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Geht doch! Menschen mit wesentlicher Behinderung finden Arbeit bei der Stadtverwaltung Stuttgart
(2023)
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat sich auf den Weg gemacht – zu mehr inklusiver Teilhabe am und im Arbeitsleben. Dieser Artikel beleuchtet die grundsätzliche Bedeutung der Korrelation von Arbeit und Leben und definiert die grundlegenden Begrifflichkeiten von Behinderung, um zur empirischen Erforschung einer inklusiven Arbeitgeberin überzuleiten. Es zeigt sich: Inklusive Arbeitsstellen im öffentlichen Dienst – das geht!
Auch beim 3. Tax Slam gab es wieder viel zu lachen und es zeigte sich erneut, dass Steuern ein durchaus spannendes Thema sein können. Drei Studierende und zwei Dozierende traten in einem Vortragswettbewerb in zwei Kategorien gegeneinander an. Aufgabe war, ein steuerliches Thema interessant, humorvoll und verständlich in zehn Minuten zu präsentieren.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Oktober 2017, dass ein drittes Geschlecht im Personenstandsrecht eingetragen werden muss, entstand eine neue rechtliche Vorgabe, die den im Grundrecht verankerten Schutz der geschlechtlichen Identität und dem Schutz vor Diskriminierung wegen des Geschlechts gewährleisten muss. von einer Veranstaltung zu diesem Thema an der HVF berichtet dieser Artikel.
Geht doch! Menschen mit wesentlicher Behinderung finden Arbeit bei der Stadtverwaltung Stuttgart
(2023)
Menschen mit Behinderung sind auf dem ersten Arbeitsmarkt in Deutschland stark unterrepräsentiert. Seit 1974 gibt es bereits eine Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderung. Diese ist im § 71 Abs. 1, Satz 1 SGB IX wie folgt definiert: „Private und öffentliche Arbeitgeber (...) mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen (...) haben auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.“ Das Land Baden-Württemberg als Arbeitgeber erreicht seit Jahren die Pflichtbeschäftigungsquote nicht und muss Ausgleichzahlungen in Millionenhöhe leisten. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat 13 Menschen mit wesentlicher Behinderung eingestellt und sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Die HVF hat das Projekt wissenschaftlich begleitet.
Tax Compliance ist in aller Munde. Verstanden als Sicherstellung eines regelkonformen, den Steuergesetzen entsprechenden Verhaltens, betrifft Tax Compliance alle Steuerpflichtigen vom Großkonzern bis zum Einzelunternehmen und zu den Mitarbeitenden. Ein Interesse an regelkonformem Verhalten haben sowohl der Steuerpflichtige selbst als auch die Steuerverwaltung: Der Steuerpflichtige ist bestrebt, ordnungs- und strafrechtliche Sanktionen sowie den Verlust seines guten Rufes zu vermeiden. Der Steuerverwaltung hingegen liegt daran, dass sich ein möglichst großer Teil der Steuerpflichtigen weitgehend selbst kontrolliert und gesetzeskonform verhält, um auf diese Weise Personalressourcen auf prüfungsbedürftige Fälle konzentrieren zu können. Beide Seiten profitieren somit von Tax Compliance die im Optimalfall in einem kooperativen Besteuerungsverfahren mündet, das letztendlich ebenfalls für beide Seiten zu Erleichterungen bei den komplexen Besteuerungs- und Prüfverfahren führt. Dieser Artikel nimmt die psychologischen und steuerrechtlichen Aspekte von Tax Compliance in den Blick.
Der Beitrag setzt sich in einer interdisziplinären Untersuchung damit auseinander, welche psychologischen Anreize positiv auf die Tax Compliance wirken und inwieweit sie sich im Steuerverfahrensrecht durch korrespondierende rechtliche Anreize verankern lassen. Betrachtet werden zum einen die Berücksichtigung der Tax Compliance im Rahmen des Risikomanagements der Finanzverwaltung, zum anderen aber auch Möglichkeiten zur Gewährung von Verfahrenserleichterungen in der Betriebsprüfung. Neue Wege zeigt die im Zusammenhang mit der Umsetzung der DAC-7-EU-Richtlinie erfolgende Modernisierung der Abgabenordnung auf. Nach der Neuregelung in § 38 zu Art. 97 EGAO können für die Zukunft Erleichterungen bei der Betriebsprüfung gewährt werden, wenn die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS) im Hinblick auf die Einhaltung steuerlicher Vorschriften in der laufenden Betriebsprüfung bestätigt wurde.
Service Learning – was ist das? Service Learning - übersetzt „Lernen durch Engagement“ - ist eine Lehr- und Lernform, die wissenschaftliches Lernen und gesellschaftliches Engagement verknüpft.
Studierende des Studiengangs Steuerverwaltung der Hochschule Ludwigsburg engagieren sich für die Gesellschaft im Rahmen ihrer Projektarbeiten im Fach Sozialwissenschaften.