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Institute
Die Arbeit geht nach einer kurzen Vorstellung der Stadt Leutkirch im Allgäu und der Definition des Begriffs „Vandalismus“ zuerst auf die verschiedenen Erscheinungsformen und deren strafrechtliche Würdigung ein. Anschließend wird die Situation im Speziellen auf Leutkirch bezogen untersucht, um nachfolgend verschiedenste Lösungsansätze aufzuzeigen und zu bewerten.
Wohn-Riester
(2010)
Diese Diplomarbeit soll verschiedene Integrationsmaßnahmen der Stadt Sindelfingen mit Hilfe von 2 Fragebögen und einem strukturierten Interview untersuchen. 1. Einleitung 1.1 Bedeutung von Integrationsmaßnahmen 1.2 Begriffserläuterungen 2. Vorstellung der Modellgemeinde Sindelfingen 3. Integrationsmaßnahmen 3.1 Internationaler Ausschuss 3.2 Integrationsbeauftragter 3.3 Christlich-Islamischer Dialog 3.4 Integrationskurse 4. Untersuchung der Integrationsmaßnahmen 5. Ausblick
Der Begriff Web 2.0 ist in aller Munde. Viele neue Anwendungen, die im Internet auftauchen, werden mit dem Begriff versehen und auch immer mehr Unternehmen schmücken ihre Produkte damit aus. Doch was hat es mit diesem neuen Trend auf sich? Und vor allem, welche Möglichkeiten ergeben sich daraus für Unternehmen oder Verwaltungen? Diesen Fragen versucht diese Arbeit auf den Grund zugehen. Von der Klärung der Begrifflichkeiten, über die Funktionsweise der Anwendungen, bis hin zu den Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, soll möglichst umfassend das Thema Web 2.0 für Unternehmen abgehandelt werden. Letztendlich soll die Frage geklärt werden, ob das Web 2.0 für Unternehmen eher ein Risiko oder doch eine Revolution bedeuten kann.
In dieser Bachelorarbeit soll geklärt werden, ob das Verfahren der Vorgesetztenbeurteilung nur als vorübergehendes Instrument der Personalentwicklung angesehen werden kann, oder ob es gerade wegen des brisanten und die Hierarchie auf den Kopf stellenden Charakters, in Zukunft als nachhaltiges Instrument vielen Behörden und Unternehmen einen großen Nutzen bringen kann. Die vorliegende Arbeit soll das Wissen vermitteln, das erforderlich ist, um die Vorgesetztenbeurteilung als mögliche Option zur Einbindung in die öffentliche Verwaltung richtig einschätzen zu können. Ziel dieser Bachelorarbeit ist die Untersuchung, welche Bedeutung die Vorgesetztenbeurteilung in der öffentlichen Verwaltung sowie in Unternehmen der freien Wirtschaft hat und inwieweit eine Einführung der Vorgesetztenbeurteilung in die öffentliche Verwaltung als möglich und sinnvoll erscheint. Zu guter Letzt soll den interessierten Führungskräften ein Leitfaden zur Organisation und Implementierung einer Vorgesetztenbeurteilung für die öffentliche Verwaltung an die Hand gegeben werden.
Seit 15.06.2009 protestieren die Studierenden gegen die europäische Bildungsreform. Im Fokus steht vor allem die Umstellung des Diplomstudienganges auf das Bachelor-/Mastersystem. Da hiervon auch der Studiengang der baden-württembergischen Innenverwaltung betroffen, wurde untersucht, welche Probleme es in dem Studiengang Bachelor of Arts Public Management an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg gibt, welche Verbesserungsmöglichkeiten daraus abgeleitet werden können und welche Chancen sich kurz- und langfristig für die Innenverwaltung durch die Umstellung auf den Bachelor ergeben. Hierzu wird auch auf den Bologna-Prozess als Ausgangspunkt für die europäische Hochschulreform eingegangen. Eine Gegenüberstellung des Diplom- und Bachelorstudienganges zeigt, welche gravierenden Änderungen bei der Umstellung auf den Bachelor of Arts erfolgt sind. Um die oben genannten Fragestellung beantworten zu können, wurden die 184 Diplomanden und 194 Bachelors der HS Ludwigsburg mittels standardisiertem Fragebogen befragt und fünf Interviews mit Hochschulbediensteten und fünf Interviews mit den, für die Ausbildung zuständigen Personalamtmitarbeiterinnen geführt. Abschließend werden die gewonnen Erkenntnisse nochmals zusammenfassend betrachtet und eine Einschätzung über die künftige Entwicklung des Studienganges vorgenommen.
Die Diplomarbeit zeigt auf, wie verständlich und bürgernah Verwaltungssprache heute ist und inwiefern sie eine Kommunikationsbarriere zwischen Bürger und Verwaltung darstellt. Nach einem geschichtlichen Abriss werden zunächst die themenrelevanten Grundlagen und die fachsprachlichen Merkmale erläutert. Im Anschluss wird der Weg zur bürgernahen Verwaltungssprache aufgezeigt, an den sich eine empirische Erhebung anschließt. Nach der Auswertung werden sowohl literarische als auch eigene Handlungsempfehlungen aufgezeigt, welche den Weg zu einer bürgernäheren Sprache ebnen könnten.
