340 Recht
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Im Rahmen der Arbeit werden die Phänomene „Mobbing“ und „Stalking“ näher bestimmt, die Folgen und die Handlungsweisen hiervon aufgezeigt und die strafrechtlichen Aspekte untersucht. Desweiteren wird auf die Anspruchsgrundlage des § 1 Abs. 1 OEG eingegangen. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, beide Phänomene unter die Anspruchsgrundlage zu subsumieren und die verwaltungsrechtliche Relevanz anhand einer Umfrage unter den Versorgungsbehörden in Baden-Württemberg aufzuzeigen.
Es werden die unterschiedlichen Formen und Betroffenen häuslicher Gewalt näher betrachtet, ebenso wie Ursachen und auslösende Faktoren. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Hilfsmöglichkeiten für Opfer und Täter werden dargestellt und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit kritisch analysiert. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf die Regelungen des Opferentschädigungsgesetzes gerichtet, auch im Hinblick auf die gegebenen gesellschaftlichen Veränderungen.
Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung des Waffenrechtes, mit Augenmerk auf das Waffengesetz, im Laufe der letzten Jahre. Der Schwerpunkt liegt auf der neuen Erbwaffenregelung und dem Verbot des Führens von Anscheinswaffen, normiert im Zuge der Gesetzesänderung des Jahres 2008. Der Veranschaulichung beider Thematiken dient jeweils ein praxisorientierter Fall.
Diese Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine ein Mittel ist, um das Staatsziel Tierschutz praktisch durchzusetzen. Dabei soll geklärt werden, was Inhalt des Staatszieles Tierschutz ist und was Verbandsklagen überhaupt sind. Inhalt ist auch der Gesetzesantrag von Schleswig-Holstein sowie das Bremer Gesetz über ein Verbandsklagerecht. Hauptschwerpunkt der Arbeit ist die Argumentation um das Verbandsklagerecht. Dabei wird Bezug auf die Aussagen von Skeptikern und Befürwortern der Verbandsklage genommen, sowie teilweise auf die Erfahrungen mit der Natur-schutzverbandsklage.
Die Diplomarbeit gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil wird zuerst die Entstehungsgeschichte der Euthanasie dargestellt. Danach folgt die Entwicklung der Patientenverfügung von der Entstehung in den 70er Jahren in der Vereinigten Staates von Amerika bis heute. Es wird dann auf die Entwicklung in Europa und Deutschland eingegangen. Die Entwicklung in Deutschland, von den ersten Entwürfen, über die Diskussionen in Politik, Literatur und Medien bis hin zum Erlass der entsprechenden Gesetzlichen Regelung – dem dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts. Der Zweite Teil beschäftigt sich konkret und intensiv mit dem Gesetz. Dazu wird erst ein Ausgangsfall dargestellt und anhand diesem Fall in einer Vorbemerkung die rechlichen Aspekte der Patientenverfügung allgemein erläutert. Dazu gehören die Relevanz der Krankheit des Erstellers, die Grundlage des Verfahrens, die Problematik der Einwilligung und die Rechtsnatur der Patientenverfügung, die Auslegung, der Adressat und die Bindungswirkung einer Patientenverfügung, Nichtigkeitsgründe, Konsens zwischen Arzt und Betreuer oder Bevollmächtiger und die Widerrufsproblematik wird kurz angerissen. Danach wird nunmehr gesetzlich normierte Prüfungsverfahren wird veranschaulicht. Dazu werden vier Alternativen, die den Ausgangsfall weiterführen dargestellt. In der ersten Alternative wird das Prüfungsverfahren ausführlich dargestellt. Zunächst wird die Legaldefinition in Tatbestandsmerkmale zerlegt. Die ersten drei Merkmale, Einwilligungsfähigkeit, Volljährigkeit und Schriftlichkeit, werden gutacherlich Dargestellt und Geprüft. Danach wird auf die Bestimmtheit – unter Einbeziehung der Ansichten, die in der Literatur, vertreten werden – eingegangen. Bei dem letzten Merkmal, das Einwilligen oder Untersagen, wird das Selbstbestimmungsrecht anhand der Grundrechtlichen Aspekte hergeleitet. Danach erfolgt die Darstellung der Sterbehilfe-Problematik, die Grundsätze der ärztlichen Behandlung, die Einwilligung und das Untersagen bei der Patientenverfügung und die Grundzüge des Arzt-Patienten-Verhältnisses in Deutschland. Nach dieser Prüfung der Legaldefiniton erfolgt die weitergehende Prüfung des Bevollmächtigten, ob die Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation passt („Aktualitätsprüfung“). Das Ergebnis der Alternative, mit Berücksichtigung der Rechtsfolge, wird zum Schluss zusammengefasst. Schwerpunkt der Alternativen ist jedoch die Prüfung des Inhalts der Patientenverfügung. Dieser ist, bei gleich bleibender Situation, immer anders. Deshalb liegt der Schwerpunkt der Prüfung der letzten drei Fälle auf diesem Tatbestandsmerkmal. Die Anderen werden nur sehr kurz dargestellt, da sich zum Ausgangsfall und der ersten Alternative nichts geändert hat. Eine nochmalige ausführliche Prüfung wäre monoton und einschläfernd. Es wird untersucht, wie der Inhalt und die tatsächliche Situation sein müssen, damit die Patientenverfügung anerkannt wird. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage, wie bestimmt der Inhalt einer Patientenverfügung sein muss. Im letzten Kapitel erfolgt eine Zusammenfassung der Arbeit, mit einem kleinen Ausblick auf die Entwicklung, die in den nächsten Jahren stattfinden muss.
Die Bachelorarbeit thematisiert die Sperrzeiten im Bereich des Gaststättenrechts. Schwerpunktmäßig wurde auf die Rechtmäßigkeit des Gaststättengesetzes (GastG) sowie der Gaststättenverordnung Baden-Württemberg (GastVO) eingegangen und die materielle Rechtmäßigkeit der Sperrzeiteregelungen im GastG und der GastVO überprüft. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit war die Frage nach den Regelungen im Umgang mit Einzelfallentscheidungen sowie deren Sanktionierung bei Nichteinhaltung. Zudem wurden u.a. die Sperrzeitregelungen aller Bundesländer miteinander verglichen, die Unterschiede der Sperrzeit bei beispielsweise Festen und Spielhallen festgestellt und der Rechtsschutz eines Gastwirtes und der Anwohner einer Gaststätte erörtert.
Diese Diplomarbeit befasst sich neben der aktuellen Rechtslage in der Vaterschaftsbegutachtung auch mit den naturwissenschaftlichen Grundlagen im Bereich der Humangenetik. Der Zweck ist, diese Wissenschaft für Laien verständlich zu erklären und kritisch zu hinterfragen. Folglich werden mögliche Problemfelder erläutert und zur Vermeidung dieser Fehlerquellen Lösungsvorschläge erarbeitet.
Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Teile werden im zweiten und dritten Kapitel die Grundlagen für den Hauptteil dieser Arbeit gelegt. Im zweiten Kapitel wird auf die BauNVO allgemein eingegangen. Es wird aufgezeigt, welche Fassung der BauNVO für welche Bebauungspläne gilt. Ebenso werden die allgemeinen Vorschriften des § 1 BauNVO erläutert. Kapitel drei widmet sich der begrifflichen Unterscheidung von Vergnü-gungsstätten und der Spielhallen im Besonderen und ob die Vergnü-gungsstätten vom Begriff der Gewerbebetriebe erfasst werden. Desweiteren wird die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in den einzel-nen Baugebieten nach der BauNVO 1990 dargestellt (4). Abgerundet wird das Kapitel mit Erläuterungen zu § 15 BauNVO, der im Einzelfall zur Un-zulässigkeit eines Vorhabens führen kann (Gebot der Rücksichtnahme). Den breitesten Raum dieser Bachelorarbeit nimmt Kapitel 5 ein, das die bauplanungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten einer Kommune gegen Vergnügungsstätten und insbesondere gegen Spielhallen aufzeigen soll. Da die besonderen Festsetzungen des § 1 Absatz 4 ff. BauNVO im Rah-men eines Bebauungsplans gute Möglichkeiten zur Einschränkung eines Vorhabens bieten, wird auf diese ausführlich eingegangen. Um zu ge-währleisten, dass die Kommune ihre Planungen verwirklichen kann, ste-hen ihr Instrumente zur Sicherung zur Verfügung. Gerade im Zusammen-hang mit der Spielhallenproblematik spielen die Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen eine bedeutende Rolle. Ebenso wie die Sicherungsinstrumente kann für eine Kommune die Entwicklung eines Vergnügungsstätten- oder Spielhallenkonzepts wichtig sein; welche Schrit-te hierbei unternommen werden sollten und was dabei zu beachten ist wird dargestellt. Zuletzt werden weitere Möglichkeiten im Bauplanungs-recht sowie Bauordnungsrecht, Gewerberecht und Steuerrecht aufgeführt, aber nicht weiter thematisiert. Die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs (6) sowie ein zusammen-fassendes Fazit mit Ausblick (7) schließen die Arbeit ab.
