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Die Bachelorarbeit hat zum Ziel die Chancen und Möglichkeiten, die sich durch Personalmarketing für die öffentliche Verwaltung ergeben, aufzuzeigen. Es werden die theoretischen Grundlagen des Personalmarketings, des demografischen Wandels und die Verwaltungsstrukturen der öffentlichen Verwaltung erläutert, sowie eine empirische Untersuchung zum Thema durchgeführt. Anschließend werden Handlungsempfehlungen für die öffentliche Verwaltung formuliert und ein zusammenfassendes Fazit gezogen.
Für die Inanspruchnahme von kommunalen Betreuungseinrichtungen werden in Baden-Württemberg unterschiedliche Elternbeiträge erhoben. Die vorliegende Arbeit erläutert die maßgeblichen Gesetzesgrundlagen und stellt die ver-schiedenen Erhebungsformen vor. Die anstehenden Veränderungen bei der Kleinkindbetreuung der unter 3-Jährigen werden ebenfalls aufgezeigt. Den Regelkindergarten besuchen Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren. Für diesen wichtigen Betreuungszeitraum werden die örtlichen Besonderheiten bei den Stadtkreisen und den Großen Kreisstädten dargestellt. Die Ausführungen belegen, dass abweichende Elternbeiträge zu unterschiedlichen Lebens-bedingungen führen können. Des Weiteren werden verfassungsrechtliche Bedenken im Bezug auf die Gleichbehandlung aller Familien thematisiert. Gegenwärtig bestehen zahlreiche Möglichkeiten, die Elternbeiträge für ein-kommensschwächere Familien zu reduzieren. Außerdem werden denkbare Lösungsansätze für eine Angleichung der kommunalen Gebührensätze erörtert. Frühkindliche Erziehung in Tageseinrichtungen muss für alle Familien finanzierbar sein. Dieser weit verbreitete Leitsatz wird mit dieser Bachelorthesis bekräftigt. Allerdings verdeutlicht die Ausarbeitung, dass für eine Angleichung der kommunalen Gebührensätze intensive Verhandlungen erforderlich sind.
Die vorliegende Arbeit setzt mit der Fragestellung auseinander, welchen Heraus-forderungen die kommunale öffentliche Hand gegenübertreten muss und wie es gelingen kann, das Gemeinwesen einer Stadt in der Zukunft erfolgreich und nachhaltig zu gestalten. Dazu wird die Bedeutung von Bürgerbeteiligung für eine nachhaltige Stadtentwicklung untersucht und am Beispiel der Stadt Ludwigsburg verdeutlicht.
Sorgerechtsentzug nach §1666 BGB und die Kooperation zwischen Amtsvormündern und dem sozialen Dienst
(2011)
Diese Bachelorarbeit stellt die gesamte Abfolge von Geschehnissen bei Verdacht auf eine bereits eingetretene oder kurz bevorstehende Kindeswohlgefährdung über die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf (Teil-)Entzug der elterlichen Sorge, dem Ablauf des Gerichtsverfahrens selbst und schließlich der Bestellung eines Amtsvormunds durch das Gericht dar. Nach (Teil-)Entzug der elterlichen Sorge durch das Gericht, wird unter Einbeziehung aller Jugendämter in Baden-Württemberg in eine empirische Erhebung, die Zusammenarbeit zwischen dem Sozialen Dienst und den Amtsvormündern im Jugendamt untersucht. Dabei wird analysiert, wie sich die Zusammenarbeit aktuell ausgestaltet und es werden Schnittstellen und Konfliktfelder zwischen den beiden Arbeitsbereichen aufgezeigt. Notwendige Änderungen mit einem Ausblick für die Praxis werden insbesondere im Hinblick auf das am 6. 7. 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Vormundschaftsrechts herausgearbeitet.
Die vorliegende Bachelorarbeit erläutert die neue Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) praxisnah am Beispiel der Universitätsstadt Tübingen. Zunächst wird das deutsche Arbeitsschutzsystem mit seinen rechtlichen Grundlagen dargelegt. Im Folgenden wird dann auf die DGUV Vorschrift 2 und ihre drei Betreuungsmodelle eingegangen. In diesem Rahmen wird auch die Durchführung einer systematischen Gefährdungsbeurteilung aufgezeigt.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit dem Thema der Reform der Vormundschaft im engen Zusammenhang mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, welches erst kürzlich in Teilen in Kraft getreten ist. Es wird dargestellt, welche Vorschriften dort überzeugend sind und an welchen Stellen zu befürchten ist, dass die Formulierungen keine großen Änderungen herbeiführen werden.