Es wird in der Praxis immer mehr deutlich, dass die dringende Notwendigkeit eines regen Kontakts zwischen Vormund und Mündel nicht von jedem gesehen wird. Oftmals wird vergessen den Blick auf die Betroffenen, die Kinder und Jugendlichen, zu richten. Um herauszufinden, ob die heutigen rechtlichen Grundlagen zu einer, in der Praxis umzusetzenden mündelorientierten Vormundschaft ausreichen, muss an das Klientel, die Kinder und Jugendliche, herangetreten werden, um sie nach ihrer Meinung zu fragen. Um die Sicht von Mündeln zur Vormundschaft und die Erfahrungen mit ihrem Vormund zu ermitteln, wurden für diese Diplomarbeit von der Autorin sieben Jugendliche aus zwei Kreisjugendämtern interviewt. Es wird zudem näher auf den Referentenentwurf zur Änderung des Vormundschaftsrechts eingegangen und die bisherigen Studien zur Vormundschaft aus Sicht der Mündel dargestellt. Anschließend wird die Befragung der Autorin ausgewertet und die Kernpunkte werden herausgearbeitet. Ergänzend werden am Schluss mögliche Ansätze zu einer verbesserten mündelorientierteren Vormundschaft vorgestellt.
Die vorliegende Diplomarbeit soll deshalb einen Überblick über den Umgang mit UMF geben und auf die wichtigen Aspekte und die kritischen Punkte hinweisen. Der Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung der in § 42 SGB VIII gesetzlich verankerten Verpflichtungen des Jugendamts zur Inobhutnahme und zur Bestellung einer Vormundschaft für UMF. Hierzu werden die rechtlichen Grundlagen erläutert und eine mögliche Umsetzung in der Verwaltungspraxis am Beispiel der Stadt Stuttgart dargestellt, da das dortige Jugendamt bereits seit mehreren Jahren in besonderem Ausmaß mit der Problematik der UMF konfrontiert ist und deshalb bereits über viel Erfahrung und Spezialwissen verfügt. Thematisiert werden hierbei auch die besondere Problematik der Altersbestimmung, da in letzter Zeit zunehmend unbegleitete Flüchtlinge ankommen, bei denen Zweifel daran bestehen, ob die Altersangaben tatsächlich der Wahrheit entsprechen oder ob die jungen Menschen eventuell bereits als volljährig zu beurteilen sind. In diesem Zusammenhang stellt sich dann auch die Frage, nach welchem Recht die Beurteilung der Minderjährigkeit zu erfolgen hat und wie mit unbegleiteten jungen Menschen verfahren werden muss, bei denen angenommen wird, dass sie zwar bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei denen nach ihrem Heimatrecht die Volljährigkeit jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt. Des Weiteren soll ein grober Überblick über die besonderen Aufgaben gewährt werden, die im Rahmen der Führung der Vormundschaft für UMF zu bewältigen sind und die zusätzlich zu den ‚normalen‘ Aufgaben einer Vormundschaft anfallen und teilweise besondere Kenntnisse erfordern.
Stellt die Gewerbesteuer in ihrer heutigen Form noch eine geeignete Kommunalfinanzierung dar?
(2010)
Nach der Darstellung der rechtlichen Grundlagen der Gewerbesteuer wird auf die geschichtliche Entwicklung sowie auf die Rechtfertigungsproblematik der Gewerbesteuer eingegangen. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird auf die Bedeutung der Gewerbesteuereinnahmen für die Kommunalfinanzen als auch auf deren Entwicklung eingegangen bevor im Anschluss die Mängel und die Kritikpunkte an der Gewerbesteuer aufgezeigt und überprüft werden. Abschließend befassen sich die letzten Kapitel mit den rechtlichen Vorgaben und den Anforderungen an eine Reform der Gewerbesteuer wie auch mit der Darstellung zweier Reformmodelle und deren Betrachtung.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit Sponsoring in der öffentlichen Verwaltung am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart. Einem kurzen Überblick über Sponsoring allgemein folgt die besondere Hervorhebung des Sozialsponsoring. Die besondere Bedeutung und die Unterschiede zu den anderen Sponsoring-Bereichen werden dargestellt und anhand eines aktuellen Fallbeispiels aus Stuttgart verdeutlicht. Danach wird am Beispiel der Stadtverwaltung Stuttgart untersucht, - ob die Kommunen ihre Mitarbeiter selbst, z. B. mit Hilfe von Verwaltungsvorschriften, über den richtigen Umgang mit Sponsoring informieren müssen oder ob Sponsoring unter § 78 Abs. 4 GemO subsumiert werden kann, bzw., ob bereits eine gesetzliche Regelung besteht, - ob diese Verwaltungsvorschriften überhaupt notwendig sind und - was deren Inhalt sein sollte. Abschließend wird das schrittweise Vorgehen bei der Akquirierung und Verwendung von Sponsoring-Mitteln am Beispiel von Stuttgart ermittelt. Die Ergebnisse werden in einer allgemeinen Sponsoring-Leitlinie dargestellt, welche sowohl von den Ämtern Stuttgarts als auch von anderen öffentlichen Verwaltungen herangezogen werden kann.
Nach einer historischen und theoretischen Hinführung zum Thema wird die empirische Erhebung vorgestellt. Diese dreht sich um die Wahrnehmung und das Nutzungsverhalten des Erstsemesterjahrgangs „Innenverwaltung“ 2010. Im Schluss werden die Ergebnisse diskutiert und in einen gesellschaftlichen Kontext gestellt.
