Refine
Year of publication
Document Type
- Bachelor Thesis (396)
- Diploma Thesis (360)
- Article (53)
- Part of a Book (51)
- Conference Proceeding (35)
- Book (11)
- Annotation (7)
- Master's Thesis (4)
- Preprint (3)
- Other (1)
Keywords
- Kommune (41)
- Verwaltung (20)
- Management (17)
- Bevölkerungsentwicklung (16)
- Empirische Forschung (16)
- Polizeirecht (16)
- Umfrage (14)
- Bauleitplanung (13)
- Jugendamt (13)
- Altersversorgung (12)
Institute
- Fakultät 1: Management und Recht (921) (remove)
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Problemen, die sich für kreisangehörige Gemeinden aus dem steigenden Anteil älterer und hochbetagter Menschen, als eine Folge der Demografischen Entwicklung, ergeben können. Die Problematik wird anhand des Beispiels der Gemeinde Plüderhausen dargestellt. Als Lösungsvorschlag wird ein Seniorenkonzept erstellt, welches helfen soll die Gemeinde seniorenfreundlich und barrierefrei zu gestalten.
Angesichts des Demographischen Wandels wird die Führung älterer Mitarbeiter durch junge Führungskräfte zu einem aktuellen Thema der Verwaltung in Baden-Württemberg werden. Auf wissenschaftlicher Ebene gibt es noch keine fundierten Erkenntnisse darüber, welchen konkreten Anforderungen die jungen Vorgesetzten in dieser Situation gerecht werden müssen. Mit der vorliegenden Arbeit wurde eine Pilotstudie durchgeführt. Ziel dieser Studie war es zu klären, ob es besondere Anforderungen an junge Führungskräfte beim Führen älterer MA gibt und, falls ja, welche dies sind. Der Schwerpunkt der Arbeit lag in der Durchführung einer Erhebung auf Basis der Critical Incident Technique nach Flanagan. Für diese Erhebung wurden in zwei Teilerhebungen sechs Führungskräfte und zwei langjährige Personalleiter interviewt.
Die vorliegende Bachelorarbeit erläutert die neue Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) praxisnah am Beispiel der Universitätsstadt Tübingen. Zunächst wird das deutsche Arbeitsschutzsystem mit seinen rechtlichen Grundlagen dargelegt. Im Folgenden wird dann auf die DGUV Vorschrift 2 und ihre drei Betreuungsmodelle eingegangen. In diesem Rahmen wird auch die Durchführung einer systematischen Gefährdungsbeurteilung aufgezeigt.
Die vorliegende Arbeit setzt mit der Fragestellung auseinander, welchen Heraus-forderungen die kommunale öffentliche Hand gegenübertreten muss und wie es gelingen kann, das Gemeinwesen einer Stadt in der Zukunft erfolgreich und nachhaltig zu gestalten. Dazu wird die Bedeutung von Bürgerbeteiligung für eine nachhaltige Stadtentwicklung untersucht und am Beispiel der Stadt Ludwigsburg verdeutlicht.
Für die Inanspruchnahme von kommunalen Betreuungseinrichtungen werden in Baden-Württemberg unterschiedliche Elternbeiträge erhoben. Die vorliegende Arbeit erläutert die maßgeblichen Gesetzesgrundlagen und stellt die ver-schiedenen Erhebungsformen vor. Die anstehenden Veränderungen bei der Kleinkindbetreuung der unter 3-Jährigen werden ebenfalls aufgezeigt. Den Regelkindergarten besuchen Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren. Für diesen wichtigen Betreuungszeitraum werden die örtlichen Besonderheiten bei den Stadtkreisen und den Großen Kreisstädten dargestellt. Die Ausführungen belegen, dass abweichende Elternbeiträge zu unterschiedlichen Lebens-bedingungen führen können. Des Weiteren werden verfassungsrechtliche Bedenken im Bezug auf die Gleichbehandlung aller Familien thematisiert. Gegenwärtig bestehen zahlreiche Möglichkeiten, die Elternbeiträge für ein-kommensschwächere Familien zu reduzieren. Außerdem werden denkbare Lösungsansätze für eine Angleichung der kommunalen Gebührensätze erörtert. Frühkindliche Erziehung in Tageseinrichtungen muss für alle Familien finanzierbar sein. Dieser weit verbreitete Leitsatz wird mit dieser Bachelorthesis bekräftigt. Allerdings verdeutlicht die Ausarbeitung, dass für eine Angleichung der kommunalen Gebührensätze intensive Verhandlungen erforderlich sind.
