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Die Arbeit geht nach einer kurzen Vorstellung der Stadt Leutkirch im Allgäu und der Definition des Begriffs „Vandalismus“ zuerst auf die verschiedenen Erscheinungsformen und deren strafrechtliche Würdigung ein. Anschließend wird die Situation im Speziellen auf Leutkirch bezogen untersucht, um nachfolgend verschiedenste Lösungsansätze aufzuzeigen und zu bewerten.
Wohn-Riester
(2010)
Diese Diplomarbeit soll verschiedene Integrationsmaßnahmen der Stadt Sindelfingen mit Hilfe von 2 Fragebögen und einem strukturierten Interview untersuchen. 1. Einleitung 1.1 Bedeutung von Integrationsmaßnahmen 1.2 Begriffserläuterungen 2. Vorstellung der Modellgemeinde Sindelfingen 3. Integrationsmaßnahmen 3.1 Internationaler Ausschuss 3.2 Integrationsbeauftragter 3.3 Christlich-Islamischer Dialog 3.4 Integrationskurse 4. Untersuchung der Integrationsmaßnahmen 5. Ausblick
Der Begriff Web 2.0 ist in aller Munde. Viele neue Anwendungen, die im Internet auftauchen, werden mit dem Begriff versehen und auch immer mehr Unternehmen schmücken ihre Produkte damit aus. Doch was hat es mit diesem neuen Trend auf sich? Und vor allem, welche Möglichkeiten ergeben sich daraus für Unternehmen oder Verwaltungen? Diesen Fragen versucht diese Arbeit auf den Grund zugehen. Von der Klärung der Begrifflichkeiten, über die Funktionsweise der Anwendungen, bis hin zu den Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, soll möglichst umfassend das Thema Web 2.0 für Unternehmen abgehandelt werden. Letztendlich soll die Frage geklärt werden, ob das Web 2.0 für Unternehmen eher ein Risiko oder doch eine Revolution bedeuten kann.
In dieser Bachelorarbeit soll geklärt werden, ob das Verfahren der Vorgesetztenbeurteilung nur als vorübergehendes Instrument der Personalentwicklung angesehen werden kann, oder ob es gerade wegen des brisanten und die Hierarchie auf den Kopf stellenden Charakters, in Zukunft als nachhaltiges Instrument vielen Behörden und Unternehmen einen großen Nutzen bringen kann. Die vorliegende Arbeit soll das Wissen vermitteln, das erforderlich ist, um die Vorgesetztenbeurteilung als mögliche Option zur Einbindung in die öffentliche Verwaltung richtig einschätzen zu können. Ziel dieser Bachelorarbeit ist die Untersuchung, welche Bedeutung die Vorgesetztenbeurteilung in der öffentlichen Verwaltung sowie in Unternehmen der freien Wirtschaft hat und inwieweit eine Einführung der Vorgesetztenbeurteilung in die öffentliche Verwaltung als möglich und sinnvoll erscheint. Zu guter Letzt soll den interessierten Führungskräften ein Leitfaden zur Organisation und Implementierung einer Vorgesetztenbeurteilung für die öffentliche Verwaltung an die Hand gegeben werden.
Seit 15.06.2009 protestieren die Studierenden gegen die europäische Bildungsreform. Im Fokus steht vor allem die Umstellung des Diplomstudienganges auf das Bachelor-/Mastersystem. Da hiervon auch der Studiengang der baden-württembergischen Innenverwaltung betroffen, wurde untersucht, welche Probleme es in dem Studiengang Bachelor of Arts Public Management an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg gibt, welche Verbesserungsmöglichkeiten daraus abgeleitet werden können und welche Chancen sich kurz- und langfristig für die Innenverwaltung durch die Umstellung auf den Bachelor ergeben. Hierzu wird auch auf den Bologna-Prozess als Ausgangspunkt für die europäische Hochschulreform eingegangen. Eine Gegenüberstellung des Diplom- und Bachelorstudienganges zeigt, welche gravierenden Änderungen bei der Umstellung auf den Bachelor of Arts erfolgt sind. Um die oben genannten Fragestellung beantworten zu können, wurden die 184 Diplomanden und 194 Bachelors der HS Ludwigsburg mittels standardisiertem Fragebogen befragt und fünf Interviews mit Hochschulbediensteten und fünf Interviews mit den, für die Ausbildung zuständigen Personalamtmitarbeiterinnen geführt. Abschließend werden die gewonnen Erkenntnisse nochmals zusammenfassend betrachtet und eine Einschätzung über die künftige Entwicklung des Studienganges vorgenommen.