Aktuell „veröden“ viele Innenstädte regelrecht und in den Zentren vieler Kommunen sind immer häufiger Leerstände zu beobachten. Gleichzeitig entstehen großflächige Einzelhandelsgeschäfte „auf der grünen Wiese“ , was immer wieder mit Geschäftsaufgaben oder dem Weggang kleinerer Geschäfte aus dem Zentrum einhergeht. Diese Arbeit soll einen Überblick über einige der baurechtlichen Möglichkeiten geben, wie diesen Problemen in der kommunalen Praxis begegnet wird und was es zu beachten gilt. Dabei geht es nicht um die Möglichkeiten der Raumordnung auf Landes-, Bundes- oder Europaebene, vielmehr wird erörtert, welche Möglich-keiten die jeweilige Kommune auf Grundlage des Baurechts direkt vor Ort hat und (relativ) selbstständig durchsetzen kann. Neben den „einfacheren“ baurechtlichen Mitteln, wie Veränderungs-sperren oder der Zurückstellung von Baugesuchen, wird im Zentrum der Betrachtungen unter anderem das Thema Sortimentsbeschränkungen und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zur städtebaulichen Steuerung stehen. Dabei wird untersucht, ob und inwiefern Sortimentsbeschränkungen zur Steuerung des Einzelhandels im Gemeindegebiet überhaupt geeignet sind, welches die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen dieses Instruments sind und was es bei der Anwendung in der Praxis zu beachten gilt. Zudem soll geklärt werden, ob die Mittel der Bauleitplanung zum Schutz und Erhalt der Innenstadt ausreichend sind, oder ob Handlungsbedarf auf Seiten des Gesetzgebers besteht.
Die Bachelorarbeit thematisiert die Sperrzeiten im Bereich des Gaststättenrechts. Schwerpunktmäßig wurde auf die Rechtmäßigkeit des Gaststättengesetzes (GastG) sowie der Gaststättenverordnung Baden-Württemberg (GastVO) eingegangen und die materielle Rechtmäßigkeit der Sperrzeiteregelungen im GastG und der GastVO überprüft. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit war die Frage nach den Regelungen im Umgang mit Einzelfallentscheidungen sowie deren Sanktionierung bei Nichteinhaltung. Zudem wurden u.a. die Sperrzeitregelungen aller Bundesländer miteinander verglichen, die Unterschiede der Sperrzeit bei beispielsweise Festen und Spielhallen festgestellt und der Rechtsschutz eines Gastwirtes und der Anwohner einer Gaststätte erörtert.
Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Teile werden im zweiten und dritten Kapitel die Grundlagen für den Hauptteil dieser Arbeit gelegt. Im zweiten Kapitel wird auf die BauNVO allgemein eingegangen. Es wird aufgezeigt, welche Fassung der BauNVO für welche Bebauungspläne gilt. Ebenso werden die allgemeinen Vorschriften des § 1 BauNVO erläutert. Kapitel drei widmet sich der begrifflichen Unterscheidung von Vergnü-gungsstätten und der Spielhallen im Besonderen und ob die Vergnü-gungsstätten vom Begriff der Gewerbebetriebe erfasst werden. Desweiteren wird die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in den einzel-nen Baugebieten nach der BauNVO 1990 dargestellt (4). Abgerundet wird das Kapitel mit Erläuterungen zu § 15 BauNVO, der im Einzelfall zur Un-zulässigkeit eines Vorhabens führen kann (Gebot der Rücksichtnahme). Den breitesten Raum dieser Bachelorarbeit nimmt Kapitel 5 ein, das die bauplanungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten einer Kommune gegen Vergnügungsstätten und insbesondere gegen Spielhallen aufzeigen soll. Da die besonderen Festsetzungen des § 1 Absatz 4 ff. BauNVO im Rah-men eines Bebauungsplans gute Möglichkeiten zur Einschränkung eines Vorhabens bieten, wird auf diese ausführlich eingegangen. Um zu ge-währleisten, dass die Kommune ihre Planungen verwirklichen kann, ste-hen ihr Instrumente zur Sicherung zur Verfügung. Gerade im Zusammen-hang mit der Spielhallenproblematik spielen die Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen eine bedeutende Rolle. Ebenso wie die Sicherungsinstrumente kann für eine Kommune die Entwicklung eines Vergnügungsstätten- oder Spielhallenkonzepts wichtig sein; welche Schrit-te hierbei unternommen werden sollten und was dabei zu beachten ist wird dargestellt. Zuletzt werden weitere Möglichkeiten im Bauplanungs-recht sowie Bauordnungsrecht, Gewerberecht und Steuerrecht aufgeführt, aber nicht weiter thematisiert. Die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs (6) sowie ein zusammen-fassendes Fazit mit Ausblick (7) schließen die Arbeit ab.
Aufgrund des demographischen Wandels in Deutschland wird die Anzahl der Senioren in Zukunft stark zunehmen. Die Auswirkungen werden besonders in den Kommunen spürbar sein. Daher ist es in den Städten und Gemeinden schon jetzt von großer Bedeutung eine nachhaltige Seniorenpolitik zu betreiben. Anhand der Stadt Bad Mergentheim wird der Weg zu einer rundum seniorenfreundlichen Kommune beschrieben.
