Fakultät 2: Steuer- und Wirtschaftsrecht
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Die Medien haben gegen staatliche Stellen einen aus der Medienfreiheit resultierenden gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf die Erteilung von Auskünften. Der Beitrag untersucht, ob und inwieweit das Steuergeheimnis gemäß § 30 AO eine Geheimhaltungsvorschrift ist, die der Erteilung von Auskünften entgegensteht.
Die Wahl zum Europaparlament am 25.5.2014 zeigte in den verschiedenen Ländern neben der Haltung zur EU-Mitgliedschaft auch, wie zufrieden oder unzufrieden die Bürger mit der wirtschaftlichen Situation ihrer Länder und den Bemühungen der Politik, diese zu verbessern, sind. So hat zum Beispiel in Frankreich der Front National mit 25 % das beste Ergebnis aller Parteien erzielt. Die wirtschaftliche Situation der Länder hängt mit der Situation der im Land ansässigen Unternehmen eng zusammen - und deren Situation hängt neben anderen Standortfaktoren auch von der Besteuerung ab, der sie unterliegen.
61,5 % aller Zuwanderer nach Deutschland kommen aus anderen EU-Ländern (weitere 13,2 % aus dem übrigen Europa). Nach dem neuen Migrationsbericht der Bundesregierung ist die Zahl der Zuwanderer auf 1,23 Mio. Menschen gestiegen, laut Bundesinnenminister de Maizière sind die aktuellen Zahlen für 2014 ähnlich. Das liegt an der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU, der wirtschaftlichen Misere in Südeuropa und einer wachsenden Zahl von Flüchtlingen. Aufgenommen werden die Menschen vor allem von den westdeutschen Flächenländern Nordrhein-Westphalen, Bayern und Baden-Württemberg. Die Zuwanderung bremst den Bevölkerungsschwund in Deutschland. Dieser Aufsatz soll eine individualsteuerliche Analyse für die Situation von Zuwanderern aus Italien, Polen, Frankreich und Spanien bieten.
Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowie Schaffung von Transparenz sind aktuell Hauptthemen auf OECD, EU und nationaler Ebene. Am 19.7.2013 wurde ein Aktionsplan gegen Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) bestehend aus 15 Punkten ausgearbeitet, zu dem am 5.10.2015 Abschlussberichte vorgelegt wurden. Anfang April 2016 gab die Veröffentlichung der “Panama Papers” einen weiteren Anstoß für einen nationalen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StUmgBG). Der Beitrag soll einen aktuellen Überblick und eine Analyse nationaler Regeln sowie bilateraler und multilateraler Übereinkommen zu Amtshilfe und Informationsaustausch von Steuerbehörden und ihrem Rangverhältnis geben. Der Fokus liegt auf direkten Steuern.
Der französische Präsident Emmanuel Macron hat am 26.9.2017 an der Universität Sorbonne eine Rede zu der Frage gehalten, wie er sich die weitere Gestaltung der EU vorstellt. Der französische Staatschef schlug Deutschland eine noch engere Partnerschaft vor – es könne einen neuen Élyséevertrag zum 55. Jahrestag am 22.1.2018 geben. Dieser Vertrag war 1963 von Bundeskanzler Konrad Adenauer und Frankreichs Staatspräsident Charles de Gaulle geschlossen worden und ist der Grundpfeiler der deutsch-französischen Freundschaft. “Wir werden über alles reden”, kündigte Macron an. Er brachte komplett integrierte Märkte für Deutschland und Frankreich bis 2024 ins Spiel, mit gemeinsamen Rechtsvorschriften für Unternehmen. Macron beschwor den “Pioniergeist” der Achse Berlin-Paris und forderte: “Gehen wir an die Arbeit.” In Pariser Regierungskreisen hielt man den Zeitpunkt für die Erklärungen Macrons für günstig. Man wolle nicht abwarten, bis in Berlin ein Koalitionsvertrag unter Dach und Fach sei, hieß es. Denn dann sei es möglicherweise zu spät, die Europa-Debatte zu beeinflussen. Nach der Wahl in Deutschland öffne sich für Europa ein neues Kapitel, die Meinungsbildung müsse sofort beginnen, es sei keine Zeit zu verlieren, lautete das Credo im Élysée-Palast.