Sorgerechtsentzug nach §1666 BGB und die Kooperation zwischen Amtsvormündern und dem sozialen Dienst
(2011)
Diese Bachelorarbeit stellt die gesamte Abfolge von Geschehnissen bei Verdacht auf eine bereits eingetretene oder kurz bevorstehende Kindeswohlgefährdung über die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf (Teil-)Entzug der elterlichen Sorge, dem Ablauf des Gerichtsverfahrens selbst und schließlich der Bestellung eines Amtsvormunds durch das Gericht dar. Nach (Teil-)Entzug der elterlichen Sorge durch das Gericht, wird unter Einbeziehung aller Jugendämter in Baden-Württemberg in eine empirische Erhebung, die Zusammenarbeit zwischen dem Sozialen Dienst und den Amtsvormündern im Jugendamt untersucht. Dabei wird analysiert, wie sich die Zusammenarbeit aktuell ausgestaltet und es werden Schnittstellen und Konfliktfelder zwischen den beiden Arbeitsbereichen aufgezeigt. Notwendige Änderungen mit einem Ausblick für die Praxis werden insbesondere im Hinblick auf das am 6. 7. 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Vormundschaftsrechts herausgearbeitet.
Die Bachelorarbeit hat zum Ziel die Chancen und Möglichkeiten, die sich durch Personalmarketing für die öffentliche Verwaltung ergeben, aufzuzeigen. Es werden die theoretischen Grundlagen des Personalmarketings, des demografischen Wandels und die Verwaltungsstrukturen der öffentlichen Verwaltung erläutert, sowie eine empirische Untersuchung zum Thema durchgeführt. Anschließend werden Handlungsempfehlungen für die öffentliche Verwaltung formuliert und ein zusammenfassendes Fazit gezogen.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit dem Thema der Reform der Vormundschaft im engen Zusammenhang mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, welches erst kürzlich in Teilen in Kraft getreten ist. Es wird dargestellt, welche Vorschriften dort überzeugend sind und an welchen Stellen zu befürchten ist, dass die Formulierungen keine großen Änderungen herbeiführen werden.
Die Bachelorarbeit „Die Dienstrechtsreform in Baden-Württemberg - ein großer Wurf“ befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Dienstrechtsreformgesetz Baden-Württemberg (DRG) und dabei insbesondere mit dem neuen Laufbahnrecht (Teil III LBG), das zum 01.01.2011 in Kraft getreten ist. Neben den Auswirkungen des DRG auf das Laufbahnrecht wird auch der Themenbereich Besoldung einbezogen, da dieser seit der Reform auch enger mit dem Laufbahnrecht (z. B durch Festlegung besonderer Eingangsämter im mittleren Dienst) verzahnt ist. Diese Arbeit verschafft einen Überblick über die neuen Regelungen und zeigt die Entwicklung bei der Beamtenbesoldung auf.
In dieser Bachelorarbeit geht es um Mobbing. Von der Begriffsabgrenzung bis hin zu den Ursachen und den Folgen. Auch die möglichen Interventions- und Präventionsmaßnahmen von Seiten eines Unternehmens werden beleuchtet. Zum Abschluss gehe ich noch auf die möglichen rechtlichen Schritte von Seiten eines Mobbingopfers ein. Die Arbeit soll einen Überblick über alle, sowohl für das Mobbingopfer als auch für ein Unternehmen, relevanten Informationen rund um Mobbing geben.
Der Haushalt ist ein Spiegelbild von Werthaltungen, Prioritäten und der Verteilungsstruktur in einer Gesellschaft sowie ein Ausdruck der Politik. Die Wirkung der in einen Haushaltsplan „gegossenen“ Verteilungspolitik trifft durch Einnahmen und Ausgaben unmittelbar und mittelbar die Bevölkerung. Investiert das Land in den Ausbau einer Autobahn oder fördert es den Ausbau von Kindertageseinrichtungen? Gender Budgeting (GB) bringt in die Wirkungsbetrachtung des Haushalts den Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit ein und bietet verschiedene Instrumente, um die Gleichstellungswirkung zu untersuchen. Im Fokus steht die Frage: „Welche Auswirkung hat die jeweilige finanzpolitische Maßnahme auf die Gleichstellung der Geschlechter – verringert sie die Ungleichheit, vergrößert sie sie oder lässt sie sie unverändert?“
Die Pflegezusatzversicherung
(2011)
Es wird erläutert, welche Leistungen die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt und warum es sinnvoll ist, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Außerdem werden die drei Versicherungsformen Pflegerentenversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflegetagegeldversicherung näher beleuchtet und verglichen. Es wird ein kurzer Ausblick auf die geplante Pflegereform 2011 gegeben.
