Refine
Year of publication
Document Type
- Article (226) (remove)
Has Fulltext
- no (226)
Keywords
- Barrierefrei (3)
- Inklusion (3)
- Tax Compliance (3)
- Vorsteuerabzug (3)
- Barrierefreiheit (2)
- Coaching, Didaktik, Lehrende, Dozierende (2)
- Diakonie (2)
- Digitalisierung (2)
- Psychologie (2)
- Antidiskriminierung (1)
Institute
In 2021/2022 a consortium of European universities delivered a scientific basis for a policy fighting fake news and hate speech with support of the Congress of Local and Regional Authorities of the Council of Europe, describing also the technical and legal basics of both phenomena. In this context a survey was performed with the delegates of the Congress and the book, which contained also the survey results, was presented to the Congress in its Spring Session 2022. In 2023 a broader survey was done in a selection of countries, which also returned 675 filled-in questionnaires from Romania. The part of the questionnaire dealing with possible remedies contained questions which remedies are considered technically and legally feasible by the participants.Confirming the results of the survey in 2021/2022 the results for Romania showed a severe lack of basic knowledge about how the internet works and its governance. In this paper we want to show the results for Romania in detail, discuss them and suggest possible training measures which seem necessary to make the local and regional politics and administration fit for the Digitalization.The analysis of data from other European countries showed that this phenomenon is not restricted to Romania but is widely recognizable all over Europe. It also confirms the results from the survey among the Congress delegates. Therefore, this paper may be based on the Romanian dataset, however it signifies a pan-European issue.The authors are grateful to Vice Dean Nicolae Urs (Babeș-Bolyai University Cluj-Napoca) and Catalin Vrabie (National University of Political Studies and Public Administration) for their support in spreading the survey among Romanian municipalities.
Schon bei der Erstellung des BGB wurde jahrelang diskutiert, ob Rechte im Grundbuch als Brief- oder als Buchrecht geführt werden. Man entschied sich letztlich für das Briefrecht. Es besteht die Möglichkeit, durch Zusatzvereinbarung den Brief auszuschließen; dieses Buchrecht ist seit Jahren üblich. Heute sind auch die Grundbücher digitalisiert, weshalb die Frage aufgeworfen ist, ob sich das BGB ggf. anpassen und die Situation von Brief- und Buchrecht umgekehren sollte?
Das Thema des Rassismus ist medial stark präsent und wird auch in akademischen Kreisen viel diskutiert, allerdings relativ wenig im Recht. Zwar existiert ein Bekenntnis zur Bekämpfung von Rassismus und rassistischen Beleidigungen in völkerrechtlichen Übereinkommen wie z. B. Art. 5 Datennetzkriminalität-Übereinkommen-Protokoll. Aber Erörterungen zur Relevanz von Rassismus und insbesondere rassistischen Beleidigungen im deutschen Recht sind relativ spärlich. Das gilt insbesondere für die Rechtslage im Zivil- und Strafrecht.
Coaching und Organisationsberatung an Schulen: welche Wege eröffnet die Positive Psychologie?
(2023)
Pandemiebedingte Verhaltensauffälligkeiten, Personalmangel, Digitalisierung, Unterricht mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen: Schulen stehen vor massiven Herausforderungen. Lehrkräfte wie Schüler:innen erleben sich als äußerst belastet. Trotz des hohen Zusammenhangs zwischen Wohlbefinden und Leistung finden Ansätze, die Wohlbefinden in das Zentrum der Schulentwicklung stellen, bisher nur spärlich Eingang ins Schulsystem. Die Positive Psychologie kann die Organisationsberatung und -entwicklung an Schulen positiv beeinflussen und ihr einen Rahmen geben. In diesem Beitrag werden verschiedene Interventionen und deren Anwendung im System Schule dargestellt. Möglichkeiten und Grenzen der Positiven Psychologie für den Schulalltag werden diskutiert.
Fear of the pandemic, loss of part-time jobs, online classes, and sometimes very limited opportunities for social interaction have all contributed to a sharp increase in students' experience of stress over the past two years. The result has been an increase in mental illness and thus a steadily rising need for psychological counseling. Policymakers in some states are now responding by increasing funding for psychological counseling at universities. However, current studies point above all to the social isolation of students, which still exists two years after the start of the pandemic. What are the consequences for the actors in the higher education system, especially in the field of student counseling, teaching and coaching?
Die Medien haben gegen staatliche Stellen einen aus der Medienfreiheit resultierenden gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf die Erteilung von Auskünften. Der Beitrag untersucht, ob und inwieweit das Steuergeheimnis gemäß § 30 AO eine Geheimhaltungsvorschrift ist, die der Erteilung von Auskünften entgegensteht.
Die Briefwahl ist bequem, einfach – und gefährlich. Ihr
kommt insbesondere unter Pandemiebedingungen eine
nicht mehr zu unterschätzende praktische Bedeutung für
die Ausübung des Wahlrechts zu. Dieser Beitrag will aus-
gehend von den verfassungsgerichtlichen Vorgaben die
im Eingangssatz behauptete Gefährlichkeit – jedenfalls
der derzeitigen rechtlichen Ausgestaltung und tatsächli-
chen Handhabung – erläutern und risikoreduzierende
Lösungsvorschläge diskutieren.