Pflegezeit- und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - arbeits- und sozialrechtliche Bedeutung
(2010)
Immer mehr Erwerbstätige stehen vor dem Problem, Familie und Beruf in Einklang bringen zu müssen. So gaben zum Beispiel von 4,9 Millionen Teilzeitbeschäftigten im Jahr 2008, 1,3 Millionen (26,6 %) als Hauptgrund für ihre Teilzeitbeschäftigung, die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen an. In dieser Situation stellt sich für die Erwerbstätigen häufig die Frage, wie und in welchem Umfang sie im Falle der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen abgesichert sind. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber mit dem zum 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), in Kraft seit 01.01.2007, Rahmenbedingungen geschaffen, die eine sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung bei Erziehung und Pflege ermöglichen sollen. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welche sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen für Erziehende und Pflegende im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Gesetzen von Bedeutung sind. Das Hauptaugenmerk ist dabei auf sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerichtet. Zusätzlich werden in einem Vergleich die jeweiligen sozial- und arbeitsrechtlichen Gesichtspunkte der beiden Gesetze gegenübergestellt. Unterschiede werden verdeutlicht und bewertet. Besonders wird die unterschiedliche Bewertung von Zeiten der Pflege und Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung herausgearbeitet.
Non-Standard-Annuities
(2010)
In der vorliegenden Arbeit möchte ich einen Überblick über eine Innovation auf dem privaten Rentenversicherungsmarkt geben: Nämlich über die Non - Standard - Annuities. Es geht also um individuell kalkulierte Renten. Die Innovation besteht darin, dass bei der Festlegung der Rentenhöhe, die verbleibende Lebenserwartung des Versicherten mit berücksichtigt wird. Liegt diese unter dem statistischen Mittel (ergibt sich aus der Sterbetafel), so wird die Rentenhöhe entsprechend angepasst. Jeder Versicherte erhält damit ein faires Preis- Leistungsverhältnis. Im anschließenden ersten Teil (bis Seite 22) wird ein Überblick über das Gesamtvorhaben gegeben: Warum und wie sich die individuell kalkulierten Renten entwickelt haben? Welche verschieden Formen dieser Renten gibt es? Und wie sich diese Renten in der Versicherungsmathematik unterscheiden? Das zweite Kapitel (bis Seite 52) widmet sich der Darstellung der auf dem deutschen Markt erhältlichen individuell kalkulierten Renten. Von einer Pflegerentenoption bis zu einer Raucher- Rente ist dabei alles vertreten. Der letzte Teil (ab Seite 53) thematisiert das mögliche Potential der individuell kalkulierten Renten. Wie verändert sich damit die Situation für Anbieter herkömmlicher Renten?
Die gleichwertige Einbeziehung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte im Bereich des kommunalen Beschaffungswesens ein Handlungsfeld um auch auf kommunaler Ebene eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten. Dieses Gebiet ist insgesamt weitgehend unerforscht, gibt es doch in Baden-Württemberg weniger als 30 Kommunen, welche ihr Beschaffungswesen zu großen Teilen oder vollständig am Nachhaltigkeitsgedanken in seiner tatsächlichen Bedeutung ausrichten. Stellt sich also die Frage: Woran hapert es? In dieser Arbeit wird an Hand von 6 Beispielskommunen, welche im gewissen Sinn eine Vorreiterrolle auf diesem Gebiet innehaben, untersucht welche Chancen und Herausforderungen sich bei der Einbeziehung des Nachhaltigkeitsgedankens in im Bereich des kommunalen Beschaffungswesens ergeben. Hierbei werden vor allem die praktischen Erfahrungen in mehreren Teilbereichen aus Sicht der Kommunen dargestellt: 1. organisatorische und , rechtliche Voraussetzung im Vorfeld der Einführung 2. Umsetzung vor Ort incl. Aufwand, Kosten und Einsparmöglichkeiten 3. Begleitende Effekte bezüglich Mitarbeiterschaft, Synergien sowie Bürgerschaft 4. Allgemeine Hemmnisse und Anforderungen an künftige Rahmenbedingungen
In der vorliegenden Bachelorarbeit geht um die Praxisphase im neuen Bachelorstudiengang „gehobener Verwaltungsdienst – Public Management“. Die vorliegende Arbeit ist in sieben Teile gegliedert. Nach Einleitung (Kapitel 1) folgte in Kapitel 2 ein kurzer Überblick über Ziele und Entwicklung des „Bologna-Prozesses“. Kapitel 3 befasst sich mit der Studienreform des gehobenen Verwaltungsdienstes in Baden-Württemberg. Es geht hierbei zunächst um die Implementierung der internationalen Bologna-Beschlüsse in deutsches Recht und anschließend um die konkreten Auswirkungen dieser Umsetzung auf das Studium in Kehl und Ludwigsburg. Welchen Rahmenbedingungen die Personalauswahl im öffentlichen Dienst unterliegt und welche Anforderungen die Verwaltungen bei der Stellenbesetzung an die Bewerber stellen sollte , wird im 4. Kapitel beschrieben. Kapitel 5, als praktischer Teil der Arbeit, befasst sich mit den empirischen Erhebungen zum Thema „Praxisphase“ bei den Studierenden der Fachhochschulen Kehl und Ludwigsburg als Praktikanten einerseits und den baden-württembergischen Städten und Gemeinden als Praxisstellen auf der anderen Seite. Es wurde hierzu eine Umfrage bei den Studierenden des ersten Bachelorjahrgangs in der Innenverwaltung in Kehl und Ludwigsburg sowie eine Umfrage bei den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg durchgeführt und anschließend die Ergebnisse dieser Befragung ausgewertet und analysiert. Im 6. Kapitel werden die in Kapitel 5 gewonnenen Erkenntnisse in Empfehlungen an die Fachhochschulen sowie die Städte und Gemeinden als fachpraktische Ausbildungsstellen gepackt. Abschließend erfolgt in Kapitel 7 ein kurzes Fazit über die Ergebnisse der hier vorgelegten Arbeit.
Die vorliegende Arbeit richtet sich primär an kommunale Entscheidungsträger und Verwaltungsmitarbeiter, die aus der Umsetzung der rechtlich geforderten Maßnahmen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (DLR) einen zusätzlichen Nutzen für ihre Kommune erzielen möchten, indem elektronische Bürgerbeteiligung als weiteres Element des E-Government eingeführt wird. Die Diskussion über elektronische Bürgerbeteiligung findet meist auf sehr allgemeinem Niveau statt: Kommunen sollten sich aufgrund der Forderung der Bürger nach mehr Transparenz und Beteiligung öffnen und eine Kultur der Partizipation schaffen. In dieser Diskussion finden sich jedoch kaum Ansatzpunkte für die alltägliche administrative Arbeit der Kommunen. In diesem Sinne beschäftigt sich vorliegende Arbeit vor dem Hintergrund der Vielzahl von Anforderungen an die Modernisierung des öffentlichen Sektors konkret mit Handlungsoptionen zur Erschließung neuer kommunaler Gestaltungsmöglichkeiten mittels elektronischer Kommunikationsinstrumente im Zuge der Umsetzung der DLR. Die Arbeit soll bei den Abwägungen zur Einführung einer elektronischen Bürgerbeteiligungsplattform eine Entscheidungshilfe zu Gunsten einer nachhaltig angelegten Umsetzung dieses Projekts sein. Es soll untersucht werden, ob und inwieweit elektronische Bürgerbeteiligung, wie sie durch das Projekt VoicE auf europäischer Ebene erstmals zum Einsatz gekommen ist, zur Modernisierung der Kommunalverwaltung beitragen kann. Dazu wird mit der Erläuterung der Modernisierung durch die DLR zunächst der Anlass für die Einführung elektronischer Bürgerbeteiligung und die damit einhergehenden Herausforderungen dargestellt (Kapitel 2). Dabei liegt der Schwerpunkt auf E-Government und elektronischer Bürgerbeteiligung als einer Teilstruktur. Auf europäischer Ebene gibt es bereits erste Bestrebungen im Bereich elektronischer Bürgerbeteiligung (Kapitel 3), deren Tauglichkeit und Einsatzfähigkeit anhand des Projekts VoicE auf kommunaler Ebene unter Berücksichtigung kommunaler Spezifika überprüft werden soll (Kapitel 4). Die vorliegende Arbeit wird mit einem Gesamtergebnis (Kapitel 5) und einem Ausblick (Kapitel 6) auf künftige Entwicklungen in diesem Bereich enden.
Im Rahmen der Arbeit werden die Phänomene „Mobbing“ und „Stalking“ näher bestimmt, die Folgen und die Handlungsweisen hiervon aufgezeigt und die strafrechtlichen Aspekte untersucht. Desweiteren wird auf die Anspruchsgrundlage des § 1 Abs. 1 OEG eingegangen. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, beide Phänomene unter die Anspruchsgrundlage zu subsumieren und die verwaltungsrechtliche Relevanz anhand einer Umfrage unter den Versorgungsbehörden in Baden-Württemberg aufzuzeigen.
Spätestens ab dem Haushaltsjahr 2016 müssen alle baden-württembergischen Kommunen das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) anwenden. Die erfolgreiche Umsetzung der zahlreichen inhaltlichen Meilensteine ist dabei aber nur mit entsprechend qualifiziertem Personal möglich. Die konzeptionelle Aufarbeitung der Mitarbeiterqualifikation für das NKHR ist Gegenstand dieser Bachelorarbeit. Dabei setzt sie sich diese vornehmlich mit der Ausgestaltung einer Schulungskonzeption zur Vorbereitung auf das NKHR auseinander. Abschließendes Ziel dieser Bachelorarbeit ist es, einen möglichen Lösungsansatz am Beispiel der Stadt Albstadt aufzuzeigen, der die Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen für die neuen Anforderungen des NKHR qualifiziert.
Lebensarbeitszeitkonten
(2010)
Mit Hilfe von Lebensarbeitszeitkonten soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben werden, über die Dauer seines Erwerbslebens hinweg, ein Guthaben anzusammeln und diesen dann zur Finanzierung seines Vorruhestandes zu verwenden ohne dabei Nachteile, wie z.B. Abschläge in der Rentenversicherung, zu erlangen. Diese Arbeit beschäftigt sich in erster Linie mit der Frage, ob Lebensarbeitszeitkonten in der Praxis effizient zur Finanzierung des Vorruhestandes eingesetzt werden können. Ein Vergleich zum ursprünglichen Altersteilzeitmodell und zu den traditionellen Wegen der betrieblichen Altersversorgung wird im letzten Abschnitt dieser Arbeit gezogen.
