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Ab dem 1. August 2013 haben bundesweit durchschnittlich 35 % der Kinder unter drei Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, müssen Kommunen die Zahl der Betreuungsplätze bis 2013 bedarfsgerecht ausbauen. Eine Möglichkeit dafür, wie Gemeinden die Zahl der Plätze erhöhen können, ist durch die Förderung der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen. Diese Bachelorarbeit beschäftigt sich daher mit der Frage, wie die Kommunen im Rems-Murr-Kreis diese besondere Form der Kindertagespflege sinnvoll fördern können.
Die schon seit langem währende Debatte um die Gestaltung der Schnittstelle „Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche“ ist durch die UN-Behindertenrechtskonvention erneut entflammt. Für die Gewährung von Eingliederungshilfen an behinderte Kinder und Jugendliche sind verschiedene Leistungsträger zuständig, u. a. die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Sozialhilfe. Die Zuordnung zum leistungsberechtigten Personenkreis erfolgt hier nach Art der Behinderung. Diese Regelung ist für die jungen Menschen problematisch, die einen Hilfebedarf haben, der sich nicht einzelnen Systemen zuordnen lässt, wie z.B. Mehrfachbehinderungen. Hier kommt es in der Praxis zu zahlreichen Abgrenzungs- und Zuordnungsproblemen, die eine verzögerte Leistungsgewährung mit sich bringen. Die Politik hat erkannt, dass die Zuständigkeit neu geregelt werden muss: Eingliederungshilfe soll zukünftig „aus einer Hand“ gewährt werden. Noch ist nicht entschieden, ob dies in Form der „großen Lösung“ geschehen soll oder durch die Alleinzuständigkeit der Sozialhilfe. Bis eine Entscheidung getroffen ist, muss die Praxis Wege finden, wie sie die Gesetzeslage möglichst reibungsfrei und für die Betroffenen am besten umsetzt. Dies soll am Beispiel des Landkreises Freudenstadt aufgezeigt werden.
Auswirkungen des demografischen Wandels auf die kommunalen Finanzen am Beispiel der Stadt Heimsheim
(2011)
Dieser Arbeit steht unter den beiden Fragestellungen wie sich der demografische Wandel auf den Haushalt der Stadt Heimsheim auswirkt und was die Verantwortlichen tun können, um diesem Prozess zu begegnen. Neben der Auswertung statistischer Daten und der Haushaltslage der Stadt Heimsheim in den vergangenen zehn Jahren wird ein Vergleich mit der Stadt Hoyerswerda durchgeführt, die der demografischen Entwicklung in Heimsheim rund zwanzig Jahre voraus ist.
Der Waldsee ist ein gut ausgebauter Natursee, welcher in den 1920er Jahren von Bürgern des Ortes Fornsbach, nahe der Stadt Murrhardt, in Eigenarbeit ausgehoben wurde. Damit sollte ein attraktiver Badesee für die Bevölkerung und den Fremdenverkehr geschaffen werden. Seit dem Jahr 2009 wird dieser See zu einem Freizeitgebiet ausgebaut, welches integrativ von Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung genutzt werden kann. Zur Teilhabe dieser Personengruppen wurden diverse Maßnahmen ergriffen, die für ein natürliches Miteinander der verschiedenen Menschen sorgen sollen. In der vorliegenden Arbeit wird auf die bis Dato ergriffenen Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, die eingerichteten Angebote und die Akzeptanz bei den Besuchern des Waldsees eingegangen.
Mit dieser Arbeit soll der Wandel vom Kindergarten zur Bildungseinrichtung, anhand der personellen und finanziellen Auswirkungen bei der Stadt Gerlingen dargestellt werden. Dieser Wandel geht auf Neuerungen wie die Einführung des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung und den kommenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zurück.
Im Rahmen der Bachelorarbeit mit dem Titel „Die Einführung des Berichtswesens am Beispiel der Stadt Ludwigsburg“ wird die herausragende Bedeutung der standardisierten Informationsversorgung für die Steuerung in der öffentlichen Verwaltung thematisiert. Am Beispiel der Modellgemeinde Ludwigsburg werden die wesentlichen Schritte beim Aufbau eines Berichtswesens erläutert und ein Konzept für die Stadtverwaltung erstellt.
Basierend auf dem von der Agentur mehrwert entwickelten Fortbildungskonzept „Blickwechsel“, ist das Ziel dieser Arbeit die Konzeption eines entsprechenden Programms zur Förderung sozialer und personaler Kompetenzen für Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung. Der Fokus liegt exemplarisch auf dem Bürgermeister, da dieser als Führungskraft eine besonders zentrale und interessante Position in einer Stadtverwaltung hat. Zudem wird für das neu generierte Fortbildungsprogramm eine Handlungsempfehlung für dessen Einführung erarbeitet.
Die folgende Ausarbeitung befasst sich mit dem Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, die daraus entstehenden Probleme für die Bevölkerung und auch für die Behörden. Es wird verdeutlicht wie sich der Alkoholkonsum auf das Verhalten der Konsumenten auswirken kann. Nimmt der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum wirklich ein immer stärkeres Ausmaß an oder wird er lediglich von der Bevölkerung negativ wahrgenommen? Fehlt es tatsächlich an der Sicherheit in den Städten und Gemeinden oder wird dies von der Bevölkerung nur subjektiv empfunden? Weiterhin wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten die Behörden und die Polizei nach heutiger Rechtslage haben, dem Alkoholkonsum und den damit verbundenen negativen Begleiterscheinungen im öffentlichen Raum entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang werden die bisherigen Lösungsansätze der Städte und Gemeinden und die Gründe des Scheiterns dieser Lösungsansätze beschrieben. Darüberhinaus wird hinterfragt, ob eine Gesetzesänderung, welche den Städten und Gemeinden eine eindeutige Rechtsgrundlage zum Einschreiten geben soll, notwendig ist und welche Anforderungen hierfür beachtet werden müssen. Hier stellt sich auch die Frage, ob eine entsprechende Gesetzesänderung überhaupt zielführend ist oder ob die bereits vorhandenen Eingriffsmöglichkeiten nicht doch ausreichen und wie diese Gesetzesänderung lauten soll.