Pflegezeit- und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - arbeits- und sozialrechtliche Bedeutung
(2010)
Immer mehr Erwerbstätige stehen vor dem Problem, Familie und Beruf in Einklang bringen zu müssen. So gaben zum Beispiel von 4,9 Millionen Teilzeitbeschäftigten im Jahr 2008, 1,3 Millionen (26,6 %) als Hauptgrund für ihre Teilzeitbeschäftigung, die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen an. In dieser Situation stellt sich für die Erwerbstätigen häufig die Frage, wie und in welchem Umfang sie im Falle der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen abgesichert sind. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber mit dem zum 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), in Kraft seit 01.01.2007, Rahmenbedingungen geschaffen, die eine sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung bei Erziehung und Pflege ermöglichen sollen. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welche sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen für Erziehende und Pflegende im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Gesetzen von Bedeutung sind. Das Hauptaugenmerk ist dabei auf sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerichtet. Zusätzlich werden in einem Vergleich die jeweiligen sozial- und arbeitsrechtlichen Gesichtspunkte der beiden Gesetze gegenübergestellt. Unterschiede werden verdeutlicht und bewertet. Besonders wird die unterschiedliche Bewertung von Zeiten der Pflege und Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung herausgearbeitet.
Inhalt der Arbeit sind neben Wandel und Folgen des Alkoholkonsums die bisherigen Maßnahmen des Gesetzgebers und anderer Stellen auf diesem Themengebiet. Das Hauptaugenmerk liegt auf der von der Großen Kreisstadt Öhringen erlassenen Allgemeinverfügung über das Verbot der Abgabe und des Konsums branntweinhaltiger Getränke.
Es wird in der Praxis immer mehr deutlich, dass die dringende Notwendigkeit eines regen Kontakts zwischen Vormund und Mündel nicht von jedem gesehen wird. Oftmals wird vergessen den Blick auf die Betroffenen, die Kinder und Jugendlichen, zu richten. Um herauszufinden, ob die heutigen rechtlichen Grundlagen zu einer, in der Praxis umzusetzenden mündelorientierten Vormundschaft ausreichen, muss an das Klientel, die Kinder und Jugendliche, herangetreten werden, um sie nach ihrer Meinung zu fragen. Um die Sicht von Mündeln zur Vormundschaft und die Erfahrungen mit ihrem Vormund zu ermitteln, wurden für diese Diplomarbeit von der Autorin sieben Jugendliche aus zwei Kreisjugendämtern interviewt. Es wird zudem näher auf den Referentenentwurf zur Änderung des Vormundschaftsrechts eingegangen und die bisherigen Studien zur Vormundschaft aus Sicht der Mündel dargestellt. Anschließend wird die Befragung der Autorin ausgewertet und die Kernpunkte werden herausgearbeitet. Ergänzend werden am Schluss mögliche Ansätze zu einer verbesserten mündelorientierteren Vormundschaft vorgestellt.
Das Urheberrechtsgesetz - Wirksamer Schutz gegen Diebstahl von Filmen und Musik aus dem Internet ?
(2010)
Die Entwicklungen in der Technik und im Internet gehen so schnell voran, dass das UrhG mehrfach novelliert werden musste, um die Interessen der Urheber im Internet zu schützen. Wie sich das UrhG entwickelt hat und welchen Einfluss das Internet darauf hatte, wird in Kapitel 2 dargestellt. Ob dem illegalen Bezug von Filmen und Musik über das Internet durch das UrhG und seine Novellierungen Einhalt geboten werden kann, ist allerdings fraglich und erfordert eine genauere Untersuchung. Der Bezug von CDs und DVDs wird in dieser Arbeit allerdings nicht untersucht. Vielmehr geht es um den Bezug digitalisierter Filme und Musik über das Internet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten Filme und Musik über das Internet zu beziehen. Um zu bewerten, welche davon legal und welche illegal sind, ist es nötig die Funktionsweise der einzelnen Bezugsmöglichkeiten zu verstehen. Diese werden in Kapitel 3 erläutert. In Kapitel 4 werden die einzelnen Vorgänge, welche bei den Bezugsmöglichkeiten stattfinden urheberrechtlich bewertet. Hier wird sich zeigen, welche Bezugsmöglichkeiten eine Verletzung des UrhG darstellen. Mit welchen Gesetzesgrundlagen gegen die Verletzer des UrhG vorgegangen werden kann, wird unter Kapitel 5 aufgezeigt. Da im Internet weltweit und immer anonymer agiert werden kann, ist auch zu untersuchen, ob die Verletzer identifiziert werden können. Weiterhin ist zu klären, ob gegen die Verletzer tatsächlich rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dies wird ebenfalls in Kapitel 5 dargestellt. Ob das UrhG einen wirksamen Schutz gegen Diebstahl von Filmen und Musik aus dem Internet darstellt, wird abschließend in Kapitel 6 ausgeführt. Des Weiteren wird dort aufgeführt, welche Maßnahmen getroffen werden können, um dem Diebstahl Einhalt zu gebieten.
