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Für die Inanspruchnahme von kommunalen Betreuungseinrichtungen werden in Baden-Württemberg unterschiedliche Elternbeiträge erhoben. Die vorliegende Arbeit erläutert die maßgeblichen Gesetzesgrundlagen und stellt die ver-schiedenen Erhebungsformen vor. Die anstehenden Veränderungen bei der Kleinkindbetreuung der unter 3-Jährigen werden ebenfalls aufgezeigt. Den Regelkindergarten besuchen Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren. Für diesen wichtigen Betreuungszeitraum werden die örtlichen Besonderheiten bei den Stadtkreisen und den Großen Kreisstädten dargestellt. Die Ausführungen belegen, dass abweichende Elternbeiträge zu unterschiedlichen Lebens-bedingungen führen können. Des Weiteren werden verfassungsrechtliche Bedenken im Bezug auf die Gleichbehandlung aller Familien thematisiert. Gegenwärtig bestehen zahlreiche Möglichkeiten, die Elternbeiträge für ein-kommensschwächere Familien zu reduzieren. Außerdem werden denkbare Lösungsansätze für eine Angleichung der kommunalen Gebührensätze erörtert. Frühkindliche Erziehung in Tageseinrichtungen muss für alle Familien finanzierbar sein. Dieser weit verbreitete Leitsatz wird mit dieser Bachelorthesis bekräftigt. Allerdings verdeutlicht die Ausarbeitung, dass für eine Angleichung der kommunalen Gebührensätze intensive Verhandlungen erforderlich sind.
Die Arbeit behandelt die Rahmenbedingungen für kommunale Geldanlagen und gibt eine kurze Beurteilung der gängigsten Anlageprodukte. Weiterhin werden der grundsätzliche Aufbau einer Anlagerichtlinie und die verschiedenen Anwendungsbereiche aufgezeigt. Durch diese Betrachtung sollen Beispiele und Anregungen aus anderen Zweigen der Finanzverwaltung gegeben werden, um den Erlass einer Anlagerichtlinie für Kommunen zu erleichtern.
Diese Bachelorarbeit thematisiert die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) in der kommunalen Doppik. Eine uneingeschränkte Übernahme aus dem Handelsrecht ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Es ist daher notwendig, die besonderen und gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die GoB genauer zu betrachten. Es wird in einer systematischen Darstellung beschrieben, welche Grundsätze uneingeschränkt übernommen, eingeschränkt oder modifiziert werden müssen.
Wie können im Einklang mit dem kommunalen Haushaltsrecht in Baden-Württemberg steigende Wiederbeschaffungswerte erwirtschaftet werden, wenn die gesetzlichen Regelungen eine Bewertung des Ressourcenverbrauchs in Form von Abschreibungen nur auf Basis der in der Vergangenheit zum Anschaffungs- bzw. Herstellungszeitpunkt angefallenen Werte zulässt und zusätzlich Benutzungsgebühren maximal kostendeckend erhoben werden dürfen?
Die vorliegende Arbeit untersucht die aufgeworfene Frage gezielt in einem Teilaspekt der kommunalen Kostenrechnung in Baden-Württemberg. Neben aufwandsgleichen Sach- und Personalkosten sowie Abschreibungen erlaubt das Kommunale Wirtschaftsrecht den Ansatz einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Anlagekapitals, den sogenannten kalkulatorischen Zinsen. Die Untersuchung zeigt auf, inwiefern kalkulatorische Zinsen sich dazu eignen, den Nachteil einer Abschreibung auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten bei steigenden Wiederbeschaffungswerten zu kompensieren.