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Die vorliegende Bachelorarbeit widmet sich dem Thema „Optimierungsmöglichkeiten für den beruflichen Wiedereinstieg“. Schwerpunktmäßig wurden die mit einem Wiedereintritt einhergehenden Problemfelder, die für kleine sowie größere Verwaltungen Baden-Württembergs charakteristisch sind, mittels Literatur sowie Experteninterviews erörtert. Anschließend wurden entsprechende Lösungsansätze für die dargelegten Wiedereinstiegsprobleme ausgearbeitet, um den Arbeitgebern bzw. den Personalverantwortlichen nützliche Anregungen und somit Hilfestellung in Bezug auf die Optimierung der Wiedereinstiegsprozesse geben zu können.
Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Frage nach den Zukunftsperspektiven des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes auseinander.
Hauptsächlich geht es dabei um die Verfügbarkeit der Ausbildungsplätze und deren Entwicklungsmöglichkeiten. Dabei werden mittels empirischer Untersuchung in den Behörden die Ausbildungssituation und die Zukunftsperspektiven ermittelt. Abschließend gibt es einen Ausblick aufgrund der Ergebnisse der empirischen Untersuchung mit etwaigen Handlungsfeldern für die Zukunft.
Die Kombination aus demografischem Wandel und der Entwicklung einer Wissensgesellschaft stellt zweifelsohne sowohl für gewinnorientierte als auch für öffentliche Organisationen eine Herausforderung dar. Besonders im Dienstleistungsbereich ist der Erfolg einer Organisation eher von deren
intellektuellem Kapitel abhängig als von ihren materiellen Ressourcen.
Diese Arbeit befasst sich mit den Möglichkeiten im Wissensmanagement, um daraufhin mittels einer schriftlichen Befragung unter allen Mitarbeitern der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH Handlungsvorschläge für ein erfolgreiches Wissensmanagement im Unternehmen zu entwickeln.
Die Bachelorarbeit hat zum Ziel die Arbeitgeberattraktivität des öffentlichen Dienstes für die Generation Y zu analysieren. Untersucht wird ob der öffentliche Dienst Instrumente des Employer Branding anwendet sowie ob die präsentierten Arbeitgeberwerte den Erwartungen der Generation Y entsprechen. Exemplarisch für den öffentlichen Dienst werden die drei Institutionen Bundeswehr, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg und Landeshauptstadt München untersucht.
Podiumsveranstaltungen von Lokalzeitungen im Bürgermeisterwahlkampf stehen im Fokus dieser Bachelorarbeit und werden insbesondere im Hinblick auf deren Ablauf und mögliche Erfolgsfaktoren untersucht, um (zukünftigen) Bürgermeisterkandidaten durch entsprechende Empfehlungen und Hinweise ein „gutes Abschneiden“ zu ermöglichen.
Basierend auf dem von der Agentur mehrwert entwickelten Fortbildungskonzept „Blickwechsel“, ist das Ziel dieser Arbeit die Konzeption eines entsprechenden Programms zur Förderung sozialer und personaler Kompetenzen für Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung. Der Fokus liegt exemplarisch auf dem Bürgermeister, da dieser als Führungskraft eine besonders zentrale und interessante Position in einer Stadtverwaltung hat. Zudem wird für das neu generierte Fortbildungsprogramm eine Handlungsempfehlung für dessen Einführung erarbeitet.
Am 1. 9. 2009 ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft getreten. Durch die Reform wurde das Nebeneinander von Vorschriften des FGG, der ZPO und der Hausratsverordnung beseitigt und eine einheitliche Verfahrensordnung geschaffen. Die im Zentrum dieser Arbeit stehenden Abstammungssachen wurden ausnahmslos als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausgestaltet. Die Arbeit befasst sich mit der Thematik, inwiefern sich das neue Verfahrensrecht auf die Rolle des Jugendamtes als Ergänzungspfleger bei der Vaterschaftsanfechtung und als Beistand bei der Vaterschafts-feststellung auswirkt und versucht ein erstes Fazit über die neu ausgestalteten Abstammungssachen nach einem Jahr FamFG zu ziehen.
Am 1. 9. 2009 ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft getreten. Durch die Reform wurde das Nebeneinander von Vorschriften des FGG, der ZPO und der Hausratsverordnung beseitigt und eine einheitliche Verfahrensordnung geschaffen. Die im Zentrum dieser Arbeit stehenden Abstammungssachen wurden ausnahmslos als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausgestaltet. Die Arbeit befasst sich mit der Thematik, inwiefern sich das neue Verfahrensrecht auf die Rolle des Jugendamtes als Ergänzungspfleger bei der Vaterschaftsanfechtung und als Beistand bei der Vaterschafts-feststellung auswirkt und versucht ein erstes Fazit über die neu ausgestalteten Abstammungssachen nach einem Jahr FamFG zu ziehen.