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In der Arbeit werden aktuell diskutierte Modelle und Lösungsansätze verschiedener Akteure zur Vermeidung von Altersarmut vorgestellt. Diese beabsichtigen das bestehende System der Alterssicherung (das Hauptaugenmerk liegt auf der gesetzlichen Rentenversicherung) bzw. das System der sozialen Sicherung in der BRD zu reformieren und „armutsfest“ zu machen. Es soll untersucht werden, wie weit die Modelle vom derzeitigen Grundsicherungsniveau nach dem SGB XII entfernt sind.
Ich habe in meiner Bachelorarbeit mit dem Titel: „Weder allein noch im Heim – Gemeinschaftliches Wohnen im Alter“ die vier Wohnformen „Betreutes Wohnen“, „Senioren WGs“, „ambulant betreute Wohngruppen“ und „Mehrgenerationenhäuser“ als Alternativen zum Pflegeheim und der eigenen Häuslichkeit untersucht. Dabei habe ich geprüft, ob das Landesheimgesetz Baden-Württemberg auf die vier Wohnformen Anwendung findet. Hieraus ergeben sich nämlich unterschiedliche bauliche und personelle Anforderungen. Als weiteren Punkt habe ich die Kosten und Finanzierung der einzelnen Wohnformen analysiert. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz sieht nämlich neue Förderungsmöglichkeiten für Alternative Wohnformen vor. Außerdem habe ich zu jeder Wohnform ein Experteninterview geführt.
Meine Bachelorarbeit geht auf die zum 01.01.2013 in Kraft getretene
Gesetzänderungen bei den geringfügigen Beschäftigungen ein. Das Augenmerk liegt
hierbei auf Altersarmut insbesondere bei Frauen.
Es wird der Gesetzgebungsprozess erläutert und überprüft, ob diese Gesetzänderung
zur Vermeidung von Altersarmut von Frauen beiträgt.
Ausgehend von der oftmals von mehreren Seiten öffentlich kommunizierten Ansicht, dass die Inhalte des Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetzes 2014 ein Wahlgeschenk darstellen, wird in dieser Arbeit der Frage nachgegangen, ob sich in der Rentenpolitik deutscher Parteien zunehmend Vorhaben befinden, die als Bevorzugungen bestimmter, insbesondere älterer, Wählergruppen und als häufig ins Feld geführte Klientelpolitik gesehen werden können. Zur Untersuchung werden die Grundsatz- und Wahlprogramme der beiden Volksparteien CDU und SPD herangezogen.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit dem zum 01.07.2014 in Kraft getretene RV - Leistungsverbesserungsgesetz. Der Gesetzgebungsprozess wird, unter dem Aspekt der Vermeidung von Altersarmut, anhand des Policy – Cycles untersucht. Daraus werden Schlüsse gezogen, in wie weit das Gesetz zur Vermeidung von Altersarmut beigetragen hat.
Die wissenschaftliche Ausarbeitung befasst sich mit dem Versicherungsschutz von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr in der gesetzlichen Unfallversicherung. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den satzungsmäßigen Mehrleistungen nach
§ 94 SGB VII. Dabei werden alle zuständigen Unfallkassen in einen Vergleich miteinbezogen und die Leistungskataloge kritisch untersucht.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Gefahr von Altersarmut in Deutschland. Der Fokus wird hauptsächlich auf den Personenkreis der Selbständigen gelegt. Es erfolgt ein Vergleich mit dem Schweizer Rentenversicherungssystem und einem Überblick über die Maßnahmen der Bundesregierung (im Rahmen des Rentendialoges 2011) zur Bekämpfung von Altersarmut.
In dieser wissenschaftlichen Arbeit geht es um die Frage, ob die derzeit bestehenden Sanktionen im SGB II korrekt sind.
Anhand der Verhaltensforschung wird geklärt, wie und warum sich Menschen mehr oder weniger motivieren lassen. Sie können unterschiedlichen Menschenbildern zugeordnet werden.
Verschiedener Akteure üben Kritik an den bestehenden Sanktionsregelungen aus und fordern daher umfassende Änderungen.
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit verschiedenen Möglichkeiten der Integration des Fürsorgeprinzips in das System der gesetzlichen Rentenversicherung. Es wird beabsichtigt, das bestehende Alterssicherungssystem zu reformieren, um den Grundsicherungsbezug zu vermeiden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der gesetzlichen Rentenversicherung und der Grundsicherung im Alter.
Diese Arbeit soll aufzeigen, ob Inklusion in jedem Fall umsetzbar ist, alle Kinder und Jugendliche mit Sehbeeinträchtigung wirklich inklusiv beschult werden können und möchten, oder ob die Entscheidung für ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum – SBBZ („Sonderschule“) eine bessere Option bietet. Hierbei wird unter anderem auf das neue Schulgesetz zum 01.08.2015 und die Behindertenrechtskonvention eingegangen. Mithilfe einer schriftlichen Befragung mit blinden und sehbehinderten Schülerinnen und Schülern an einem SBBZ mit Förderschwerpunkt Sehen sowie einem Interview mit einem inklusiv beschulten blinden Mädchen wird das Spannungsfeld im eingangs gestellten Titel aufgezeigt.