Fakultät 1: Management und Recht
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Die vorliegende Arbeit richtet sich primär an kommunale Entscheidungsträger und Verwaltungsmitarbeiter, die aus der Umsetzung der rechtlich geforderten Maßnahmen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (DLR) einen zusätzlichen Nutzen für ihre Kommune erzielen möchten, indem elektronische Bürgerbeteiligung als weiteres Element des E-Government eingeführt wird. Die Diskussion über elektronische Bürgerbeteiligung findet meist auf sehr allgemeinem Niveau statt: Kommunen sollten sich aufgrund der Forderung der Bürger nach mehr Transparenz und Beteiligung öffnen und eine Kultur der Partizipation schaffen. In dieser Diskussion finden sich jedoch kaum Ansatzpunkte für die alltägliche administrative Arbeit der Kommunen. In diesem Sinne beschäftigt sich vorliegende Arbeit vor dem Hintergrund der Vielzahl von Anforderungen an die Modernisierung des öffentlichen Sektors konkret mit Handlungsoptionen zur Erschließung neuer kommunaler Gestaltungsmöglichkeiten mittels elektronischer Kommunikationsinstrumente im Zuge der Umsetzung der DLR. Die Arbeit soll bei den Abwägungen zur Einführung einer elektronischen Bürgerbeteiligungsplattform eine Entscheidungshilfe zu Gunsten einer nachhaltig angelegten Umsetzung dieses Projekts sein. Es soll untersucht werden, ob und inwieweit elektronische Bürgerbeteiligung, wie sie durch das Projekt VoicE auf europäischer Ebene erstmals zum Einsatz gekommen ist, zur Modernisierung der Kommunalverwaltung beitragen kann. Dazu wird mit der Erläuterung der Modernisierung durch die DLR zunächst der Anlass für die Einführung elektronischer Bürgerbeteiligung und die damit einhergehenden Herausforderungen dargestellt (Kapitel 2). Dabei liegt der Schwerpunkt auf E-Government und elektronischer Bürgerbeteiligung als einer Teilstruktur. Auf europäischer Ebene gibt es bereits erste Bestrebungen im Bereich elektronischer Bürgerbeteiligung (Kapitel 3), deren Tauglichkeit und Einsatzfähigkeit anhand des Projekts VoicE auf kommunaler Ebene unter Berücksichtigung kommunaler Spezifika überprüft werden soll (Kapitel 4). Die vorliegende Arbeit wird mit einem Gesamtergebnis (Kapitel 5) und einem Ausblick (Kapitel 6) auf künftige Entwicklungen in diesem Bereich enden.
Aktuell „veröden“ viele Innenstädte regelrecht und in den Zentren vieler Kommunen sind immer häufiger Leerstände zu beobachten. Gleichzeitig entstehen großflächige Einzelhandelsgeschäfte „auf der grünen Wiese“ , was immer wieder mit Geschäftsaufgaben oder dem Weggang kleinerer Geschäfte aus dem Zentrum einhergeht. Diese Arbeit soll einen Überblick über einige der baurechtlichen Möglichkeiten geben, wie diesen Problemen in der kommunalen Praxis begegnet wird und was es zu beachten gilt. Dabei geht es nicht um die Möglichkeiten der Raumordnung auf Landes-, Bundes- oder Europaebene, vielmehr wird erörtert, welche Möglich-keiten die jeweilige Kommune auf Grundlage des Baurechts direkt vor Ort hat und (relativ) selbstständig durchsetzen kann. Neben den „einfacheren“ baurechtlichen Mitteln, wie Veränderungs-sperren oder der Zurückstellung von Baugesuchen, wird im Zentrum der Betrachtungen unter anderem das Thema Sortimentsbeschränkungen und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zur städtebaulichen Steuerung stehen. Dabei wird untersucht, ob und inwiefern Sortimentsbeschränkungen zur Steuerung des Einzelhandels im Gemeindegebiet überhaupt geeignet sind, welches die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen dieses Instruments sind und was es bei der Anwendung in der Praxis zu beachten gilt. Zudem soll geklärt werden, ob die Mittel der Bauleitplanung zum Schutz und Erhalt der Innenstadt ausreichend sind, oder ob Handlungsbedarf auf Seiten des Gesetzgebers besteht.
Das Neue Kommunale Haushaltsrecht kommt! Dies bringt einen wesentlichen Wandel des Haushaltswesens für die baden-württembergischen Kommunen und somit für den Gemeinderat. Doch bedeutet dies das „Ende der Kommunalpolitik“? Oder eine Optimierung für den Gemeinderat? Die Diplomarbeit stellt den Nutzen der Reform für den Gemeinderat dar.
