350 Öffentliche Verwaltung
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Die Arbeit beschäftigt sich mit den Möglichkeiten der kommunalen Wirtschaftsförderung und arbeitet heraus, wie sich die Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern auf diesem Gebiet betätigen können. Als Anschauungsbeispiel wird die Gemeinde Gärtringen (Landkreis Böblingen) beleuchtet. Integraler Bestandteil der Arbeit ist eine Befragung der Gärtringer Unternehmen.
In einer Gemeinderatssitzung des Jahres 2007 äußerte dich ein Gemeinderat der Stadt Bad Friedrichshall negativ über die Kapitalausstattung des städtischen Eigenbetriebs Stadtentwässerung Bad Friedrichshall (SeF). Er ist davon überzeugt, dass ein Betrieb, der hauptsächlich mit Fremdkapital finanziert ist, zum Scheitern verurteilt ist. Diese Bachelorarbeit untersucht deshalb die Kapitalausstattung des städtischen Eigenbetriebs Stadtentwässerung Bad Friedrichshall (SeF).
Inhaltliche Zusammenfassung der Arbeit „Bürgerbeteiligung als kommunale Herausforderung – Chancen, Risiken und Potentiale – dargestellt am Beispiel des Stadtentwicklungsprozesses in Holzgerlingen“: Diese Bachelorarbeit untersucht die Bedeutung von Bürgerbeteiligungen bei Stadtentwicklungsmaßnahmen. Dabei werden vor allem Chancen, Risiken und Potentiale dargestellt, die eine Einbindung der Bürger für Städte und Gemeinden bieten und zum anderen konkrete Beteiligungsverfahren vorgestellt. Am Beispiel der Stadt Holzgerlingen wird ein Stadtentwicklungsprozess beleuchtet sowie dessen positive und negative Aspekte untersucht.
Die Arbeit thematisiert die 14-monatige Praxisphase im Studiengang Public Management. Hierzu wurden die Studenten der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg des Jahrgangs 2009 sowie zahlreiche Praxisstellen befragt. Es werden Kriterien wie die Vorbereitung auf die Studenten, Qualitätsmerkmale der Ausbildung oder Werbung um die Studenten, erörtert.
Mit dieser Arbeit soll der Wandel vom Kindergarten zur Bildungseinrichtung, anhand der personellen und finanziellen Auswirkungen bei der Stadt Gerlingen dargestellt werden. Dieser Wandel geht auf Neuerungen wie die Einführung des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung und den kommenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zurück.
Die schon seit langem währende Debatte um die Gestaltung der Schnittstelle „Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche“ ist durch die UN-Behindertenrechtskonvention erneut entflammt. Für die Gewährung von Eingliederungshilfen an behinderte Kinder und Jugendliche sind verschiedene Leistungsträger zuständig, u. a. die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Sozialhilfe. Die Zuordnung zum leistungsberechtigten Personenkreis erfolgt hier nach Art der Behinderung. Diese Regelung ist für die jungen Menschen problematisch, die einen Hilfebedarf haben, der sich nicht einzelnen Systemen zuordnen lässt, wie z.B. Mehrfachbehinderungen. Hier kommt es in der Praxis zu zahlreichen Abgrenzungs- und Zuordnungsproblemen, die eine verzögerte Leistungsgewährung mit sich bringen. Die Politik hat erkannt, dass die Zuständigkeit neu geregelt werden muss: Eingliederungshilfe soll zukünftig „aus einer Hand“ gewährt werden. Noch ist nicht entschieden, ob dies in Form der „großen Lösung“ geschehen soll oder durch die Alleinzuständigkeit der Sozialhilfe. Bis eine Entscheidung getroffen ist, muss die Praxis Wege finden, wie sie die Gesetzeslage möglichst reibungsfrei und für die Betroffenen am besten umsetzt. Dies soll am Beispiel des Landkreises Freudenstadt aufgezeigt werden.
Der Waldsee ist ein gut ausgebauter Natursee, welcher in den 1920er Jahren von Bürgern des Ortes Fornsbach, nahe der Stadt Murrhardt, in Eigenarbeit ausgehoben wurde. Damit sollte ein attraktiver Badesee für die Bevölkerung und den Fremdenverkehr geschaffen werden. Seit dem Jahr 2009 wird dieser See zu einem Freizeitgebiet ausgebaut, welches integrativ von Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung genutzt werden kann. Zur Teilhabe dieser Personengruppen wurden diverse Maßnahmen ergriffen, die für ein natürliches Miteinander der verschiedenen Menschen sorgen sollen. In der vorliegenden Arbeit wird auf die bis Dato ergriffenen Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, die eingerichteten Angebote und die Akzeptanz bei den Besuchern des Waldsees eingegangen.
Die Bachelorarbeit „Die Dienstrechtsreform in Baden-Württemberg - ein großer Wurf“ befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Dienstrechtsreformgesetz Baden-Württemberg (DRG) und dabei insbesondere mit dem neuen Laufbahnrecht (Teil III LBG), das zum 01.01.2011 in Kraft getreten ist. Neben den Auswirkungen des DRG auf das Laufbahnrecht wird auch der Themenbereich Besoldung einbezogen, da dieser seit der Reform auch enger mit dem Laufbahnrecht (z. B durch Festlegung besonderer Eingangsämter im mittleren Dienst) verzahnt ist. Diese Arbeit verschafft einen Überblick über die neuen Regelungen und zeigt die Entwicklung bei der Beamtenbesoldung auf.
Auswirkungen des demografischen Wandels auf die kommunalen Finanzen am Beispiel der Stadt Heimsheim
(2011)
Dieser Arbeit steht unter den beiden Fragestellungen wie sich der demografische Wandel auf den Haushalt der Stadt Heimsheim auswirkt und was die Verantwortlichen tun können, um diesem Prozess zu begegnen. Neben der Auswertung statistischer Daten und der Haushaltslage der Stadt Heimsheim in den vergangenen zehn Jahren wird ein Vergleich mit der Stadt Hoyerswerda durchgeführt, die der demografischen Entwicklung in Heimsheim rund zwanzig Jahre voraus ist.