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Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Problemen, die sich für kreisangehörige Gemeinden aus dem steigenden Anteil älterer und hochbetagter Menschen, als eine Folge der Demografischen Entwicklung, ergeben können. Die Problematik wird anhand des Beispiels der Gemeinde Plüderhausen dargestellt. Als Lösungsvorschlag wird ein Seniorenkonzept erstellt, welches helfen soll die Gemeinde seniorenfreundlich und barrierefrei zu gestalten.
Angesichts des Demographischen Wandels wird die Führung älterer Mitarbeiter durch junge Führungskräfte zu einem aktuellen Thema der Verwaltung in Baden-Württemberg werden. Auf wissenschaftlicher Ebene gibt es noch keine fundierten Erkenntnisse darüber, welchen konkreten Anforderungen die jungen Vorgesetzten in dieser Situation gerecht werden müssen. Mit der vorliegenden Arbeit wurde eine Pilotstudie durchgeführt. Ziel dieser Studie war es zu klären, ob es besondere Anforderungen an junge Führungskräfte beim Führen älterer MA gibt und, falls ja, welche dies sind. Der Schwerpunkt der Arbeit lag in der Durchführung einer Erhebung auf Basis der Critical Incident Technique nach Flanagan. Für diese Erhebung wurden in zwei Teilerhebungen sechs Führungskräfte und zwei langjährige Personalleiter interviewt.
Die vorliegende Bachelorarbeit erläutert die neue Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) praxisnah am Beispiel der Universitätsstadt Tübingen. Zunächst wird das deutsche Arbeitsschutzsystem mit seinen rechtlichen Grundlagen dargelegt. Im Folgenden wird dann auf die DGUV Vorschrift 2 und ihre drei Betreuungsmodelle eingegangen. In diesem Rahmen wird auch die Durchführung einer systematischen Gefährdungsbeurteilung aufgezeigt.
Die vorliegende Arbeit setzt mit der Fragestellung auseinander, welchen Heraus-forderungen die kommunale öffentliche Hand gegenübertreten muss und wie es gelingen kann, das Gemeinwesen einer Stadt in der Zukunft erfolgreich und nachhaltig zu gestalten. Dazu wird die Bedeutung von Bürgerbeteiligung für eine nachhaltige Stadtentwicklung untersucht und am Beispiel der Stadt Ludwigsburg verdeutlicht.
Für die Inanspruchnahme von kommunalen Betreuungseinrichtungen werden in Baden-Württemberg unterschiedliche Elternbeiträge erhoben. Die vorliegende Arbeit erläutert die maßgeblichen Gesetzesgrundlagen und stellt die ver-schiedenen Erhebungsformen vor. Die anstehenden Veränderungen bei der Kleinkindbetreuung der unter 3-Jährigen werden ebenfalls aufgezeigt. Den Regelkindergarten besuchen Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren. Für diesen wichtigen Betreuungszeitraum werden die örtlichen Besonderheiten bei den Stadtkreisen und den Großen Kreisstädten dargestellt. Die Ausführungen belegen, dass abweichende Elternbeiträge zu unterschiedlichen Lebens-bedingungen führen können. Des Weiteren werden verfassungsrechtliche Bedenken im Bezug auf die Gleichbehandlung aller Familien thematisiert. Gegenwärtig bestehen zahlreiche Möglichkeiten, die Elternbeiträge für ein-kommensschwächere Familien zu reduzieren. Außerdem werden denkbare Lösungsansätze für eine Angleichung der kommunalen Gebührensätze erörtert. Frühkindliche Erziehung in Tageseinrichtungen muss für alle Familien finanzierbar sein. Dieser weit verbreitete Leitsatz wird mit dieser Bachelorthesis bekräftigt. Allerdings verdeutlicht die Ausarbeitung, dass für eine Angleichung der kommunalen Gebührensätze intensive Verhandlungen erforderlich sind.
Sorgerechtsentzug nach §1666 BGB und die Kooperation zwischen Amtsvormündern und dem sozialen Dienst
(2011)
Diese Bachelorarbeit stellt die gesamte Abfolge von Geschehnissen bei Verdacht auf eine bereits eingetretene oder kurz bevorstehende Kindeswohlgefährdung über die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf (Teil-)Entzug der elterlichen Sorge, dem Ablauf des Gerichtsverfahrens selbst und schließlich der Bestellung eines Amtsvormunds durch das Gericht dar. Nach (Teil-)Entzug der elterlichen Sorge durch das Gericht, wird unter Einbeziehung aller Jugendämter in Baden-Württemberg in eine empirische Erhebung, die Zusammenarbeit zwischen dem Sozialen Dienst und den Amtsvormündern im Jugendamt untersucht. Dabei wird analysiert, wie sich die Zusammenarbeit aktuell ausgestaltet und es werden Schnittstellen und Konfliktfelder zwischen den beiden Arbeitsbereichen aufgezeigt. Notwendige Änderungen mit einem Ausblick für die Praxis werden insbesondere im Hinblick auf das am 6. 7. 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Vormundschaftsrechts herausgearbeitet.
