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Bürgerschaftliches Engagement ist eine unverzichtbare Bedingung für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Unbestritten ist, dass ein freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen davon lebt, das die Bürger an seiner Gestaltung mitwirken und sich für das Gemeinwohl einsetzen. Egal ob in den Bereichen Sport, Kultur, Politik, Kirche, Jugend oder Altenbetreuung, die Formen sich freiwillig zu engagieren sind fast grenzenlos. Dabei kristallisiert sich heraus, dass Freiwilligenarbeit im Bereich der Sozialpsychiatrie längst nicht so verbreitet ist, wie dies notwendig wäre. In Deutschland begeben sich jährlich rund 8 Mio. Menschen wegen einer psychischen Krankheit in Behandlung. Durch wachsende Anforderungen im Berufsleben, Probleme im privaten Bereich und die heutige schnelllebige Zeit steigt diese Zahl stetig an. Die Behandlungsangebote für erkrankte Personen im LK BB reichen von diversen Bera-tungs- Begleitungs- und Betreuungsangeboten bis hin zu einem stationären Aufenthalt in einer Psychiatrie. Zur Entlastung der Hauptamtlichen, sowie zur Senkung der Rück-fallquote der Erkrankten regt der Teilhabeplan (Psychiatrieplan) 2008 des LK BB zu einem ehrenamtlichen Besuchsdienst für psychisch Kranke an, welcher unter anderem aus dem bestehenden Besuchsdienst für ältere Menschen entstehen könnte. Ein sol-cher Dienst würde die Angebotspalette im LK erweitern und das Leben der Erkrankten bereichern. Gerade weil die Fachdienste an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen und Er-krankte eher das Gespräch mit einem „Nichtfachmann“ suchen, könnten Ehrenamtliche dazu beitragen psychisch Kranke sozial zu stabilisieren und dabei helfen diese in die Gesellschaft wieder einzugliedern. Basierend auf dieser Ausgangslage ist das Ziel dieser Arbeit zu untersuchen, ob der Aufbau eines solchen ehrenamtlichen Besuchsdienstes im LK BB zu realisieren ist. Sie soll sowohl mit den Ergebnissen der Untersuchung als auch mit der Darstellung eines möglichen Modellprojekts dem LK den Anstoß geben, einen solchen ehrenamtlichen Besuchsdienst für psychisch erkrankte Menschen einzurichten und zu fördern.
In der Arbeit geht es um die Mitgliedschaft von Bürgermeistern in baden-württembergischen Kreistagen. Dabei werden die Vor- und Nachteile von Bürgermeistern in Kreistagen erörtert. Mittels Interviews wurde die praktische Bedeutung von Gemeindeoberhäuptern in der Kreisvertretung speziell am Alb-Donau-Kreis näher beleuchtet und hinterfragt.
In meiner Bachelorarbeit „Die Ortschaftsverfassung – antiquierte Altlast oder modernes Mittel im Kommunalrecht?“ wird die Ortschaftsverfassung dahingehend untersucht, ob sie noch notwendig und zeitgemäß ist. In der Bachelorarbeit wird zunächst auf den historischen Hintergrund und die rechtlichen Grundlagen der Ortschaftsverfassung eingegangen. Weiterhin werden die Ziele und Grenzen der Ortschaftsverfassung aufgezeigt, die durchgeführte Umfrage dargestellt, die Vorteile sowie die Nachteile herausgearbeitet und auf das Interview mit Ortsvorsteherin Doris Dolkemeyer eingegangen. Die Bachelorarbeit endet mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse und einem Lösungsansatz.
In der vorliegenden Bachelorarbeit geht um die Praxisphase im neuen Bachelorstudiengang „gehobener Verwaltungsdienst – Public Management“. Die vorliegende Arbeit ist in sieben Teile gegliedert. Nach Einleitung (Kapitel 1) folgte in Kapitel 2 ein kurzer Überblick über Ziele und Entwicklung des „Bologna-Prozesses“. Kapitel 3 befasst sich mit der Studienreform des gehobenen Verwaltungsdienstes in Baden-Württemberg. Es geht hierbei zunächst um die Implementierung der internationalen Bologna-Beschlüsse in deutsches Recht und anschließend um die konkreten Auswirkungen dieser Umsetzung auf das Studium in Kehl und Ludwigsburg. Welchen Rahmenbedingungen die Personalauswahl im öffentlichen Dienst unterliegt und welche Anforderungen die Verwaltungen bei der Stellenbesetzung an die Bewerber stellen sollte , wird im 4. Kapitel beschrieben. Kapitel 5, als praktischer Teil der Arbeit, befasst sich mit den empirischen Erhebungen zum Thema „Praxisphase“ bei den Studierenden der Fachhochschulen Kehl und Ludwigsburg als Praktikanten einerseits und den baden-württembergischen Städten und Gemeinden als Praxisstellen auf der anderen Seite. Es wurde hierzu eine Umfrage bei den Studierenden des ersten Bachelorjahrgangs in der Innenverwaltung in Kehl und Ludwigsburg sowie eine Umfrage bei den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg durchgeführt und anschließend die Ergebnisse dieser Befragung ausgewertet und analysiert. Im 6. Kapitel werden die in Kapitel 5 gewonnenen Erkenntnisse in Empfehlungen an die Fachhochschulen sowie die Städte und Gemeinden als fachpraktische Ausbildungsstellen gepackt. Abschließend erfolgt in Kapitel 7 ein kurzes Fazit über die Ergebnisse der hier vorgelegten Arbeit.
Die Arbeit thematisiert das Praktikum im Ausland und in einem anderen Bundesland während des praktischen Vorbereitungsdienstes. Es werden insbesondere die Erfahrungen des ersten Bachelor-Jahrgangs 2008 im Studiengang gehobener Verwaltungsdienst – Public Management beleuchtet und erörtert, inwiefern die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten für den weiteren Werdegang förderlich sein können.
In dieser Arbeit soll die Frage geklärt werden, ob die organisatorische Trennung der Aufgabenbereiche Beistandschaften, Vormundschaften und Pflegschaften die Arbeit des Amtsvormunds positiv beeinflusst. In der Praxis werden diese Aufgaben häufig gemeinsam geführt, wobei die Beistandschaften in der Bearbeitung oftmals im Vordergrund stehen. Es werden zunächst die Grundlagen dieser drei Rechtsinstitute dargestellt und besondere Aspekte der Amtsvormundschaft hervorgehoben. Anschließend werden mit Hilfe von Expertenaussagen die Vor- und Nachteile der Spezialisierung der Vormundschaften, auch im Vergleich mit der Mischform, und die Einflussfaktoren auf eine Trennungsentscheidung herausgearbeitet.
Die Arbeit soll einen allumfassenden Überblick über die Zulässigkeit von großflächigen Photovoltaikanlagen im Außenbereich geben. Hierfür wird nicht nur auf die bauordnungs- und die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Anlagen eingegangen, sondern auch in groben Zügen erklärt, wie die Anlagen mithilfe der Bauleitplanung zugelassen werden können. Den Abschluss bildet ein Vergleich zwischen den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern, der darstellen soll, wie die Zulässigkeit von großflächigen Photovoltaikanlagen in der Praxis umgesetzt wurde