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Coaching und Organisationsberatung an Schulen: welche Wege eröffnet die Positive Psychologie?
(2023)
Pandemiebedingte Verhaltensauffälligkeiten, Personalmangel, Digitalisierung, Unterricht mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen: Schulen stehen vor massiven Herausforderungen. Lehrkräfte wie Schüler:innen erleben sich als äußerst belastet. Trotz des hohen Zusammenhangs zwischen Wohlbefinden und Leistung finden Ansätze, die Wohlbefinden in das Zentrum der Schulentwicklung stellen, bisher nur spärlich Eingang ins Schulsystem. Die Positive Psychologie kann die Organisationsberatung und -entwicklung an Schulen positiv beeinflussen und ihr einen Rahmen geben. In diesem Beitrag werden verschiedene Interventionen und deren Anwendung im System Schule dargestellt. Möglichkeiten und Grenzen der Positiven Psychologie für den Schulalltag werden diskutiert.
Fear of the pandemic, loss of part-time jobs, online classes, and sometimes very limited opportunities for social interaction have all contributed to a sharp increase in students' experience of stress over the past two years. The result has been an increase in mental illness and thus a steadily rising need for psychological counseling. Policymakers in some states are now responding by increasing funding for psychological counseling at universities. However, current studies point above all to the social isolation of students, which still exists two years after the start of the pandemic. What are the consequences for the actors in the higher education system, especially in the field of student counseling, teaching and coaching?
Die Medien haben gegen staatliche Stellen einen aus der Medienfreiheit resultierenden gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf die Erteilung von Auskünften. Der Beitrag untersucht, ob und inwieweit das Steuergeheimnis gemäß § 30 AO eine Geheimhaltungsvorschrift ist, die der Erteilung von Auskünften entgegensteht.
Tax Compliance ist in aller Munde. Verstanden als Sicherstellung eines regelkonformen, den Steuergesetzen entsprechenden Verhaltens, betrifft Tax Compliance alle Steuerpflichtigen vom Großkonzern bis zum Einzelunternehmen und zu den Mitarbeitenden. Ein Interesse an regelkonformem Verhalten haben sowohl der Steuerpflichtige selbst als auch die Steuerverwaltung: Der Steuerpflichtige ist bestrebt, ordnungs- und strafrechtliche Sanktionen sowie den Verlust seines guten Rufes zu vermeiden. Der Steuerverwaltung hingegen liegt daran, dass sich ein möglichst großer Teil der Steuerpflichtigen weitgehend selbst kontrolliert und gesetzeskonform verhält, um auf diese Weise Personalressourcen auf prüfungsbedürftige Fälle konzentrieren zu können. Beide Seiten profitieren somit von Tax Compliance die im Optimalfall in einem kooperativen Besteuerungsverfahren mündet, das letztendlich ebenfalls für beide Seiten zu Erleichterungen bei den komplexen Besteuerungs- und Prüfverfahren führt. Dieser Artikel nimmt die psychologischen und steuerrechtlichen Aspekte von Tax Compliance in den Blick.
Mit der Einführung des Art. 97 § 38 EGAO im DAC-7-Umsetzungsgesetz hat das Thema Tax Compliance neue Bedeutung gewonnen, da es erstmals möglich ist, mit einem von der Betriebsprüfung als wirksam akzeptierten steuerlichen Kontrollsystem Erleichterungen für zukünftige Betriebsprüfungen zu erreichen. Neu ist vor allem auch die Möglichkeit, sich ein steuerliches Kontrollsystem durch die Betriebsprüfung als wirksam “zertifizieren” zu lassen und damit jenseits möglicher Prüfungserleichterungen auch mehr Rechtssicherheit im Hinblick auf eine straf- und haftungsvermeidende Wirkung von Tax-Compliance-Maßnahmen zu erlangen. Diese neuen Perspektiven für ein kooperatives Besteuerungsverfahren sollten nicht nur Großbetrieben vorbehalten sein, sondern auch von kleinen und mittelständischen, häufig in der Rechtsform der GmbH organisierten Unternehmen genutzt werden, nicht zuletzt, um die persönlichen Haftungsrisiken der Geschäftsführer zu minimieren.
Der Beitrag setzt sich in einer interdisziplinären Untersuchung damit auseinander, welche psychologischen Anreize positiv auf die Tax Compliance wirken und inwieweit sie sich im Steuerverfahrensrecht durch korrespondierende rechtliche Anreize verankern lassen. Betrachtet werden zum einen die Berücksichtigung der Tax Compliance im Rahmen des Risikomanagements der Finanzverwaltung, zum anderen aber auch Möglichkeiten zur Gewährung von Verfahrenserleichterungen in der Betriebsprüfung. Neue Wege zeigt die im Zusammenhang mit der Umsetzung der DAC-7-EU-Richtlinie erfolgende Modernisierung der Abgabenordnung auf. Nach der Neuregelung in § 38 zu Art. 97 EGAO können für die Zukunft Erleichterungen bei der Betriebsprüfung gewährt werden, wenn die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS) im Hinblick auf die Einhaltung steuerlicher Vorschriften in der laufenden Betriebsprüfung bestätigt wurde.
