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In der Arbeit werden Hürden der grenzüberschreitenden Interoperabilität in der präklinischen Notfallversorgung aufgezeigt und konkrete Lösungsansätze entwickelt. Die Arbeit zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Interoperabilität zwischen den Notfallversorgungssystemen in Straßburg und Kehl zu verbessern.
Dieser Beitrag setzt den Aufsatz Investitionen in den BRICS-Staaten aus steuerlicher Sicht mit Teil II. 5. Südafrika fort. Der erste Beitrag ist in BB 2013, 1431 (Heft 24), der Beitrag zu Russland in BB 2013, 2269 (Heft 38), der Beitrag zu Indien in BB 2013, 2717 (Heft 45) und der Beitrag zu China in BB 2014, 347 (Heft 7) erschienen. Südafrika hat ein Wachstum von unter 3 %, die Regierung hat es durch hohe Lohnkosten, ein starres Arbeitsrecht und eine katastrophale Bildungspolitik versäumt, das Land für ausländische Investoren attraktiv zu machen (vgl. StZ v. 7.9.2013, 13). Der neue Präsident des Maschinenbauverbandes appelliert zwar, Afrika (konkret nennt er Kenia, Nigeria, Südafrika) nicht zu ignorieren, sieht die Länder aber noch länger als Ziele von Exporten (vgl. StZ v. 19.10.2013, 13).
Dieser Beitrag setzt den Aufsatz Investitionen in den BRICS-Staaten aus steuerlicher Sicht mit Teil II 4. China fort. Der erste Beitrag ist in BB 2012, 1431 (Heft 24), der Beitrag zu Russland in BB 2013, 2269 (Heft 38), der Beitrag zu Indien in BB 2013, 2717 (Heft 45) erschienen. China war zuletzt vermehrt in der Presse wegen gedämpfter Wachstumsaussichten (vgl. u. a. Handelsblatt v. 22.7.2013, 1 "Ende der Euphorie"), allerdings sieht Chinas Ministerpräsident Li Keqiang 7 % Wachstum als Untergrenze (StZ v. 24.7.2013, 10). Deutsche Unternehmen investieren dennoch stark direkt in China (vgl. u. a. StZ v. 13.7.2013, 11 und v. 8.8.2013, 14). Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sieht bei China Reformbemühungen dahingehend, dass versucht wird, die Abhängigkeit von Ausfuhren zu Gunsten der eigenen Binnenkonjunktur zu verringern (StZ v. 16.8.2013, 10). Inzwischen ist das 4-tägige Plenum-Treffen des 18. Zentralkomitees der Kommunistischen Partei am 12.11.2013 zu Ende gegangen, in dessen Rahmen die Reformen für die nächsten zehn Jahre geplant wurden, auch steuerliche Reformen wurden angekündigt (siehe unten II. 4. b)). Das Programm 383 eines dem Kabinett unterstellten Think-Tanks, das Premier Li Keqiang in das Plenum einbrachte, zielt darauf ab, China in eine Konsum- und Dienstleistungswirtschaft umzubauen und den Privatsektor zu stärken (vgl. Spiegel v. 11.11.2013, 106).
Der erste Beitrag zu Brasilien ist in BB 2013, Heft 24 erschienen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des ersten Beitrags lag das Ergebnis des Vermittlungsausschusses und die Zustimmung des Bundesrates zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG, in Veröffentlichungen auch "Jahressteuergesetz 2013 light" genannt) noch nicht vor. Der Bundesrat hat nunmehr am 7.6.2013 neben anderen Regelungen mit Hinblick auf hybride Finanzierungen (d. h. Qualifikation in einem Staat als Fremdkapital, im anderen als Eigenkapital) der Einführung eines Korrespondenzprinzips als Voraussetzung für die Steuerfreiheit von Dividenden im Rahmen der Körperschaftsteuer (§ 8b KStG), des einkommensteuerlichen Teileinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG) und der Abgeltungssteuer (§ 32d EStG) zugestimmt. Die Verschärfungen gelten erstmals für den Veranlagungszeitraum 2014 (bei abweichendem Wirtschaftsjahr für den Veranlagungszeitraum, in dem das Wirtschaftsjahr endet, das nach dem 31.12.2013 begonnen hat). Die Verkündung des Gesetzes ist am 29.6.2013 erfolgt (BGBl. I 2013, 1809). Zu weiteren für den Aufsatz relevanten Änderungen durch das AmtshilfeRLUmsG s. II.2.d). Der hier vorliegende Beitrag widmet sich der Thematik im Hinblick auf Russland.