Die Diplomarbeit zeigt auf, wie verständlich und bürgernah Verwaltungssprache heute ist und inwiefern sie eine Kommunikationsbarriere zwischen Bürger und Verwaltung darstellt. Nach einem geschichtlichen Abriss werden zunächst die themenrelevanten Grundlagen und die fachsprachlichen Merkmale erläutert. Im Anschluss wird der Weg zur bürgernahen Verwaltungssprache aufgezeigt, an den sich eine empirische Erhebung anschließt. Nach der Auswertung werden sowohl literarische als auch eigene Handlungsempfehlungen aufgezeigt, welche den Weg zu einer bürgernäheren Sprache ebnen könnten.
Es wird in der Praxis immer mehr deutlich, dass die dringende Notwendigkeit eines regen Kontakts zwischen Vormund und Mündel nicht von jedem gesehen wird. Oftmals wird vergessen den Blick auf die Betroffenen, die Kinder und Jugendlichen, zu richten. Um herauszufinden, ob die heutigen rechtlichen Grundlagen zu einer, in der Praxis umzusetzenden mündelorientierten Vormundschaft ausreichen, muss an das Klientel, die Kinder und Jugendliche, herangetreten werden, um sie nach ihrer Meinung zu fragen. Um die Sicht von Mündeln zur Vormundschaft und die Erfahrungen mit ihrem Vormund zu ermitteln, wurden für diese Diplomarbeit von der Autorin sieben Jugendliche aus zwei Kreisjugendämtern interviewt. Es wird zudem näher auf den Referentenentwurf zur Änderung des Vormundschaftsrechts eingegangen und die bisherigen Studien zur Vormundschaft aus Sicht der Mündel dargestellt. Anschließend wird die Befragung der Autorin ausgewertet und die Kernpunkte werden herausgearbeitet. Ergänzend werden am Schluss mögliche Ansätze zu einer verbesserten mündelorientierteren Vormundschaft vorgestellt.
Die vorliegende Diplomarbeit soll deshalb einen Überblick über den Umgang mit UMF geben und auf die wichtigen Aspekte und die kritischen Punkte hinweisen. Der Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung der in § 42 SGB VIII gesetzlich verankerten Verpflichtungen des Jugendamts zur Inobhutnahme und zur Bestellung einer Vormundschaft für UMF. Hierzu werden die rechtlichen Grundlagen erläutert und eine mögliche Umsetzung in der Verwaltungspraxis am Beispiel der Stadt Stuttgart dargestellt, da das dortige Jugendamt bereits seit mehreren Jahren in besonderem Ausmaß mit der Problematik der UMF konfrontiert ist und deshalb bereits über viel Erfahrung und Spezialwissen verfügt. Thematisiert werden hierbei auch die besondere Problematik der Altersbestimmung, da in letzter Zeit zunehmend unbegleitete Flüchtlinge ankommen, bei denen Zweifel daran bestehen, ob die Altersangaben tatsächlich der Wahrheit entsprechen oder ob die jungen Menschen eventuell bereits als volljährig zu beurteilen sind. In diesem Zusammenhang stellt sich dann auch die Frage, nach welchem Recht die Beurteilung der Minderjährigkeit zu erfolgen hat und wie mit unbegleiteten jungen Menschen verfahren werden muss, bei denen angenommen wird, dass sie zwar bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei denen nach ihrem Heimatrecht die Volljährigkeit jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt. Des Weiteren soll ein grober Überblick über die besonderen Aufgaben gewährt werden, die im Rahmen der Führung der Vormundschaft für UMF zu bewältigen sind und die zusätzlich zu den ‚normalen‘ Aufgaben einer Vormundschaft anfallen und teilweise besondere Kenntnisse erfordern.
Stellt die Gewerbesteuer in ihrer heutigen Form noch eine geeignete Kommunalfinanzierung dar?
(2010)
Nach der Darstellung der rechtlichen Grundlagen der Gewerbesteuer wird auf die geschichtliche Entwicklung sowie auf die Rechtfertigungsproblematik der Gewerbesteuer eingegangen. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird auf die Bedeutung der Gewerbesteuereinnahmen für die Kommunalfinanzen als auch auf deren Entwicklung eingegangen bevor im Anschluss die Mängel und die Kritikpunkte an der Gewerbesteuer aufgezeigt und überprüft werden. Abschließend befassen sich die letzten Kapitel mit den rechtlichen Vorgaben und den Anforderungen an eine Reform der Gewerbesteuer wie auch mit der Darstellung zweier Reformmodelle und deren Betrachtung.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit Sponsoring in der öffentlichen Verwaltung am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart. Einem kurzen Überblick über Sponsoring allgemein folgt die besondere Hervorhebung des Sozialsponsoring. Die besondere Bedeutung und die Unterschiede zu den anderen Sponsoring-Bereichen werden dargestellt und anhand eines aktuellen Fallbeispiels aus Stuttgart verdeutlicht. Danach wird am Beispiel der Stadtverwaltung Stuttgart untersucht, - ob die Kommunen ihre Mitarbeiter selbst, z. B. mit Hilfe von Verwaltungsvorschriften, über den richtigen Umgang mit Sponsoring informieren müssen oder ob Sponsoring unter § 78 Abs. 4 GemO subsumiert werden kann, bzw., ob bereits eine gesetzliche Regelung besteht, - ob diese Verwaltungsvorschriften überhaupt notwendig sind und - was deren Inhalt sein sollte. Abschließend wird das schrittweise Vorgehen bei der Akquirierung und Verwendung von Sponsoring-Mitteln am Beispiel von Stuttgart ermittelt. Die Ergebnisse werden in einer allgemeinen Sponsoring-Leitlinie dargestellt, welche sowohl von den Ämtern Stuttgarts als auch von anderen öffentlichen Verwaltungen herangezogen werden kann.
Nach einer historischen und theoretischen Hinführung zum Thema wird die empirische Erhebung vorgestellt. Diese dreht sich um die Wahrnehmung und das Nutzungsverhalten des Erstsemesterjahrgangs „Innenverwaltung“ 2010. Im Schluss werden die Ergebnisse diskutiert und in einen gesellschaftlichen Kontext gestellt.
Aktuell „veröden“ viele Innenstädte regelrecht und in den Zentren vieler Kommunen sind immer häufiger Leerstände zu beobachten. Gleichzeitig entstehen großflächige Einzelhandelsgeschäfte „auf der grünen Wiese“ , was immer wieder mit Geschäftsaufgaben oder dem Weggang kleinerer Geschäfte aus dem Zentrum einhergeht. Diese Arbeit soll einen Überblick über einige der baurechtlichen Möglichkeiten geben, wie diesen Problemen in der kommunalen Praxis begegnet wird und was es zu beachten gilt. Dabei geht es nicht um die Möglichkeiten der Raumordnung auf Landes-, Bundes- oder Europaebene, vielmehr wird erörtert, welche Möglich-keiten die jeweilige Kommune auf Grundlage des Baurechts direkt vor Ort hat und (relativ) selbstständig durchsetzen kann. Neben den „einfacheren“ baurechtlichen Mitteln, wie Veränderungs-sperren oder der Zurückstellung von Baugesuchen, wird im Zentrum der Betrachtungen unter anderem das Thema Sortimentsbeschränkungen und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zur städtebaulichen Steuerung stehen. Dabei wird untersucht, ob und inwiefern Sortimentsbeschränkungen zur Steuerung des Einzelhandels im Gemeindegebiet überhaupt geeignet sind, welches die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen dieses Instruments sind und was es bei der Anwendung in der Praxis zu beachten gilt. Zudem soll geklärt werden, ob die Mittel der Bauleitplanung zum Schutz und Erhalt der Innenstadt ausreichend sind, oder ob Handlungsbedarf auf Seiten des Gesetzgebers besteht.
Die Bachelorarbeit thematisiert die Sperrzeiten im Bereich des Gaststättenrechts. Schwerpunktmäßig wurde auf die Rechtmäßigkeit des Gaststättengesetzes (GastG) sowie der Gaststättenverordnung Baden-Württemberg (GastVO) eingegangen und die materielle Rechtmäßigkeit der Sperrzeiteregelungen im GastG und der GastVO überprüft. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit war die Frage nach den Regelungen im Umgang mit Einzelfallentscheidungen sowie deren Sanktionierung bei Nichteinhaltung. Zudem wurden u.a. die Sperrzeitregelungen aller Bundesländer miteinander verglichen, die Unterschiede der Sperrzeit bei beispielsweise Festen und Spielhallen festgestellt und der Rechtsschutz eines Gastwirtes und der Anwohner einer Gaststätte erörtert.
Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Teile werden im zweiten und dritten Kapitel die Grundlagen für den Hauptteil dieser Arbeit gelegt. Im zweiten Kapitel wird auf die BauNVO allgemein eingegangen. Es wird aufgezeigt, welche Fassung der BauNVO für welche Bebauungspläne gilt. Ebenso werden die allgemeinen Vorschriften des § 1 BauNVO erläutert. Kapitel drei widmet sich der begrifflichen Unterscheidung von Vergnü-gungsstätten und der Spielhallen im Besonderen und ob die Vergnü-gungsstätten vom Begriff der Gewerbebetriebe erfasst werden. Desweiteren wird die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in den einzel-nen Baugebieten nach der BauNVO 1990 dargestellt (4). Abgerundet wird das Kapitel mit Erläuterungen zu § 15 BauNVO, der im Einzelfall zur Un-zulässigkeit eines Vorhabens führen kann (Gebot der Rücksichtnahme). Den breitesten Raum dieser Bachelorarbeit nimmt Kapitel 5 ein, das die bauplanungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten einer Kommune gegen Vergnügungsstätten und insbesondere gegen Spielhallen aufzeigen soll. Da die besonderen Festsetzungen des § 1 Absatz 4 ff. BauNVO im Rah-men eines Bebauungsplans gute Möglichkeiten zur Einschränkung eines Vorhabens bieten, wird auf diese ausführlich eingegangen. Um zu ge-währleisten, dass die Kommune ihre Planungen verwirklichen kann, ste-hen ihr Instrumente zur Sicherung zur Verfügung. Gerade im Zusammen-hang mit der Spielhallenproblematik spielen die Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen eine bedeutende Rolle. Ebenso wie die Sicherungsinstrumente kann für eine Kommune die Entwicklung eines Vergnügungsstätten- oder Spielhallenkonzepts wichtig sein; welche Schrit-te hierbei unternommen werden sollten und was dabei zu beachten ist wird dargestellt. Zuletzt werden weitere Möglichkeiten im Bauplanungs-recht sowie Bauordnungsrecht, Gewerberecht und Steuerrecht aufgeführt, aber nicht weiter thematisiert. Die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs (6) sowie ein zusammen-fassendes Fazit mit Ausblick (7) schließen die Arbeit ab.
Aufgrund des demographischen Wandels in Deutschland wird die Anzahl der Senioren in Zukunft stark zunehmen. Die Auswirkungen werden besonders in den Kommunen spürbar sein. Daher ist es in den Städten und Gemeinden schon jetzt von großer Bedeutung eine nachhaltige Seniorenpolitik zu betreiben. Anhand der Stadt Bad Mergentheim wird der Weg zu einer rundum seniorenfreundlichen Kommune beschrieben.