Mit Verpackungssteuern möchten Kommunen gegen Müllberge aus Pizza-Kartons und Coffee to go-Bechern ankämpfen. Für die Finanzwissenschaften sind sie ein hervorragendes Beispiel, um die Regulierung von negativen Externalitäten zu erörtern. Dieser Beitrag diskutiert die Effektivität und Effizienz einer solchen kommunalen Lenkungssteuer und entwickelt Handlungsempfehlungen aus ökonomischer Perspektive.
Tax Compliance ist in aller Munde. Verstanden als Sicherstellung eines regelkonformen, den Steuergesetzen entsprechenden Verhaltens, betrifft Tax Compliance alle Steuerpflichtigen vom Großkonzern bis zum Einzelunternehmen und zu den Mitarbeitenden. Ein Interesse an regelkonformem Verhalten haben sowohl der Steuerpflichtige selbst als auch die Steuerverwaltung: Der Steuerpflichtige ist bestrebt, ordnungs- und strafrechtliche Sanktionen sowie den Verlust seines guten Rufes zu vermeiden. Der Steuerverwaltung hingegen liegt daran, dass sich ein möglichst großer Teil der Steuerpflichtigen weitgehend selbst kontrolliert und gesetzeskonform verhält, um auf diese Weise Personalressourcen auf prüfungsbedürftige Fälle konzentrieren zu können. Beide Seiten profitieren somit von Tax Compliance die im Optimalfall in einem kooperativen Besteuerungsverfahren mündet, das letztendlich ebenfalls für beide Seiten zu Erleichterungen bei den komplexen Besteuerungs- und Prüfverfahren führt. Dieser Artikel nimmt die psychologischen und steuerrechtlichen Aspekte von Tax Compliance in den Blick.
Mit der Einführung des Art. 97 § 38 EGAO im DAC-7-Umsetzungsgesetz hat das Thema Tax Compliance neue Bedeutung gewonnen, da es erstmals möglich ist, mit einem von der Betriebsprüfung als wirksam akzeptierten steuerlichen Kontrollsystem Erleichterungen für zukünftige Betriebsprüfungen zu erreichen. Neu ist vor allem auch die Möglichkeit, sich ein steuerliches Kontrollsystem durch die Betriebsprüfung als wirksam “zertifizieren” zu lassen und damit jenseits möglicher Prüfungserleichterungen auch mehr Rechtssicherheit im Hinblick auf eine straf- und haftungsvermeidende Wirkung von Tax-Compliance-Maßnahmen zu erlangen. Diese neuen Perspektiven für ein kooperatives Besteuerungsverfahren sollten nicht nur Großbetrieben vorbehalten sein, sondern auch von kleinen und mittelständischen, häufig in der Rechtsform der GmbH organisierten Unternehmen genutzt werden, nicht zuletzt, um die persönlichen Haftungsrisiken der Geschäftsführer zu minimieren.
Der Beitrag setzt sich in einer interdisziplinären Untersuchung damit auseinander, welche psychologischen Anreize positiv auf die Tax Compliance wirken und inwieweit sie sich im Steuerverfahrensrecht durch korrespondierende rechtliche Anreize verankern lassen. Betrachtet werden zum einen die Berücksichtigung der Tax Compliance im Rahmen des Risikomanagements der Finanzverwaltung, zum anderen aber auch Möglichkeiten zur Gewährung von Verfahrenserleichterungen in der Betriebsprüfung. Neue Wege zeigt die im Zusammenhang mit der Umsetzung der DAC-7-EU-Richtlinie erfolgende Modernisierung der Abgabenordnung auf. Nach der Neuregelung in § 38 zu Art. 97 EGAO können für die Zukunft Erleichterungen bei der Betriebsprüfung gewährt werden, wenn die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS) im Hinblick auf die Einhaltung steuerlicher Vorschriften in der laufenden Betriebsprüfung bestätigt wurde.
Duale Studienformate gelten als ein Erfolgsmodell im deutschen tertiären Bildungsbereich. Der Beitrag untersucht anhand von Daten aus einem verwaltungswissenschaftlichen Bachelor-Studiengang, was eine gelungene Praxisphase aus Sicht von Studierenden ausmacht. Die Zufriedenheit der Studierenden am Lernort Praxis ist hoch. Allerdings wirken sich Qualität und Quantität der übertragenen Aufgaben stärker auf die studentische Zufriedenheit aus als die Verzahnung von Theorie und Praxis. Mit im Ausland absolvierten Praxisphasen sind Studierende vergleichbar zufrieden, obwohl Aufgaben und Theorie-Praxis-Verzahnung schlechter bewertet werden. Im untersuchten Studiengang wurde kein Unterschied in der studentischen Zufriedenheit mit Praxisphasen zwischen großen und kleinen Ausbildungsbetrieben festgestellt.
Geht doch! Menschen mit wesentlicher Behinderung finden Arbeit bei der Stadtverwaltung Stuttgart
(2023)
Menschen mit Behinderung sind auf dem ersten Arbeitsmarkt in Deutschland stark unterrepräsentiert. Seit 1974 gibt es bereits eine Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderung. Diese ist im § 71 Abs. 1, Satz 1 SGB IX wie folgt definiert: „Private und öffentliche Arbeitgeber (...) mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen (...) haben auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.“ Das Land Baden-Württemberg als Arbeitgeber erreicht seit Jahren die Pflichtbeschäftigungsquote nicht und muss Ausgleichzahlungen in Millionenhöhe leisten. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat 13 Menschen mit wesentlicher Behinderung eingestellt und sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Die HVF hat das Projekt wissenschaftlich begleitet.
Durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz, das Kern des sogenannten Wind-an-Land-Gesetzes ist, verpflichtet der Bund die Länder erstmals, einen prozentualen Anteil der Landesfläche für die Windenergie an Land auszuweisen. Die Neuregelung bedeutet einen Paradigmenwechsel gegenüber dem bisherigen Planungsrecht, das durch die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich und mögliche Ausschlusswirkung durch kommunale Konzentrationszonen gekennzeichnet war. Der weitere Ausbau der Windenergie wird nicht nur von der Flächenverfügbarkeit und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen, sondern auch anderen Faktoren wie weiteren genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen abhängen.
Drawing on an online survey of mayors from the German federal state of Baden-Wuerttemberg this article analyses (1) to what extent social media is used abusively at the municipal level, (2) how mayors react to hate speech and (3) whether the experience of such insulting comments and threats is correlated with their perception of social media as a tool for political communication. The analysis shows that hateful comments are part of the social media experience on the local level. 53.9% of the mayors have at least once experienced personal insults and hostilities on social media in their role as politicians. The majority of them (56.7%) ignored the hate speech without reaction. Significantly fewer reacted more actively: 29.8% responded to the insulting message, 5.4% blocked the hater, and 8.2% filed a judicial complaint. The statistical analysis shows that mayors who use social media in a more professional way are more likely to react to hate speech in such an active manner. Moreover, the experience of hate speech and particularly an active type of reacting are found to be positively related to mayors' perceptions of how useful they consider social media to be for political communication.
Der Grundsatz der Vorherigkeit nimmt eine wichtige Rolle in der öffentlichen Finanzwirtschaft ein. Dennoch wird v.a. im kommunalen Umfeld vielfach gegen ihn verstoßen. Dieser Beitrag untersucht die Bedeutung des Grundsatzes der Vorherigkeit, die Gründe für die zahlreichen Verstöße und zeigt Verbesserungsoptionen der aktuellen Situation auf.
Bei einer im Westjordanland unter Beteiligung eines Scharia-Gerichts erfolgten Scheidung der Ehe eines dort wohnhaften Palästinensers und einer ebenfalls dort wohnhaften Palästinenserin handelt es sich um eine sogenannte Heimatstaatenentscheidung. Stellt sich bei der Beurkundung eines Personenstandsfalles die Vorfrage, ob eine solche Scheidung im Inland anzuerkennen ist, kann die Beurkundung nicht abgelehnt werden, weil kein Verfahren auf Anerkennung der Scheidung durch die Justizverwaltungsbehörde erfolgt ist. Über die Anerkennung hat der Standesbeamte selbst zu entscheiden.
Einer Rückführung eines Kindes gemäß Art. SORGERUEBKA Artikel 12 Abs. SORGERUEBKA Artikel 12 Absatz 1 HKÜ in einen anderen Vertragsstaat, als den Staat des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes, stehen im Regelfall die Schutzzwecke des HKÜ entgegen, so dass eine solche nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt.
Die Morgengabe im deutschen Sachrecht - Unter besonderer Berücksichtigung der Sittenwidrigkeit
(2022)
In dieser zweiteiligen Beitragsreihe sollen daher weitere besonders bedeutsame Potenziale und Herausforderungen einer künftig verstärkten KI-Anwendung thematisiert werden. Unter Rückgriff auf die Differenzierung nach Front Office und Back-Office sowie nach Entschei-dungsunterstützung und Entscheidungsautomatisierung werden die beiden Letztgenannten besonders ausführlich erörtert. Diesen könnte eine zentrale Bedeutung im Zuge der Überprüfung der Steuererklärung sowie der sich anschließenden Steuerfestsetzung, d.h. der eigentlichen behördlich erstellten Leistung zukommen und sie würden damit den Prozess des Besteuerungsverfahrens tiefgreifend verändern.
Während im vorliegenden Teil I die Grundlagen im Rahmen der hybriden Fallbearbeitung skizziert sowie die Interaktion von Künstlicher Intelligenz und Amtsträgern im Rahmen der Entscheidungsunterstützung eingehend erörtert werden, liegt der Fokus des Teils II auf der Entscheidungsautomatisierung, die mit dem vollständigen Ersatz menschlicher Entscheidungsfindung einhergeht, sowie auf Konzeptenz zur Algorithmenkontrolle.