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Mit dem vorliegenden Beitrag werden die sich durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz eröffnenden Möglichkeiten und Herausforderungen für die deutsche Finanzverwaltung aufgezeigt sowie die zu berücksichtigenden Besonderheiten der Verwaltungstätigkeit im Vergleich zu privaten Unternehmen herausgearbeitet. Dabei liegt der anwendungsbezogene Schwerpunkt auf eingehenden Erläuterungen zu dem Anwendungsbereich Entscheidungsunterstützung im Rahmen der hybriden steuerlichen Fallbearbeitung. Ein Ausblick zu potenziellen zukünftigen Entwicklungen komplettiert die Darstellung.
Positive psychology interventions (PPIs) in the work context aim to enhance the experience of work for individuals and improve wellbeing through developing psychological resources. This chapter reviews four types of positive interventions: gratitude, mindfulness, positive reflection, and positive reappraisal, and discusses their effectiveness based on past research. We then discuss several key considerations for implementing positive psychology interventions in the workplace, considering when and for whom they are beneficial. Finally, we conclude with our reflections on what future research and the practical application of positive psychology interventions in the workplace should strive for.
Gründungsförderung hat sich zu einem festen Bestandteil der kommunalpolitischen Agenda entwickelt. Kommunen können und müssen näher und kreativer mit jungen Unternehmen arbeiten als EU, Bund oder Länder. Daraus entsteht die Fragestellung, mit welchen Ideen, Instrumenten und Infrastrukturen die kommunale Wirtschaftsförderung nachhaltig Gründungsfreundlichkeit herstellen kann. Der Beitrag erarbeitet einen Referenzrahmen zur Konzeption von Gründungsförderung auf kommunaler Ebene. Vier Cluster von Förderinstrumenten beschreiben eine aus Sicht der Gründungsszene möglichst komplette Start-Up-Förderung auf kommunaler Ebene.
e-Government in Germany is usually not ranked top of the class in Europe. Rankings, such as the EU eGovernment Benchmark 2022, UN E-Government Development Index and others show that Germany is rather poorly ranked among the developed nations of the world. The authors assume that there is a correlation between the quality of Public Sector Education regarding digital competences and the quality of e-Government the so digitally educated civil servants can deliver. Civil servants in Germany usually graduate from one of the approximately 20 main universities of public administration; hence, an overview of the digital competences taught there is the core of this article. The main result is that both the quantity and the quality of digital competences taught need to be improved and, in the worst case depend on the university chosen, even zero digital competences are taught to the future civil servants.
Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) bzw. der Kommunalen Doppik wurde die Transparenz im Vergleich zum alten, kameralen Haushalts- und Rechnungswesen deutlich verbessert. Durch die neuen Dimensionen Ressourcenverbrauch und Ressourcenaufkommen, Liquidität sowie Vermögens- und Kapitallage wurde die Haushaltswirtschaft insgesamt deutlich aussagekräftiger – eine neue Haushaltswahrheit wird erreicht. In der Praxis ist bedauerlicherweise vielfach zu beobachten, dass diese neue Haushaltswahrheit durch mitunter ausufernde Nutzung der Übertragbarkeit von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen stark eingeschränkt, wenn nicht sogar konterkariert wird. Es kann beobachtet werden, dass dem Spannungsverhältnis zwischen Planabweichungen einerseits, also über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, und der Verwendung von Mittelübertragungen andererseits keine ausreichende Beachtung zuteil wird.
Dieser Artikel setzt sich kritisch mit den aktuellen Rechtsgrundlagen und der vielfachen Anwendung von Übertragungen auseinander und plädiert für eine neue Sichtweise und Umsetzung. Hierbei wird kein Anspruch auf eine allumfassende Abhandlung der Thematik erhoben; vielmehr liegt der Schwerpunkt auf denjenigen Gesichtspunkten, welche nach Auffassung des Autors verstärkt in den Fokus der Auseinandersetzung rücken sollten. Der vorliegende Artikel soll einen Beitrag zum konstruktiven-kritischen Diskurs darstellen.
Vermögenswirksame Leistungen
(2022)
Am 22.12.2021 veröffentlichte die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der aus ihrer Sicht missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen (im Original „shell entities“) für Steuerzwecke (sog. ATAD 3). [1] Der Entwurf ist Teil der sog. Unshell-Initiative der EU-Kommission. Die ATAD 3 sieht einen zweistufigen Substanztest für in der EU ansässige Unternehmen vor. Die Unternehmen, die über kein Mindestmaß an Substanz verfügen oder dieses nicht nachweisen können, qualifizieren als „Briefkastenfirmen“ und sind sehr nachteiligen Rechtsfolgen ausgesetzt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den ATAD 3-Entwurf. Hierzu wird er zunächst in die bisherige ATAD-Rechtsentwicklung eingeordnet. Anschließend werden seine Tatbestands- und Rechtsfolgenseite erläutert und dabei die Entwurfsregelungen einer kritischen Würdigung unterzogen.