Vorliegende Diplomarbeit aus dem Bereich des Familienrechts stellt das Vaterschaftsanfechtungsrecht des biologischen Vaters, das im Jahr 2004 eingeführt wurde, mit all seinen Besonderheiten vor. Im Mittelpunkt steht dabei die Erläuterung der Anfechtungsvoraussetzungen, die für ein erfolgreiches Anfechtungsverfahren erfüllt sein müssen. Darüber hinaus wird die Verfassungskonformität des geltenden Anfechtungsrechts bestätigt.
Das Unterhaltsrecht und das Unterhaltsvorschussrecht in Deutschland und Österreich - ein Vergleich
(2010)
In dieser Arbeit wurden die rechtlichen Grundlagen des Kindesunterhalts und der dazugehörigen Unterhaltsvorschussleistungen in Deutschland dargelegt und den entsprechenden österreichischen Rechtsvorschriften gegenübergestellt. Die Systematiken von Unterhaltsrecht und Unterhaltsvorschussrecht in Deutschland und Österreich wurden jeweils analysiert und anschließend verglichen. Dabei wurde teilweise auch auf die Verwaltungs- und Gerichtspraxis eingegangen und deren Arbeit vorgestellt. Der Vergleich des Unterhaltsrechts und der Vergleich des Unterhaltsvorschussrechts wurden von zwei Studenten getrennt voneinander verfasst: Teil A beinhaltet zunächst das deutsche Kindesunterhaltsrecht erläutert dann anschaulich das Kindesunterhaltsrecht in Österreich und vergleicht beides miteinander. Teil B wurde von der anderen Studentin bearbeitet und handelt von dem deutschen Unterhaltsvorschussrecht, das anschließend mit dem umfassend dargestellten österreichischen Unterhaltsvorschussrecht verglichen wird. Denn Schluss bildet ein Fazit, das das Zusammenwirken von Beistandschaft und Unterhaltsvorschusskasse der beiden Länder erläutert.
Am 1. 9. 2009 ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft getreten. Durch die Reform wurde das Nebeneinander von Vorschriften des FGG, der ZPO und der Hausratsverordnung beseitigt und eine einheitliche Verfahrensordnung geschaffen. Die im Zentrum dieser Arbeit stehenden Abstammungssachen wurden ausnahmslos als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausgestaltet. Die Arbeit befasst sich mit der Thematik, inwiefern sich das neue Verfahrensrecht auf die Rolle des Jugendamtes als Ergänzungspfleger bei der Vaterschaftsanfechtung und als Beistand bei der Vaterschafts-feststellung auswirkt und versucht ein erstes Fazit über die neu ausgestalteten Abstammungssachen nach einem Jahr FamFG zu ziehen.
In der Diplomarbeit wird die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur unterhaltsrechtlichen Behandlung von Kindergartenbeiträgen dargestellt. Außerdem wird aufgezeigt, wie diese Rechtsprechung im Arbeitsalltag der Beistände umgesetzt werden kann. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Praxis der Beistandschaft wurden im Rahmen einer Umfrage unter den Jugendämtern Baden-Württembergs untersucht.
Im Rahmen der Arbeit werden die Phänomene „Mobbing“ und „Stalking“ näher bestimmt, die Folgen und die Handlungsweisen hiervon aufgezeigt und die strafrechtlichen Aspekte untersucht. Desweiteren wird auf die Anspruchsgrundlage des § 1 Abs. 1 OEG eingegangen. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, beide Phänomene unter die Anspruchsgrundlage zu subsumieren und die verwaltungsrechtliche Relevanz anhand einer Umfrage unter den Versorgungsbehörden in Baden-Württemberg aufzuzeigen.
