Fakultät 2: Steuer- und Wirtschaftsrecht
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Die Wahl zum Europaparlament am 25.5.2014 zeigte in den verschiedenen Ländern neben der Haltung zur EU-Mitgliedschaft auch, wie zufrieden oder unzufrieden die Bürger mit der wirtschaftlichen Situation ihrer Länder und den Bemühungen der Politik, diese zu verbessern, sind. So hat zum Beispiel in Frankreich der Front National mit 25 % das beste Ergebnis aller Parteien erzielt. Die wirtschaftliche Situation der Länder hängt mit der Situation der im Land ansässigen Unternehmen eng zusammen - und deren Situation hängt neben anderen Standortfaktoren auch von der Besteuerung ab, der sie unterliegen.
61,5 % aller Zuwanderer nach Deutschland kommen aus anderen EU-Ländern (weitere 13,2 % aus dem übrigen Europa). Nach dem neuen Migrationsbericht der Bundesregierung ist die Zahl der Zuwanderer auf 1,23 Mio. Menschen gestiegen, laut Bundesinnenminister de Maizière sind die aktuellen Zahlen für 2014 ähnlich. Das liegt an der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU, der wirtschaftlichen Misere in Südeuropa und einer wachsenden Zahl von Flüchtlingen. Aufgenommen werden die Menschen vor allem von den westdeutschen Flächenländern Nordrhein-Westphalen, Bayern und Baden-Württemberg. Die Zuwanderung bremst den Bevölkerungsschwund in Deutschland. Dieser Aufsatz soll eine individualsteuerliche Analyse für die Situation von Zuwanderern aus Italien, Polen, Frankreich und Spanien bieten.
Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowie Schaffung von Transparenz sind aktuell Hauptthemen auf OECD, EU und nationaler Ebene. Am 19.7.2013 wurde ein Aktionsplan gegen Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) bestehend aus 15 Punkten ausgearbeitet, zu dem am 5.10.2015 Abschlussberichte vorgelegt wurden. Anfang April 2016 gab die Veröffentlichung der “Panama Papers” einen weiteren Anstoß für einen nationalen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StUmgBG). Der Beitrag soll einen aktuellen Überblick und eine Analyse nationaler Regeln sowie bilateraler und multilateraler Übereinkommen zu Amtshilfe und Informationsaustausch von Steuerbehörden und ihrem Rangverhältnis geben. Der Fokus liegt auf direkten Steuern.
Der französische Präsident Emmanuel Macron hat am 26.9.2017 an der Universität Sorbonne eine Rede zu der Frage gehalten, wie er sich die weitere Gestaltung der EU vorstellt. Der französische Staatschef schlug Deutschland eine noch engere Partnerschaft vor – es könne einen neuen Élyséevertrag zum 55. Jahrestag am 22.1.2018 geben. Dieser Vertrag war 1963 von Bundeskanzler Konrad Adenauer und Frankreichs Staatspräsident Charles de Gaulle geschlossen worden und ist der Grundpfeiler der deutsch-französischen Freundschaft. “Wir werden über alles reden”, kündigte Macron an. Er brachte komplett integrierte Märkte für Deutschland und Frankreich bis 2024 ins Spiel, mit gemeinsamen Rechtsvorschriften für Unternehmen. Macron beschwor den “Pioniergeist” der Achse Berlin-Paris und forderte: “Gehen wir an die Arbeit.” In Pariser Regierungskreisen hielt man den Zeitpunkt für die Erklärungen Macrons für günstig. Man wolle nicht abwarten, bis in Berlin ein Koalitionsvertrag unter Dach und Fach sei, hieß es. Denn dann sei es möglicherweise zu spät, die Europa-Debatte zu beeinflussen. Nach der Wahl in Deutschland öffne sich für Europa ein neues Kapitel, die Meinungsbildung müsse sofort beginnen, es sei keine Zeit zu verlieren, lautete das Credo im Élysée-Palast.
Die Visegrád-Gruppe (polnisch Grupa Wyszehradzka, tschechisch Visegrádská čtyřka, slowakisch Vyšehradská štvorka, ungarisch Visegrádi csoport), gelegentlich auch Visegrád-Staaten genannt und unter der Bezeichnung V4 bekannt, ist eine lose Kooperation der Regierungen der mitteleuropäischen Staaten Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn. Betrachtet werden soll im Teil II der Beitragsreihe die Investition in Ungarn aus der Sicht eines deutschen Unternehmens.