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Diese Arbeit beschäftigt sich mit Sponsoring in der öffentlichen Verwaltung am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart. Einem kurzen Überblick über Sponsoring allgemein folgt die besondere Hervorhebung des Sozialsponsoring. Die besondere Bedeutung und die Unterschiede zu den anderen Sponsoring-Bereichen werden dargestellt und anhand eines aktuellen Fallbeispiels aus Stuttgart verdeutlicht. Danach wird am Beispiel der Stadtverwaltung Stuttgart untersucht, - ob die Kommunen ihre Mitarbeiter selbst, z. B. mit Hilfe von Verwaltungsvorschriften, über den richtigen Umgang mit Sponsoring informieren müssen oder ob Sponsoring unter § 78 Abs. 4 GemO subsumiert werden kann, bzw., ob bereits eine gesetzliche Regelung besteht, - ob diese Verwaltungsvorschriften überhaupt notwendig sind und - was deren Inhalt sein sollte. Abschließend wird das schrittweise Vorgehen bei der Akquirierung und Verwendung von Sponsoring-Mitteln am Beispiel von Stuttgart ermittelt. Die Ergebnisse werden in einer allgemeinen Sponsoring-Leitlinie dargestellt, welche sowohl von den Ämtern Stuttgarts als auch von anderen öffentlichen Verwaltungen herangezogen werden kann.
Im Rahmen der Arbeit werden die Phänomene „Mobbing“ und „Stalking“ näher bestimmt, die Folgen und die Handlungsweisen hiervon aufgezeigt und die strafrechtlichen Aspekte untersucht. Desweiteren wird auf die Anspruchsgrundlage des § 1 Abs. 1 OEG eingegangen. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, beide Phänomene unter die Anspruchsgrundlage zu subsumieren und die verwaltungsrechtliche Relevanz anhand einer Umfrage unter den Versorgungsbehörden in Baden-Württemberg aufzuzeigen.
Es werden die unterschiedlichen Formen und Betroffenen häuslicher Gewalt näher betrachtet, ebenso wie Ursachen und auslösende Faktoren. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Hilfsmöglichkeiten für Opfer und Täter werden dargestellt und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit kritisch analysiert. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf die Regelungen des Opferentschädigungsgesetzes gerichtet, auch im Hinblick auf die gegebenen gesellschaftlichen Veränderungen.
Ziel dieser Arbeit ist die Erstellung eines passgenauen Fortbildungskonzeptes für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Ulm zur Umsetzung von Gender Mainstreaming. Nach einer Abhandlung der theoretischen Aspekte zu Gender Mainstreaming, insbesondere der Erläuterungen von Begrifflichkeiten, vom Implementierungsprozess Gender Mainstreaming und von Qualitätskriterien für Fortbildungskonzepte zu Gender Mainstreaming, erfolgt die Analyse der durchgeführten Mitarbeiterbefragung. Auf der Basis der aus der Mitarbeiterbefragung gewonnenen Erkenntnisse wird das angestrebte Fortbildungskonzept erstellt.
Die vorliegende Arbeit stellt zunächst die Entwicklung der Stellung der Frau in der indischen Gesellschaft dar. Weiter wird auf die staatlichen- und überstaatlichen Maßnahmen sowie schließlich auf die Maßnahmen der Nicht-Regierungsorganisationen eingegangen, die für Gleichstellung sorgen sollen. Als Beispiel für eine Nicht-Regierungsorganisation wird dabei insbesondere auf die Rolle von SIDART eingegangen.