Die Visegrád-Gruppe (polnisch Grupa Wyszehradzka, tschechisch Visegrádská čtyřka, slowakisch Vyšehradská štvorka, ungarisch Visegrádi csoport), gelegentlich auch Visegrád-Staaten genannt und unter der Bezeichnung V4 bekannt, ist eine lose Kooperation der Regierungen der mitteleuropäischen Staaten Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn. Betrachtet werden soll im Teil II der Beitragsreihe die Investition in Ungarn aus der Sicht eines deutschen Unternehmens.
Dieser Beitrag setzt den Aufsatz Investitionen in den BRICS-Staaten aus steuerlicher Sicht mit Teil II. 5. Südafrika fort. Der erste Beitrag ist in BB 2013, 1431 (Heft 24), der Beitrag zu Russland in BB 2013, 2269 (Heft 38), der Beitrag zu Indien in BB 2013, 2717 (Heft 45) und der Beitrag zu China in BB 2014, 347 (Heft 7) erschienen. Südafrika hat ein Wachstum von unter 3 %, die Regierung hat es durch hohe Lohnkosten, ein starres Arbeitsrecht und eine katastrophale Bildungspolitik versäumt, das Land für ausländische Investoren attraktiv zu machen (vgl. StZ v. 7.9.2013, 13). Der neue Präsident des Maschinenbauverbandes appelliert zwar, Afrika (konkret nennt er Kenia, Nigeria, Südafrika) nicht zu ignorieren, sieht die Länder aber noch länger als Ziele von Exporten (vgl. StZ v. 19.10.2013, 13).
Dieser Beitrag setzt den Aufsatz Investitionen in den BRICS-Staaten aus steuerlicher Sicht mit Teil II 4. China fort. Der erste Beitrag ist in BB 2012, 1431 (Heft 24), der Beitrag zu Russland in BB 2013, 2269 (Heft 38), der Beitrag zu Indien in BB 2013, 2717 (Heft 45) erschienen. China war zuletzt vermehrt in der Presse wegen gedämpfter Wachstumsaussichten (vgl. u. a. Handelsblatt v. 22.7.2013, 1 "Ende der Euphorie"), allerdings sieht Chinas Ministerpräsident Li Keqiang 7 % Wachstum als Untergrenze (StZ v. 24.7.2013, 10). Deutsche Unternehmen investieren dennoch stark direkt in China (vgl. u. a. StZ v. 13.7.2013, 11 und v. 8.8.2013, 14). Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sieht bei China Reformbemühungen dahingehend, dass versucht wird, die Abhängigkeit von Ausfuhren zu Gunsten der eigenen Binnenkonjunktur zu verringern (StZ v. 16.8.2013, 10). Inzwischen ist das 4-tägige Plenum-Treffen des 18. Zentralkomitees der Kommunistischen Partei am 12.11.2013 zu Ende gegangen, in dessen Rahmen die Reformen für die nächsten zehn Jahre geplant wurden, auch steuerliche Reformen wurden angekündigt (siehe unten II. 4. b)). Das Programm 383 eines dem Kabinett unterstellten Think-Tanks, das Premier Li Keqiang in das Plenum einbrachte, zielt darauf ab, China in eine Konsum- und Dienstleistungswirtschaft umzubauen und den Privatsektor zu stärken (vgl. Spiegel v. 11.11.2013, 106).
