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Die Bachelorarbeit hat zum Ziel die Arbeitgeberattraktivität des öffentlichen Dienstes für die Generation Y zu analysieren. Untersucht wird ob der öffentliche Dienst Instrumente des Employer Branding anwendet sowie ob die präsentierten Arbeitgeberwerte den Erwartungen der Generation Y entsprechen. Exemplarisch für den öffentlichen Dienst werden die drei Institutionen Bundeswehr, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg und Landeshauptstadt München untersucht.
Zur Überprüfung der Besoldung, ob diese in Bezug auf das Alimentationsprinzip angemessen hoch ist, hat das Bundesverfassungsgericht 2015 Kriterien für die Prüfung entwickelt. Für die Versorgung gibt es bislang keine Kriterien, jedoch ist es wichtig, dass diese auch ein, dem Alimentationsgrundsatz entsprechendes Niveau vorweist. In dieser Thesis wird anhand verschiedener Kriterien untersucht, ob die amtsunabhängige Mindestversorgung von der Höhe angemessen ist.
Die folgende Arbeit behandelt das Thema Resilienz, welche als psychische Widerstandsfähigkeit verstanden werden kann. Im Zuge einer Situationsanalyse werden zunächst die mit der heutigen Arbeitswelt einhergehenden psychischen Belastungen, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung, dargestellt. Anschließend erfolgt eine Auswertung, inwieweit Maßnahmen zur Resilienzförderung bereits Bestandteil des Personal- und Organisationsmanagements in der öffentlichen Verwaltung sind. Im weiteren Verlauf spricht die Verfasserin Empfehlungen für eine erfolgreiche Implementierung im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) aus.
Der Fachkräftemangel zwingt die öffentliche Verwaltung dazu, bisherige Denkmuster aufzubrechen. Prinzipien wie eine wirtschaftliche und sparsame Personalwirtschaft oder die Bestenauslese lassen vermuten, der öffentliche Dienst müsse mittels engmaschiger Auswahlkriterien aus einer Fülle von Bewerbungen entscheiden, wer die letzte freie Planstelle besetzen darf. Die Praxis sieht dagegen anders aus. Insbesondere in der bautechnischen Verwaltung werden schon länger Qualifikationsprofile ausgeweitet, Bewerbungsfristen verlängert und Aufgaben auf die verbleibende Belegschaft verlagert. Die tarifliche Eingruppierungsmöglichkeit als sonstige Beschäftigte stellt dabei ein praktisches Personalmanagement-Instrument dar, dessen Potenzial noch nicht ausgeschöpft wird. Diese Arbeit hat zum Ziel, die einschlägige Theorie und Praxis gegenüberzustellen und Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen.