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Die Europäische Menschenrechtskonvention ergänzt die Grundrechtsordnung des Grundgesetzes um ein Menschenrechtsregime auf europäischer Ebene. Dadurch werden die deutschen Rechtsanwender:innen in doppelter Hinsicht grundrechtlich gebunden. Diese doppelte Grundrechtsbindung bringt Spannungen mit sich, welche insbesondere bei konfligierenden Individualrechten in mehrpoligen Grundrechtsverhältnissen sichtbar werden. Besonders deutlich wurde dieser Konflikt im Fall Caroline von Hannover gegen Deutschland. Die vorliegende Masterthesis setzt sich anhand einer qualitativen Literatur- und Urteilsanalyse mit diesen Spannungsfeldern auseinander und untersucht dabei, wie sich EMRK und deutsche Grundrechte zueinander verhalten. Damit leistet sie einen Beitrag zu der Frage, wie sich dieses Verhältnis auf den Grundrechtsschutz in Deutschland auswirkt.
Innerhalb der Europäischen Union besteht ein dreigliedriges System aus nationalem, europäischem und menschenrechtlichem Grundrechtsschutz. Ihr Zusammenwirken war nicht immer spannungsfrei, was sich insbesondere am Verhältnis
zwischen den deutschen Grundrechten und den Unionsgrundrechten und deren
Gerichtsbarkeiten zeigte. Mit zwei Entscheidungen zum „Recht auf Vergessen“
hat das Bundesverfassungsgericht eine Neuausrichtung im Grundrechtsschutz
vorgenommen und das Verhältnis zwischen den deutschen Grundrechten und den
Unionsgrundrechten präzisiert. Die vorliegende Master-Thesis setzt sich anhand
einer qualitativen Literaturanalyse mit diesen Entscheidungen ausführlich auseinander und liefert einen Beitrag dazu, wie sich das Verhältnis der Grundrechtsordnungen nunmehr zueinander ausprägt und welche Auswirkungen sich aus für
den Grundrechtsschutz ergeben.