Es werden die unterschiedlichen Formen und Betroffenen häuslicher Gewalt näher betrachtet, ebenso wie Ursachen und auslösende Faktoren. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Hilfsmöglichkeiten für Opfer und Täter werden dargestellt und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit kritisch analysiert. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf die Regelungen des Opferentschädigungsgesetzes gerichtet, auch im Hinblick auf die gegebenen gesellschaftlichen Veränderungen.
Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Teile werden im zweiten und dritten Kapitel die Grundlagen für den Hauptteil dieser Arbeit gelegt. Im zweiten Kapitel wird auf die BauNVO allgemein eingegangen. Es wird aufgezeigt, welche Fassung der BauNVO für welche Bebauungspläne gilt. Ebenso werden die allgemeinen Vorschriften des § 1 BauNVO erläutert. Kapitel drei widmet sich der begrifflichen Unterscheidung von Vergnü-gungsstätten und der Spielhallen im Besonderen und ob die Vergnü-gungsstätten vom Begriff der Gewerbebetriebe erfasst werden. Desweiteren wird die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in den einzel-nen Baugebieten nach der BauNVO 1990 dargestellt (4). Abgerundet wird das Kapitel mit Erläuterungen zu § 15 BauNVO, der im Einzelfall zur Un-zulässigkeit eines Vorhabens führen kann (Gebot der Rücksichtnahme). Den breitesten Raum dieser Bachelorarbeit nimmt Kapitel 5 ein, das die bauplanungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten einer Kommune gegen Vergnügungsstätten und insbesondere gegen Spielhallen aufzeigen soll. Da die besonderen Festsetzungen des § 1 Absatz 4 ff. BauNVO im Rah-men eines Bebauungsplans gute Möglichkeiten zur Einschränkung eines Vorhabens bieten, wird auf diese ausführlich eingegangen. Um zu ge-währleisten, dass die Kommune ihre Planungen verwirklichen kann, ste-hen ihr Instrumente zur Sicherung zur Verfügung. Gerade im Zusammen-hang mit der Spielhallenproblematik spielen die Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen eine bedeutende Rolle. Ebenso wie die Sicherungsinstrumente kann für eine Kommune die Entwicklung eines Vergnügungsstätten- oder Spielhallenkonzepts wichtig sein; welche Schrit-te hierbei unternommen werden sollten und was dabei zu beachten ist wird dargestellt. Zuletzt werden weitere Möglichkeiten im Bauplanungs-recht sowie Bauordnungsrecht, Gewerberecht und Steuerrecht aufgeführt, aber nicht weiter thematisiert. Die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs (6) sowie ein zusammen-fassendes Fazit mit Ausblick (7) schließen die Arbeit ab.
Die Bachelorarbeit thematisiert die Sperrzeiten im Bereich des Gaststättenrechts. Schwerpunktmäßig wurde auf die Rechtmäßigkeit des Gaststättengesetzes (GastG) sowie der Gaststättenverordnung Baden-Württemberg (GastVO) eingegangen und die materielle Rechtmäßigkeit der Sperrzeiteregelungen im GastG und der GastVO überprüft. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit war die Frage nach den Regelungen im Umgang mit Einzelfallentscheidungen sowie deren Sanktionierung bei Nichteinhaltung. Zudem wurden u.a. die Sperrzeitregelungen aller Bundesländer miteinander verglichen, die Unterschiede der Sperrzeit bei beispielsweise Festen und Spielhallen festgestellt und der Rechtsschutz eines Gastwirtes und der Anwohner einer Gaststätte erörtert.
Am 1. 9. 2009 ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft getreten. Durch die Reform wurde das Nebeneinander von Vorschriften des FGG, der ZPO und der Hausratsverordnung beseitigt und eine einheitliche Verfahrensordnung geschaffen. Die im Zentrum dieser Arbeit stehenden Abstammungssachen wurden ausnahmslos als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausgestaltet. Die Arbeit befasst sich mit der Thematik, inwiefern sich das neue Verfahrensrecht auf die Rolle des Jugendamtes als Ergänzungspfleger bei der Vaterschaftsanfechtung und als Beistand bei der Vaterschafts-feststellung auswirkt und versucht ein erstes Fazit über die neu ausgestalteten Abstammungssachen nach einem Jahr FamFG zu ziehen.
Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung des Waffenrechtes, mit Augenmerk auf das Waffengesetz, im Laufe der letzten Jahre. Der Schwerpunkt liegt auf der neuen Erbwaffenregelung und dem Verbot des Führens von Anscheinswaffen, normiert im Zuge der Gesetzesänderung des Jahres 2008. Der Veranschaulichung beider Thematiken dient jeweils ein praxisorientierter Fall.