In der vorliegenden Diplomarbeit wird am Beispiel der Kunst am Bau der Begriff des Kunstwerkemanagements erläutert, welche Gründe es dafür gibt und wie es tatsächlich umgesetzt wird. Zudem werden Vorschläge für eine Verbesserung des derzeitigen Vorgehens genannt und Prognosen für die weitere Entwicklung abgegeben.
Im ersten Teil dieser Arbeit werden die Aufgaben der Jugendämter beim Kinderschutz dargelegt und Berührungspunkte und Schnittstellen zum Familiengericht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage aufgezeigt. Da für die Bewältigung dieser neuen Aufgaben und Herausforderungen die Kooperation zwischen den Institutionen eine große Rolle spielt, ist es wichtig, die Bedeutung dieses Begriffs zu erläutern, sowie darzustellen, unter welchen Voraussetzungen eine Verbesserung der Kooperationsstrukturen erreicht werden kann. Im zweiten Teil werden die Ergebnisse, der im Rahmen dieser Arbeit durchgeführten empirischen Untersuchung zur Kooperation zwischen den Jugendämtern und Familiengerichten im Kinderschutz dargestellt. Sie vermitteln einen Eindruck darüber, wie die Kooperation von den beteiligten Institutionen und Ihren Mitarbeitern aktuell beurteilt wird und welche Erwartungen die Kooperationspartner für eine gelingende und erfolgreiche Zusammenarbeit jeweils aneinander haben.
Zunächst stellt diese Bachelorarbeit die beiden wichtigsten Instrumente unmittelbarer Bürgerbeteiligung – kommunale Begehren und Entscheide – vor und erläutert deren gesetzliche Ausgestaltung (§ 21) vor und nach der Änderung der Gemeindeordnung mit Gesetz vom 28. Juli 2005. Darauf folgt eine Analyse der Nutzung und der Effektivität von Begehren und Entscheiden seit in Kraft treten der neuen Regelungen. Ein Vergleich mit den zuvor durchgeführten direktdemokratischen Verfahren zeigt zum einen, welche Erfolge die bereits angepassten Regelungen erzielt haben und zum anderen, welche Vorgaben (immer) noch als Schwachpunkte zu werten sind. Die gesetzliche Ausgestaltung dieser Schwachpunkte (Zulässigkeitsentscheidung, Themenausschluss, Frist für Korrekturbegehren, Kostendeckungsvorschlag und Abstimmungsquorum) wird im weiteren Verlauf der Arbeit auf mögliche Optimierungen hin geprüft. Die Ergebnisse der Untersuchung fließen schließlich in einen eigenen Gesetzesentwurf des § 21 der Gemeindeordnung ein, der das Resultat vorliegender Bachelorarbeit ist.
Die vorliegende Diplomarbeit hat das Ziel, auf die Gemeinde Neckarwestheim zugeschnittene Anlagerichtlinien zu entwerfen. Dadurch soll das Geldanlagengeschäft bei der Gemeinde und Bürgerstiftung Neckarwestheim sicherer und transparenter werden. Zuerst werden alle rechtlichen Grundlagen hierzu umfassen erörtert, um anschließend die Lage bei der Gemeinde Neckarwestheim darzustellen. Um die inhaltlichen Anforderungen sowie Nutzen, Vor- und Nachteile und geeignete Anlageformen zu ergründen, werden danach die Ergebnisse von Befragungen bei Vertretern von Banken sowie der öffentlichen Hand gezeigt. Dies alles fließt in die Entwicklung der gemeindeeigenen Anlagerichtlinien mit ein. Am Ende steht der Entwurf zwei verschiedener Muster von möglichen Anlagerichtlinien.
In der Diplomarbeit wird die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur unterhaltsrechtlichen Behandlung von Kindergartenbeiträgen dargestellt. Außerdem wird aufgezeigt, wie diese Rechtsprechung im Arbeitsalltag der Beistände umgesetzt werden kann. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Praxis der Beistandschaft wurden im Rahmen einer Umfrage unter den Jugendämtern Baden-Württembergs untersucht.
In der Diplomarbeit wird analysiert, ob die derzeitige Höhe der Regelleistung des Sozialgeldes für Kinder ausreicht, um Kinderarmut zu verhindern. Im ersten Teil wird der Begriff der Kinderarmut definiert und dargestellt, welche Auswirkungen und Folgen dabei für die Kinder bestehen. Im nächsten Teil werden die Grundzüge des SGB II erläutert. Der Hauptteil beschäftigt sich mit der Beurteilung der Regelleistung. Hier wird gegenübergestellt, ob die Regelleistung für Kinder verfassungsmäßig oder verfassungswidrig ist. Es werden verschiedene Kritikpunkte aufgezeigt, die für die Verfassungswidrigkeit sprechen. Außerdem werden Zahlen von Sozialhilfeempfängern vor der Einführung der Grundsicherung für Arbeit im Jahr 2005 mit Zahlen von Sozialgeldempfängern nach der Einführung verglichen. Zum Schluss werden verschiedene Lösungsansätze aufgezeigt und eine Schlussbetrachtung vorgenommen.