Der erste Beitrag zu Brasilien ist in BB 2013, Heft 24 erschienen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des ersten Beitrags lag das Ergebnis des Vermittlungsausschusses und die Zustimmung des Bundesrates zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG, in Veröffentlichungen auch "Jahressteuergesetz 2013 light" genannt) noch nicht vor. Der Bundesrat hat nunmehr am 7.6.2013 neben anderen Regelungen mit Hinblick auf hybride Finanzierungen (d. h. Qualifikation in einem Staat als Fremdkapital, im anderen als Eigenkapital) der Einführung eines Korrespondenzprinzips als Voraussetzung für die Steuerfreiheit von Dividenden im Rahmen der Körperschaftsteuer (§ 8b KStG), des einkommensteuerlichen Teileinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG) und der Abgeltungssteuer (§ 32d EStG) zugestimmt. Die Verschärfungen gelten erstmals für den Veranlagungszeitraum 2014 (bei abweichendem Wirtschaftsjahr für den Veranlagungszeitraum, in dem das Wirtschaftsjahr endet, das nach dem 31.12.2013 begonnen hat). Die Verkündung des Gesetzes ist am 29.6.2013 erfolgt (BGBl. I 2013, 1809). Zu weiteren für den Aufsatz relevanten Änderungen durch das AmtshilfeRLUmsG s. II.2.d). Der hier vorliegende Beitrag widmet sich der Thematik im Hinblick auf Russland.
Dieser Beitrag setzt den Aufsatz Investitionen in den BRICS-Staaten aus steuerlicher Sicht mit Teil II. 3. Indien fort. Der erste Beitrag zu Brasilien ist in BB 2013, Heft 24 erschienen, der Beitrag zu Russland in Heft 38. Indien erleidet einen massiven Abschwung, der sich in einer Stagnation der Industrie, Abbau von Arbeitsplätzen und hoher Inflation äußert (vgl. StZ v. 17.8.2013, 15). Das Wirtschaftswachstum betrug 2012 nur noch 5 % (vgl. StZ v. 25.7.2013, 7). Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sieht wenig Reformbemühungen (vgl. StZ v. 16.8.2013, 10), der Wechselkurs der Rupie ist unter massivem Druck (vgl. StZ v. 7.9.2013, 13).
Investitionen in Schwellenländer haben für deutsche Unternehmen eine große wirtschaftliche Bedeutung, nicht zuletzt aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten verschiedener Länder in Europa selbst. Der Beitrag soll dazu dienen, die ertragsteuerlichen Folgen der Direktinvestition in die BRICS-Staaten aufzuzeigen.
Amtshilfe und Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden auf EU- und internationaler Ebene
(2015)
Die Kapitalverkehrsfreiheit im Verhältnis zu Drittstaaten- nunmehr gefestigte EuGH- Rechtsprechung?
(2007)
Abkömmlinge, Anteilsbewertung, Anzeigepflicht, Bedarfsbewertung, Bilanzänderung, Bereicherungsprinzip, Berücksichtigung früherer Erwerbe (§ 14 ErbStG), Besonderer Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG), Bewertung von Wirtschaftsgütern, Bewertungsgesetz - Ergänzung: „gesonderte Feststellungen (ErbSt)“, Ehegattentestament (gegenseitige Einsetzung, § 2269 BGB), Eigene Anteile, Erbbaurecht (§§ 192 - 194 BewG), Erbe, Erbengemeinschaft, Erbfallverbindlichkeit, Erbfolge, Erbschaftsausschlagung, Erbschaftsteuer, Erbvertrag, Erbverzicht, Forderungen, Formmangel, Freie Berufe (ErbSt, Bewertung), Gesellschafterdarlehen, Gesellschafternachfolge, Gesellschafterwechsel (EStG), Grunderwerbsteuer, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, Gütergemeinschaft, Investitionsabzugsbetrag, Jahresversteuerung bei der ErbSt, Pensionsrückstellung, Pflichtteil, Realteilung, Rücklage für Ersatzbeschaffung, Rücklage für Reinvestitionen, Rückstellungen, Schenkung, Steuerpflichtiger Erwerb (Bewertung), Tarifentlastung (§ 19a ErbStG), verdeckte Einlagen, Verdeckte Gewinnausschüttungen, Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften, Verschonung des Unternehmensvermögens (ErbSt), Vor- und Nacherbschaft (§ 6 ErbStG), Wertermittlung (§ 10 ErbStG), Zugewinngemeinschaft (§ 5 ErbStG)
Kommentierung von 48 steuerrechtlichen Fachbegriffen (insgesamt rd. 450 Seiten) mit aktueller Rechtsprechung und aktuellen Anwendungshinweisen der Finanzverwaltung, Beispielen und Praxishinweisen, jährliche Aktualisierung.