Die Diplomarbeit gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil wird zuerst die Entstehungsgeschichte der Euthanasie dargestellt. Danach folgt die Entwicklung der Patientenverfügung von der Entstehung in den 70er Jahren in der Vereinigten Staates von Amerika bis heute. Es wird dann auf die Entwicklung in Europa und Deutschland eingegangen. Die Entwicklung in Deutschland, von den ersten Entwürfen, über die Diskussionen in Politik, Literatur und Medien bis hin zum Erlass der entsprechenden Gesetzlichen Regelung – dem dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts. Der Zweite Teil beschäftigt sich konkret und intensiv mit dem Gesetz. Dazu wird erst ein Ausgangsfall dargestellt und anhand diesem Fall in einer Vorbemerkung die rechlichen Aspekte der Patientenverfügung allgemein erläutert. Dazu gehören die Relevanz der Krankheit des Erstellers, die Grundlage des Verfahrens, die Problematik der Einwilligung und die Rechtsnatur der Patientenverfügung, die Auslegung, der Adressat und die Bindungswirkung einer Patientenverfügung, Nichtigkeitsgründe, Konsens zwischen Arzt und Betreuer oder Bevollmächtiger und die Widerrufsproblematik wird kurz angerissen. Danach wird nunmehr gesetzlich normierte Prüfungsverfahren wird veranschaulicht. Dazu werden vier Alternativen, die den Ausgangsfall weiterführen dargestellt. In der ersten Alternative wird das Prüfungsverfahren ausführlich dargestellt. Zunächst wird die Legaldefinition in Tatbestandsmerkmale zerlegt. Die ersten drei Merkmale, Einwilligungsfähigkeit, Volljährigkeit und Schriftlichkeit, werden gutacherlich Dargestellt und Geprüft. Danach wird auf die Bestimmtheit – unter Einbeziehung der Ansichten, die in der Literatur, vertreten werden – eingegangen. Bei dem letzten Merkmal, das Einwilligen oder Untersagen, wird das Selbstbestimmungsrecht anhand der Grundrechtlichen Aspekte hergeleitet. Danach erfolgt die Darstellung der Sterbehilfe-Problematik, die Grundsätze der ärztlichen Behandlung, die Einwilligung und das Untersagen bei der Patientenverfügung und die Grundzüge des Arzt-Patienten-Verhältnisses in Deutschland. Nach dieser Prüfung der Legaldefiniton erfolgt die weitergehende Prüfung des Bevollmächtigten, ob die Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation passt („Aktualitätsprüfung“). Das Ergebnis der Alternative, mit Berücksichtigung der Rechtsfolge, wird zum Schluss zusammengefasst. Schwerpunkt der Alternativen ist jedoch die Prüfung des Inhalts der Patientenverfügung. Dieser ist, bei gleich bleibender Situation, immer anders. Deshalb liegt der Schwerpunkt der Prüfung der letzten drei Fälle auf diesem Tatbestandsmerkmal. Die Anderen werden nur sehr kurz dargestellt, da sich zum Ausgangsfall und der ersten Alternative nichts geändert hat. Eine nochmalige ausführliche Prüfung wäre monoton und einschläfernd. Es wird untersucht, wie der Inhalt und die tatsächliche Situation sein müssen, damit die Patientenverfügung anerkannt wird. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage, wie bestimmt der Inhalt einer Patientenverfügung sein muss. Im letzten Kapitel erfolgt eine Zusammenfassung der Arbeit, mit einem kleinen Ausblick auf die Entwicklung, die in den nächsten Jahren stattfinden muss.
Diese Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine ein Mittel ist, um das Staatsziel Tierschutz praktisch durchzusetzen. Dabei soll geklärt werden, was Inhalt des Staatszieles Tierschutz ist und was Verbandsklagen überhaupt sind. Inhalt ist auch der Gesetzesantrag von Schleswig-Holstein sowie das Bremer Gesetz über ein Verbandsklagerecht. Hauptschwerpunkt der Arbeit ist die Argumentation um das Verbandsklagerecht. Dabei wird Bezug auf die Aussagen von Skeptikern und Befürwortern der Verbandsklage genommen, sowie teilweise auf die Erfahrungen mit der Natur-schutzverbandsklage.
