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Als König Geysa II. (1141-1162) Deutsche als „getreue Gäste“ ins Land „jenseits der Wälder“ zum „Schutz der Krone“ gerufen hatte, begann die 850-jährige Ge-schichte der Siebenbürger Sachsen. Die Einwanderer können als die ersten euro-päischen Gastarbeiter bezeichnet werden. Jedenfalls blieben sie über die Jahrhun-derte und entwickelten eine eigene Kultur, die sie über 850 Jahre gegen zahllose Widrigkeiten bewahren konnten. Dort in der Fremde, im heutigen Siebenbürgen (zu Rumänien gehörend), vollbrachten die Siebenbürger Sachsen als „Entwick-lungshelfer“ großartige Leistungen. Sie rückten als Minderheit, gestärkt durch den christlichen Glauben, fest zusammen und entwickelten ein starkes soziales Netz-werk. Die „Saxones“ machten das Land urbar und bildeten Lebensformen aus, die ihren Wünschen entsprachen. Ihre Formen öffentlicher Verständigung, ihre ethni-sche Selbstorganisation und ihre stark werteorientierte Lebensweise lassen sich als vordemokratisch qualifizieren. Die Siebenbürger Sachsen sind Menschen, die die Freiheit liebten, diese behalten und ausbauen wollten. Siebenbürgen schottete sich als Minderheit nicht von seinem Umfeld ab, seine Kaufleute vermittelten über Jahrhunderte zwischen Okzident und Orient. Letztendlich zerstörten 45 Jahre kommunistische Herrschaft das Deutschtum in Rumänien. Obwohl die Sieben-bürger Sachsen nach Jahrhunderten in Etappen Siebenbürgen verließen, um als Deutsche unter Deutschen zu leben, sind sie nicht unsichtbar, sie bleiben als Gruppe identifizierbar. Das Zusammengehörigkeitsgefühl der Siebenbürger Sach-sen lebt in der neuen Heimat, der Bundesrepublik Deutschland als Mutterland, weiter. Um die Volksgruppe der Siebenbürger Sachsen in der Bundesrepublik Deutsch-land als Beispiel für gelungene Aussiedlerintegration darzustellen, müssen zu-nächst die informativen Aspekte beleuchtet werden: Woher kommen die Sieben-bürger Sachsen? Wer sind die Siebenbürger Sachsen? Um die Siebenbürger Sach-sen besser kennen zu lernen und ihre Beweggründe für die Emigration nach Deutschland nachzuvollziehen, ist es zwingend notwendig, deren chronologische (Entstehungs-) Geschichte zu erfassen. Dabei ist ein besonderer Schwerpunkt auf die drei großen Auswanderungswellen der Siebenbürger Sachsen in die Bundes-republik Deutschland und deren Ursachen zu legen. Denn erst wenn die Ursachen der Emigration verdeutlicht werden, kann die Aufnahmegesellschaft der Bundes-republik Deutschland das Verständnis für die Immigration der Siebenbürger Sach-sen entwickeln. Inwieweit die Aufnahmegesellschaft als Volk gewillt ist, die Sie-benbürger Sachsen in ihre Sphären aufzunehmen, verdeutlicht besonders die (Spät-) Aussiedler- sowie die Integrationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Doch Integration ist ein permanenter und wechselseitiger Prozess zwischen der Aufnahmegesellschaft und den Migranten. Deshalb stellt Integration auch an die Migranten die Anforderung, integrationswillig und integrationsaktiv zu werden, diesen Zustand beizubehalten und ständig weiterzuentwickeln. Dass die Sieben-bürger Sachsen ein hervorragendes Beispiel für gelungene Integration darstellen, muss anhand zutreffender Indikatoren der gelungenen Integration untersucht und dargestellt werden. Dazu muss zunächst die Frage geklärt werden, was denn nun eigentlich unter gelungener Integration zu verstehen ist. Durch die empirische Erhebung mittels eines voll standardisierten Fragebogens, der zur Durchführung eines Interviews vorgenommen wird, kann anhand der relevanten Indikatoren der tatsächliche Grad der Integration der Siebenbürger Sachsen in Deutschland fest-gestellt werden. Im Folgenden handelt es sich jedoch nicht um eine representative Stichprobe, da lediglich 11 Personen nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und mündlich befragt werden. Der Fragebogen wird so konzipiert, dass er nicht über-laden und damit demotivierend auf die zu interviewenden Personen wirkt. Die einzelnen Fragen werden recht einfach formuliert, damit jedermann, unabhängig vom Bildungsgrad, die Fragen leicht zu verstehen vermag. Die Intensität der In-tegration der Siebenbürger Sachsen wird durch die Korrelation der Komponente „Indikatoren gelungener Integration“ mit der Komponente „skaliertes Ergebnis jedes einzelnen Indikators durch Befragung der Siebenbürger Sachsen“ messbar gemacht. Der Soll-Zustand wird dabei mit dem Ist-Zustand in Relation gebracht und die jeweiligen Ergebnisse des mündlichen Interviews direkt an zutreffender Stelle in den Text eingebracht. Denn nur das, was messbar ist, kann auch bewertet werden.
Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung des Waffenrechtes, mit Augenmerk auf das Waffengesetz, im Laufe der letzten Jahre. Der Schwerpunkt liegt auf der neuen Erbwaffenregelung und dem Verbot des Führens von Anscheinswaffen, normiert im Zuge der Gesetzesänderung des Jahres 2008. Der Veranschaulichung beider Thematiken dient jeweils ein praxisorientierter Fall.
Die Diplomarbeit geht nach einer kurzen Einführung in das Arbeitsrecht auf die kontroversen Interessen, Ziele und Bedürfnisse der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer ein. Daraufhin wird das daraus entstehende Spannungsfeld mit politischem Hintergrund erläutert. Schließlich beschreibt der dritte Teil ausgewählte Instrumente, die der Gesetzgeber zum Interessenausgleich statuiert hat.
Diese Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Thematik, woher die katholische Kirche ihr Recht für ein eigenes Kirchenrechtssystem nimmt und wie deren Richtlinien in das moderne Bild eines Rechtsstaats passen. Hierbei wird das kircheigene Arbeitsvertragssystem im sog. „Dritten Weg“ untersucht und analysiert, ob sich dessen Entwicklung zugunsten oder zum Nachteil der kirchlichen Arbeitnehmer auswirkt. Zuletzt wird in einer näheren Betrachtung das Einstellungsverfahren sowie die Beschäftigung und Beendigungsgründe beim Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart untersucht und die Fragestellung diskutiert, welche Vorteile der kirchliche Tendenzbetrieb von seiner besonderen Fragestellung beim Einstellungsinterview hat und wie er mit konfessionslosen und nichtkatholischen Bewerbern und Mitarbeitern umgeht.
Die Diplom-Arbeit beschäftigt sich mit der Modernisierung der Gesamtverwaltung und speziell des Jugendamts. Die Veränderungen, die das Neue Steuerungsmodell mit sich bringt sind sehr weitgreifend und überschreiten alle bisher vorhandenen Reformgedanken. Im Gegensatz zum restlichen Teil der Verwaltung kommt es im Bereich der Jugendhilfe zu speziellen Umsetzungs- und Anwendungsproblemen. Die Diplom-Arbeit zeigt schrittweise auf, aus welchen Elementen das Neue Steuerungsmodell besteht und welche speziellen Gegebenheiten in der sozialen Arbeit vorliegen und berücksichtigt werden müssen. Schwerpunktmäßig wird das Element „outputorientierte Steuerung auf der Grundlage von Produktbeschreibungen“ näher betrachtet. Es wird erörtert, ob die Einführung von Produkten und Produktbeschreibungen, die sehr wirtschaftlich orientiert sind, dem pädagogischen Ansatz in der Jugendhilfe widersprechen könnten. Fortan wurde eine beispielhafte Produktbeschreibung für den Bereich Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften erstellt. Mittels einer Umfrage sind die aktuellen Einstellungen und Bemühungen zur bevorstehenden Einführung des Neuen Steuerungsmodells aller 48 Jugendämter in Baden-Württemberg ermittelt worden. Die Erkenntnisse der Umfrage und die Ansätze des Neuen Steuerungsmodells, bzw. seine Auswirkungen im Bereich der Jugendhilfe, wurden einer kritischen Würdigung unterzogen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass das betriebswirtschaftlich orientierte Neue Steuerungsmodell nicht grundsätzlich in einer konfliktären Beziehung mit dem fachspezifischen Besonderheiten der Jugendhilfe steht und die Einführung von Produkten und Produktbeschreibungen durchaus einige Vorteile mit sich bringen kann.
In dieser Diplomarbeit werden zunächst die Begriffe Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus, Neonazismus und Neofaschismus erläutert. Danach werden die Erklärungsansätze für die Attraktivität von Rechtsextremismus dargelegt. Des weiteren werden Möglichkeiten der Prävention und der Repression vorgestellt. Eine Möglichkeit der Prävention ist das Projekt "Wölfe im Schafspelz" der polizeilichen Kriminalprävention des Bundes und der Länder. "Wölfe im Schafspelz" ist eine DVD, die den Spielfilm "Platzangst", die Dokumentation "Rechtsextremismus heute - zwischen Agitation und Gewalt" und ein Filmbegleitheft enthält. Dieses Projekt wurde mittels Fragebögen bei Berufsschülern und Schülern des BVJ evaluiert, die Ergebnisse werden in dieser Diplmarbeit dargestellt.
Zunächst werden die rechtlichen Grundlagen der FFH-Richtlinie erörtert, um dann auf die Kollision ihres Schutzregimes mit der Planungshoheit und die Integration in das BauGB einzugehen. Zudem werden die Anforderungen an die FFH-Prüfung anhand aktueller Rechtsprechung dargestellt sowie deren Auswirkungen auf die Bauleitplanung.
