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Tax Compliance ist in aller Munde. Verstanden als Sicherstellung eines regelkonformen, den Steuergesetzen entsprechenden Verhaltens, betrifft Tax Compliance alle Steuerpflichtigen vom Großkonzern bis zum Einzelunternehmen und zu den Mitarbeitenden. Ein Interesse an regelkonformem Verhalten haben sowohl der Steuerpflichtige selbst als auch die Steuerverwaltung: Der Steuerpflichtige ist bestrebt, ordnungs- und strafrechtliche Sanktionen sowie den Verlust seines guten Rufes zu vermeiden. Der Steuerverwaltung hingegen liegt daran, dass sich ein möglichst großer Teil der Steuerpflichtigen weitgehend selbst kontrolliert und gesetzeskonform verhält, um auf diese Weise Personalressourcen auf prüfungsbedürftige Fälle konzentrieren zu können. Beide Seiten profitieren somit von Tax Compliance die im Optimalfall in einem kooperativen Besteuerungsverfahren mündet, das letztendlich ebenfalls für beide Seiten zu Erleichterungen bei den komplexen Besteuerungs- und Prüfverfahren führt. Dieser Artikel nimmt die psychologischen und steuerrechtlichen Aspekte von Tax Compliance in den Blick.
Mit der Einführung des Art. 97 § 38 EGAO im DAC-7-Umsetzungsgesetz hat das Thema Tax Compliance neue Bedeutung gewonnen, da es erstmals möglich ist, mit einem von der Betriebsprüfung als wirksam akzeptierten steuerlichen Kontrollsystem Erleichterungen für zukünftige Betriebsprüfungen zu erreichen. Neu ist vor allem auch die Möglichkeit, sich ein steuerliches Kontrollsystem durch die Betriebsprüfung als wirksam “zertifizieren” zu lassen und damit jenseits möglicher Prüfungserleichterungen auch mehr Rechtssicherheit im Hinblick auf eine straf- und haftungsvermeidende Wirkung von Tax-Compliance-Maßnahmen zu erlangen. Diese neuen Perspektiven für ein kooperatives Besteuerungsverfahren sollten nicht nur Großbetrieben vorbehalten sein, sondern auch von kleinen und mittelständischen, häufig in der Rechtsform der GmbH organisierten Unternehmen genutzt werden, nicht zuletzt, um die persönlichen Haftungsrisiken der Geschäftsführer zu minimieren.
Der Beitrag setzt sich in einer interdisziplinären Untersuchung damit auseinander, welche psychologischen Anreize positiv auf die Tax Compliance wirken und inwieweit sie sich im Steuerverfahrensrecht durch korrespondierende rechtliche Anreize verankern lassen. Betrachtet werden zum einen die Berücksichtigung der Tax Compliance im Rahmen des Risikomanagements der Finanzverwaltung, zum anderen aber auch Möglichkeiten zur Gewährung von Verfahrenserleichterungen in der Betriebsprüfung. Neue Wege zeigt die im Zusammenhang mit der Umsetzung der DAC-7-EU-Richtlinie erfolgende Modernisierung der Abgabenordnung auf. Nach der Neuregelung in § 38 zu Art. 97 EGAO können für die Zukunft Erleichterungen bei der Betriebsprüfung gewährt werden, wenn die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS) im Hinblick auf die Einhaltung steuerlicher Vorschriften in der laufenden Betriebsprüfung bestätigt wurde.