Die Besteuerung von Vergütungen im öffentlichen Dienst folgt grds. dem sog. Kassenstaatsprinzip. Dieses Prinzip fordert besondere Regelungen in vielen Regelungsbereichen, wie der Erweiterung der unbeschränkten Steuerpflicht oder besondere Tatbestände der inländischen Einkünfte. Dass der steuerlichen Behandlung von Bezügen im öffentlichen Dienst auch interessante Sachverhalte zugrunde liegen können, hat jüngst ein Verfahren am FG Berlin-Brandenburg gezeigt (Urteil v. 1.9.2021 - 16 K 11167/20). Darin musste sich das Finanzgericht mit der Frage beschäftigen, ob eine Tätigkeit im Inland ausgeübt wird, wenn der Steuerpflichtige seine Tätigkeit doch in einer Botschaft, also ggf. in einem extraterritorialen Gebiet ausgeübt hat. Diese Entscheidung zum Anlass genommen, soll im Folgenden die (internationale) Besteuerung von Vergütungen im öffentlichen Dienst generell aufgezeigt und am Beispiel des genannten Urteils praktisch dargestellt werden.
Die gewerbliche Infizierung von freiberuflichen Mitunternehmerschaften ist immer wieder Anlass für Rechtsbehelfsverfahren. Insbesondere die weitreichende Konsequenz der Umqualifizierung der gesamten Einkünfte der Mitunternehmerschaft in Einkünfte aus Gewerbebetrieb ist im Hinblick auf die daraus folgende Gewerbesteuerpflicht unangenehme Steuerfolge für die Gesellschafter. Das Urteil des FG Rheinland-Pfalz v. 16.9.2021 - 4 K 1270/19 (Revision eingelegt, Az. beim BFH: VIII R 4/22) arbeitet die gesamte Thematik systematisch auf und der zugrunde liegende Sachverhalt zeigt, dass eine Aufgabenverteilung innerhalb einer Praxisgemeinschaft wohl bedacht sein will.
Durch die Verfestigung der Niedrigsteuerschwelle von 25%, aber niedrigerer ausländischer KSt-Sätze sowie eines nicht mehr zeitgemäßen Aktivkatalogs rückt die Hinzurechnungsbesteuerung von politisch unerwünschten "passiven" ausländischen Einkünftequellen zunehmend in den Fokus deutscher Unternehmensgruppen. Bei EU-/EWR-Tochtergesellschaften wird im Zweifel der sog. Substanz- bzw. Motivtest nach § 8 Abs. 2 AStG der einzige Ausweg aus einer Hinzurechnungsbesteuerung sein. Dieser Gegenbeweis vom Missbrauchsvorwurf ist ab 2022 mittels einer fristgemäßen Anzeige je ausländischer Zwischengesellschaft geltend zu machen.
Die Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges ist nicht selten Gegenstand der Beratungspraxis und finanzgerichtlicher Entscheidungen. Probleme können sowohl bei der Fahrtenbuchmethode als auch bei der 1%-Methode auftreten. Hinsichtlich der 1%-Methode betrifft dies vor allem die Wertermittlung des zu versteuernden Nutzungsvorteils und dessen mögliche Begrenzung durch die Gesamtaufwendungen (sog. Kostendeckelung). Wie und in welchem Umfang die Gesamtaufwendungen im Rahmen der Kostendeckelung zu berücksichtigen sind, war in jüngerer Zeit insb. bei Leasingsonderzahlungen streitig. Gleich drei Finanzgerichte haben sich mit dieser Thematik beschäftigen müssen, wobei alle Verfahren jew. in die Revision gingen und nunmehr in drei Revisionsentscheidungen des VIII. Senats mündeten. Dieser Beitrag soll überblicksartig anhand der Verfahren darstellen, wie die Gesamtaufwendungen - insb. bei Leasingsonderzahlungen - zu ermitteln sind.
