350 Öffentliche Verwaltung
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Zunächst stellt diese Bachelorarbeit die beiden wichtigsten Instrumente unmittelbarer Bürgerbeteiligung – kommunale Begehren und Entscheide – vor und erläutert deren gesetzliche Ausgestaltung (§ 21) vor und nach der Änderung der Gemeindeordnung mit Gesetz vom 28. Juli 2005. Darauf folgt eine Analyse der Nutzung und der Effektivität von Begehren und Entscheiden seit in Kraft treten der neuen Regelungen. Ein Vergleich mit den zuvor durchgeführten direktdemokratischen Verfahren zeigt zum einen, welche Erfolge die bereits angepassten Regelungen erzielt haben und zum anderen, welche Vorgaben (immer) noch als Schwachpunkte zu werten sind. Die gesetzliche Ausgestaltung dieser Schwachpunkte (Zulässigkeitsentscheidung, Themenausschluss, Frist für Korrekturbegehren, Kostendeckungsvorschlag und Abstimmungsquorum) wird im weiteren Verlauf der Arbeit auf mögliche Optimierungen hin geprüft. Die Ergebnisse der Untersuchung fließen schließlich in einen eigenen Gesetzesentwurf des § 21 der Gemeindeordnung ein, der das Resultat vorliegender Bachelorarbeit ist.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit dem Thema des Betrieblichen Gesundheitsma-nagements in der öffentlichen Verwaltung. Aufbauend auf den theoretischen Grundlagen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements wird der Ist-Zustand bei der Stadtverwaltung Ebersbach analysiert und dargestellt. In der Folge werden die Schwachstellen des BGMs in Ebersbach herausgearbeitet und abschließend Hand-lungsempfehlungen für Ebersbach zusammengestellt.
Die folgende Bachelorabreit befasst sich mit dem Thema der erfolgreichen Planung eines Tages der offenen Tür in der öffentlichen Verwaltung. Um einen Tag der offenen Tür durchzuführen, bedarf es einer sorgfältigen Planung und Organisation. Die hierfür notwendigen Planungsschritte werden in dieser Arbeit dargelegt und definiert. Sie kann als Anleitung für Praktiker in der öffentlichen Verwaltung dienen.
In der Arbeit geht es um die Mitgliedschaft von Bürgermeistern in baden-württembergischen Kreistagen. Dabei werden die Vor- und Nachteile von Bürgermeistern in Kreistagen erörtert. Mittels Interviews wurde die praktische Bedeutung von Gemeindeoberhäuptern in der Kreisvertretung speziell am Alb-Donau-Kreis näher beleuchtet und hinterfragt.
In meiner Bachelorarbeit „Die Ortschaftsverfassung – antiquierte Altlast oder modernes Mittel im Kommunalrecht?“ wird die Ortschaftsverfassung dahingehend untersucht, ob sie noch notwendig und zeitgemäß ist. In der Bachelorarbeit wird zunächst auf den historischen Hintergrund und die rechtlichen Grundlagen der Ortschaftsverfassung eingegangen. Weiterhin werden die Ziele und Grenzen der Ortschaftsverfassung aufgezeigt, die durchgeführte Umfrage dargestellt, die Vorteile sowie die Nachteile herausgearbeitet und auf das Interview mit Ortsvorsteherin Doris Dolkemeyer eingegangen. Die Bachelorarbeit endet mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse und einem Lösungsansatz.
