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Darf der Staat einen Menschen gezielt töten, um einen anderen zu retten? Situationen, wie die einer Geiselnahme oder eines Amoklaufs, erfordern teilweise drastische Maßnahmen zur Rettung der Opfer. Heftig umstritten ist dabei die Zulässigkeit eines gezielten Todesschusses. Die Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Rechtmäßigkeit eines solchen gezielten Todesschusses. Dieser wird zunächst in das Polizeirecht und die dortigen Handlungsmöglichkeiten eingebettet, um anschließend auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden zu können. Es soll eine Befugnisnorm herausgearbeitet werden, welche die Polizei überhaupt zu einem solchen Eingriff ermächtigt und geprüft werden, ob dieser Eingriff mit den Grundrechten zu vereinbaren ist. Da der gezielte Todesschuss in den einzelnen Bundesländern und dem Bund mitunter anders geregelt ist, als im Land Baden-Württemberg, wird die Regelung des PolG hierzulande mit jenen Regelungen der anderen Länder und jenen des Bundes verglichen. Adressat der Arbeit soll vor allem der ausführende Polizeibeamte sein. Denn vor allem bei Amoklagen ist er meist der Erste am Tatort. Ihm soll aufgezeigt werden, unter welchen Voraussetzungen ein gezielter Todesschuss möglicherweise erforderlich und rechtmäßig ist. Außerdem soll er einen kurzen Überblick darüber erhalten, mit welchen Folgen er persönlich zu rechnen hat, falls es tatsächlich zu einem solchen gezielten Todesschuss kommen sollte. Daher wird am Ende der Arbeit noch einmal speziell auf die Folgen für den Polizeibeamten eingegangen werden.
Darf der Staat einen Menschen gezielt töten, um einen anderen zu retten? Situationen, wie die einer Geiselnahme oder eines Amoklaufs, erfordern teilweise drastische Maßnahmen zur Rettung der Opfer. Heftig umstritten ist dabei die Zulässigkeit eines gezielten Todesschusses. Die Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Rechtmäßigkeit eines solchen gezielten Todesschusses. Dieser wird zunächst in das Polizeirecht und die dortigen Handlungsmöglichkeiten eingebettet, um anschließend auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden zu können. Es soll eine Befugnisnorm herausgearbeitet werden, welche die Polizei überhaupt zu einem solchen Eingriff ermächtigt und geprüft werden, ob dieser Eingriff mit den Grundrechten zu vereinbaren ist. Da der gezielte Todesschuss in den einzelnen Bundesländern und dem Bund mitunter anders geregelt ist, als im Land Baden-Württemberg, wird die Regelung des PolG hierzulande mit jenen Regelungen der anderen Länder und jenen des Bundes verglichen. Adressat der Arbeit soll vor allem der ausführende Polizeibeamte sein. Denn vor allem bei Amoklagen ist er meist der Erste am Tatort. Ihm soll aufgezeigt werden, unter welchen Voraussetzungen ein gezielter Todesschuss möglicherweise erforderlich und rechtmäßig ist. Außerdem soll er einen kurzen Überblick darüber erhalten, mit welchen Folgen er persönlich zu rechnen hat, falls es tatsächlich zu einem solchen gezielten Todesschuss kommen sollte. Daher wird am Ende der Arbeit noch einmal speziell auf die Folgen für den Polizeibeamten eingegangen werden.
Mit einem Anteil von 59,4 km hat der Ostalbkreis die längste zusammenhängende Limeslinie in Baden-Württemberg. Mit der Ernennung zum UNESCO-Weltkulturerbe im Juli 2005 bieten sich neue Vermarktungsmöglichkeiten für das kulturelle und touristische Alleinstellungsmerkmal an, um mehr Gäste in den Ostalbkreis zu ziehen. Vor allem durch eine stärkere Vermarktung und Kommunikation sollen mehr Freizeiturlauber erreicht werden. Um die touristische Nachfrage im Ostalbkreis auszubauen, musste eine intensive Angebots- und Produktentwicklung mit Unterstützung von allen touristischen Kompetenzen durchgeführt werden. Eine Analyse des Reisemarktes war die Voraussetzung, um marktgerechte Produkte anbieten zu können. Die Analyse ergab, dass der Ostalbkreis zum Thema Limes und Römer sehr gut aufgestellt ist. Das große Potenzial wurde jedoch bisher für touristische Vermarktung nicht ausgereizt. Der darauf aufbauende Workshop hatte deshalb zum Ziel Produkte für Tagestouristen und Kurzurlauber zum Limes zu entwickeln, die in der nächsten Saison buchbar sind. Entstanden sind drei Produktlinien zum Thema Wandern, Radfahren und den erlebnisreichsten Limesorten. Kreativität, Erinnerung und an die Zielgruppen angepasste Kriterien standen dabei im Vordergrund. Für die Vermarktung wurden Marketing-Konzepte entwickelt, die es nun umzusetzen gilt.
Mit einem Anteil von 59,4 km hat der Ostalbkreis die längste zusammenhängende Limeslinie in Baden-Württemberg. Mit der Ernennung zum UNESCO-Weltkulturerbe im Juli 2005 bieten sich neue Vermarktungsmöglichkeiten für das kulturelle und touristische Alleinstellungsmerkmal an, um mehr Gäste in den Ostalbkreis zu ziehen. Vor allem durch eine stärkere Vermarktung und Kommunikation sollen mehr Freizeiturlauber erreicht werden. Um die touristische Nachfrage im Ostalbkreis auszubauen, musste eine intensive Angebots- und Produktentwicklung mit Unterstützung von allen touristischen Kompetenzen durchgeführt werden. Eine Analyse des Reisemarktes war die Voraussetzung, um marktgerechte Produkte anbieten zu können. Die Analyse ergab, dass der Ostalbkreis zum Thema Limes und Römer sehr gut aufgestellt ist. Das große Potenzial wurde jedoch bisher für touristische Vermarktung nicht ausgereizt. Der darauf aufbauende Workshop hatte deshalb zum Ziel Produkte für Tagestouristen und Kurzurlauber zum Limes zu entwickeln, die in der nächsten Saison buchbar sind. Entstanden sind drei Produktlinien zum Thema Wandern, Radfahren und den erlebnisreichsten Limesorten. Kreativität, Erinnerung und an die Zielgruppen angepasste Kriterien standen dabei im Vordergrund. Für die Vermarktung wurden Marketing-Konzepte entwickelt, die es nun umzusetzen gilt.
Die Universitätsstadt Tübingen führte zum Schuljahr 2012 / 2013 an drei Schulen Gemeinschaftsschulen ein. Diese Bachelorarbeit beschäftigt sich mit dem Einführungsprozess dieser neuen Schulformen. Hierbei werden anhand von Interviews und Umfragen die Stärken und Schwächen des Einführungsprozesses analysiert und Verbesserungsvorschläge für zukünftige Prozesse erarbeitet.