* Landkreis (kommunale Selbstverwaltung, Aufgabenerfüllung) * wirtschaftliche Betätigung * privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Organisationsformen (Schwerpunkt Eigenbetrieb) * Kommunales Management, Immobilienmanagement, Gebäudemanagement, Facility Management * Ausgliederung eines Eigenbetriebs am konkreten praktischen beispiel erläutert * Auswirkung der Ausgliederung (anhand Praxisbeispiel erläutert)
Die Diplomarbeit gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil wird zuerst die Entstehungsgeschichte der Euthanasie dargestellt. Danach folgt die Entwicklung der Patientenverfügung von der Entstehung in den 70er Jahren in der Vereinigten Staates von Amerika bis heute. Es wird dann auf die Entwicklung in Europa und Deutschland eingegangen. Die Entwicklung in Deutschland, von den ersten Entwürfen, über die Diskussionen in Politik, Literatur und Medien bis hin zum Erlass der entsprechenden Gesetzlichen Regelung – dem dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts. Der Zweite Teil beschäftigt sich konkret und intensiv mit dem Gesetz. Dazu wird erst ein Ausgangsfall dargestellt und anhand diesem Fall in einer Vorbemerkung die rechlichen Aspekte der Patientenverfügung allgemein erläutert. Dazu gehören die Relevanz der Krankheit des Erstellers, die Grundlage des Verfahrens, die Problematik der Einwilligung und die Rechtsnatur der Patientenverfügung, die Auslegung, der Adressat und die Bindungswirkung einer Patientenverfügung, Nichtigkeitsgründe, Konsens zwischen Arzt und Betreuer oder Bevollmächtiger und die Widerrufsproblematik wird kurz angerissen. Danach wird nunmehr gesetzlich normierte Prüfungsverfahren wird veranschaulicht. Dazu werden vier Alternativen, die den Ausgangsfall weiterführen dargestellt. In der ersten Alternative wird das Prüfungsverfahren ausführlich dargestellt. Zunächst wird die Legaldefinition in Tatbestandsmerkmale zerlegt. Die ersten drei Merkmale, Einwilligungsfähigkeit, Volljährigkeit und Schriftlichkeit, werden gutacherlich Dargestellt und Geprüft. Danach wird auf die Bestimmtheit – unter Einbeziehung der Ansichten, die in der Literatur, vertreten werden – eingegangen. Bei dem letzten Merkmal, das Einwilligen oder Untersagen, wird das Selbstbestimmungsrecht anhand der Grundrechtlichen Aspekte hergeleitet. Danach erfolgt die Darstellung der Sterbehilfe-Problematik, die Grundsätze der ärztlichen Behandlung, die Einwilligung und das Untersagen bei der Patientenverfügung und die Grundzüge des Arzt-Patienten-Verhältnisses in Deutschland. Nach dieser Prüfung der Legaldefiniton erfolgt die weitergehende Prüfung des Bevollmächtigten, ob die Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation passt („Aktualitätsprüfung“). Das Ergebnis der Alternative, mit Berücksichtigung der Rechtsfolge, wird zum Schluss zusammengefasst. Schwerpunkt der Alternativen ist jedoch die Prüfung des Inhalts der Patientenverfügung. Dieser ist, bei gleich bleibender Situation, immer anders. Deshalb liegt der Schwerpunkt der Prüfung der letzten drei Fälle auf diesem Tatbestandsmerkmal. Die Anderen werden nur sehr kurz dargestellt, da sich zum Ausgangsfall und der ersten Alternative nichts geändert hat. Eine nochmalige ausführliche Prüfung wäre monoton und einschläfernd. Es wird untersucht, wie der Inhalt und die tatsächliche Situation sein müssen, damit die Patientenverfügung anerkannt wird. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage, wie bestimmt der Inhalt einer Patientenverfügung sein muss. Im letzten Kapitel erfolgt eine Zusammenfassung der Arbeit, mit einem kleinen Ausblick auf die Entwicklung, die in den nächsten Jahren stattfinden muss.
08. Juli 2006, 21 Uhr. Im Stuttgarter Gottlieb-Daimler-Stadion wird das Spiel um den dritten Platz der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland angepfiffen. Im Stadion sind weit über 50.000 Menschen. Zur selben Zeit wird in Berlin,kurz nach dem Start, eine vollbesetzte B-767 entführt. Der geänderte Flugkurs macht die zuständigen Stellen auf die Maschine aufmerksam. Es wird klar, dass die Entführer beabsichtigen, das Flugzeug mitten im Gottlieb-Daimler-Stadion zum Absturz zu bringen. Dieses Schreckensszenario erinnert an die Anschläge des 11. Septembers 2001 in den U.S.A. Diese Renegade-Angriffe waren mit ein Grund, weshalb das LuftSiG geschaffen wurde. Kernproblem dieses Gesetzes war, dass als ultima ratio auch der Abschuss eines LuftFz’s erlaubt war, selbst wenn dabei Unschuldige (Bordpersonal und Passagiere) zu Tode gekommen wären. Drastisch formuliert, konnten die Unbeteiligten an Bord durch einen Abschuss getötet werden, um die Menschen am Anschlagsziel zu retten. Diese Abwägung von „Leben gegen Leben“ war das Hauptmotiv des BVerfG’s,warum es die Abschussermächtigung für nichtig erklärte. Das Wort „renegade“ stammt aus dem Englischen und bedeutet Abtrünniger oder Überläufer. Im englischen Sprachraum war es bis zum 11. September 2001 eine Bezeichnung für konventionelle Flugzeugentführungen. Diese Diplomarbeit soll aufzeigen, ob -und falls ja -welche Alternativen es gibt, die einen Abschuss zulassen würden, um gegen Terror aus der Luft eine zulässige und effektive Eingriffsmöglichkeit zu haben. Zum notwendigen Verständnis soll zuvor ein Überblick zum LuftSiG, zur Entscheidung des BVerfG’s und zu präventiven Maßnahmen gegeben werden.
Nach einer kurzen Begriffsbestimmung von Führung und Führungskraft, erfolgt eine Darstellung der aktuellen Beschäftigungssituation von Frauen in der öffentlichen Verwaltung und deren Unterrepräsentanz in Führungspositionen. Es werden mögliche Aufstiegsbarrieren aufgeführt, die in einer Umfrage an der Hochschule auf ihre praktische Relevanz geprüft wurden. Abschließend werden Ansätze zur Vermeidung von Aufstiegsbarrieren aufgezeigt.
Diese Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine ein Mittel ist, um das Staatsziel Tierschutz praktisch durchzusetzen. Dabei soll geklärt werden, was Inhalt des Staatszieles Tierschutz ist und was Verbandsklagen überhaupt sind. Inhalt ist auch der Gesetzesantrag von Schleswig-Holstein sowie das Bremer Gesetz über ein Verbandsklagerecht. Hauptschwerpunkt der Arbeit ist die Argumentation um das Verbandsklagerecht. Dabei wird Bezug auf die Aussagen von Skeptikern und Befürwortern der Verbandsklage genommen, sowie teilweise auf die Erfahrungen mit der Natur-schutzverbandsklage.
Ausführliche Betrachtung der Voraussetzungen für die Genehmigungsbedürftigkeit und die Genehmigungsfähigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen. Kurze Erläuterung der gerichtlichen Genehmigungsverfahrens und Darstellung der haftungsrechtlichen Folgen bei Rechtswidrigkeit oder Unterlassen einer freiheitsentziehenden Maßnahme. Hinweis auf mögliche Alternativen.
Die Diplomarbeit beschäftigt sich mit den Möglichkeiten, die sich für Kommunen bei der Gliederung ihres Haushalts nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht ergeben. Sie enthält eine Handlungsempfehlung für die Haushaltsgliederung der Stadt Süßen. Diese Empfehlung basiert auf den Erfahrungen der Städte und Gemeinden aus Baden-Württemberg, die bisher auf die kommunale Doppik umgestellt haben.
Diese Diplomarbeit hat drei Hauptziele. Erstens einen Überblick über die Dienstleistungsrichtlinie als supranationales Recht zu geben. Zweitens die Dienstleistungsrichtlinie in Umsetzung mit der Friedhofsordnung der Stadt Neckarsulm zu analysieren und drittens den Regiebetrieb im Friedhofs- und Bestattungswesen im Unterschied zum Eigenbetrieb zu beleuchten.
Der Begriff Web 2.0 ist in aller Munde. Viele neue Anwendungen, die im Internet auftauchen, werden mit dem Begriff versehen und auch immer mehr Unternehmen schmücken ihre Produkte damit aus. Doch was hat es mit diesem neuen Trend auf sich? Und vor allem, welche Möglichkeiten ergeben sich daraus für Unternehmen oder Verwaltungen? Diesen Fragen versucht diese Arbeit auf den Grund zugehen. Von der Klärung der Begrifflichkeiten, über die Funktionsweise der Anwendungen, bis hin zu den Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, soll möglichst umfassend das Thema Web 2.0 für Unternehmen abgehandelt werden. Letztendlich soll die Frage geklärt werden, ob das Web 2.0 für Unternehmen eher ein Risiko oder doch eine Revolution bedeuten kann.
Teil 1: Abhandlung der leistungsorientierten Bezahlung (Arten, Bezahlung, Verfahren usw.) Teil 2: Beschreibung der Ist-Situation bei der Stadt Süßen, Vorstellung des Programms "MAX" Teil 3: Mitarbeiterbefragung und Auswertung Teil 4: Vorteile/Nachteile des Süßener Systems, Handlungsempfehlung sowie Übertragbarkeit auf andere Verwaltungen
Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit der Erzieherinnenausbildung und deren Wandel im Laufe der Zeit. Die einstige Kindergärtnerin/Hortnerin entwickelte sich zur staatlich anerkannten Erzieherin. Seit über 5 Jahren werden mittlerweile auch Studiengänge angeboten, die sich mit Kindern unter sechs Jahren und deren Erziehung und Bildung beschäftigen. Der Studienabschluss Bachelor of Arts spiegelt das wider, was international schon lange vorherrscht – nämlich eine Qualitätsverbesserung der Ausbildung, damit verbunden ein besseres Ansehen des Berufes und ein höheres Gehalt der Fachkräfte und, bei weitem wohl das Wichtigste, eine Qualitätsverbesserung der Kinderbetreuung. In dieser Arbeit wird untersucht, ob die Anhebung der Ausbildung auf Hochschulniveau nötig ist und welche gesellschaftlichen Veränderungen dafür die Gründe sind. Zunächst wird die geschichtliche Entwicklung des Berufes und der Ausbildung resümiert und anschließend mit anderen europäischen Staaten verglichen. Es werden Gründe für eine Qualitätsverbesserung der Ausbildung und auch deren Nutzen erläutert. Hier wird im Besonderen Wert auf die Inhalte und die Erfahrungen in der Umsetzung des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten gelegt. Anhand praktischer Beispiele soll verdeutlicht werden, wie sich die Vergütungssituation zwischen Ausbildung und Studium unterscheidet - die Unterschiede bestehen dabei sowohl während der Ausbildungszeit als auch im Beruf. Zur Untermalung der theoretischen Inhalte werden zwei Meinungen aus der Praxis veröffentlicht – zum Einen von der Leiterin der Grund- und Hauptschule der Gemeinde Ofterdingen, zum Anderen von der Fachberaterin für Kindertageseinrichtungen des Landkreises Tübingen. Im Fazit ist das Ergebnis der Diplomarbeit formuliert.