In dieser Bachelorarbeit geht es um den Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge. Wandelt der Arbeitnehmer Entgelt für die betriebliche Altersvorsorge um, hat der Arbeitgeber dadurch eine Sozialabgabenersparnis. Das beitragspflichtige Bruttoentgelt mindert sich um den Betrag, der umgewandelt wird. Diese Ersparnis kann der Arbeitgeber nun vollständig oder nur teilweise an den Arbeitnehmer weitergeben, indem er ihm einen arbeitgeber-finanzierten Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge gibt. Durch diesen Zuschuss entstehen zahlreiche Vorteile sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Auf der Arbeitnehmerseite handelt es sich hauptsächlich um betriebswirtschaftliche, personal-politische und soziale Vorteile. Der Arbeitnehmer wird durch diesen Zuschuss auf die betriebliche Altersvorsorge aufmerksam und schließt häufiger eine solche ab, was wichtig ist um Altersarmut zu vermeiden. Er erzielt durch die staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge, durch den Arbeitgeberzuschuss und durch die Zinsen und Zinseszinsen eine unvergleichbar hohe Rendite. Außerdem treffen die Vorteile des Arbeitgebers auch für ihn zu, da die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, Arbeitsklima, Motivation u.a. verbessert wird. Schließlich gibt es noch verschiedene Sonderformen des Arbeitgeber-zuschusses, von denen hier zwei der gängigsten Sonderformen vorgestellt werden. Der Arbeitgeber kann statt vermögenswirksamen Leistungen eine betriebliche Altersvorsorge gewähren oder statt einer Gehaltserhöhung eine betriebliche Altersvorsorge gewähren. Dadurch spart er auch Sozialabgaben, die er dem Arbeitnehmer als Zuschuss geben kann.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Feststellung der Erwerbsfähigkeit als Voraussetzung für den Arbeitslosengeld II- Bezug. Neben den allgemeinen rechtlichen Regelungen bis 2010 und ab 2011 wird das Hauptaugenmerk auf den Personenkreis der Abhängigen von illegalen Drogen gerichtet. Außerdem werden die praktische Umsetzung und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen der Suchthilfeeinrichtung Kontaktladen Offenburg und dem SGB II- Träger erläutert.
In der Bachelorarbeit zum Thema „Pflege-Transparenzvereinbarung stationär – Beitrag zur Qualitätssteigerung?“ wird zunächst erläutert, wie sich das Qualitätsmanagement im Bereich der Pflege in den USA, Kanada und Deutschland entwickelt hat. Anschließend wird der Aufbau der Pflege-Transparenzvereinbarung und des Transparenzberichtes erklärt. Nachdem der Optimierungsbedarf bezüglich der Pflege-Transparenzvereinbarung aus wissenschaftlicher Sicht erläutert worden ist, erfolgt die Auswertung der zu diesem Thema durchgeführten Bewohner- und Mitarbeiterumfragen. Der Zusammenfassung der politischen Entwicklung folgt eine abschließende Betrachtung.
Die Leistungen nach dem SGB II an Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
(2011)
Darstellung der Leistungen des SGB II an unter 25-Jährige. Insbesondere das Prinzip „Fördern und Fordern“, das Auszugsverbot nach § 22 Abs.2a SGB II und die besondere Sanktionsregelung nach § 31 Abs.5 SGB II, deren Rechtmäßigkeit zusätzlich geprüft wird. Außerdem werden die Regelleistung, die Eingliederungsvereinbarung und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 näher betrachtet.