In der vorliegenden Bachelorarbeit geht um die Praxisphase im neuen Bachelorstudiengang „gehobener Verwaltungsdienst – Public Management“. Die vorliegende Arbeit ist in sieben Teile gegliedert. Nach Einleitung (Kapitel 1) folgte in Kapitel 2 ein kurzer Überblick über Ziele und Entwicklung des „Bologna-Prozesses“. Kapitel 3 befasst sich mit der Studienreform des gehobenen Verwaltungsdienstes in Baden-Württemberg. Es geht hierbei zunächst um die Implementierung der internationalen Bologna-Beschlüsse in deutsches Recht und anschließend um die konkreten Auswirkungen dieser Umsetzung auf das Studium in Kehl und Ludwigsburg. Welchen Rahmenbedingungen die Personalauswahl im öffentlichen Dienst unterliegt und welche Anforderungen die Verwaltungen bei der Stellenbesetzung an die Bewerber stellen sollte , wird im 4. Kapitel beschrieben. Kapitel 5, als praktischer Teil der Arbeit, befasst sich mit den empirischen Erhebungen zum Thema „Praxisphase“ bei den Studierenden der Fachhochschulen Kehl und Ludwigsburg als Praktikanten einerseits und den baden-württembergischen Städten und Gemeinden als Praxisstellen auf der anderen Seite. Es wurde hierzu eine Umfrage bei den Studierenden des ersten Bachelorjahrgangs in der Innenverwaltung in Kehl und Ludwigsburg sowie eine Umfrage bei den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg durchgeführt und anschließend die Ergebnisse dieser Befragung ausgewertet und analysiert. Im 6. Kapitel werden die in Kapitel 5 gewonnenen Erkenntnisse in Empfehlungen an die Fachhochschulen sowie die Städte und Gemeinden als fachpraktische Ausbildungsstellen gepackt. Abschließend erfolgt in Kapitel 7 ein kurzes Fazit über die Ergebnisse der hier vorgelegten Arbeit.
Die Arbeit thematisiert das Praktikum im Ausland und in einem anderen Bundesland während des praktischen Vorbereitungsdienstes. Es werden insbesondere die Erfahrungen des ersten Bachelor-Jahrgangs 2008 im Studiengang gehobener Verwaltungsdienst – Public Management beleuchtet und erörtert, inwiefern die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten für den weiteren Werdegang förderlich sein können.
In dieser Arbeit soll die Frage geklärt werden, ob die organisatorische Trennung der Aufgabenbereiche Beistandschaften, Vormundschaften und Pflegschaften die Arbeit des Amtsvormunds positiv beeinflusst. In der Praxis werden diese Aufgaben häufig gemeinsam geführt, wobei die Beistandschaften in der Bearbeitung oftmals im Vordergrund stehen. Es werden zunächst die Grundlagen dieser drei Rechtsinstitute dargestellt und besondere Aspekte der Amtsvormundschaft hervorgehoben. Anschließend werden mit Hilfe von Expertenaussagen die Vor- und Nachteile der Spezialisierung der Vormundschaften, auch im Vergleich mit der Mischform, und die Einflussfaktoren auf eine Trennungsentscheidung herausgearbeitet.
In der Bachelorarbeit zum Thema „Pflege-Transparenzvereinbarung stationär – Beitrag zur Qualitätssteigerung?“ wird zunächst erläutert, wie sich das Qualitätsmanagement im Bereich der Pflege in den USA, Kanada und Deutschland entwickelt hat. Anschließend wird der Aufbau der Pflege-Transparenzvereinbarung und des Transparenzberichtes erklärt. Nachdem der Optimierungsbedarf bezüglich der Pflege-Transparenzvereinbarung aus wissenschaftlicher Sicht erläutert worden ist, erfolgt die Auswertung der zu diesem Thema durchgeführten Bewohner- und Mitarbeiterumfragen. Der Zusammenfassung der politischen Entwicklung folgt eine abschließende Betrachtung.
Spätestens ab dem Haushaltsjahr 2016 müssen alle baden-württembergischen Kommunen das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) anwenden. Die erfolgreiche Umsetzung der zahlreichen inhaltlichen Meilensteine ist dabei aber nur mit entsprechend qualifiziertem Personal möglich. Die konzeptionelle Aufarbeitung der Mitarbeiterqualifikation für das NKHR ist Gegenstand dieser Bachelorarbeit. Dabei setzt sie sich diese vornehmlich mit der Ausgestaltung einer Schulungskonzeption zur Vorbereitung auf das NKHR auseinander. Abschließendes Ziel dieser Bachelorarbeit ist es, einen möglichen Lösungsansatz am Beispiel der Stadt Albstadt aufzuzeigen, der die Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen für die neuen Anforderungen des NKHR qualifiziert.