Die Frage der persönlichen Zurechnung von Einkünften, also wer bestimmte Einkünfte erzielt, ist in den unterschiedlichsten Fällen von großer Bedeutung und nicht immer leicht zu beantworten. Eine gewichtige Rolle spielt diese Frage insbesondere bei Verlagerungen von Einnahmen durch Treuhandverhältnisse, Nießbrauchbestellung oder auch bei Wertpapierleihe. Ausgangspunkt für den nachfolgenden (überblicksartigen) Beitrag soll zunächst eine Entscheidung des FG Münster sein (Urteil v. 8.2.2022 - 2 K 1277/20 E), in welcher sich das Finanzgericht mit der Frage der Zurechnung von Veräußerungsgewinnen i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG bei Treuhandverhältnissen beschäftigt hat. Zudem soll anhand einer Entscheidung des Hessischen FG (Urteil v. 16.8.2018 - 11 K 372/13, = Vorinstanz zum BFH-Urteil v. 14.2.2022 - VIII R 30/18) ein Überblick über die Zurechnung von Kapitaleinkünften in Nießbrauchfällen gegeben werden.
In dieser zweiteiligen Beitragsreihe sollen daher weitere besonders bedeutsame Potenziale und Herausforderungen einer künftig verstärkten KI-Anwendung thematisiert werden. Unter Rückgriff auf die Differenzierung nach Front Office und Back-Office sowie nach Entschei-dungsunterstützung und Entscheidungsautomatisierung werden die beiden Letztgenannten besonders ausführlich erörtert. Diesen könnte eine zentrale Bedeutung im Zuge der Überprüfung der Steuererklärung sowie der sich anschließenden Steuerfestsetzung, d.h. der eigentlichen behördlich erstellten Leistung zukommen und sie würden damit den Prozess des Besteuerungsverfahrens tiefgreifend verändern.
Während im vorliegenden Teil I die Grundlagen im Rahmen der hybriden Fallbearbeitung skizziert sowie die Interaktion von Künstlicher Intelligenz und Amtsträgern im Rahmen der Entscheidungsunterstützung eingehend erörtert werden, liegt der Fokus des Teils II auf der Entscheidungsautomatisierung, die mit dem vollständigen Ersatz menschlicher Entscheidungsfindung einhergeht, sowie auf Konzeptenz zur Algorithmenkontrolle.
Citizens’ participation became quite common in municipal settings in Germany in the recent years. If the registration and identification methods used are examined, nearly each participation process relies on the possession of a simple email-address as a sole requirement. More secure methods, like introduced by the eIDAS-regulation and the Revised Payment Services Directive (PSD2) and hence commonly available, are totally neglected. The paper analyzes different types of citizens’ participation, derives the theoretical minimum requirements for proof of the identity of the participants and provides insights collected from interviews with organizers of participation processes. It concludes with recommendations which will hopefully lead to a more sustainable and resilient e-participation for the future.
The introduction of the basic pension, an individual basic pension supplement granted if obligatory contributions to the statutory pension insurance have been paid for decades from below-average earnings, is taken as an opportunity to reflect on the normative justification of social rights. In particular, the symbolic dimension of social rights will be elaborated. For this purpose, Axel Honneth's theory of recognition will be referred to. Finally, an attempt is made to determine in which case norms that are supposed to confer symbolic recognition can be considered legitimate.
Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg und das Kompetenzzentrum Tax Compliance der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen (HVF) Ludwigsburg arbeiten aktuell im Rahmen einer Forschungskooperation an der Umsetzung eines Tax Compliance Management Systems im Verantwortungsbereich des Ministeriums. In der vorliegenden Abhandlung werden Anlass und Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit dargestellt. Weitere Beiträge zu verschiedenen steuerrechtlichen Fragestellungen, die im Rahmen des Projekts identifiziert werden, sollen folgen.
Dem Grundsatz der Unternehmenseinheit folgend haben Bund und Länder lediglich ein Unternehmen. Allerdings wäre die Abgabe einer einheitlichen Erklärung für sämtliche Tätigkeiten der diesen Gebietskörperschaften zuzurechnenden Organe mit hohen Hürden verbunden. Daher sieht § 18 Abs. 4 f UStG eine Delegationsmöglichkeit umsatzsteuerrechtlicher Rechte und Pflichten auf einzelne Organisationseinheiten vor.
Für die nachhaltige Sicherung des unternehmerischen Erfolgs spielen rechtmäßiges und ethisches Verhalten eine zentrale Rolle. Neben der Risikovermeidung geht es vor allem darum, das Vertrauen von Aktionären, Kunden und Geschäftspartnern zu gewinnen und zu erhalten. Ziel ist es, durch ganzheitlich angelegte Compliance Management Systeme, die auch den Bereich der Tax Compliance umfassen, Risiken wirksam zu mitigieren. Der nachfolgende Beitrag setzt sich damit auseinander, welche Standards für die Ausgestaltung von zukunftssicheren Compliance Management Systemen herangezogen werden können und wie sich Tax Compliance in die Unternehmenskultur integrieren lässt.
