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Das europäische Sozialrecht als koordinierendes Europarecht muss in allen Mitgliedstaaten angewandt werden. Dabei gilt der Kerngedanke dem, dass die Mitgliedstaaten Vorgaben zu einer bestimmten sozialen Richtung bekommen. Durch diese geschaffene Systemstruktur finden zwar in der Regel sozialrechtliche Ziele ihren Weg. Der Weg ist allerdings durch die Bewältigung vieler Hürden gekennzeichnet und es stellt sich insbesondere für die in der Verantwortung stehenden Sozialleistungsträger die Frage, ob der Weg zum Ziel der Richtige ist.