Die Arbeit geht nach einer kurzen Vorstellung der Stadt Leutkirch im Allgäu und der Definition des Begriffs „Vandalismus“ zuerst auf die verschiedenen Erscheinungsformen und deren strafrechtliche Würdigung ein. Anschließend wird die Situation im Speziellen auf Leutkirch bezogen untersucht, um nachfolgend verschiedenste Lösungsansätze aufzuzeigen und zu bewerten.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit Sponsoring in der öffentlichen Verwaltung am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart. Einem kurzen Überblick über Sponsoring allgemein folgt die besondere Hervorhebung des Sozialsponsoring. Die besondere Bedeutung und die Unterschiede zu den anderen Sponsoring-Bereichen werden dargestellt und anhand eines aktuellen Fallbeispiels aus Stuttgart verdeutlicht. Danach wird am Beispiel der Stadtverwaltung Stuttgart untersucht, - ob die Kommunen ihre Mitarbeiter selbst, z. B. mit Hilfe von Verwaltungsvorschriften, über den richtigen Umgang mit Sponsoring informieren müssen oder ob Sponsoring unter § 78 Abs. 4 GemO subsumiert werden kann, bzw., ob bereits eine gesetzliche Regelung besteht, - ob diese Verwaltungsvorschriften überhaupt notwendig sind und - was deren Inhalt sein sollte. Abschließend wird das schrittweise Vorgehen bei der Akquirierung und Verwendung von Sponsoring-Mitteln am Beispiel von Stuttgart ermittelt. Die Ergebnisse werden in einer allgemeinen Sponsoring-Leitlinie dargestellt, welche sowohl von den Ämtern Stuttgarts als auch von anderen öffentlichen Verwaltungen herangezogen werden kann.
Im Rahmen der Arbeit werden die Phänomene „Mobbing“ und „Stalking“ näher bestimmt, die Folgen und die Handlungsweisen hiervon aufgezeigt und die strafrechtlichen Aspekte untersucht. Desweiteren wird auf die Anspruchsgrundlage des § 1 Abs. 1 OEG eingegangen. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, beide Phänomene unter die Anspruchsgrundlage zu subsumieren und die verwaltungsrechtliche Relevanz anhand einer Umfrage unter den Versorgungsbehörden in Baden-Württemberg aufzuzeigen.
Es werden die unterschiedlichen Formen und Betroffenen häuslicher Gewalt näher betrachtet, ebenso wie Ursachen und auslösende Faktoren. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Hilfsmöglichkeiten für Opfer und Täter werden dargestellt und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit kritisch analysiert. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf die Regelungen des Opferentschädigungsgesetzes gerichtet, auch im Hinblick auf die gegebenen gesellschaftlichen Veränderungen.
Ziel dieser Arbeit ist die Erstellung eines passgenauen Fortbildungskonzeptes für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Ulm zur Umsetzung von Gender Mainstreaming. Nach einer Abhandlung der theoretischen Aspekte zu Gender Mainstreaming, insbesondere der Erläuterungen von Begrifflichkeiten, vom Implementierungsprozess Gender Mainstreaming und von Qualitätskriterien für Fortbildungskonzepte zu Gender Mainstreaming, erfolgt die Analyse der durchgeführten Mitarbeiterbefragung. Auf der Basis der aus der Mitarbeiterbefragung gewonnenen Erkenntnisse wird das angestrebte Fortbildungskonzept erstellt.
Die vorliegende Arbeit stellt zunächst die Entwicklung der Stellung der Frau in der indischen Gesellschaft dar. Weiter wird auf die staatlichen- und überstaatlichen Maßnahmen sowie schließlich auf die Maßnahmen der Nicht-Regierungsorganisationen eingegangen, die für Gleichstellung sorgen sollen. Als Beispiel für eine Nicht-Regierungsorganisation wird dabei insbesondere auf die Rolle von SIDART eingegangen.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Folgen und Herausforderungen des demografischen Wandels, speziell in der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall. Dabei wird zuerst die jeweilige Situation der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Baden-Württemberg und die allgemeine Situation in den Kommunen erläutert. Es schließen sich dann Auswirkungen und Problemfelder an, die insbesondere auf die Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall zukommen werden. Anschließend wird durch ein exemplarisches Beispiel aus der Praxis gezeigt, welche Möglichkeiten für eine Kommune bestehen können. Dann wird eine Strategie für die Kommunen vorgestellt, die dabei helfen soll, wie die notwendigen Veränderungsprozesse des demografischen Wandels gestaltet werden können.