Nach einer kurzen Einführung in das NKHR und der Einordnung der Straße als „Vermögensgegenstand“ werden die Bewertungsgrundsätze für die Erstbewertung des Vermögens in der Theorie erläutert. Im praktischen Teil wird die Vorgehensweise bei der Bewertung der Straßen Schritt für Schritt am Beispiel der Städte Aalen und Krautheim aufgezeigt. Auf Erläuterungen zur Bewertung von Ingenieurbauwerken wird bewusst verzichtet.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Folgen und Herausforderungen des demografischen Wandels, speziell in der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall. Dabei wird zuerst die jeweilige Situation der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Baden-Württemberg und die allgemeine Situation in den Kommunen erläutert. Es schließen sich dann Auswirkungen und Problemfelder an, die insbesondere auf die Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall zukommen werden. Anschließend wird durch ein exemplarisches Beispiel aus der Praxis gezeigt, welche Möglichkeiten für eine Kommune bestehen können. Dann wird eine Strategie für die Kommunen vorgestellt, die dabei helfen soll, wie die notwendigen Veränderungsprozesse des demografischen Wandels gestaltet werden können.
Nach einer historischen und theoretischen Hinführung zum Thema wird die empirische Erhebung vorgestellt. Diese dreht sich um die Wahrnehmung und das Nutzungsverhalten des Erstsemesterjahrgangs „Innenverwaltung“ 2010. Im Schluss werden die Ergebnisse diskutiert und in einen gesellschaftlichen Kontext gestellt.
Nicht die Beschwerden der Bürger über den Lärm sind das Problem, sondern der Lärm und seine Folgen. Diese Bachelorarbeit lenkt den Blick besonders auf die Problematik, die durch lärmende Jugendliche und junge Erwachsene entsteht, zeigt Möglichkeiten für Lösungen auf und ergänzt durch Vorschläge zur Prävention.
Zunächst stellt diese Bachelorarbeit die beiden wichtigsten Instrumente unmittelbarer Bürgerbeteiligung – kommunale Begehren und Entscheide – vor und erläutert deren gesetzliche Ausgestaltung (§ 21) vor und nach der Änderung der Gemeindeordnung mit Gesetz vom 28. Juli 2005. Darauf folgt eine Analyse der Nutzung und der Effektivität von Begehren und Entscheiden seit in Kraft treten der neuen Regelungen. Ein Vergleich mit den zuvor durchgeführten direktdemokratischen Verfahren zeigt zum einen, welche Erfolge die bereits angepassten Regelungen erzielt haben und zum anderen, welche Vorgaben (immer) noch als Schwachpunkte zu werten sind. Die gesetzliche Ausgestaltung dieser Schwachpunkte (Zulässigkeitsentscheidung, Themenausschluss, Frist für Korrekturbegehren, Kostendeckungsvorschlag und Abstimmungsquorum) wird im weiteren Verlauf der Arbeit auf mögliche Optimierungen hin geprüft. Die Ergebnisse der Untersuchung fließen schließlich in einen eigenen Gesetzesentwurf des § 21 der Gemeindeordnung ein, der das Resultat vorliegender Bachelorarbeit ist.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit dem Thema des Betrieblichen Gesundheitsma-nagements in der öffentlichen Verwaltung. Aufbauend auf den theoretischen Grundlagen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements wird der Ist-Zustand bei der Stadtverwaltung Ebersbach analysiert und dargestellt. In der Folge werden die Schwachstellen des BGMs in Ebersbach herausgearbeitet und abschließend Hand-lungsempfehlungen für Ebersbach zusammengestellt.
Die Bachelorthesis untersucht, inwieweit die Kormoranverordnung vom 20.07.2010 mit den Artenschutzvorschriften aus dem Bundesnaturschutzgesetz und der Vogelschutzrichtlinie zu vereinbaren ist. Darüber hinaus wird der Konflikt zwischen Kormoran und Fischerei sowie der Konflikt zwischen Fischerei und Naturschutzverbänden dargestellt.
Die folgende Bachelorabreit befasst sich mit dem Thema der erfolgreichen Planung eines Tages der offenen Tür in der öffentlichen Verwaltung. Um einen Tag der offenen Tür durchzuführen, bedarf es einer sorgfältigen Planung und Organisation. Die hierfür notwendigen Planungsschritte werden in dieser Arbeit dargelegt und definiert. Sie kann als Anleitung für Praktiker in der öffentlichen Verwaltung dienen.