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Die vorliegende Diplomarbeit versucht die Frage zu klären, ob es möglich ist, Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, energetisch zu sanieren. Dazu werden, nach einer kurzen Einleitung, im zweiten Kapitel die denkmalrechtlichen Bestimmungen betrachtet. Hierbei wird untersucht, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine Sache unter Denkmalschutz gestellt werden kann und welche Pflichten sich daraus ergeben. Im dritten Kapitel wird die Energieeinsparverordnung 2009 mit Schwerpunkt Energieausweis beschrieben. Im vierten Kapitel wird auf einige Konfliktpunkte eingegangen, die sich im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz ergeben. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf dem Einbau neuer Fenster der Dämmung der Fassade, der Einbindung von erneubaren Energien und dem Bereich des Eigentums. Am Ende der Arbeit wir ein Fazit gezogen und die Eingangsfrage der Arbeit beantwortet.
Die deutsche Geschichte erfuhr, wie auch die gesamte europäische Geschichte, erhebliche Veränderungen durch politische Einschnitte, in Bezug auf ihre Architektur und ihre Bauwerke. Mehr als in jedem anderen europäischen Land wurden Bauwerke und damit Zeitzeugen der Geschichte weitgehend zerstört. Um die verbliebene Bausubstanz aus der Vergangenheit zu erhalten und so Geschichte weiter sichtbar und präsent zu halten, wurde der Denkmalschutz in Deutschland zum öffentlichen Interesse erklärt und über die jeweiligen Landesgesetze als Staatszielbestimmungen definiert. Gleichzeitig jedoch unterliegt die Welt im 21. Jahrhundert einem drastischen Energiewandel. Die fossilen Brennstoffe werden absehbar aufgebraucht sein. Somit ist das Finden und Erschließen neuer Energieformen, aber auch das Senken des Energieverbrauchs essentiell für ein Land, dessen Volkswirtschaft und deren Lebensqualität. Hier erkannte die deutsche Regierung bereits früh diese Erfordernisse und setzte 1976 beginnend eine Reihe von Gesetzen ein, die das Ziel der Energieeinsparung verfolgen. Eine aktuelle Folge hieraus ist die Energieeinsparverordnung (EnEV), die klare und verbindliche Vorgaben zu energieeinsparenden und effizienzsteigernden Maßnahmen in Gebäuden macht. Dabei kann ein altes Gebäude, insbesondere ein Kulturdenkmal, nur unter Verlust seines besonderen und denkmalwürdigen Erscheinungsbildes auf einen optimalen energetischen und wärmebewahrenden Stand gebracht werden. Gleichwohl ist die Anwendung beider rechtlicher Vorgaben gleichzeitig eine Herausforderung – sowohl für den Bauherrn als auch für die zuständigen Behörden.
Die vorliegende Diplomarbeit versucht die Frage zu klären, ob es möglich ist, Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, energetisch zu sanieren. Dazu werden, nach einer kurzen Einleitung, im zweiten Kapitel die denkmalrechtlichen Bestimmungen betrachtet. Hierbei wird untersucht, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine Sache unter Denkmalschutz gestellt werden kann und welche Pflichten sich daraus ergeben. Im dritten Kapitel wird die Energieeinsparverordnung 2009 mit Schwerpunkt Energieausweis beschrieben. Im vierten Kapitel wird auf einige Konfliktpunkte eingegangen, die sich im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz ergeben. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf dem Einbau neuer Fenster der Dämmung der Fassade, der Einbindung von erneubaren Energien und dem Bereich des Eigentums. Am Ende der Arbeit wir ein Fazit gezogen und die Eingangsfrage der Arbeit beantwortet.