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Coaching ist ein wirkungsvolles Format der individualisierten Personalförderung. Auch Lehrenden wird im Rahmen hochschuldidaktischer Weiterbildung diese Form der persönlichen Unterstützung angeboten – entweder beim Onboarding in Programmen für neuberufene Professorinnen und Professoren oder zur Weiterentwicklung ihrer Lehrkompetenz. Inhaltlich werden dabei immer sehr unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Auch die Strukturen der jeweiligen Hochschule beeinflussen den Coaching-Prozess und machen ihn zu einer einzigartigen Begegnung. Ist es nicht dennoch
möglich, Vergleiche zu ziehen bzw. Erkenntnisse daraus zu entwickeln, die wiederum wichtig sind zum Verständnis der Wirkungsweise des Lehrenden-Coachings? Dieser Frage geht der vorliegende Beitrag nach. Anhand von Erfahrungen aus Prozessen im Coaching für Lehrende und Rückmeldungen von Lehrenden unterschiedlicher Hochschulen wurde ein Modell entwickelt, das als Grundlage zur Evaluation dienen kann.
Coaching ist ein wirkungsvolles Format der individualisierten Personalförderung. Auch Lehrenden wird im Rahmen hochschuldidaktischer Weiterbildung diese Form der persönlichen Unterstützung angeboten – entweder beim Onboarding in Programmen für neuberufene Professorinnen und Professoren oder zur Weiterentwicklung ihrer Lehrkompetenz. Inhaltlich werden dabei immer sehr unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Auch die Strukturen der jeweiligen Hochschule beeinflussen den Coaching-Prozess und machen ihn zu einer einzigartigen Begegnung. Ist es nicht dennoch möglich, Vergleiche zu ziehen bzw. Erkenntnisse daraus zu entwickeln, die wiederum wichtig sind zum Verständnis der Wirkungsweise des Lehrenden-Coachings? Dieser Frage geht der vorliegende Beitrag nach. Anhand von Erfahrungen aus Prozessen im Coaching für Lehrende und Rückmeldungen von Lehrenden unterschiedlicher Hochschulen wurde ein Modell entwickelt, das als Grundlage zur Evaluation dienen kann.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Oktober 2017, dass ein drittes Geschlecht im Personenstandsrecht eingetragen werden muss, entstand eine neue rechtliche Vorgabe, die den im Grundrecht verankerten Schutz der geschlechtlichen Identität und dem Schutz vor Diskriminierung wegen des Geschlechts gewährleisten muss. von einer Veranstaltung zu diesem Thema an der HVF berichtet dieser Artikel.
Tax Compliance ist in aller Munde. Verstanden als Sicherstellung eines regelkonformen, den Steuergesetzen entsprechenden Verhaltens, betrifft Tax Compliance alle Steuerpflichtigen vom Großkonzern bis zum Einzelunternehmen und zu den Mitarbeitenden. Ein Interesse an regelkonformem Verhalten haben sowohl der Steuerpflichtige selbst als auch die Steuerverwaltung: Der Steuerpflichtige ist bestrebt, ordnungs- und strafrechtliche Sanktionen sowie den Verlust seines guten Rufes zu vermeiden. Der Steuerverwaltung hingegen liegt daran, dass sich ein möglichst großer Teil der Steuerpflichtigen weitgehend selbst kontrolliert und gesetzeskonform verhält, um auf diese Weise Personalressourcen auf prüfungsbedürftige Fälle konzentrieren zu können. Beide Seiten profitieren somit von Tax Compliance die im Optimalfall in einem kooperativen Besteuerungsverfahren mündet, das letztendlich ebenfalls für beide Seiten zu Erleichterungen bei den komplexen Besteuerungs- und Prüfverfahren führt. Dieser Artikel nimmt die psychologischen und steuerrechtlichen Aspekte von Tax Compliance in den Blick.
Der Beitrag setzt sich in einer interdisziplinären Untersuchung damit auseinander, welche psychologischen Anreize positiv auf die Tax Compliance wirken und inwieweit sie sich im Steuerverfahrensrecht durch korrespondierende rechtliche Anreize verankern lassen. Betrachtet werden zum einen die Berücksichtigung der Tax Compliance im Rahmen des Risikomanagements der Finanzverwaltung, zum anderen aber auch Möglichkeiten zur Gewährung von Verfahrenserleichterungen in der Betriebsprüfung. Neue Wege zeigt die im Zusammenhang mit der Umsetzung der DAC-7-EU-Richtlinie erfolgende Modernisierung der Abgabenordnung auf. Nach der Neuregelung in § 38 zu Art. 97 EGAO können für die Zukunft Erleichterungen bei der Betriebsprüfung gewährt werden, wenn die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS) im Hinblick auf die Einhaltung steuerlicher Vorschriften in der laufenden Betriebsprüfung bestätigt wurde.
In einem zweijährigen Versuch haben eine Trainerin und eine Professorin an einer Hochschule eine sehr problematische Veranstaltung zum Erfolg geführt: Speziell geschulte Tutoren konnten wertschätzend und authentisch mit den Studierenden umgehen und ihnen so individuell Wege zur Selbstständigkeit in ihrem eigenen Tempo und auf ihrem eigenen Level zeigen. Dieses Vorgehen ist in den technischen Fächern eher selten und erfordert deshalb eine gründliche Schulung. Im Normalfall ist die Durchfallquote aus verschiedenen Gründen sehr hoch.
Die geschulten Tutoren brachten eine entscheidende Verbesserung. Dieser Beitrag beschreibt die problematische Ausgangslage, die ursprünglichen Bedenken und Schwierigkeiten und dann die Schulung und ihren Hintergrund im Detail.
Service Learning – was ist das? Service Learning - übersetzt „Lernen durch Engagement“ - ist eine Lehr- und Lernform, die wissenschaftliches Lernen und gesellschaftliches Engagement verknüpft.
Studierende des Studiengangs Steuerverwaltung der Hochschule Ludwigsburg engagieren sich für die Gesellschaft im Rahmen ihrer Projektarbeiten im Fach Sozialwissenschaften.