Tax Compliance für die öffentliche Hand – Schnittstellen zwischen Verwaltungs- und Steuerrecht
(2022)
COVID-19 accelerated the drive towards distance learning, typically supported by web-based eLearning resources. There are also studies reviewing the transition to such as teaching style, whether in conjunction with traditional classroom teaching or as a supplement. This paper will focus on ERP-based teaching within a larger program to establish tertiary distance education in eGovernment in Germany (“eGov Campus”). It attempts to structure the topic and to advance some hypotheses that will be empirically tested against real-world data and experience from introducing this style of teaching in the eGov Campus.
Der Verfasser setzt sich kritisch mit der Entscheidung des BFH zum Steuersatz von Holzhackschnitzeln auseinander, das aus seiner Sicht – neben der erwarteten Grundsatzentscheidung des EuGH zur Organschaft – die vielleicht weitreichendsten Folgen für die Umsatzbesteuerung haben kann. Er legt dar, dass der BFH den Begriff des Neutralitäts- und damit Gleichheitsgrundsatzes derart weit fasst, dass bei jedem Produkt, das nach dem Gesetzeswortlaut dem Regelsteuersatz unterliegt, in Zukunft die Frage gestellt werden kann, ob ein vergleichbares Produkt (eventuell) ermäßigt besteuert wird und beide Produkte für das „Phantom des Durchschnittsverbrauchers“ den gleichen Zweck erfüllen.
Social Security
(2022)
Lately, there has been an emerging global consensus to establish social security rights to prevent poverty, enable access to education, and promote gender equality, equal opportunities, and sustainable growth. Social security protects individuals from risks such as sickness, work accidents, old age, and unemployment. So, in 2015 the United Nations (UN) introduced its 17 Sustainable Development Goals (‘SDG’) as part of the UN 2030 Agenda for Sustainable Development addressing economic, social, and environmental tasks. Remarkably, one third of these goals are...
Verwaltungsrecht
(2022)
Das Werk stellt komprimiert und verständlich die Grundlagen des Verwaltungsrechts dar. Den Schwerpunkt bildet das Allgemeine Verwaltungsrecht, das mit seinen Bezügen zum Besonderen Verwaltungsrecht vermittelt wird. Tipps für Klausur und Praxis, Übersichten und Prüfungsschemata erleichtern das Verständnis und die Anwendung des Verwaltungsrechts im Studium und in der täglichen Praxis. Ergänzend stehen interaktive Fälle und Multiple-Choice-Tests als Download auf der Verlagshomepage zur Verfügung.
This book is the merger and continuation of two successful textbooks, (i) Integration Management with SAP ECC® covering operational processes in sales, cost accounting, materials management and procurement, SOP, MRP, production order execution and project management in manufacturing as well as (ii) Data Warehouse Management with SAP BW® covering the design and implementation of analytics systems based on aggregate structures and “data cubes”.
In-memory computing, however, has accelerated database systems to such an extent that analytics does not have to be based on aggregate data cubes any more. Rather, it can be based on the original transaction data and can hence be seamlessly integrated into operational systems in (near) real time. This opens a completely new avenue of business computing by integrating artificial intelligence, machine learning and advanced analytics into transactional data processing.
This book leverages SAP Hana® data analytics to enhance the operational case study – the manufacture of umbrellas. The case is developed step by step, whereby students build the case virtually from scratch, each working in his/her own manufacturing plant. The case study implementation is supported by a host of interactive materials and web trainers at https://www.wu.ac.at/erp/.
Bei einer im Westjordanland unter Beteiligung eines Scharia-Gerichts erfolgten Scheidung der Ehe eines dort wohnhaften Palästinensers und einer ebenfalls dort wohnhaften Palästinenserin handelt es sich um eine sogenannte Heimatstaatenentscheidung. Stellt sich bei der Beurkundung eines Personenstandsfalles die Vorfrage, ob eine solche Scheidung im Inland anzuerkennen ist, kann die Beurkundung nicht abgelehnt werden, weil kein Verfahren auf Anerkennung der Scheidung durch die Justizverwaltungsbehörde erfolgt ist. Über die Anerkennung hat der Standesbeamte selbst zu entscheiden.
Einer Rückführung eines Kindes gemäß Art. SORGERUEBKA Artikel 12 Abs. SORGERUEBKA Artikel 12 Absatz 1 HKÜ in einen anderen Vertragsstaat, als den Staat des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes, stehen im Regelfall die Schutzzwecke des HKÜ entgegen, so dass eine solche nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt.