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Das Bundesverwaltungsgericht hat durch seine jüngere Rechtsprechung den Maßstab für die gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern wesentlich abgesenkt. Für die vorgeschriebene ärztliche Einstellungsuntersuchung bedeutet dies, dass bei kritischen Fällen die Begründung einer ablehnenden Einstellungsentscheidung hohen Anforderungen unterliegt und bei fehlenden belastbaren wissenschaftlichen Grundlagen praktisch ausgeschlossen ist. Für Baden-Württemberg hat der Gesetzgeber zudem neu geregelt, dass die ärztlichen Untersuchungen nicht mehr von den Gesundheitsämtern sondern von niedergelassenen oder anderen geeigneten Ärzten durchgeführt werden. Damit sind die Ernennungsbehörden vor zusätzliche Herausforderungen gestellt, die in dieser Master-Thesis durch eine Analyse der neuen Rechtslage und eine qualitativen Erhebung bei betroffenen Behörden untersucht werden.