Diese Diplomarbeit befasst sich neben der aktuellen Rechtslage in der Vaterschaftsbegutachtung auch mit den naturwissenschaftlichen Grundlagen im Bereich der Humangenetik. Der Zweck ist, diese Wissenschaft für Laien verständlich zu erklären und kritisch zu hinterfragen. Folglich werden mögliche Problemfelder erläutert und zur Vermeidung dieser Fehlerquellen Lösungsvorschläge erarbeitet.
Pflegezeit- und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - arbeits- und sozialrechtliche Bedeutung
(2010)
Immer mehr Erwerbstätige stehen vor dem Problem, Familie und Beruf in Einklang bringen zu müssen. So gaben zum Beispiel von 4,9 Millionen Teilzeitbeschäftigten im Jahr 2008, 1,3 Millionen (26,6 %) als Hauptgrund für ihre Teilzeitbeschäftigung, die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen an. In dieser Situation stellt sich für die Erwerbstätigen häufig die Frage, wie und in welchem Umfang sie im Falle der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen abgesichert sind. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber mit dem zum 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), in Kraft seit 01.01.2007, Rahmenbedingungen geschaffen, die eine sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung bei Erziehung und Pflege ermöglichen sollen. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welche sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen für Erziehende und Pflegende im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Gesetzen von Bedeutung sind. Das Hauptaugenmerk ist dabei auf sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerichtet. Zusätzlich werden in einem Vergleich die jeweiligen sozial- und arbeitsrechtlichen Gesichtspunkte der beiden Gesetze gegenübergestellt. Unterschiede werden verdeutlicht und bewertet. Besonders wird die unterschiedliche Bewertung von Zeiten der Pflege und Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung herausgearbeitet.
Inhalt der Arbeit sind neben Wandel und Folgen des Alkoholkonsums die bisherigen Maßnahmen des Gesetzgebers und anderer Stellen auf diesem Themengebiet. Das Hauptaugenmerk liegt auf der von der Großen Kreisstadt Öhringen erlassenen Allgemeinverfügung über das Verbot der Abgabe und des Konsums branntweinhaltiger Getränke.
Es wird in der Praxis immer mehr deutlich, dass die dringende Notwendigkeit eines regen Kontakts zwischen Vormund und Mündel nicht von jedem gesehen wird. Oftmals wird vergessen den Blick auf die Betroffenen, die Kinder und Jugendlichen, zu richten. Um herauszufinden, ob die heutigen rechtlichen Grundlagen zu einer, in der Praxis umzusetzenden mündelorientierten Vormundschaft ausreichen, muss an das Klientel, die Kinder und Jugendliche, herangetreten werden, um sie nach ihrer Meinung zu fragen. Um die Sicht von Mündeln zur Vormundschaft und die Erfahrungen mit ihrem Vormund zu ermitteln, wurden für diese Diplomarbeit von der Autorin sieben Jugendliche aus zwei Kreisjugendämtern interviewt. Es wird zudem näher auf den Referentenentwurf zur Änderung des Vormundschaftsrechts eingegangen und die bisherigen Studien zur Vormundschaft aus Sicht der Mündel dargestellt. Anschließend wird die Befragung der Autorin ausgewertet und die Kernpunkte werden herausgearbeitet. Ergänzend werden am Schluss mögliche Ansätze zu einer verbesserten mündelorientierteren Vormundschaft vorgestellt.
Das Urheberrechtsgesetz - Wirksamer Schutz gegen Diebstahl von Filmen und Musik aus dem Internet ?
(2010)
Die Entwicklungen in der Technik und im Internet gehen so schnell voran, dass das UrhG mehrfach novelliert werden musste, um die Interessen der Urheber im Internet zu schützen. Wie sich das UrhG entwickelt hat und welchen Einfluss das Internet darauf hatte, wird in Kapitel 2 dargestellt. Ob dem illegalen Bezug von Filmen und Musik über das Internet durch das UrhG und seine Novellierungen Einhalt geboten werden kann, ist allerdings fraglich und erfordert eine genauere Untersuchung. Der Bezug von CDs und DVDs wird in dieser Arbeit allerdings nicht untersucht. Vielmehr geht es um den Bezug digitalisierter Filme und Musik über das Internet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten Filme und Musik über das Internet zu beziehen. Um zu bewerten, welche davon legal und welche illegal sind, ist es nötig die Funktionsweise der einzelnen Bezugsmöglichkeiten zu verstehen. Diese werden in Kapitel 3 erläutert. In Kapitel 4 werden die einzelnen Vorgänge, welche bei den Bezugsmöglichkeiten stattfinden urheberrechtlich bewertet. Hier wird sich zeigen, welche Bezugsmöglichkeiten eine Verletzung des UrhG darstellen. Mit welchen Gesetzesgrundlagen gegen die Verletzer des UrhG vorgegangen werden kann, wird unter Kapitel 5 aufgezeigt. Da im Internet weltweit und immer anonymer agiert werden kann, ist auch zu untersuchen, ob die Verletzer identifiziert werden können. Weiterhin ist zu klären, ob gegen die Verletzer tatsächlich rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dies wird ebenfalls in Kapitel 5 dargestellt. Ob das UrhG einen wirksamen Schutz gegen Diebstahl von Filmen und Musik aus dem Internet darstellt, wird abschließend in Kapitel 6 ausgeführt. Des Weiteren wird dort aufgeführt, welche Maßnahmen getroffen werden können, um dem Diebstahl Einhalt zu gebieten.