Dieser Beitrag setzt den Aufsatz Investitionen in den BRICS-Staaten aus steuerlicher Sicht mit Teil II. 3. Indien fort. Der erste Beitrag zu Brasilien ist in BB 2013, Heft 24 erschienen, der Beitrag zu Russland in Heft 38. Indien erleidet einen massiven Abschwung, der sich in einer Stagnation der Industrie, Abbau von Arbeitsplätzen und hoher Inflation äußert (vgl. StZ v. 17.8.2013, 15). Das Wirtschaftswachstum betrug 2012 nur noch 5 % (vgl. StZ v. 25.7.2013, 7). Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sieht wenig Reformbemühungen (vgl. StZ v. 16.8.2013, 10), der Wechselkurs der Rupie ist unter massivem Druck (vgl. StZ v. 7.9.2013, 13).
Investitionen in Schwellenländer haben für deutsche Unternehmen eine große wirtschaftliche Bedeutung, nicht zuletzt aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten verschiedener Länder in Europa selbst. Der Beitrag soll dazu dienen, die ertragsteuerlichen Folgen der Direktinvestition in die BRICS-Staaten aufzuzeigen.
Amtshilfe und Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden auf EU- und internationaler Ebene
(2015)
Die Kapitalverkehrsfreiheit im Verhältnis zu Drittstaaten- nunmehr gefestigte EuGH- Rechtsprechung?
(2007)
Die Europäische Menschenrechtskonvention ergänzt die Grundrechtsordnung des Grundgesetzes um ein Menschenrechtsregime auf europäischer Ebene. Dadurch werden die deutschen Rechtsanwender:innen in doppelter Hinsicht grundrechtlich gebunden. Diese doppelte Grundrechtsbindung bringt Spannungen mit sich, welche insbesondere bei konfligierenden Individualrechten in mehrpoligen Grundrechtsverhältnissen sichtbar werden. Besonders deutlich wurde dieser Konflikt im Fall Caroline von Hannover gegen Deutschland. Die vorliegende Masterthesis setzt sich anhand einer qualitativen Literatur- und Urteilsanalyse mit diesen Spannungsfeldern auseinander und untersucht dabei, wie sich EMRK und deutsche Grundrechte zueinander verhalten. Damit leistet sie einen Beitrag zu der Frage, wie sich dieses Verhältnis auf den Grundrechtsschutz in Deutschland auswirkt.
Warum konnte bislang keine politische Lösung im Konflikt um das Nordirland-Protokoll gefunden werden? Mit dem vollzogenen Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU am 31. Januar 2020 entstanden viele Fragen, die allesamt einer Lösung bedurften. Besondere Herausforderungen ergaben sich aus der gewünschten „vollkommenen“ Souveränität und Unabhängigkeit des Vereinigten Königreichs von der EU, der Frage nach der zukünftigen Beziehung zwischen beiden Parteien sowie die anhaltenden Versuche der Lösungsfindung beim Nordirland-Protokoll-Konflikt. Die beteiligten Akteure handelten gemäß ihrer eigenen Präferenzen und bewirkten damit unterschiedliche Ergebnisse. Auffällig waren dabei die Rollen von Premierminister:in Theresa May und Boris Johnson sowie die von EU-Verhandlungsführer Michel Barnier.