Es werden die unterschiedlichen Formen und Betroffenen häuslicher Gewalt näher betrachtet, ebenso wie Ursachen und auslösende Faktoren. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Hilfsmöglichkeiten für Opfer und Täter werden dargestellt und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit kritisch analysiert. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf die Regelungen des Opferentschädigungsgesetzes gerichtet, auch im Hinblick auf die gegebenen gesellschaftlichen Veränderungen.
Die Arbeit soll einen allumfassenden Überblick über die Zulässigkeit von großflächigen Photovoltaikanlagen im Außenbereich geben. Hierfür wird nicht nur auf die bauordnungs- und die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Anlagen eingegangen, sondern auch in groben Zügen erklärt, wie die Anlagen mithilfe der Bauleitplanung zugelassen werden können. Den Abschluss bildet ein Vergleich zwischen den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern, der darstellen soll, wie die Zulässigkeit von großflächigen Photovoltaikanlagen in der Praxis umgesetzt wurde
Die vorliegende Arbeit stellt zunächst die Entwicklung der Stellung der Frau in der indischen Gesellschaft dar. Weiter wird auf die staatlichen- und überstaatlichen Maßnahmen sowie schließlich auf die Maßnahmen der Nicht-Regierungsorganisationen eingegangen, die für Gleichstellung sorgen sollen. Als Beispiel für eine Nicht-Regierungsorganisation wird dabei insbesondere auf die Rolle von SIDART eingegangen.
Das Thema der Diplomarbeit lautet: Generationen übergreifendes Wohnen am Beispiel des Wohnprojektes „Mobile“ in Stuttgart.
Die Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob derartige Wohnformen als eine Reaktion auf die gesellschaftliche Entwicklung zu werten sind. Ferner sollen Beweg-gründe untersucht werden, die zu der Entscheidung führen, an solch einem Projekt teilzunehmen.
Zunächst werden die gesellschaftlichen Veränderungen und deren Auswirkungen in Bezug auf das Alter und die Beziehungen der Generationen dargestellt. Die demografische Entwicklung ist unter anderem durch die Alterung der Bevölkerung gekennzeichnet. Aus diesem Grund wird in dieser Arbeit im Besonderen die Situation älterer Menschen betrachtet. Es folgt ein Überblick über klassische und neue Wohnformen. Daran anschließend wird die Wohnform des Generationen übergreifenden Wohnens vorgestellt. Insbesondere werden die Motive der Bewohner und damit die Chancen beleuchtet, die ein derartiges Wohnprojekt unter Einsatz persönlichen und gemeinschaftlichen Engagements hat. Anderseits werden aber auch die Grenzen aufgezeigt, die sich aus dem Projekt und dem Zusammenleben ergeben. Darüber hinaus erfolgt die Darstellung eines realisierten Wohnprojektes und die Auswertung einer empirischen Untersuchung.
Ziel dieser Arbeit ist die Erstellung eines passgenauen Fortbildungskonzeptes für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Ulm zur Umsetzung von Gender Mainstreaming. Nach einer Abhandlung der theoretischen Aspekte zu Gender Mainstreaming, insbesondere der Erläuterungen von Begrifflichkeiten, vom Implementierungsprozess Gender Mainstreaming und von Qualitätskriterien für Fortbildungskonzepte zu Gender Mainstreaming, erfolgt die Analyse der durchgeführten Mitarbeiterbefragung. Auf der Basis der aus der Mitarbeiterbefragung gewonnenen Erkenntnisse wird das angestrebte Fortbildungskonzept erstellt.
Gegenstand dieser Arbeit ist die erstmalige Erhebung der Kundenzufriedenheit im „Virtuellen Amt“ der Stadt Wien. Neben einem kurzen Abriss themenrelevanter Grundlagen, wie New Public Management und E-Government, erfolgt eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Konstrukt der Kundenzufriedenheit. Darauf folgend wird das „Virtuelle Amt“ der Stadt Wien und seine Entwicklung vorgestellt. Abschließend wird auf die empirische Erhebung der Kundenzufriedenheit eingegangen und eine Analyse der Befragung durchgeführt.
Das Landratsamt Biberach erwartet auf Grund der ermittelten Altersstruktur unter den Mitarbeitern in den nächsten Jahren vermehrt Personalabgänge in Führungs-positionen. Um die optimale Besetzung dieser Arbeitsplätze sicherzustellen und gleichzeitig den eigenen Mitarbeitern neue Perspektiven innerhalb des Landratsamtes bieten zu können, ist eine Erweiterung des Personalentwicklungs-konzeptes, durch ein Nachwuchsführungskräftetraining vorgesehen. Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, die zur Integration der Personalentwicklungs-maßnahme für Nachwuchsführungskräfte im Fortbildungsmanagement des Landratsamtes Biberach maßgeblichen Informationen und Daten zu ermitteln, um daraus ein Anforderungsprofil für Nachwuchsführungskräfte zu generieren, das zunächst als Grundlage der Teilnehmerauswahl im Bewerbungsverfahren fungiert und weiterhin der bedarfs- und anforderungsbezogenen Konzipierung der Trainingsmaßnahme dient. Dazu wird in einem ersten Schritt geklärt, welchen Stellenwert Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung und speziell im Landratsamt Biberach erfährt und welche Intention sich hinter der Entscheidung zur Nachwuchsführungskräfte-entwicklung verbirgt. Zur Einführung in die Thematik werden Begrifflichkeiten der Eignungsdiagnostik und der Arbeits- und Anforderungsanalyse vermittelt, sowie verschiedene Methoden und Verfahren zur Erstellung des Anforderungsprofils erläutert und dessen personalpolitische Einsatzmöglichkeiten aufgezeigt. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der systematischen Analyse und Auswertung von Stellenbeschreibungen derzeitiger Führungskräfte des Landratsamtes Biberach. Dabei werden deren Aufgaben- und Verantwortungsbereiche festgestellt und die zur Erfüllung notwendigen Anforderungen abgeleitet und gewichtet, um im Ergebnis ein Anforderungsprofil für die Position einer künftigen Führungskraft und ein Mindest-anforderungsprofil als Grundlage für die Auswahl der Teilnehmer der Trainingsmaßnahme aufzustellen.