In einem Vergleich zwischen Theorie und Praxis wird am Beispiel des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg aufgezeigt, welche Voraussetzungen für eine gute Planung eines Assessment Centers beachtet werden sollen. Die wichtigsten Planungsschritte werden dargestellt und erläutert. Die Anforderungsanalyse rückt dabei in den Mittelpunkt der Betrachtung, da sie die Qualität aller Planungsschritte sowie die Aussagekraft der Ergebnisse des Assessment Centers wesentlich beeinflusst.
Lebensarbeitszeitkonten
(2010)
Mit Hilfe von Lebensarbeitszeitkonten soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben werden, über die Dauer seines Erwerbslebens hinweg, ein Guthaben anzusammeln und diesen dann zur Finanzierung seines Vorruhestandes zu verwenden ohne dabei Nachteile, wie z.B. Abschläge in der Rentenversicherung, zu erlangen. Diese Arbeit beschäftigt sich in erster Linie mit der Frage, ob Lebensarbeitszeitkonten in der Praxis effizient zur Finanzierung des Vorruhestandes eingesetzt werden können. Ein Vergleich zum ursprünglichen Altersteilzeitmodell und zu den traditionellen Wegen der betrieblichen Altersversorgung wird im letzten Abschnitt dieser Arbeit gezogen.
Das Auswahlverfahren für den Beruf der Verwaltungsfachangestellten bei der Stadt Tauberbischofsheim
(2010)
Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob sich der Eignungstest der I. A. P. Unternehmensberatung und die Arbeitsprobe der Stadt Tauberbischofsheim gleich gut zur Auswahl von Verwaltungsfachangestellten eignen oder Unterschiede in der Eignung bestehen bzw. eine Kombination der beiden Verfahren die beste Lösung darstellt. Um dies beurteilen zu können werden anhand der DIN 33430 die Qualitätskriterien in der Personaldiagnostik erläutert. Anschließend die verschiedenen Auswahlinstrumente kurz vorgestellt und näher auf den Eignungstest und die Arbeitsprobe eingegangen. Nach der Aufstellung der Hypothesen werden konkret am Beispiel der Stadt Tauberbischofsheim die beiden Verfahren beschrieben und auf Basis der Arbeitsprobe zur Berufsbezogenen Intelligenz für Büro- und kaufmännische Tätigkeiten (AZUBI-BK) von Yvonne Klingner ein neues Konzept zur Kombination der Instrumente entwickelt. Bei der Überprüfung der Hypothesen werden folgenden Ergebnissen festgestellt: - Es gibt Unterschiede in der Eignung von Eignungstest und Arbeitsprobe, die Arbeitsprobe 2008 ist weniger und die Arbeitsprobe 2009 besser geeignet als der Eignungstest. - Die Abwandlung des AZUBI-BK ist am besten zur Auswahl von Verwaltungsfachangestellten geeignet. Die Unterschiede zwischen den Verfahren sind jedoch nicht gravierend, so dass es bei der Wahl der Methode auf die jeweilige Situation bzw. Philosophie der Kommune ankommt. Keines der überprüften eignungsdiagnostischen Instrumente ist optimal.
Inhalt der vorliegenden Arbeit ist die Personalentwicklung von Mitarbeitern in der öffentlichen Verwaltung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Untersuchung der Anwendung und Bedeutung von unterschiedlichen Personalentwicklungsinstrumenten in den Kommunalverwaltungen. Hierfür wurden die Personalstellen von 135 kommunalen Behörden in Baden-Württemberg, darunter 100 Städte mit mehr als 20 000 Einwohnern und 35 Landratsämter, einer empirischen Untersuchung unterzogen. Mittels eines standardisierten Fragebogens wurde die jeweils gebräuchliche Personalentwicklungspraxis der Organisationseinheiten schriftlich abgefragt. Ziel dieser Befragung ist, die gängige Personalentwicklungspraxis in den kommunalen Behörden zu untersuchen. Wesentliche Fragestellungen dabei sind: - Welche Bedeutung hat Personalentwicklung in der Praxis? - Welche Ziele werden bei der Personalentwicklung der Mitarbeiter verfolgt? - Welche Instrumente und Methoden der Personalentwicklung kommen zum Einsatz? - Wie stellt sich die praktische Vorgehensweise bei der Durchführung von Personalentwicklungsmaßnahmen dar? Zunächst wird in Kapitel 2 auf die Zielsetzung und Bedeutung, sowie die damit einhergehende Problemstellung eingegangen. Ebenso werden die an der Personalentwicklung beteiligten Personenkreise und die Anforderungen an diese behandelt , bevor im 3. Kapitel Arten und Methoden der Personalentwicklung näher beschrieben werden. Das 4. Kapitel erläutert die Planung und Durchführung der empirischen Untersuchung, sowie die Methoden der Datenerhebung und Datenauswertung. Kapitel 5 stellt anschließend die Ergebnisse der Umfrage dar. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse erfolgt in Kapitel 6 eine Schlussbetrachtung, welche erkannte Problematiken bei der Personalentwicklungspraxis aufzeigt. Abschließend geben Handlungsempfehlungen einen kurzen Ausblick.