Nach einer kurzen Einführung in das NKHR und der Einordnung der Straße als „Vermögensgegenstand“ werden die Bewertungsgrundsätze für die Erstbewertung des Vermögens in der Theorie erläutert. Im praktischen Teil wird die Vorgehensweise bei der Bewertung der Straßen Schritt für Schritt am Beispiel der Städte Aalen und Krautheim aufgezeigt. Auf Erläuterungen zur Bewertung von Ingenieurbauwerken wird bewusst verzichtet.
Nicht die Beschwerden der Bürger über den Lärm sind das Problem, sondern der Lärm und seine Folgen. Diese Bachelorarbeit lenkt den Blick besonders auf die Problematik, die durch lärmende Jugendliche und junge Erwachsene entsteht, zeigt Möglichkeiten für Lösungen auf und ergänzt durch Vorschläge zur Prävention.
Nach einer historischen und theoretischen Hinführung zum Thema wird die empirische Erhebung vorgestellt. Diese dreht sich um die Wahrnehmung und das Nutzungsverhalten des Erstsemesterjahrgangs „Innenverwaltung“ 2010. Im Schluss werden die Ergebnisse diskutiert und in einen gesellschaftlichen Kontext gestellt.
Zunächst stellt diese Bachelorarbeit die beiden wichtigsten Instrumente unmittelbarer Bürgerbeteiligung – kommunale Begehren und Entscheide – vor und erläutert deren gesetzliche Ausgestaltung (§ 21) vor und nach der Änderung der Gemeindeordnung mit Gesetz vom 28. Juli 2005. Darauf folgt eine Analyse der Nutzung und der Effektivität von Begehren und Entscheiden seit in Kraft treten der neuen Regelungen. Ein Vergleich mit den zuvor durchgeführten direktdemokratischen Verfahren zeigt zum einen, welche Erfolge die bereits angepassten Regelungen erzielt haben und zum anderen, welche Vorgaben (immer) noch als Schwachpunkte zu werten sind. Die gesetzliche Ausgestaltung dieser Schwachpunkte (Zulässigkeitsentscheidung, Themenausschluss, Frist für Korrekturbegehren, Kostendeckungsvorschlag und Abstimmungsquorum) wird im weiteren Verlauf der Arbeit auf mögliche Optimierungen hin geprüft. Die Ergebnisse der Untersuchung fließen schließlich in einen eigenen Gesetzesentwurf des § 21 der Gemeindeordnung ein, der das Resultat vorliegender Bachelorarbeit ist.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit dem Thema des Betrieblichen Gesundheitsma-nagements in der öffentlichen Verwaltung. Aufbauend auf den theoretischen Grundlagen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements wird der Ist-Zustand bei der Stadtverwaltung Ebersbach analysiert und dargestellt. In der Folge werden die Schwachstellen des BGMs in Ebersbach herausgearbeitet und abschließend Hand-lungsempfehlungen für Ebersbach zusammengestellt.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Beurteilung des sogenannten „Optionsmodells“ (OM) durch die Mitarbeiter der 69 „Optionskommunen“ (OK). Im Rahmen des Modells sind diese OK in einem Feldversuch für die „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ gemäß SGB II seit 2005 alleinig zuständig. Im Hinblick auf die inzwischen beschlossene Fortsetzung des Modells über 2010 hinaus sollte die Einstellung der Mitarbeiter evaluiert werden, um Rückschlüsse zu v.a. Erfolg und Problemen des Modells aus Sicht der Mitarbeiter ziehen zu können. Hierzu wurde der Weg einer Online-Befragung gewählt und nach Erarbeitung eines Fragebogens mit verschieden skalierten Items ( Mixed-Method-Ansatz) umgesetzt. Die Beobachtungen wurden sodann strukturell in einer Gesamtdatenbank zusammengeführt, und in der Folge deskriptiv und induktiv im Hinblick auf die im Vorfeld formulierten Hypothesen ausgewertet. Hierbei kamen im Rahmen der deskriptiven Analyse für die symmetrisch und äquidistant konstruierten Likert-Skalen (zur Rechtfertigung der Annahme intervall-skalierter Beobachtungswerte) neben klassischen Häufigkeitstabellen (absolut und relativ), Mittelwerten und Standardabweichung insbesondere Visualisierungen durch „Box-Plots“ (Streuungsmaße um den Median) und „modifizierte Box-Plots“ (Quasi-Streuungsmaße um das arithmetische Mittel) zum Einsatz. Außerdem wurden die dichotomen und polytomen Fragestellungen in Abhängigkeit vom Einzelfall deskriptiv analysiert, sowie die Freitext-Antworten nach Verschlagwortung und Kategorisierung von Themen quantitativ im Hinblick auf die Häufigkeiten