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Die Leistungen nach dem SGB II an Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
(2011)
Darstellung der Leistungen des SGB II an unter 25-Jährige. Insbesondere das Prinzip „Fördern und Fordern“, das Auszugsverbot nach § 22 Abs.2a SGB II und die besondere Sanktionsregelung nach § 31 Abs.5 SGB II, deren Rechtmäßigkeit zusätzlich geprüft wird. Außerdem werden die Regelleistung, die Eingliederungsvereinbarung und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 näher betrachtet.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Feststellung der Erwerbsfähigkeit als Voraussetzung für den Arbeitslosengeld II- Bezug. Neben den allgemeinen rechtlichen Regelungen bis 2010 und ab 2011 wird das Hauptaugenmerk auf den Personenkreis der Abhängigen von illegalen Drogen gerichtet. Außerdem werden die praktische Umsetzung und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen der Suchthilfeeinrichtung Kontaktladen Offenburg und dem SGB II- Träger erläutert.
Zu Anfang soll dem Leser der Einstieg in die Thematik erleichtert werden. Dazu dient eine zeitliche Entwicklung vom Gerichtsurteil im Februar 2010 bzgl. der Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen nach dem SGB II bis zum Inkrafttreten des fertigen Gesetzes. Anschließend folgt ein weitergehender Rückblick in die Geschichte, wobei der Leser erfährt, wie es, ausgehend von ersten Ansätzen einer Sozialpolitik in Deutschland, zur Einführung von „Hartz IV“ im Jahr 2005 kam. Nach einer Beschreibung der Grundsicherung für Arbeitssuchende, einer Auslegung des Sozialstaatsprinzips und der Erläuterung der Aufgaben und Funktionen des Bundesverfassungsgerichtes, folgt eine Abhandlung über die Vorgaben des bundesverfassungsgerichtlichen Urteils. Da das BVerfG bei der Neuberechnungen der Regelsätze eine bessere Transparenz und Nachvollziehbarkeit forderte, werden diese Begriffe anschließend diskutiert. Danach wird detailliert nachvollzogen, anhand welcher Wertentscheidungen und aus welchen Berechnungsschritten sich der neue Regelsatz für Einpersonenhaushalte ergibt. Ergänzend dazu wird auch auf grundlegende Berechnungsmethoden für die Regelsatzermittlung von Paarhaushalten mit einem Kind eingegangen. Da im Zuge der vom BVerfG geforderten Neuregelung des SGB II, auch im Hinblick auf die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen nachgebessert wurde, wird der Leser auch über die Leistungen des Bildungspaketes informiert. Abschließend werden in einem Fazit mehrere Kritikpunkte und Vorschläge für Verbesserungen aufgeführt und dem Leser durch einen kurzen Ausblick eine zukünftig mögliche Entwicklung der Thematik näher gebracht.