Die vorliegende Diplomarbeit soll deshalb einen Überblick über den Umgang mit UMF geben und auf die wichtigen Aspekte und die kritischen Punkte hinweisen. Der Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung der in § 42 SGB VIII gesetzlich verankerten Verpflichtungen des Jugendamts zur Inobhutnahme und zur Bestellung einer Vormundschaft für UMF. Hierzu werden die rechtlichen Grundlagen erläutert und eine mögliche Umsetzung in der Verwaltungspraxis am Beispiel der Stadt Stuttgart dargestellt, da das dortige Jugendamt bereits seit mehreren Jahren in besonderem Ausmaß mit der Problematik der UMF konfrontiert ist und deshalb bereits über viel Erfahrung und Spezialwissen verfügt. Thematisiert werden hierbei auch die besondere Problematik der Altersbestimmung, da in letzter Zeit zunehmend unbegleitete Flüchtlinge ankommen, bei denen Zweifel daran bestehen, ob die Altersangaben tatsächlich der Wahrheit entsprechen oder ob die jungen Menschen eventuell bereits als volljährig zu beurteilen sind. In diesem Zusammenhang stellt sich dann auch die Frage, nach welchem Recht die Beurteilung der Minderjährigkeit zu erfolgen hat und wie mit unbegleiteten jungen Menschen verfahren werden muss, bei denen angenommen wird, dass sie zwar bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei denen nach ihrem Heimatrecht die Volljährigkeit jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt. Des Weiteren soll ein grober Überblick über die besonderen Aufgaben gewährt werden, die im Rahmen der Führung der Vormundschaft für UMF zu bewältigen sind und die zusätzlich zu den ‚normalen‘ Aufgaben einer Vormundschaft anfallen und teilweise besondere Kenntnisse erfordern.
Aufgrund des demographischen Wandels in Deutschland wird die Anzahl der Senioren in Zukunft stark zunehmen. Die Auswirkungen werden besonders in den Kommunen spürbar sein. Daher ist es in den Städten und Gemeinden schon jetzt von großer Bedeutung eine nachhaltige Seniorenpolitik zu betreiben. Anhand der Stadt Bad Mergentheim wird der Weg zu einer rundum seniorenfreundlichen Kommune beschrieben.
Diese Diplomarbeit befasst sich neben der aktuellen Rechtslage in der Vaterschaftsbegutachtung auch mit den naturwissenschaftlichen Grundlagen im Bereich der Humangenetik. Der Zweck ist, diese Wissenschaft für Laien verständlich zu erklären und kritisch zu hinterfragen. Folglich werden mögliche Problemfelder erläutert und zur Vermeidung dieser Fehlerquellen Lösungsvorschläge erarbeitet.
Kapitel 2 zeigt auf, dass die neue EU-Dienstleistungsrichtlinie (DLR) zu einem Veränderungsprozess führt, dem sich die Kommunen anpassen müssen. Sie sind außerdem gezwungen, sich neu zu modellieren und auszurichten. In Zeiten der Finanznot, bedingt durch die globale Wirtschaftskrise und den ausbleibenden Steuereinnahmen, brauchen die Kommunen eine Zukunftsperspektive für ihre Planung und ihre Politik. Sachzwänge des Alltags schließen die Zukunftsorientierung in aller Regel faktisch aus. Diese Arbeit zeigt die Folgen eines Nicht-Handelns auf und animiert zum Handeln in Form von strategischer Planung. Kommunen müssen sich dem Widerstreit zwischen kurzfristig zu bewältigenden Tagesanforderungen und der Notwendigkeit, langfristige Entwicklungen im Auge zu behalten, stellen. Damit verbunden liegt in Kapitel 3 der Schwerpunkt dieser Arbeit: ein Gutachten mit beratenden und bewertenden Elementen zur Anwendung der Szenariotechnik bei Kommunen. Mit diesem kann jede Kommune den für sich geeigneten Szenario-Prozess planen und umsetzen. Kommunen müssen konsistente und zusammenhängende Zukunftsvorstellungen entwickeln, aus denen intelligente, funktionierende Maßnahmen ableitbar und umsetzbar sind. Diese Arbeit motiviert, die DLR nicht nur eins zu eins umzusetzen, sondern darüber hinaus ihr Potential zu erkennen und zu nutzen. Hieraus abgeleitet vermittelt sie die Erkenntnis, dass die DLR ein Veränderungskatalysator is: die Kommunen müssen ohnehin handeln, warum dann nicht über das Verlangte hinaus? Um das zu erleichtern, bleibt nur ein Weg: der der Szenariotechnik.