Die Bachelorarbeit hat zum Ziel die Chancen und Möglichkeiten, die sich durch Personalmarketing für die öffentliche Verwaltung ergeben, aufzuzeigen. Es werden die theoretischen Grundlagen des Personalmarketings, des demografischen Wandels und die Verwaltungsstrukturen der öffentlichen Verwaltung erläutert, sowie eine empirische Untersuchung zum Thema durchgeführt. Anschließend werden Handlungsempfehlungen für die öffentliche Verwaltung formuliert und ein zusammenfassendes Fazit gezogen.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit dem Thema der Reform der Vormundschaft im engen Zusammenhang mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, welches erst kürzlich in Teilen in Kraft getreten ist. Es wird dargestellt, welche Vorschriften dort überzeugend sind und an welchen Stellen zu befürchten ist, dass die Formulierungen keine großen Änderungen herbeiführen werden.
Die Bachelorarbeit „Die Dienstrechtsreform in Baden-Württemberg - ein großer Wurf“ befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Dienstrechtsreformgesetz Baden-Württemberg (DRG) und dabei insbesondere mit dem neuen Laufbahnrecht (Teil III LBG), das zum 01.01.2011 in Kraft getreten ist. Neben den Auswirkungen des DRG auf das Laufbahnrecht wird auch der Themenbereich Besoldung einbezogen, da dieser seit der Reform auch enger mit dem Laufbahnrecht (z. B durch Festlegung besonderer Eingangsämter im mittleren Dienst) verzahnt ist. Diese Arbeit verschafft einen Überblick über die neuen Regelungen und zeigt die Entwicklung bei der Beamtenbesoldung auf.
In dieser Bachelorarbeit geht es um Mobbing. Von der Begriffsabgrenzung bis hin zu den Ursachen und den Folgen. Auch die möglichen Interventions- und Präventionsmaßnahmen von Seiten eines Unternehmens werden beleuchtet. Zum Abschluss gehe ich noch auf die möglichen rechtlichen Schritte von Seiten eines Mobbingopfers ein. Die Arbeit soll einen Überblick über alle, sowohl für das Mobbingopfer als auch für ein Unternehmen, relevanten Informationen rund um Mobbing geben.
Der Haushalt ist ein Spiegelbild von Werthaltungen, Prioritäten und der Verteilungsstruktur in einer Gesellschaft sowie ein Ausdruck der Politik. Die Wirkung der in einen Haushaltsplan „gegossenen“ Verteilungspolitik trifft durch Einnahmen und Ausgaben unmittelbar und mittelbar die Bevölkerung. Investiert das Land in den Ausbau einer Autobahn oder fördert es den Ausbau von Kindertageseinrichtungen? Gender Budgeting (GB) bringt in die Wirkungsbetrachtung des Haushalts den Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit ein und bietet verschiedene Instrumente, um die Gleichstellungswirkung zu untersuchen. Im Fokus steht die Frage: „Welche Auswirkung hat die jeweilige finanzpolitische Maßnahme auf die Gleichstellung der Geschlechter – verringert sie die Ungleichheit, vergrößert sie sie oder lässt sie sie unverändert?“
Die Pflegezusatzversicherung
(2011)
Es wird erläutert, welche Leistungen die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt und warum es sinnvoll ist, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Außerdem werden die drei Versicherungsformen Pflegerentenversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflegetagegeldversicherung näher beleuchtet und verglichen. Es wird ein kurzer Ausblick auf die geplante Pflegereform 2011 gegeben.
In dieser Bachelorarbeit geht es um den Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge. Wandelt der Arbeitnehmer Entgelt für die betriebliche Altersvorsorge um, hat der Arbeitgeber dadurch eine Sozialabgabenersparnis. Das beitragspflichtige Bruttoentgelt mindert sich um den Betrag, der umgewandelt wird. Diese Ersparnis kann der Arbeitgeber nun vollständig oder nur teilweise an den Arbeitnehmer weitergeben, indem er ihm einen arbeitgeber-finanzierten Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge gibt. Durch diesen Zuschuss entstehen zahlreiche Vorteile sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Auf der Arbeitnehmerseite handelt es sich hauptsächlich um betriebswirtschaftliche, personal-politische und soziale Vorteile. Der Arbeitnehmer wird durch diesen Zuschuss auf die betriebliche Altersvorsorge aufmerksam und schließt häufiger eine solche ab, was wichtig ist um Altersarmut zu vermeiden. Er erzielt durch die staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge, durch den Arbeitgeberzuschuss und durch die Zinsen und Zinseszinsen eine unvergleichbar hohe Rendite. Außerdem treffen die Vorteile des Arbeitgebers auch für ihn zu, da die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, Arbeitsklima, Motivation u.a. verbessert wird. Schließlich gibt es noch verschiedene Sonderformen des Arbeitgeber-zuschusses, von denen hier zwei der gängigsten Sonderformen vorgestellt werden. Der Arbeitgeber kann statt vermögenswirksamen Leistungen eine betriebliche Altersvorsorge gewähren oder statt einer Gehaltserhöhung eine betriebliche Altersvorsorge gewähren. Dadurch spart er auch Sozialabgaben, die er dem Arbeitnehmer als Zuschuss geben kann.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Feststellung der Erwerbsfähigkeit als Voraussetzung für den Arbeitslosengeld II- Bezug. Neben den allgemeinen rechtlichen Regelungen bis 2010 und ab 2011 wird das Hauptaugenmerk auf den Personenkreis der Abhängigen von illegalen Drogen gerichtet. Außerdem werden die praktische Umsetzung und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen der Suchthilfeeinrichtung Kontaktladen Offenburg und dem SGB II- Träger erläutert.
In der Bachelorarbeit zum Thema „Pflege-Transparenzvereinbarung stationär – Beitrag zur Qualitätssteigerung?“ wird zunächst erläutert, wie sich das Qualitätsmanagement im Bereich der Pflege in den USA, Kanada und Deutschland entwickelt hat. Anschließend wird der Aufbau der Pflege-Transparenzvereinbarung und des Transparenzberichtes erklärt. Nachdem der Optimierungsbedarf bezüglich der Pflege-Transparenzvereinbarung aus wissenschaftlicher Sicht erläutert worden ist, erfolgt die Auswertung der zu diesem Thema durchgeführten Bewohner- und Mitarbeiterumfragen. Der Zusammenfassung der politischen Entwicklung folgt eine abschließende Betrachtung.
Die Leistungen nach dem SGB II an Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
(2011)
Darstellung der Leistungen des SGB II an unter 25-Jährige. Insbesondere das Prinzip „Fördern und Fordern“, das Auszugsverbot nach § 22 Abs.2a SGB II und die besondere Sanktionsregelung nach § 31 Abs.5 SGB II, deren Rechtmäßigkeit zusätzlich geprüft wird. Außerdem werden die Regelleistung, die Eingliederungsvereinbarung und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 näher betrachtet.
Die Arbeit geht nach einer kurzen Vorstellung der Stadt Leutkirch im Allgäu und der Definition des Begriffs „Vandalismus“ zuerst auf die verschiedenen Erscheinungsformen und deren strafrechtliche Würdigung ein. Anschließend wird die Situation im Speziellen auf Leutkirch bezogen untersucht, um nachfolgend verschiedenste Lösungsansätze aufzuzeigen und zu bewerten.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit Sponsoring in der öffentlichen Verwaltung am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart. Einem kurzen Überblick über Sponsoring allgemein folgt die besondere Hervorhebung des Sozialsponsoring. Die besondere Bedeutung und die Unterschiede zu den anderen Sponsoring-Bereichen werden dargestellt und anhand eines aktuellen Fallbeispiels aus Stuttgart verdeutlicht. Danach wird am Beispiel der Stadtverwaltung Stuttgart untersucht, - ob die Kommunen ihre Mitarbeiter selbst, z. B. mit Hilfe von Verwaltungsvorschriften, über den richtigen Umgang mit Sponsoring informieren müssen oder ob Sponsoring unter § 78 Abs. 4 GemO subsumiert werden kann, bzw., ob bereits eine gesetzliche Regelung besteht, - ob diese Verwaltungsvorschriften überhaupt notwendig sind und - was deren Inhalt sein sollte. Abschließend wird das schrittweise Vorgehen bei der Akquirierung und Verwendung von Sponsoring-Mitteln am Beispiel von Stuttgart ermittelt. Die Ergebnisse werden in einer allgemeinen Sponsoring-Leitlinie dargestellt, welche sowohl von den Ämtern Stuttgarts als auch von anderen öffentlichen Verwaltungen herangezogen werden kann.