Abkömmlinge, Anteilsbewertung, Anzeigepflicht, Bedarfsbewertung, Bilanzänderung, Bereicherungsprinzip, Berücksichtigung früherer Erwerbe (§ 14 ErbStG), Besonderer Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG), Bewertung von Wirtschaftsgütern, Bewertungsgesetz - Ergänzung: „gesonderte Feststellungen (ErbSt)“, Ehegattentestament (gegenseitige Einsetzung, § 2269 BGB), Eigene Anteile, Erbbaurecht (§§ 192 - 194 BewG), Erbe, Erbengemeinschaft, Erbfallverbindlichkeit, Erbfolge, Erbschaftsausschlagung, Erbschaftsteuer, Erbvertrag, Erbverzicht, Forderungen, Formmangel, Freie Berufe (ErbSt, Bewertung), Gesellschafterdarlehen, Gesellschafternachfolge, Gesellschafterwechsel (EStG), Grunderwerbsteuer, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, Gütergemeinschaft, Investitionsabzugsbetrag, Jahresversteuerung bei der ErbSt, Pensionsrückstellung, Pflichtteil, Realteilung, Rücklage für Ersatzbeschaffung, Rücklage für Reinvestitionen, Rückstellungen, Schenkung, Steuerpflichtiger Erwerb (Bewertung), Tarifentlastung (§ 19a ErbStG), verdeckte Einlagen, Verdeckte Gewinnausschüttungen, Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften, Verschonung des Unternehmensvermögens (ErbSt), Vor- und Nacherbschaft (§ 6 ErbStG), Wertermittlung (§ 10 ErbStG), Zugewinngemeinschaft (§ 5 ErbStG)
Kommentierung von 48 steuerrechtlichen Fachbegriffen (insgesamt rd. 450 Seiten) mit aktueller Rechtsprechung und aktuellen Anwendungshinweisen der Finanzverwaltung, Beispielen und Praxishinweisen, jährliche Aktualisierung.
Durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz, das Kern des sogenannten Wind-an-Land-Gesetzes ist, verpflichtet der Bund die Länder erstmals, einen prozentualen Anteil der Landesfläche für die Windenergie an Land auszuweisen. Die Neuregelung bedeutet einen Paradigmenwechsel gegenüber dem bisherigen Planungsrecht, das durch die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich und mögliche Ausschlusswirkung durch kommunale Konzentrationszonen gekennzeichnet war. Der weitere Ausbau der Windenergie wird nicht nur von der Flächenverfügbarkeit und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen, sondern auch anderen Faktoren wie weiteren genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen abhängen.
Einsatz von Künstlicher Intelligenz – Assistenz oder Konkurrenz in der Finanzverwaltung von morgen?
(2023)
Robert Müller und Christoph Schmidt widmen sich in ihrer Kurzstudie der Frage, ob und inwieweit die Besteuerung in Zukunft durch die Finanzverwaltung proaktiv und weitgehend interaktionslos durchgeführt werden kann. Dabei analysieren sie das gegenwärtige Besteuerungsverfahren, werten die Literatur zur digitalen Weiterentwicklung des Besteuerungsverfahrens umfassend aus und untersuchen die Vor- und Nachteile eines digitalisierten Besteuerungsverfahrens in anderen Ländern. Insbesondere dieser Blick auf ausländische Verfahren macht deutlich, dass auch in Deutschland noch ein erhebliches Potential zur Weiterentwicklung des Besteuerungsverfahrens mit Hilfe der modernen Datenverarbeitung möglich ist.
Den wesentlichen Teil ihrer Studie bilden Lösungsansätze für eine proaktive Veranlagung im Bereich der direkten Besteuerung und im Bereich der Mehrwertsteuer. Dabei werden im Bereich der direkten Besteuerung die E-Bilanz, die Arbeitnehmereinkünfte und die Alterseinkünfte in den Blick genommen. Im Bereich der Mehrwertsteuer stehen die verschiedenen Modelle in europäischen Mitgliedstaaten und die Vereinheitlichung auf europäischer Ebene im Mittelpunkt der Untersuchung.
Die Autoren zeigen auf, wie sich die Besteuerung in Zukunft weiterentwickeln könnte. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass sie nicht in den eingefahrenen Bahnen des bisherigen Besteuerungsverfahrens lediglich kleinere digitale Anpassungen diskutieren, sondern unter Berücksichtigung ausländischer Beispiele neue und kreative Ideen entwickeln, wie sich das Potential der Digitalisierung im Steuerrecht ausschöpfen lässt. Ziel ist eine weitgehend interaktionslose Besteuerung auf der Grundlage einer medienbruchfreien Ende-zu-Ende-Automation, die aber auch die Chance zu mehr und intensiverem menschlichen Kontakt bieten soll.
Vermögenswirksame Leistungen
(2023)
Themenbereich Handelsrecht
(2023)