Die Bachelorarbeit behandelt schwerpunktmäßig den Prozess bezüglich der Herausnahme kommunal relevanter Dienstleistungsbereiche aus dem Anwendungsbereich der EU-DLR. Mit Hilfe einer empirischen Untersuchung in der Form von Experteninterviews werden Entwicklungstendenzen in diesen Bereichen aufgezeigt. Als weiterer Aspekt werden die von der EU-DLR unmittelbar und mittelbar betroffenen kommunalen Leistungen sowie die Konsequenzen, die sich daraus für die Verwaltungsabläufe ergeben, dargestellt.
Die vorliegende Diplomarbeit versucht die Frage zu klären, ob es möglich ist, Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, energetisch zu sanieren. Dazu werden, nach einer kurzen Einleitung, im zweiten Kapitel die denkmalrechtlichen Bestimmungen betrachtet. Hierbei wird untersucht, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine Sache unter Denkmalschutz gestellt werden kann und welche Pflichten sich daraus ergeben. Im dritten Kapitel wird die Energieeinsparverordnung 2009 mit Schwerpunkt Energieausweis beschrieben. Im vierten Kapitel wird auf einige Konfliktpunkte eingegangen, die sich im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz ergeben. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf dem Einbau neuer Fenster der Dämmung der Fassade, der Einbindung von erneubaren Energien und dem Bereich des Eigentums. Am Ende der Arbeit wir ein Fazit gezogen und die Eingangsfrage der Arbeit beantwortet.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den krankheitsbedingten Fehlzeiten der Beamten und Beschäftigten des Regierungspräsidiums Stuttgart des Jahres 2008. Anhand einer Statistik wurden die Werte ermittelt und erstmals detailliert ausgewertet. Die Fehlzeitenquote beträgt 5,9 %, der Median liegt bei 6 Arbeitstagen. Nach Klärung der Ausgangslage und Festlegung der Ziele werden zunächst verschiedene Begrifflichkeiten voneinander abgegrenzt. Es folgt eine Darstellung der Einflussgrößen auf Fehlzeiten. Danach wird auf die Vergleichbarkeit von Fehlzeitenstatistiken näher eingegangen. Eine ausführliche Darstellung der Erhebungsmethoden, einschließlich einer datenschutzrechtlichen Betrachtung und ein Blick auf die Organisations- und Personalstruktur des Regierungspräsidiums folgen. Im Rahmen dieser Arbeit wird überprüft, wie die Fehlzeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart verteilt sind und ob es Zusammenhänge zwischen dem Alter, dem Geschlecht, der Schwerbehinderung, den Entlohnungsbedingungen, der Art des Beschäftigungsverhältnisses und der Anzahl der Fehlzeiten gibt. Dafür werden sechs Hypothesen aufgestellt. Dabei können die Alternativhypothesen bestätigt werden. Die anschließende Diskussion rundet die Arbeit ab.
Im Zuge der Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells gewinnt auch die Dienst-leistungsqualität zunehmend an Bedeutung. Die Zielsetzung dieser Diplomarbeit besteht darin, die Stärken und Schwächen der Dienstleistungsqualität im Bereich Beurkundungen beim Jugendamt aufzuzeigen und Lösungsansätze für bestehende Defizite zu entwickeln. Um die Grundlagen für die Bearbeitung dieser Themenstellung zu erhalten, wurden an alle Jugendämter in Baden-Württemberg Fragebögen. Sowohl Kunden als auch Mitarbeiter der Jugendämter wurden zum derzeitigen Qualitätsstand befragt. Die Auswertung der Fragebögen ergab grundsätzlich ein positives Ergebnis für die bestehende Dienstleistungsqualität bei Beurkundungsvorgängen. Ein Dienstleistungsdefizit sahen jedoch sowohl die Urkundspersonen als auch die Kunden im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Deshalb wurde nach den allgemeinen Erläuterungen zu den Themen Dienstleistungsqualität und Beurkundungen anhand einer Handlungsempfehlung zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität ein möglicher Lösungsansatz aufgezeigt. Anschließend folgen, als Strategie zur Zielerreichung, allgemeine Ausführungen zum Thema „Öffentlichkeitsarbeit“, um die Voraussetzungen für die Umwandlung des Dienstleistungsdefizits in eine Dienstleistungsstärke aufzuzeigen. Eine konkrete Umsetzung dieses Lösungsvorschlages zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität im Bereich Beurkundungen erfolgte durch die Entwicklung von speziellen Informationsblättern und einer Broschüre „Beurkundungen im Kindschaftsrecht“.