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Im Rahmen der Arbeit werden die Phänomene „Mobbing“ und „Stalking“ näher bestimmt, die Folgen und die Handlungsweisen hiervon aufgezeigt und die strafrechtlichen Aspekte untersucht. Desweiteren wird auf die Anspruchsgrundlage des § 1 Abs. 1 OEG eingegangen. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, beide Phänomene unter die Anspruchsgrundlage zu subsumieren und die verwaltungsrechtliche Relevanz anhand einer Umfrage unter den Versorgungsbehörden in Baden-Württemberg aufzuzeigen.
Im Rahmen der Arbeit werden die Phänomene „Mobbing“ und „Stalking“ näher bestimmt, die Folgen und die Handlungsweisen hiervon aufgezeigt und die strafrechtlichen Aspekte untersucht. Desweiteren wird auf die Anspruchsgrundlage des § 1 Abs. 1 OEG eingegangen. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, beide Phänomene unter die Anspruchsgrundlage zu subsumieren und die verwaltungsrechtliche Relevanz anhand einer Umfrage unter den Versorgungsbehörden in Baden-Württemberg aufzuzeigen.
In dieser Diplomarbeit werden zunächst die Begriffe Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus, Neonazismus und Neofaschismus erläutert. Danach werden die Erklärungsansätze für die Attraktivität von Rechtsextremismus dargelegt. Des weiteren werden Möglichkeiten der Prävention und der Repression vorgestellt. Eine Möglichkeit der Prävention ist das Projekt "Wölfe im Schafspelz" der polizeilichen Kriminalprävention des Bundes und der Länder. "Wölfe im Schafspelz" ist eine DVD, die den Spielfilm "Platzangst", die Dokumentation "Rechtsextremismus heute - zwischen Agitation und Gewalt" und ein Filmbegleitheft enthält. Dieses Projekt wurde mittels Fragebögen bei Berufsschülern und Schülern des BVJ evaluiert, die Ergebnisse werden in dieser Diplmarbeit dargestellt.
In dieser Diplomarbeit werden zunächst die Begriffe Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus, Neonazismus und Neofaschismus erläutert. Danach werden die Erklärungsansätze für die Attraktivität von Rechtsextremismus dargelegt. Des weiteren werden Möglichkeiten der Prävention und der Repression vorgestellt. Eine Möglichkeit der Prävention ist das Projekt "Wölfe im Schafspelz" der polizeilichen Kriminalprävention des Bundes und der Länder. "Wölfe im Schafspelz" ist eine DVD, die den Spielfilm "Platzangst", die Dokumentation "Rechtsextremismus heute - zwischen Agitation und Gewalt" und ein Filmbegleitheft enthält. Dieses Projekt wurde mittels Fragebögen bei Berufsschülern und Schülern des BVJ evaluiert, die Ergebnisse werden in dieser Diplmarbeit dargestellt.
Zu Anfang soll dem Leser der Einstieg in die Thematik erleichtert werden. Dazu dient eine zeitliche Entwicklung vom Gerichtsurteil im Februar 2010 bzgl. der Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen nach dem SGB II bis zum Inkrafttreten des fertigen Gesetzes. Anschließend folgt ein weitergehender Rückblick in die Geschichte, wobei der Leser erfährt, wie es, ausgehend von ersten Ansätzen einer Sozialpolitik in Deutschland, zur Einführung von „Hartz IV“ im Jahr 2005 kam. Nach einer Beschreibung der Grundsicherung für Arbeitssuchende, einer Auslegung des Sozialstaatsprinzips und der Erläuterung der Aufgaben und Funktionen des Bundesverfassungsgerichtes, folgt eine Abhandlung über die Vorgaben des bundesverfassungsgerichtlichen Urteils. Da das BVerfG bei der Neuberechnungen der Regelsätze eine bessere Transparenz und Nachvollziehbarkeit forderte, werden diese Begriffe anschließend diskutiert. Danach wird detailliert nachvollzogen, anhand welcher Wertentscheidungen und aus welchen Berechnungsschritten sich der neue Regelsatz für Einpersonenhaushalte ergibt. Ergänzend dazu wird auch auf grundlegende Berechnungsmethoden für die Regelsatzermittlung von Paarhaushalten mit einem Kind eingegangen. Da im Zuge der vom BVerfG geforderten Neuregelung des SGB II, auch im Hinblick auf die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen nachgebessert wurde, wird der Leser auch über die Leistungen des Bildungspaketes informiert. Abschließend werden in einem Fazit mehrere Kritikpunkte und Vorschläge für Verbesserungen aufgeführt und dem Leser durch einen kurzen Ausblick eine zukünftig mögliche Entwicklung der Thematik näher gebracht.
Die schon seit langem währende Debatte um die Gestaltung der Schnittstelle „Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche“ ist durch die UN-Behindertenrechtskonvention erneut entflammt. Für die Gewährung von Eingliederungshilfen an behinderte Kinder und Jugendliche sind verschiedene Leistungsträger zuständig, u. a. die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Sozialhilfe. Die Zuordnung zum leistungsberechtigten Personenkreis erfolgt hier nach Art der Behinderung. Diese Regelung ist für die jungen Menschen problematisch, die einen Hilfebedarf haben, der sich nicht einzelnen Systemen zuordnen lässt, wie z.B. Mehrfachbehinderungen. Hier kommt es in der Praxis zu zahlreichen Abgrenzungs- und Zuordnungsproblemen, die eine verzögerte Leistungsgewährung mit sich bringen. Die Politik hat erkannt, dass die Zuständigkeit neu geregelt werden muss: Eingliederungshilfe soll zukünftig „aus einer Hand“ gewährt werden. Noch ist nicht entschieden, ob dies in Form der „großen Lösung“ geschehen soll oder durch die Alleinzuständigkeit der Sozialhilfe. Bis eine Entscheidung getroffen ist, muss die Praxis Wege finden, wie sie die Gesetzeslage möglichst reibungsfrei und für die Betroffenen am besten umsetzt. Dies soll am Beispiel des Landkreises Freudenstadt aufgezeigt werden.
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit dem Thema der Vollzeitpflege in der Kinder- und Jugendhilfe, deren wichtigsten Inhalte in Gestalt einer Arbeitshilfe für die Wirtschaftliche Jugendhilfe zusammengefasst wurden. Die Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII ist eine der stationären Hilfen zur Erziehung. Sie sichert den Unterhalt und die Erziehung von Kindern und Jugendlichen in familiärem Rahmen und soll deren persönliche und soziale Entwicklung fördern. Grundsätzlich erfolgt die Vollzeitpflege mit der Zielsetzung, auf die Rückkehr des Kindes oder Jugendlichen in seine Herkunftsfamilie hinzuarbeiten. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie geplant. Für beide Varianten bedarf es vor und während der Vollzeitpflege einer qualifizierten Unterstützung der Pflegepersonen und ihrem Pflegekind, sowie einer intensiven Beratung und Begleitung der Herkunftsfamilie von Seiten des Jugendamtes. Die vorliegende Arbeitshilfe fasst die momentane Rechtslage in der Vollzeitpflege unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung zusammen und geht auf rechtliche und praktische Probleme ein, die sich in der Ausgestaltung der Hilfe im Praxisalltag ergeben können.