Vermögenswirksame Leistungen
(2023)
Themenbereich Handelsrecht
(2023)
Geht doch! Menschen mit wesentlicher Behinderung finden Arbeit bei der Stadtverwaltung Stuttgart
(2023)
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat sich auf den Weg gemacht – zu mehr inklusiver Teilhabe am und im Arbeitsleben. Dieser Artikel beleuchtet die grundsätzliche Bedeutung der Korrelation von Arbeit und Leben und definiert die grundlegenden Begrifflichkeiten von Behinderung, um zur empirischen Erforschung einer inklusiven Arbeitgeberin überzuleiten. Es zeigt sich: Inklusive Arbeitsstellen im öffentlichen Dienst – das geht!
Auch beim 3. Tax Slam gab es wieder viel zu lachen und es zeigte sich erneut, dass Steuern ein durchaus spannendes Thema sein können. Drei Studierende und zwei Dozierende traten in einem Vortragswettbewerb in zwei Kategorien gegeneinander an. Aufgabe war, ein steuerliches Thema interessant, humorvoll und verständlich in zehn Minuten zu präsentieren.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Oktober 2017, dass ein drittes Geschlecht im Personenstandsrecht eingetragen werden muss, entstand eine neue rechtliche Vorgabe, die den im Grundrecht verankerten Schutz der geschlechtlichen Identität und dem Schutz vor Diskriminierung wegen des Geschlechts gewährleisten muss. von einer Veranstaltung zu diesem Thema an der HVF berichtet dieser Artikel.
Geht doch! Menschen mit wesentlicher Behinderung finden Arbeit bei der Stadtverwaltung Stuttgart
(2023)
Menschen mit Behinderung sind auf dem ersten Arbeitsmarkt in Deutschland stark unterrepräsentiert. Seit 1974 gibt es bereits eine Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderung. Diese ist im § 71 Abs. 1, Satz 1 SGB IX wie folgt definiert: „Private und öffentliche Arbeitgeber (...) mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen (...) haben auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.“ Das Land Baden-Württemberg als Arbeitgeber erreicht seit Jahren die Pflichtbeschäftigungsquote nicht und muss Ausgleichzahlungen in Millionenhöhe leisten. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat 13 Menschen mit wesentlicher Behinderung eingestellt und sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Die HVF hat das Projekt wissenschaftlich begleitet.
Tax Compliance ist in aller Munde. Verstanden als Sicherstellung eines regelkonformen, den Steuergesetzen entsprechenden Verhaltens, betrifft Tax Compliance alle Steuerpflichtigen vom Großkonzern bis zum Einzelunternehmen und zu den Mitarbeitenden. Ein Interesse an regelkonformem Verhalten haben sowohl der Steuerpflichtige selbst als auch die Steuerverwaltung: Der Steuerpflichtige ist bestrebt, ordnungs- und strafrechtliche Sanktionen sowie den Verlust seines guten Rufes zu vermeiden. Der Steuerverwaltung hingegen liegt daran, dass sich ein möglichst großer Teil der Steuerpflichtigen weitgehend selbst kontrolliert und gesetzeskonform verhält, um auf diese Weise Personalressourcen auf prüfungsbedürftige Fälle konzentrieren zu können. Beide Seiten profitieren somit von Tax Compliance die im Optimalfall in einem kooperativen Besteuerungsverfahren mündet, das letztendlich ebenfalls für beide Seiten zu Erleichterungen bei den komplexen Besteuerungs- und Prüfverfahren führt. Dieser Artikel nimmt die psychologischen und steuerrechtlichen Aspekte von Tax Compliance in den Blick.
Mit Schreiben des BMF vom 2.12.2015 hat sich die Verwaltung der Auffassung der Rechtsprechung angeschlossen, dass bei der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung des Factorings nicht danach zu unterscheiden sein soll, ob es sich um sogenanntes echtes oder unechtes Factoring handelt, sondern danach, ob die zugrunde liegende Forderung zahlungsgestört ist oder nicht. Der Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Auffassung auseinander.
Die Finanzverwaltung vertritt seit einiger Zeit die These, dass aus einem Leistungsbezug der Vorsteuerabzug nicht möglich sein soll, wenn der Leistungsempfänger beabsichtigt, die Leistung für eine unentgeltliche Wertabgabe zu verwenden. Der Beitrag setzt sich vor dem Hintergrund aktueller EuGH-Rechtsprechung mit dieser Auffassung kritisch auseinander.
Kognitive Förderung
(2009)
The present article analyzed, how need for cognition (NFC) influences the formation of performance expectancies. When processing information, individuals with lower NFC often rely on salient information and shortcuts compared to individuals higher in NFC. We assume that these preferences of processing will also make individuals low in NFC more responsive to salient achievement-related cues because the processing of salient cues is cognitively less demanding than the processing of non-salient cues. Therefore, individuals lower in NFC should tend to draw wider ranging inferences from salient achievement-related information. In a sample of N = 197 secondary school students, achievement-related feedback (grade on an English examination) affected changes in expectancies in non-corresponding academic subjects (e.g., expectation of final grade in mathematics or history) when NFC was lower, whereas for students with higher NFC, changes in expectancies in non-corresponding academic subjects were not affected.
Buchbesprechung: Rost, D.H.: Interpretation und Bewertung pädagogisch-psychologischer Studien
(2008)
Theory on achievement goals favours a trichotomous model encompassing learning goals, performance-approach, and performance-avoidance goals. Performance-avoidance goals are associated with lower achievement compared to performance-approach and learning goals. The present study investigated the predictions of this model as regards achievement after failure. Low achievement of participants with performance-avoidance goals was expected to be mediated by a high degree of negative self-related thoughts. Before manipulating achievement goals, achievement on verbal analogies was assessed. After manipulating achievement goals for an anagram task, all participants (N = 87) were exposed to failure. Subsequently, achievement on a parallel version of the verbal analogies task was assessed. Participants in the performance-avoidance goals condition showed low achievement after failure, mediated by a high degree of negative self-related thoughts.
Mit der Einführung des Art. 97 § 38 EGAO im DAC-7-Umsetzungsgesetz hat das Thema Tax Compliance neue Bedeutung gewonnen, da es erstmals möglich ist, mit einem von der Betriebsprüfung als wirksam akzeptierten steuerlichen Kontrollsystem Erleichterungen für zukünftige Betriebsprüfungen zu erreichen. Neu ist vor allem auch die Möglichkeit, sich ein steuerliches Kontrollsystem durch die Betriebsprüfung als wirksam “zertifizieren” zu lassen und damit jenseits möglicher Prüfungserleichterungen auch mehr Rechtssicherheit im Hinblick auf eine straf- und haftungsvermeidende Wirkung von Tax-Compliance-Maßnahmen zu erlangen. Diese neuen Perspektiven für ein kooperatives Besteuerungsverfahren sollten nicht nur Großbetrieben vorbehalten sein, sondern auch von kleinen und mittelständischen, häufig in der Rechtsform der GmbH organisierten Unternehmen genutzt werden, nicht zuletzt, um die persönlichen Haftungsrisiken der Geschäftsführer zu minimieren.
Der Beitrag setzt sich in einer interdisziplinären Untersuchung damit auseinander, welche psychologischen Anreize positiv auf die Tax Compliance wirken und inwieweit sie sich im Steuerverfahrensrecht durch korrespondierende rechtliche Anreize verankern lassen. Betrachtet werden zum einen die Berücksichtigung der Tax Compliance im Rahmen des Risikomanagements der Finanzverwaltung, zum anderen aber auch Möglichkeiten zur Gewährung von Verfahrenserleichterungen in der Betriebsprüfung. Neue Wege zeigt die im Zusammenhang mit der Umsetzung der DAC-7-EU-Richtlinie erfolgende Modernisierung der Abgabenordnung auf. Nach der Neuregelung in § 38 zu Art. 97 EGAO können für die Zukunft Erleichterungen bei der Betriebsprüfung gewährt werden, wenn die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS) im Hinblick auf die Einhaltung steuerlicher Vorschriften in der laufenden Betriebsprüfung bestätigt wurde.
Schulpsychologie
(2018)
In einer laborexperimentellen Studie wurde der Einfluss von Zielorientierung und aufgabenspezifischem Fähigkeitsselbstkonzept (FSK) auf die Leistung während und nach Misserfolg geprüft. Zusätzlich wurden das Ausmaß an Spaß bei der Aufgabenbearbeitung sowie Besorgtheitsgedanken in der Misserfolgssituation als Mediatoren untersucht. Das aufgabenspezifische FSK der N = 74 Studierenden wurde als Personenfaktor erhoben, die Zielorientierungen experimentell manipuliert. In beiden Bedingungen (Lern- und Leistungszielorientierung) wurde Misserfolg induziert und die Leistung sowie Spaß bei der Aufgabenbearbeitung und Besorgtheitsgedanken in der Misserfolgssituation erhoben. Anschließend wurde die Leistung nach Misserfolg in einer anderen Aufgabe erfasst. Wie erwartet war die Leistung während und nach induziertem Misserfolg vorhersagbar aus der Interaktion von Zielorientierung und aufgabenspezifischem FSK. Die Interaktion ging dabei hypothesenkonform auf den Einfluss des aufgabenspezifischen FSKs in der Leistungszielbedingung zurück. Es ergaben sich Hinweise darauf, dass Spaß bei der Aufgabenbearbeitung den Zusammenhang zwischen Zielbedingung und aufgabenspezifischem FSK auf die Leistung während Misserfolgs vermittelte.
Service Learning – was ist das? Service Learning - übersetzt „Lernen durch Engagement“ - ist eine Lehr- und Lernform, die wissenschaftliches Lernen und gesellschaftliches Engagement verknüpft.
Studierende des Studiengangs Steuerverwaltung der Hochschule Ludwigsburg engagieren sich für die Gesellschaft im Rahmen ihrer Projektarbeiten im Fach Sozialwissenschaften.
Coaching ist ein wirkungsvolles Format der individualisierten Personalförderung. Auch Lehrenden wird im Rahmen hochschuldidaktischer Weiterbildung diese Form der persönlichen Unterstützung angeboten – entweder beim Onboarding in Programmen für neuberufene Professorinnen und Professoren oder zur Weiterentwicklung ihrer Lehrkompetenz. Inhaltlich werden dabei immer sehr unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Auch die Strukturen der jeweiligen Hochschule beeinflussen den Coaching-Prozess und machen ihn zu einer einzigartigen Begegnung. Ist es nicht dennoch
möglich, Vergleiche zu ziehen bzw. Erkenntnisse daraus zu entwickeln, die wiederum wichtig sind zum Verständnis der Wirkungsweise des Lehrenden-Coachings? Dieser Frage geht der vorliegende Beitrag nach. Anhand von Erfahrungen aus Prozessen im Coaching für Lehrende und Rückmeldungen von Lehrenden unterschiedlicher Hochschulen wurde ein Modell entwickelt, das als Grundlage zur Evaluation dienen kann.
Schon immer sind die Menschen tief mit dem Wald und den Bäumen verbunden. Der Wald ist Kraftquelle, Zuflucht, ein Ort, an dem man sich sortieren, beruhigen und auftanken kann. „Wer mag ohne den Trost der Bäume leben“, so Günter Eich und Hermann Hesse schrieb: „Bäume sind Heiligtümer. Wer mit ihnen zu sprechen, wer ihnen zuzuhören weiß, der erfährt die Wahrheit“. Es gibt viele Parallelen zwischen Bäumen und Menschen, davon erzählt dieser Artikel.
In einem zweijährigen Versuch haben eine Trainerin und eine Professorin an einer Hochschule eine sehr problematische Veranstaltung zum Erfolg geführt: Speziell geschulte Tutoren konnten wertschätzend und authentisch mit den Studierenden umgehen und ihnen so individuell Wege zur Selbstständigkeit in ihrem eigenen Tempo und auf ihrem eigenen Level zeigen. Dieses Vorgehen ist in den technischen Fächern eher selten und erfordert deshalb eine gründliche Schulung. Im Normalfall ist die Durchfallquote aus verschiedenen Gründen sehr hoch.
Die geschulten Tutoren brachten eine entscheidende Verbesserung. Dieser Beitrag beschreibt die problematische Ausgangslage, die ursprünglichen Bedenken und Schwierigkeiten und dann die Schulung und ihren Hintergrund im Detail.
Ziel dieser Arbeit war das bürgerschaftliche Engagement in den Forstrevieren Baden-Württembergs näher zu untersuchen, zu diskutieren und seine Chancen und Möglichkeiten darzustellen. Gibt es überhaupt bürgerschaftliches Engagement in Wald und Forstwirtschaft? Wenn ja, wie stellt es sich in der Realität dar? Eignet es sich für Partizipation und Information und somit für vertrauensschaffende Öffentlichkeitsarbeit? Können mit der Arbeit und Unterstützung der Engagierten Aufgaben des Waldbesitzers übernommen werden? Haben die freiwillig Engagierten einen Gewinn durch ihr bürgerschaftliches Engagement? Wenn ja, welchen? Und schließlich stellt sich die Frage: wenn Chancen im bürgerschaftlichen Engagement für Wald und Forstwirtschaft liegen, wie kann es gefördert und unterstützt und politisch verankert werden?
Humor bringt Leichtigkeit, entspannt Konfliktsituation, macht ein gutes Arbeitsklima, motiviert und macht vieles leichter, wobei das Witzeerzählen nur ein kleiner Aspekt ist.
Beim Thema „Humor und Führung“ geht es vor allem um eine Haltung, eine Haltung, die hilft, den täglichen Herausforderungen mit mehr Resilienz zu begegnen. Was genau macht diese Haltung aus? Auf was wirkt sich eine humorvolle Grundhaltung aus? Und warum ist sie besonders im Führungskontext so wichtig? Das soll dieser Artikel genauer in den Blick nehmen.
Coaching ist ein wirkungsvolles Format der individualisierten Personalförderung. Auch Lehrenden wird im Rahmen hochschuldidaktischer Weiterbildung diese Form der persönlichen Unterstützung angeboten – entweder beim Onboarding in Programmen für neuberufene Professorinnen und Professoren oder zur Weiterentwicklung ihrer Lehrkompetenz. Inhaltlich werden dabei immer sehr unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Auch die Strukturen der jeweiligen Hochschule beeinflussen den Coaching-Prozess und machen ihn zu einer einzigartigen Begegnung. Ist es nicht dennoch möglich, Vergleiche zu ziehen bzw. Erkenntnisse daraus zu entwickeln, die wiederum wichtig sind zum Verständnis der Wirkungsweise des Lehrenden-Coachings? Dieser Frage geht der vorliegende Beitrag nach. Anhand von Erfahrungen aus Prozessen im Coaching für Lehrende und Rückmeldungen von Lehrenden unterschiedlicher Hochschulen wurde ein Modell entwickelt, das als Grundlage zur Evaluation dienen kann.
Fear of the pandemic, loss of part-time jobs, online classes, and sometimes very limited opportunities for social interaction have all contributed to a sharp increase in students' experience of stress over the past two years. The result has been an increase in mental illness and thus a steadily rising need for psychological counseling. Policymakers in some states are now responding by increasing funding for psychological counseling at universities. However, current studies point above all to the social isolation of students, which still exists two years after the start of the pandemic. What are the consequences for the actors in the higher education system, especially in the field of student counseling, teaching and coaching?
Coaching und Organisationsberatung an Schulen: welche Wege eröffnet die Positive Psychologie?
(2023)
Pandemiebedingte Verhaltensauffälligkeiten, Personalmangel, Digitalisierung, Unterricht mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen: Schulen stehen vor massiven Herausforderungen. Lehrkräfte wie Schüler:innen erleben sich als äußerst belastet. Trotz des hohen Zusammenhangs zwischen Wohlbefinden und Leistung finden Ansätze, die Wohlbefinden in das Zentrum der Schulentwicklung stellen, bisher nur spärlich Eingang ins Schulsystem. Die Positive Psychologie kann die Organisationsberatung und -entwicklung an Schulen positiv beeinflussen und ihr einen Rahmen geben. In diesem Beitrag werden verschiedene Interventionen und deren Anwendung im System Schule dargestellt. Möglichkeiten und Grenzen der Positiven Psychologie für den Schulalltag werden diskutiert.