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Diese Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Thematik, woher die katholische Kirche ihr Recht für ein eigenes Kirchenrechtssystem nimmt und wie deren Richtlinien in das moderne Bild eines Rechtsstaats passen. Hierbei wird das kircheigene Arbeitsvertragssystem im sog. „Dritten Weg“ untersucht und analysiert, ob sich dessen Entwicklung zugunsten oder zum Nachteil der kirchlichen Arbeitnehmer auswirkt. Zuletzt wird in einer näheren Betrachtung das Einstellungsverfahren sowie die Beschäftigung und Beendigungsgründe beim Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart untersucht und die Fragestellung diskutiert, welche Vorteile der kirchliche Tendenzbetrieb von seiner besonderen Fragestellung beim Einstellungsinterview hat und wie er mit konfessionslosen und nichtkatholischen Bewerbern und Mitarbeitern umgeht.
Die Diplomarbeit geht nach einer kurzen Einführung in das Arbeitsrecht auf die kontroversen Interessen, Ziele und Bedürfnisse der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer ein. Daraufhin wird das daraus entstehende Spannungsfeld mit politischem Hintergrund erläutert. Schließlich beschreibt der dritte Teil ausgewählte Instrumente, die der Gesetzgeber zum Interessenausgleich statuiert hat.
Die Stauferstädte Göppingen und Schwäbisch Gmünd haben mithilfe des Projekts „EMiS: Elektromobilität im Stauferland – integriert in Stadtentwicklung und Klimaschutz“ die Elektromobilität bei sich eingeführt. In dieser Arbeit werden verschiedene Chancen und aktuelle Herausforderungen, die bei der Einführung der Elektromobilität in deutschen Kommunen auftreten können, anhand von EMiS dargestellt.
In dieser Bachelorarbeit geht es um die Möglichkeiten der beruflichen Wiedereingliederung psychisch erkrankter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Als Beispiel wird die berufliche Rehabilitationseinrichtung RehaStep in Heilbronn näher vorgestellt und die Frage geklärt, wie wirkungsvoll diese Maßnahme für die Wiedereingliederung psychisch kranker Menschen ist.
Die Bachelorarbeit handelt von der Reform des gemeinsamen Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern. Thematisiert werden die aktuelle Situation in Deutschland in Zahlen, die alte Gesetzeslage, der Prozess der Reform und das neue Gesetz zur Reform. Es wurde eine empirische Untersuchung zur Übergangsregelung und zum neuen Gesetz durchgeführt.
„Es kann nicht sein, dass Bürgermeisterwahlen zum Kasperletheater verkommen“. Dieses Zitat des Oberbürgermeisters der Stadt Biberach an der Riß, Norbert Zeidler, beschreibt die Meinung vieler amtierender Bürgermeister in Baden-Württemberg, denen die vermeintlich steigende Anzahl an sogenannten Spaßbewerbern ein Dorn im Auge ist. Die Arbeit geht im Kern der Frage nach, ob den Spaßkandidaten höhere Hürden bei der Kandidatur für das Bürgermeisteramt gestellt werden könnten und inwiefern dies den freien Zugang zum Bürgermeisteramt in Baden-Württemberg einschränken würde.