Vorliegende Diplomarbeit aus dem Bereich des Familienrechts stellt das Vaterschaftsanfechtungsrecht des biologischen Vaters, das im Jahr 2004 eingeführt wurde, mit all seinen Besonderheiten vor. Im Mittelpunkt steht dabei die Erläuterung der Anfechtungsvoraussetzungen, die für ein erfolgreiches Anfechtungsverfahren erfüllt sein müssen. Darüber hinaus wird die Verfassungskonformität des geltenden Anfechtungsrechts bestätigt.
Das Unterhaltsrecht und das Unterhaltsvorschussrecht in Deutschland und Österreich - ein Vergleich
(2010)
In dieser Arbeit wurden die rechtlichen Grundlagen des Kindesunterhalts und der dazugehörigen Unterhaltsvorschussleistungen in Deutschland dargelegt und den entsprechenden österreichischen Rechtsvorschriften gegenübergestellt. Die Systematiken von Unterhaltsrecht und Unterhaltsvorschussrecht in Deutschland und Österreich wurden jeweils analysiert und anschließend verglichen. Dabei wurde teilweise auch auf die Verwaltungs- und Gerichtspraxis eingegangen und deren Arbeit vorgestellt. Der Vergleich des Unterhaltsrechts und der Vergleich des Unterhaltsvorschussrechts wurden von zwei Studenten getrennt voneinander verfasst: Teil A beinhaltet zunächst das deutsche Kindesunterhaltsrecht erläutert dann anschaulich das Kindesunterhaltsrecht in Österreich und vergleicht beides miteinander. Teil B wurde von der anderen Studentin bearbeitet und handelt von dem deutschen Unterhaltsvorschussrecht, das anschließend mit dem umfassend dargestellten österreichischen Unterhaltsvorschussrecht verglichen wird. Denn Schluss bildet ein Fazit, das das Zusammenwirken von Beistandschaft und Unterhaltsvorschusskasse der beiden Länder erläutert.
Diese Diplomarbeit befasst sich mit den organisatorischen Neuregelungen des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG) und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Unfallversicherungsträger. Dabei sind folgende Fragen zu untersuchen: Welchen Herausforderungen sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften gegenwärtig und zukünftig durch das UVMG ausgesetzt? Können die Ziele der Reform durch die getroffenen Regelungen in absehbarer Zeit erreicht werden? Und welche Maßnahmen des UVMGs haben bereits ihre Wirkung gezeigt? Im Vordergrund steht die Frage, ob durch diese tief greifende Reform der gesetzlichen Unfallversicherung das System dahingehend verändert wurde, so dass es den Anforderungen der Zukunft im Hinblick auf den strukturellen Wandel Stand hält. Folgende Bereiche werden auf diese Fragestellung hin untersucht: - Vermögensrecht der gesetzlichen Unfallversicherung - Der neue Überaltlastausgleich bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften - Das Beitrags- und Meldeverfahren - Die Zuständigkeitsregelungen - Die Neuerungen im Bereich der Organisationsstrukturen Durch das am 04.11.2008 in Kraft getretene UVMG wurde eine neue Trägerstruktur der gesetzlichen Unfallversicherung geschaffen, die weit reichende Konsequenzen sowohl für die Unfallversicherungsträger, die Mitgliedsunternehmen und deren Versicherten hat.
In der Diplomarbeit wird die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur unterhaltsrechtlichen Behandlung von Kindergartenbeiträgen dargestellt. Außerdem wird aufgezeigt, wie diese Rechtsprechung im Arbeitsalltag der Beistände umgesetzt werden kann. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Praxis der Beistandschaft wurden im Rahmen einer Umfrage unter den Jugendämtern Baden-Württembergs untersucht.