der genannten Themen ausgewertet. Im inferenzstatistischen Teil der Arbeit wurden zunächst die Hypothesen der Unterschiedlichkeit des Antwort-Verhaltens für verschiedene Gruppen mittels t-Tests überprüft. Hierfür wurden aus Gründen der Datenverdichtung aus den Beobachtungswerten gewichtete Prüfgrößen für die Einschätzung der Teilnehmer zu den Faktoren „Erfolg“, „Problemen“ und „Fakten“ gebildet, aus denen dann schließlich ein „Gesamtscore“ berechnet wurde, der als Maß der Gesamtbeurteilung je Teilnehmer verwendet wurde. Danach wurden für die unterschiedlichen Gruppen, die sich aus den Zugehörigkeiten zu den einzelnen OK ergaben, Varianzanalysen für die Zielgrößen „Erfolg“, „Probleme“ und „Gesamtscore“ durchgeführt, um die Unterschiede zwischen diesen Gruppen im Detail zu untersuchen. Die Ergebnisse dieser Varianzanalysen wurden wiederum mittels „modifizierter Box-Plots“ visualisiert. Die Ergebnisse dieser Analysen wurden in einer zusammenfassenden Interpretation bewertet, in die Empfehlungen für Veränderungen und weitergehende Untersuchungen eingearbeitet wurden, und durch Zitate aus den Freitext-Antworten der Teilnehmer veranschaulicht. Den Abschluss findet die Arbeit in der Überprüfung der Hypothesen, Empfehlungen auf Basis der Ergebnisse, sowie einem allgemeinen Fazit.
Die Bachelorthesis untersucht, inwieweit die Kormoranverordnung vom 20.07.2010 mit den Artenschutzvorschriften aus dem Bundesnaturschutzgesetz und der Vogelschutzrichtlinie zu vereinbaren ist. Darüber hinaus wird der Konflikt zwischen Kormoran und Fischerei sowie der Konflikt zwischen Fischerei und Naturschutzverbänden dargestellt.
Die folgende Bachelorabreit befasst sich mit dem Thema der erfolgreichen Planung eines Tages der offenen Tür in der öffentlichen Verwaltung. Um einen Tag der offenen Tür durchzuführen, bedarf es einer sorgfältigen Planung und Organisation. Die hierfür notwendigen Planungsschritte werden in dieser Arbeit dargelegt und definiert. Sie kann als Anleitung für Praktiker in der öffentlichen Verwaltung dienen.
Bürgerschaftliches Engagement ist eine unverzichtbare Bedingung für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Unbestritten ist, dass ein freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen davon lebt, das die Bürger an seiner Gestaltung mitwirken und sich für das Gemeinwohl einsetzen. Egal ob in den Bereichen Sport, Kultur, Politik, Kirche, Jugend oder Altenbetreuung, die Formen sich freiwillig zu engagieren sind fast grenzenlos. Dabei kristallisiert sich heraus, dass Freiwilligenarbeit im Bereich der Sozialpsychiatrie längst nicht so verbreitet ist, wie dies notwendig wäre. In Deutschland begeben sich jährlich rund 8 Mio. Menschen wegen einer psychischen Krankheit in Behandlung. Durch wachsende Anforderungen im Berufsleben, Probleme im privaten Bereich und die heutige schnelllebige Zeit steigt diese Zahl stetig an. Die Behandlungsangebote für erkrankte Personen im LK BB reichen von diversen Bera-tungs- Begleitungs- und Betreuungsangeboten bis hin zu einem stationären Aufenthalt in einer Psychiatrie. Zur Entlastung der Hauptamtlichen, sowie zur Senkung der Rück-fallquote der Erkrankten regt der Teilhabeplan (Psychiatrieplan) 2008 des LK BB zu einem ehrenamtlichen Besuchsdienst für psychisch Kranke an, welcher unter anderem aus dem bestehenden Besuchsdienst für ältere Menschen entstehen könnte. Ein sol-cher Dienst würde die Angebotspalette im LK erweitern und das Leben der Erkrankten bereichern. Gerade weil die Fachdienste an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen und Er-krankte eher das Gespräch mit einem „Nichtfachmann“ suchen, könnten Ehrenamtliche dazu beitragen psychisch Kranke sozial zu stabilisieren und dabei helfen diese in die Gesellschaft wieder einzugliedern. Basierend auf dieser Ausgangslage ist das Ziel dieser Arbeit zu untersuchen, ob der Aufbau eines solchen ehrenamtlichen Besuchsdienstes im LK BB zu realisieren ist. Sie soll sowohl mit den Ergebnissen der Untersuchung als auch mit der Darstellung eines möglichen Modellprojekts dem LK den Anstoß geben, einen solchen ehrenamtlichen Besuchsdienst für psychisch erkrankte Menschen einzurichten und zu fördern.
In meiner Bachelorarbeit „Die Ortschaftsverfassung – antiquierte Altlast oder modernes Mittel im Kommunalrecht?“ wird die Ortschaftsverfassung dahingehend untersucht, ob sie noch notwendig und zeitgemäß ist. In der Bachelorarbeit wird zunächst auf den historischen Hintergrund und die rechtlichen Grundlagen der Ortschaftsverfassung eingegangen. Weiterhin werden die Ziele und Grenzen der Ortschaftsverfassung aufgezeigt, die durchgeführte Umfrage dargestellt, die Vorteile sowie die Nachteile herausgearbeitet und auf das Interview mit Ortsvorsteherin Doris Dolkemeyer eingegangen. Die Bachelorarbeit endet mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse und einem Lösungsansatz.
In der Arbeit geht es um die Mitgliedschaft von Bürgermeistern in baden-württembergischen Kreistagen. Dabei werden die Vor- und Nachteile von Bürgermeistern in Kreistagen erörtert. Mittels Interviews wurde die praktische Bedeutung von Gemeindeoberhäuptern in der Kreisvertretung speziell am Alb-Donau-Kreis näher beleuchtet und hinterfragt.
Das Landratsamt Biberach erwartet auf Grund der ermittelten Altersstruktur unter den Mitarbeitern in den nächsten Jahren vermehrt Personalabgänge in Führungs-positionen. Um die optimale Besetzung dieser Arbeitsplätze sicherzustellen und gleichzeitig den eigenen Mitarbeitern neue Perspektiven innerhalb des Landratsamtes bieten zu können, ist eine Erweiterung des Personalentwicklungs-konzeptes, durch ein Nachwuchsführungskräftetraining vorgesehen. Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, die zur Integration der Personalentwicklungs-maßnahme für Nachwuchsführungskräfte im Fortbildungsmanagement des Landratsamtes Biberach maßgeblichen Informationen und Daten zu ermitteln, um daraus ein Anforderungsprofil für Nachwuchsführungskräfte zu generieren, das zunächst als Grundlage der Teilnehmerauswahl im Bewerbungsverfahren fungiert und weiterhin der bedarfs- und anforderungsbezogenen Konzipierung der Trainingsmaßnahme dient. Dazu wird in einem ersten Schritt geklärt, welchen Stellenwert Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung und speziell im Landratsamt Biberach erfährt und welche Intention sich hinter der Entscheidung zur Nachwuchsführungskräfte-entwicklung verbirgt. Zur Einführung in die Thematik werden Begrifflichkeiten der Eignungsdiagnostik und der Arbeits- und Anforderungsanalyse vermittelt, sowie verschiedene Methoden und Verfahren zur Erstellung des Anforderungsprofils erläutert und dessen personalpolitische Einsatzmöglichkeiten aufgezeigt. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der systematischen Analyse und Auswertung von Stellenbeschreibungen derzeitiger Führungskräfte des Landratsamtes Biberach. Dabei werden deren Aufgaben- und Verantwortungsbereiche festgestellt und die zur Erfüllung notwendigen Anforderungen abgeleitet und gewichtet, um im Ergebnis ein Anforderungsprofil für die Position einer künftigen Führungskraft und ein Mindest-anforderungsprofil als Grundlage für die Auswahl der Teilnehmer der Trainingsmaßnahme aufzustellen.