Bürgerschaftliches Engagement ist eine tragende Säule in unserer Gesellschaft. Bürgerinnen und Bürger, die sich aktiv in das Gemeinwesen einbringen und demokratische und soziale Strukturen mit Leben erfüllen, sind das Fundament unserer Gesellschaft. Wir leben alle von denjenigen, die sich über das gewöhnliche Maß hinaus in das gesellschaftliche Leben einbringen. Um dieses Fundament nicht zu beschädigen, bedarf es öffentlicher und politischer Anerkennung sowie intensiver Förderung und Unterstützung. Zur Engagementkultur gehört auch immer eine Anerkennungskultur. Es muss immer wieder darauf hingewiesen werden, dass nicht nur die bezahlte Erwerbsarbeit viel wert ist, sondern dass vor allem das unbezahlte Bürgerschaftliche Engagement Anerkennung verdient. Daher handelt diese Arbeit von der Anerkennungskultur von Bürgerschaftlichem Engagement am Beispiel der Stadt Stuttgart.
Dieses Werkes nimmt auf die politische Situation der Städte Böblingen und Sindelfingen Bezug, die bildhaft gesprochen zwischen zwei Stühlen stehen. Die gegenwärtige Zusammenarbeit steht der denkbaren zukünftigen organisatorischen Konzentration (Fusion) gegenüber. Keine Gemeinde kann alle Bedürfnisse und Ansprüche ihrer Bewohner restlos abdecken. Kommunen sind in den verschiedensten Bereichen, wie Arbeit, Wohnen, Zusammenleben von Jung und Alt, Bildung, Integration von Migranten, Wirtschaftsförderung, Familie, Kultur und Freizeit inmitten der eigenen Gemeinden- oder Stadtgrenzen, aber auch darüber hinaus, tätig. Wie kann es also für eine einzelne Kommune möglich sein, all diese Aufgabengebiete in ihrer Art und Güte erfolgreich umzusetzen und den Bürgerinnen und Bürger die Leistung in der entsprechenden Qualität und Quantität weiterhin anzubieten? Die Bedeutung des Kollektivs, der Gemeinde oder der Stadt wird in Anbetracht der Globalisierung, der Internationalisierung, der wachsenden sozialen Ungerechtigkeit, des Anstiegs der Arbeitslosenzahlen und der Arbeiterarmut in Zukunft noch weiter ansteigen. Da ist es sinnvoll frühzeitig darüber nachzudenken, welche Veränderungen die Zukunft mit sich bringen könnte.
Bei der Diplomarbeit geht es im Speziellen um die Hintergründe, Verbreitung, Folgen und Komplikationen sowie die Rechtslage in Deutschland in Bezug auf weibliche Genitalverstümmelung. Die Diplomarbeit beinhaltet ebenso einen Fragebogen und dessen Auswertung. Zum Schluss werden mögliche Lösungsansätze aufgezeigt, welche die Verstümmelungen verhindern oder zumindest verringern sollen.
Im ersten Teil der Arbeit wird auf die Neuregelungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch die BauGB-Novelle 2007 ausführlich eingegangen. Anschließend wird im zweiten Teil der vorhabenbezogene Bebauungsplan einem normalen Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag/Erschließungsvertrag gegenüber gestellt.
Pflegezeit- und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - arbeits- und sozialrechtliche Bedeutung
(2010)
Immer mehr Erwerbstätige stehen vor dem Problem, Familie und Beruf in Einklang bringen zu müssen. So gaben zum Beispiel von 4,9 Millionen Teilzeitbeschäftigten im Jahr 2008, 1,3 Millionen (26,6 %) als Hauptgrund für ihre Teilzeitbeschäftigung, die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen an. In dieser Situation stellt sich für die Erwerbstätigen häufig die Frage, wie und in welchem Umfang sie im Falle der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen abgesichert sind. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber mit dem zum 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), in Kraft seit 01.01.2007, Rahmenbedingungen geschaffen, die eine sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung bei Erziehung und Pflege ermöglichen sollen. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welche sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen für Erziehende und Pflegende im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Gesetzen von Bedeutung sind. Das Hauptaugenmerk ist dabei auf sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerichtet. Zusätzlich werden in einem Vergleich die jeweiligen sozial- und arbeitsrechtlichen Gesichtspunkte der beiden Gesetze gegenübergestellt. Unterschiede werden verdeutlicht und bewertet. Besonders wird die unterschiedliche Bewertung von Zeiten der Pflege und Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung herausgearbeitet.
Im ersten Teil dieser Arbeit werden die Aufgaben der Jugendämter beim Kinderschutz dargelegt und Berührungspunkte und Schnittstellen zum Familiengericht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage aufgezeigt. Da für die Bewältigung dieser neuen Aufgaben und Herausforderungen die Kooperation zwischen den Institutionen eine große Rolle spielt, ist es wichtig, die Bedeutung dieses Begriffs zu erläutern, sowie darzustellen, unter welchen Voraussetzungen eine Verbesserung der Kooperationsstrukturen erreicht werden kann. Im zweiten Teil werden die Ergebnisse, der im Rahmen dieser Arbeit durchgeführten empirischen Untersuchung zur Kooperation zwischen den Jugendämtern und Familiengerichten im Kinderschutz dargestellt. Sie vermitteln einen Eindruck darüber, wie die Kooperation von den beteiligten Institutionen und Ihren Mitarbeitern aktuell beurteilt wird und welche Erwartungen die Kooperationspartner für eine gelingende und erfolgreiche Zusammenarbeit jeweils aneinander haben.
Die Basisrente
(2009)
Die Diplomarbeit zeigt die Notwendigkeit einer Zielgruppenanalyse für eine erfolgreiche Kommunikationspolitik des Staatsanzeiger-Verlages auf. Auf Grundlage einer Leserumfrage werden Zielgruppen ermittelt und anschließend charakterisiert. Somit legt die Diplomarbeit einen Grundstein für die Entwicklung eines Kommunikationskonzeptes.
Mit dieser Diplomarbeit werden die einzelnen Schritten sowie die verschiedenen Methoden bei der Bewertung des Infrastrukturvermögens dargestellt. Dabei wird vor allem auf die Schwierigkeiten bei der Bewertung sowie die Kosten der Umstellung eingegangen. Abschließend soll mit dieser Arbeit dazu beigetragen werden, den Kommunen die Angst zu nehmen, die sich noch nicht an die Umstellung auf das Neue Haushaltsrecht herantrauen.
Elternrecht und Kindeswohl
(2008)
Die Diplomarbeit untersucht die Elternzeit unter arbeitsrechtlichen Aspekten und veranschaulicht diese anhand von Praxisbeispielen. Darüber hinaus wird darauf eingegangen, inwieweit sich die Elternzeit auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auswirkt.
Inhalt der Arbeit sind neben Wandel und Folgen des Alkoholkonsums die bisherigen Maßnahmen des Gesetzgebers und anderer Stellen auf diesem Themengebiet. Das Hauptaugenmerk liegt auf der von der Großen Kreisstadt Öhringen erlassenen Allgemeinverfügung über das Verbot der Abgabe und des Konsums branntweinhaltiger Getränke.
Wohn-Riester
(2010)
Es wird in der Praxis immer mehr deutlich, dass die dringende Notwendigkeit eines regen Kontakts zwischen Vormund und Mündel nicht von jedem gesehen wird. Oftmals wird vergessen den Blick auf die Betroffenen, die Kinder und Jugendlichen, zu richten. Um herauszufinden, ob die heutigen rechtlichen Grundlagen zu einer, in der Praxis umzusetzenden mündelorientierten Vormundschaft ausreichen, muss an das Klientel, die Kinder und Jugendliche, herangetreten werden, um sie nach ihrer Meinung zu fragen. Um die Sicht von Mündeln zur Vormundschaft und die Erfahrungen mit ihrem Vormund zu ermitteln, wurden für diese Diplomarbeit von der Autorin sieben Jugendliche aus zwei Kreisjugendämtern interviewt. Es wird zudem näher auf den Referentenentwurf zur Änderung des Vormundschaftsrechts eingegangen und die bisherigen Studien zur Vormundschaft aus Sicht der Mündel dargestellt. Anschließend wird die Befragung der Autorin ausgewertet und die Kernpunkte werden herausgearbeitet. Ergänzend werden am Schluss mögliche Ansätze zu einer verbesserten mündelorientierteren Vormundschaft vorgestellt.
Im Zuge der Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells gewinnt auch die Dienst-leistungsqualität zunehmend an Bedeutung. Die Zielsetzung dieser Diplomarbeit besteht darin, die Stärken und Schwächen der Dienstleistungsqualität im Bereich Beurkundungen beim Jugendamt aufzuzeigen und Lösungsansätze für bestehende Defizite zu entwickeln. Um die Grundlagen für die Bearbeitung dieser Themenstellung zu erhalten, wurden an alle Jugendämter in Baden-Württemberg Fragebögen. Sowohl Kunden als auch Mitarbeiter der Jugendämter wurden zum derzeitigen Qualitätsstand befragt. Die Auswertung der Fragebögen ergab grundsätzlich ein positives Ergebnis für die bestehende Dienstleistungsqualität bei Beurkundungsvorgängen. Ein Dienstleistungsdefizit sahen jedoch sowohl die Urkundspersonen als auch die Kunden im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Deshalb wurde nach den allgemeinen Erläuterungen zu den Themen Dienstleistungsqualität und Beurkundungen anhand einer Handlungsempfehlung zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität ein möglicher Lösungsansatz aufgezeigt. Anschließend folgen, als Strategie zur Zielerreichung, allgemeine Ausführungen zum Thema „Öffentlichkeitsarbeit“, um die Voraussetzungen für die Umwandlung des Dienstleistungsdefizits in eine Dienstleistungsstärke aufzuzeigen. Eine konkrete Umsetzung dieses Lösungsvorschlages zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität im Bereich Beurkundungen erfolgte durch die Entwicklung von speziellen Informationsblättern und einer Broschüre „Beurkundungen im Kindschaftsrecht“.