Geht doch! Menschen mit wesentlicher Behinderung finden Arbeit bei der Stadtverwaltung Stuttgart
(2023)
Menschen mit Behinderung sind auf dem ersten Arbeitsmarkt in Deutschland stark unterrepräsentiert. Seit 1974 gibt es bereits eine Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderung. Diese ist im § 71 Abs. 1, Satz 1 SGB IX wie folgt definiert: „Private und öffentliche Arbeitgeber (...) mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen (...) haben auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.“ Das Land Baden-Württemberg als Arbeitgeber erreicht seit Jahren die Pflichtbeschäftigungsquote nicht und muss Ausgleichzahlungen in Millionenhöhe leisten. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat 13 Menschen mit wesentlicher Behinderung eingestellt und sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Die HVF hat das Projekt wissenschaftlich begleitet.
Themenbereich Handelsrecht
(2023)
Abkömmlinge, Anteilsbewertung, Anzeigepflicht, Bedarfsbewertung, Bilanzänderung, Bereicherungsprinzip, Berücksichtigung früherer Erwerbe (§ 14 ErbStG), Besonderer Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG), Bewertung von Wirtschaftsgütern, Bewertungsgesetz - Ergänzung: „gesonderte Feststellungen (ErbSt)“, Ehegattentestament (gegenseitige Einsetzung, § 2269 BGB), Eigene Anteile, Erbbaurecht (§§ 192 - 194 BewG), Erbe, Erbengemeinschaft, Erbfallverbindlichkeit, Erbfolge, Erbschaftsausschlagung, Erbschaftsteuer, Erbvertrag, Erbverzicht, Forderungen, Formmangel, Freie Berufe (ErbSt, Bewertung), Gesellschafterdarlehen, Gesellschafternachfolge, Gesellschafterwechsel (EStG), Grunderwerbsteuer, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, Gütergemeinschaft, Investitionsabzugsbetrag, Jahresversteuerung bei der ErbSt, Pensionsrückstellung, Pflichtteil, Realteilung, Rücklage für Ersatzbeschaffung, Rücklage für Reinvestitionen, Rückstellungen, Schenkung, Steuerpflichtiger Erwerb (Bewertung), Tarifentlastung (§ 19a ErbStG), verdeckte Einlagen, Verdeckte Gewinnausschüttungen, Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften, Verschonung des Unternehmensvermögens (ErbSt), Vor- und Nacherbschaft (§ 6 ErbStG), Wertermittlung (§ 10 ErbStG), Zugewinngemeinschaft (§ 5 ErbStG)
Kommentierung von 48 steuerrechtlichen Fachbegriffen (insgesamt rd. 450 Seiten) mit aktueller Rechtsprechung und aktuellen Anwendungshinweisen der Finanzverwaltung, Beispielen und Praxishinweisen, jährliche Aktualisierung.
Vermögenswirksame Leistungen
(2023)
Geht doch! Menschen mit wesentlicher Behinderung finden Arbeit bei der Stadtverwaltung Stuttgart
(2023)
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat sich auf den Weg gemacht – zu mehr inklusiver Teilhabe am und im Arbeitsleben. Dieser Artikel beleuchtet die grundsätzliche Bedeutung der Korrelation von Arbeit und Leben und definiert die grundlegenden Begrifflichkeiten von Behinderung, um zur empirischen Erforschung einer inklusiven Arbeitgeberin überzuleiten. Es zeigt sich: Inklusive Arbeitsstellen im öffentlichen Dienst – das geht!
Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg und das Kompetenzzentrum Tax Compliance der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen (HVF) Ludwigsburg arbeiten aktuell im Rahmen einer Forschungskooperation an der Umsetzung eines Tax Compliance Management Systems im Verantwortungsbereich des Ministeriums. In der vorliegenden Abhandlung werden Anlass und Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit dargestellt. Weitere Beiträge zu verschiedenen steuerrechtlichen Fragestellungen, die im Rahmen des Projekts identifiziert werden, sollen folgen.
Für die nachhaltige Sicherung des unternehmerischen Erfolgs spielen rechtmäßiges und ethisches Verhalten eine zentrale Rolle. Neben der Risikovermeidung geht es vor allem darum, das Vertrauen von Aktionären, Kunden und Geschäftspartnern zu gewinnen und zu erhalten. Ziel ist es, durch ganzheitlich angelegte Compliance Management Systeme, die auch den Bereich der Tax Compliance umfassen, Risiken wirksam zu mitigieren. Der nachfolgende Beitrag setzt sich damit auseinander, welche Standards für die Ausgestaltung von zukunftssicheren Compliance Management Systemen herangezogen werden können und wie sich Tax Compliance in die Unternehmenskultur integrieren lässt.
Dem Grundsatz der Unternehmenseinheit folgend haben Bund und Länder lediglich ein Unternehmen. Allerdings wäre die Abgabe einer einheitlichen Erklärung für sämtliche Tätigkeiten der diesen Gebietskörperschaften zuzurechnenden Organe mit hohen Hürden verbunden. Daher sieht § 18 Abs. 4 f UStG eine Delegationsmöglichkeit umsatzsteuerrechtlicher Rechte und Pflichten auf einzelne Organisationseinheiten vor.
Tax Compliance für die öffentliche Hand – Schnittstellen zwischen Verwaltungs- und Steuerrecht
(2022)
Vermögenswirksame Leistungen
(2022)