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Das Landratsamt Biberach erwartet auf Grund der ermittelten Altersstruktur unter den Mitarbeitern in den nächsten Jahren vermehrt Personalabgänge in Führungs-positionen. Um die optimale Besetzung dieser Arbeitsplätze sicherzustellen und gleichzeitig den eigenen Mitarbeitern neue Perspektiven innerhalb des Landratsamtes bieten zu können, ist eine Erweiterung des Personalentwicklungs-konzeptes, durch ein Nachwuchsführungskräftetraining vorgesehen. Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, die zur Integration der Personalentwicklungs-maßnahme für Nachwuchsführungskräfte im Fortbildungsmanagement des Landratsamtes Biberach maßgeblichen Informationen und Daten zu ermitteln, um daraus ein Anforderungsprofil für Nachwuchsführungskräfte zu generieren, das zunächst als Grundlage der Teilnehmerauswahl im Bewerbungsverfahren fungiert und weiterhin der bedarfs- und anforderungsbezogenen Konzipierung der Trainingsmaßnahme dient. Dazu wird in einem ersten Schritt geklärt, welchen Stellenwert Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung und speziell im Landratsamt Biberach erfährt und welche Intention sich hinter der Entscheidung zur Nachwuchsführungskräfte-entwicklung verbirgt. Zur Einführung in die Thematik werden Begrifflichkeiten der Eignungsdiagnostik und der Arbeits- und Anforderungsanalyse vermittelt, sowie verschiedene Methoden und Verfahren zur Erstellung des Anforderungsprofils erläutert und dessen personalpolitische Einsatzmöglichkeiten aufgezeigt. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der systematischen Analyse und Auswertung von Stellenbeschreibungen derzeitiger Führungskräfte des Landratsamtes Biberach. Dabei werden deren Aufgaben- und Verantwortungsbereiche festgestellt und die zur Erfüllung notwendigen Anforderungen abgeleitet und gewichtet, um im Ergebnis ein Anforderungsprofil für die Position einer künftigen Führungskraft und ein Mindest-anforderungsprofil als Grundlage für die Auswahl der Teilnehmer der Trainingsmaßnahme aufzustellen.
Der Haushalt ist ein Spiegelbild von Werthaltungen, Prioritäten und der Verteilungsstruktur in einer Gesellschaft sowie ein Ausdruck der Politik. Die Wirkung der in einen Haushaltsplan „gegossenen“ Verteilungspolitik trifft durch Einnahmen und Ausgaben unmittelbar und mittelbar die Bevölkerung. Investiert das Land in den Ausbau einer Autobahn oder fördert es den Ausbau von Kindertageseinrichtungen? Gender Budgeting (GB) bringt in die Wirkungsbetrachtung des Haushalts den Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit ein und bietet verschiedene Instrumente, um die Gleichstellungswirkung zu untersuchen. Im Fokus steht die Frage: „Welche Auswirkung hat die jeweilige finanzpolitische Maßnahme auf die Gleichstellung der Geschlechter – verringert sie die Ungleichheit, vergrößert sie sie oder lässt sie sie unverändert?“
In dieser Bachelorarbeit geht es um Mobbing. Von der Begriffsabgrenzung bis hin zu den Ursachen und den Folgen. Auch die möglichen Interventions- und Präventionsmaßnahmen von Seiten eines Unternehmens werden beleuchtet. Zum Abschluss gehe ich noch auf die möglichen rechtlichen Schritte von Seiten eines Mobbingopfers ein. Die Arbeit soll einen Überblick über alle, sowohl für das Mobbingopfer als auch für ein Unternehmen, relevanten Informationen rund um Mobbing geben.
Die Bachelorarbeit „Die Dienstrechtsreform in Baden-Württemberg - ein großer Wurf“ befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Dienstrechtsreformgesetz Baden-Württemberg (DRG) und dabei insbesondere mit dem neuen Laufbahnrecht (Teil III LBG), das zum 01.01.2011 in Kraft getreten ist. Neben den Auswirkungen des DRG auf das Laufbahnrecht wird auch der Themenbereich Besoldung einbezogen, da dieser seit der Reform auch enger mit dem Laufbahnrecht (z. B durch Festlegung besonderer Eingangsämter im mittleren Dienst) verzahnt ist. Diese Arbeit verschafft einen Überblick über die neuen Regelungen und zeigt die Entwicklung bei der Beamtenbesoldung auf.
Mit einem Anteil von 59,4 km hat der Ostalbkreis die längste zusammenhängende Limeslinie in Baden-Württemberg. Mit der Ernennung zum UNESCO-Weltkulturerbe im Juli 2005 bieten sich neue Vermarktungsmöglichkeiten für das kulturelle und touristische Alleinstellungsmerkmal an, um mehr Gäste in den Ostalbkreis zu ziehen. Vor allem durch eine stärkere Vermarktung und Kommunikation sollen mehr Freizeiturlauber erreicht werden. Um die touristische Nachfrage im Ostalbkreis auszubauen, musste eine intensive Angebots- und Produktentwicklung mit Unterstützung von allen touristischen Kompetenzen durchgeführt werden. Eine Analyse des Reisemarktes war die Voraussetzung, um marktgerechte Produkte anbieten zu können. Die Analyse ergab, dass der Ostalbkreis zum Thema Limes und Römer sehr gut aufgestellt ist. Das große Potenzial wurde jedoch bisher für touristische Vermarktung nicht ausgereizt. Der darauf aufbauende Workshop hatte deshalb zum Ziel Produkte für Tagestouristen und Kurzurlauber zum Limes zu entwickeln, die in der nächsten Saison buchbar sind. Entstanden sind drei Produktlinien zum Thema Wandern, Radfahren und den erlebnisreichsten Limesorten. Kreativität, Erinnerung und an die Zielgruppen angepasste Kriterien standen dabei im Vordergrund. Für die Vermarktung wurden Marketing-Konzepte entwickelt, die es nun umzusetzen gilt.
Die Arbeit geht nach einer kurzen Vorstellung der Stadt Leutkirch im Allgäu und der Definition des Begriffs „Vandalismus“ zuerst auf die verschiedenen Erscheinungsformen und deren strafrechtliche Würdigung ein. Anschließend wird die Situation im Speziellen auf Leutkirch bezogen untersucht, um nachfolgend verschiedenste Lösungsansätze aufzuzeigen und zu bewerten.
Am 1. 9. 2009 ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft getreten. Durch die Reform wurde das Nebeneinander von Vorschriften des FGG, der ZPO und der Hausratsverordnung beseitigt und eine einheitliche Verfahrensordnung geschaffen. Die im Zentrum dieser Arbeit stehenden Abstammungssachen wurden ausnahmslos als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausgestaltet. Die Arbeit befasst sich mit der Thematik, inwiefern sich das neue Verfahrensrecht auf die Rolle des Jugendamtes als Ergänzungspfleger bei der Vaterschaftsanfechtung und als Beistand bei der Vaterschafts-feststellung auswirkt und versucht ein erstes Fazit über die neu ausgestalteten Abstammungssachen nach einem Jahr FamFG zu ziehen.
Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Teile werden im zweiten und dritten Kapitel die Grundlagen für den Hauptteil dieser Arbeit gelegt. Im zweiten Kapitel wird auf die BauNVO allgemein eingegangen. Es wird aufgezeigt, welche Fassung der BauNVO für welche Bebauungspläne gilt. Ebenso werden die allgemeinen Vorschriften des § 1 BauNVO erläutert. Kapitel drei widmet sich der begrifflichen Unterscheidung von Vergnü-gungsstätten und der Spielhallen im Besonderen und ob die Vergnü-gungsstätten vom Begriff der Gewerbebetriebe erfasst werden. Desweiteren wird die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in den einzel-nen Baugebieten nach der BauNVO 1990 dargestellt (4). Abgerundet wird das Kapitel mit Erläuterungen zu § 15 BauNVO, der im Einzelfall zur Un-zulässigkeit eines Vorhabens führen kann (Gebot der Rücksichtnahme). Den breitesten Raum dieser Bachelorarbeit nimmt Kapitel 5 ein, das die bauplanungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten einer Kommune gegen Vergnügungsstätten und insbesondere gegen Spielhallen aufzeigen soll. Da die besonderen Festsetzungen des § 1 Absatz 4 ff. BauNVO im Rah-men eines Bebauungsplans gute Möglichkeiten zur Einschränkung eines Vorhabens bieten, wird auf diese ausführlich eingegangen. Um zu ge-währleisten, dass die Kommune ihre Planungen verwirklichen kann, ste-hen ihr Instrumente zur Sicherung zur Verfügung. Gerade im Zusammen-hang mit der Spielhallenproblematik spielen die Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen eine bedeutende Rolle. Ebenso wie die Sicherungsinstrumente kann für eine Kommune die Entwicklung eines Vergnügungsstätten- oder Spielhallenkonzepts wichtig sein; welche Schrit-te hierbei unternommen werden sollten und was dabei zu beachten ist wird dargestellt. Zuletzt werden weitere Möglichkeiten im Bauplanungs-recht sowie Bauordnungsrecht, Gewerberecht und Steuerrecht aufgeführt, aber nicht weiter thematisiert. Die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs (6) sowie ein zusammen-fassendes Fazit mit Ausblick (7) schließen die Arbeit ab.