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Der Markt der Zeitschriftenpublikationen und damit auch der Aufsatzdatenbanken wächst stetig. Es existieren Fachdatenbanken neben interdisziplinären Bibliographien mit unterschiedlichsten Zugangskonditionen und Verlinkungen. Die Arbeit betrachtet ausgewählte Beispiele aus dem Gebiet der interdisziplinären Aufsatzdatenbanken anhand selbst festgelegter Beschreibungskriterien. Sie beschreibt die vorhandenen Verlinkungen zu den Volltexten und Dikumentlieferdiensten und versucht die Datenbanken anhand ihrer Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit zu bewerten. Darüberhinaus wird die Funktionsweise übergreifender Linksysteme am Beispiel der Multisuchsystems E-Connect dargestellt. Die Möglichkeiten, die sich daraus für eine Weiterverarbeitung der Rechercheergebnisse ergeben, werden erläutert.
Auch beim 3. Tax Slam gab es wieder viel zu lachen und es zeigte sich erneut, dass Steuern ein durchaus spannendes Thema sein können. Drei Studierende und zwei Dozierende traten in einem Vortragswettbewerb in zwei Kategorien gegeneinander an. Aufgabe war, ein steuerliches Thema interessant, humorvoll und verständlich in zehn Minuten zu präsentieren.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Oktober 2017, dass ein drittes Geschlecht im Personenstandsrecht eingetragen werden muss, entstand eine neue rechtliche Vorgabe, die den im Grundrecht verankerten Schutz der geschlechtlichen Identität und dem Schutz vor Diskriminierung wegen des Geschlechts gewährleisten muss. von einer Veranstaltung zu diesem Thema an der HVF berichtet dieser Artikel.
Geht doch! Menschen mit wesentlicher Behinderung finden Arbeit bei der Stadtverwaltung Stuttgart
(2023)
Menschen mit Behinderung sind auf dem ersten Arbeitsmarkt in Deutschland stark unterrepräsentiert. Seit 1974 gibt es bereits eine Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderung. Diese ist im § 71 Abs. 1, Satz 1 SGB IX wie folgt definiert: „Private und öffentliche Arbeitgeber (...) mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen (...) haben auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.“ Das Land Baden-Württemberg als Arbeitgeber erreicht seit Jahren die Pflichtbeschäftigungsquote nicht und muss Ausgleichzahlungen in Millionenhöhe leisten. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat 13 Menschen mit wesentlicher Behinderung eingestellt und sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Die HVF hat das Projekt wissenschaftlich begleitet.