenheiten in der sozialen Arbeit vorliegen und berücksichtigt werden müssen. Schwerpunktmäßig wird das Element „outputorientierte Steuerung auf der Grundlage von Produktbeschreibungen“ näher betrachtet. Es wird erörtert, ob die Einführung von Produkten und Produktbeschreibungen, die sehr wirtschaftlich orientiert sind, dem pädagogischen Ansatz in der Jugendhilfe widersprechen könnten. Fortan wurde eine beispielhafte Produktbeschreibung für den Bereich Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften erstellt. Mittels einer Umfrage sind die aktuellen Einstellungen und Bemühungen zur bevorstehenden Einführung des Neuen Steuerungsmodells aller 48 Jugendämter in Baden-Württemberg ermittelt worden. Die Erkenntnisse der Umfrage und die Ansätze des Neuen Steuerungsmodells, bzw. seine Auswirkungen im Bereich der Jugendhilfe, wurden einer kritischen Würdigung unterzogen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass das betriebswirtschaftlich orientierte Neue Steuerungsmodell nicht grundsätzlich in einer konfliktären Beziehung mit dem fachspezifischen Besonderheiten der Jugendhilfe steht und die Einführung von Produkten und Produktbeschreibungen durchaus einige Vorteile mit sich bringen kann.
Die Diplom-Arbeit beschäftigt sich mit der Modernisierung der Gesamtverwaltung und speziell des Jugendamts. Die Veränderungen, die das Neue Steuerungsmodell mit sich bringt sind sehr weitgreifend und überschreiten alle bisher vorhandenen Reformgedanken. Im Gegensatz zum restlichen Teil der Verwaltung kommt es im Bereich der Jugendhilfe zu speziellen Umsetzungs- und Anwendungsproblemen. Die Diplom-Arbeit zeigt schrittweise auf, aus welchen Elementen das Neue Steuerungsmodell besteht und welche speziellen Gegebenheiten in der sozialen Arbeit vorliegen und berücksichtigt werden müssen. Schwerpunktmäßig wird das Element „outputorientierte Steuerung auf der Grundlage von Produktbeschreibungen“ näher betrachtet. Es wird erörtert, ob die Einführung von Produkten und Produktbeschreibungen, die sehr wirtschaftlich orientiert sind, dem pädagogischen Ansatz in der Jugendhilfe widersprechen könnten. Fortan wurde eine beispielhafte Produktbeschreibung für den Bereich Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften erstellt. Mittels einer Umfrage sind die aktuellen Einstellungen und Bemühungen zur bevorstehenden Einführung des Neuen Steuerungsmodells aller 48 Jugendämter in Baden-Württemberg ermittelt worden. Die Erkenntnisse der Umfrage und die Ansätze des Neuen Steuerungsmodells, bzw. seine Auswirkungen im Bereich der Jugendhilfe, wurden einer kritischen Würdigung unterzogen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass das betriebswirtschaftlich orientierte Neue Steuerungsmodell nicht grundsätzlich in einer konfliktären Beziehung mit dem fachspezifischen Besonderheiten der Jugendhilfe steht und die Einführung von Produkten und Produktbeschreibungen durchaus einige Vorteile mit sich bringen kann.