In dieser Arbeit soll die Frage geklärt werden, ob die organisatorische Trennung der Aufgabenbereiche Beistandschaften, Vormundschaften und Pflegschaften die Arbeit des Amtsvormunds positiv beeinflusst. In der Praxis werden diese Aufgaben häufig gemeinsam geführt, wobei die Beistandschaften in der Bearbeitung oftmals im Vordergrund stehen. Es werden zunächst die Grundlagen dieser drei Rechtsinstitute dargestellt und besondere Aspekte der Amtsvormundschaft hervorgehoben. Anschließend werden mit Hilfe von Expertenaussagen die Vor- und Nachteile der Spezialisierung der Vormundschaften, auch im Vergleich mit der Mischform, und die Einflussfaktoren auf eine Trennungsentscheidung herausgearbeitet.
In der vorliegenden Bachelorarbeit geht um die Praxisphase im neuen Bachelorstudiengang „gehobener Verwaltungsdienst – Public Management“. Die vorliegende Arbeit ist in sieben Teile gegliedert. Nach Einleitung (Kapitel 1) folgte in Kapitel 2 ein kurzer Überblick über Ziele und Entwicklung des „Bologna-Prozesses“. Kapitel 3 befasst sich mit der Studienreform des gehobenen Verwaltungsdienstes in Baden-Württemberg. Es geht hierbei zunächst um die Implementierung der internationalen Bologna-Beschlüsse in deutsches Recht und anschließend um die konkreten Auswirkungen dieser Umsetzung auf das Studium in Kehl und Ludwigsburg. Welchen Rahmenbedingungen die Personalauswahl im öffentlichen Dienst unterliegt und welche Anforderungen die Verwaltungen bei der Stellenbesetzung an die Bewerber stellen sollte , wird im 4. Kapitel beschrieben. Kapitel 5, als praktischer Teil der Arbeit, befasst sich mit den empirischen Erhebungen zum Thema „Praxisphase“ bei den Studierenden der Fachhochschulen Kehl und Ludwigsburg als Praktikanten einerseits und den baden-württembergischen Städten und Gemeinden als Praxisstellen auf der anderen Seite. Es wurde hierzu eine Umfrage bei den Studierenden des ersten Bachelorjahrgangs in der Innenverwaltung in Kehl und Ludwigsburg sowie eine Umfrage bei den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg durchgeführt und anschließend die Ergebnisse dieser Befragung ausgewertet und analysiert. Im 6. Kapitel werden die in Kapitel 5 gewonnenen Erkenntnisse in Empfehlungen an die Fachhochschulen sowie die Städte und Gemeinden als fachpraktische Ausbildungsstellen gepackt. Abschließend erfolgt in Kapitel 7 ein kurzes Fazit über die Ergebnisse der hier vorgelegten Arbeit.
Die Arbeit thematisiert das Praktikum im Ausland und in einem anderen Bundesland während des praktischen Vorbereitungsdienstes. Es werden insbesondere die Erfahrungen des ersten Bachelor-Jahrgangs 2008 im Studiengang gehobener Verwaltungsdienst – Public Management beleuchtet und erörtert, inwiefern die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten für den weiteren Werdegang förderlich sein können.
Die Arbeit soll einen allumfassenden Überblick über die Zulässigkeit von großflächigen Photovoltaikanlagen im Außenbereich geben. Hierfür wird nicht nur auf die bauordnungs- und die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Anlagen eingegangen, sondern auch in groben Zügen erklärt, wie die Anlagen mithilfe der Bauleitplanung zugelassen werden können. Den Abschluss bildet ein Vergleich zwischen den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern, der darstellen soll, wie die Zulässigkeit von großflächigen Photovoltaikanlagen in der Praxis umgesetzt wurde
Spätestens ab dem Haushaltsjahr 2016 müssen alle baden-württembergischen Kommunen das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) anwenden. Die erfolgreiche Umsetzung der zahlreichen inhaltlichen Meilensteine ist dabei aber nur mit entsprechend qualifiziertem Personal möglich. Die konzeptionelle Aufarbeitung der Mitarbeiterqualifikation für das NKHR ist Gegenstand dieser Bachelorarbeit. Dabei setzt sie sich diese vornehmlich mit der Ausgestaltung einer Schulungskonzeption zur Vorbereitung auf das NKHR auseinander. Abschließendes Ziel dieser Bachelorarbeit ist es, einen möglichen Lösungsansatz am Beispiel der Stadt Albstadt aufzuzeigen, der die Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen für die neuen Anforderungen des NKHR qualifiziert.