Die „Soziale Stadt“ ist ein Programm, welches von der Bundesregierung 1999 gegründet wurde. Es soll Städten, Stadt- und Ortsteilen helfen, in denen soziale Missstände vorherrschen. Im Jahr 2006 wurde das Projekt Soziale Stadt weiterentwickelt, es können nun auch so genannte soziale-integrative Maßnahmen, d.h. nicht bauliche Maßnahmen gefördert werden. Als ein solches sozial-integratives Projekt gilt auch das Bürgerhaus in Stuttgart Rot, welches in dieser Arbeit näher beleuchtet wird. Bei der Untersuchung geht es ausschließlich um die Bewertung und Analyse der Akzeptanz und Wirkung der Bürger bezüglich des Bürgerhauses. Es soll herausgearbeitet werden in welcher Art und Weise das Bürgerhaus bei den Bürgern genutzt und angenommen wird und wie es auf die Bürgerschaft wirkt.
Steuereinnahmen brechen drastisch ein, Sozialausgaben explodieren; die Kommunen bekommen die Auswirkungen der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise jetzt erst richtig zu spüren. Gleichzeitig sollen sie neue Betreuungsangebote schaffen, bereits vorhandene ausbauen, Kindertageseinrichtungen zu hoch qualifizierten Kindertagesstätten entwickeln (Pisadebatte) und die Integration durch frühe Sprachförderprogramme unterstützen. Für Bund und Länder ist es einfach, fachliche Vorgaben zu machen, da die Finanzierungsverantwortung bei den Kommunen liegt. Das Auseinanderfallen von fachlicher und finanzieller Zuständigkeit führt zu einer problematischen Eigendynamik, bei der letztendlich die Kommunen das Nachsehen haben. Im Mittelpunkt dieser Diplomarbeit steht die Frage, warum die institutionelle Kinderbetreuung eine immer größere Zerreißprobe für das kommunale Budget darstellt. Der Praxisteil fokussiert zum einen auf die Finanzierung solcher städtischen Einrichtungen und zum anderen auf die Kostenentwicklung, die anhand der Stadt Bietigheim-Bissingen und der Gemeinde Tamm verdeutlicht wird.
Die vorliegende Diplomarbeit hat das Ziel, auf die Gemeinde Neckarwestheim zugeschnittene Anlagerichtlinien zu entwerfen. Dadurch soll das Geldanlagengeschäft bei der Gemeinde und Bürgerstiftung Neckarwestheim sicherer und transparenter werden. Zuerst werden alle rechtlichen Grundlagen hierzu umfassen erörtert, um anschließend die Lage bei der Gemeinde Neckarwestheim darzustellen. Um die inhaltlichen Anforderungen sowie Nutzen, Vor- und Nachteile und geeignete Anlageformen zu ergründen, werden danach die Ergebnisse von Befragungen bei Vertretern von Banken sowie der öffentlichen Hand gezeigt. Dies alles fließt in die Entwicklung der gemeindeeigenen Anlagerichtlinien mit ein. Am Ende steht der Entwurf zwei verschiedener Muster von möglichen Anlagerichtlinien.
Darf der Staat einen Menschen gezielt töten, um einen anderen zu retten? Situationen, wie die einer Geiselnahme oder eines Amoklaufs, erfordern teilweise drastische Maßnahmen zur Rettung der Opfer. Heftig umstritten ist dabei die Zulässigkeit eines gezielten Todesschusses. Die Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Rechtmäßigkeit eines solchen gezielten Todesschusses. Dieser wird zunächst in das Polizeirecht und die dortigen Handlungsmöglichkeiten eingebettet, um anschließend auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden zu können. Es soll eine Befugnisnorm herausgearbeitet werden, welche die Polizei überhaupt zu einem solchen Eingriff ermächtigt und geprüft werden, ob dieser Eingriff mit den Grundrechten zu vereinbaren ist. Da der gezielte Todesschuss in den einzelnen Bundesländern und dem Bund mitunter anders geregelt ist, als im Land Baden-Württemberg, wird die Regelung des PolG hierzulande mit jenen Regelungen der anderen Länder und jenen des Bundes verglichen. Adressat der Arbeit soll vor allem der ausführende Polizeibeamte sein. Denn vor allem bei Amoklagen ist er meist der Erste am Tatort. Ihm soll aufgezeigt werden, unter welchen Voraussetzungen ein gezielter Todesschuss möglicherweise erforderlich und rechtmäßig ist. Außerdem soll er einen kurzen Überblick darüber erhalten, mit welchen Folgen er persönlich zu rechnen hat, falls es tatsächlich zu einem solchen gezielten Todesschuss kommen sollte. Daher wird am Ende der Arbeit noch einmal speziell auf die Folgen für den Polizeibeamten eingegangen werden.