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Als König Geysa II. (1141-1162) Deutsche als „getreue Gäste“ ins Land „jenseits der Wälder“ zum „Schutz der Krone“ gerufen hatte, begann die 850-jährige Ge-schichte der Siebenbürger Sachsen. Die Einwanderer können als die ersten euro-päischen Gastarbeiter bezeichnet werden. Jedenfalls blieben sie über die Jahrhun-derte und entwickelten eine eigene Kultur, die sie über 850 Jahre gegen zahllose Widrigkeiten bewahren konnten. Dort in der Fremde, im heutigen Siebenbürgen (zu Rumänien gehörend), vollbrachten die Siebenbürger Sachsen als „Entwick-lungshelfer“ großartige Leistungen. Sie rückten als Minderheit, gestärkt durch den christlichen Glauben, fest zusammen und entwickelten ein starkes soziales Netz-werk. Die „Saxones“ machten das Land urbar und bildeten Lebensformen aus, die ihren Wünschen entsprachen. Ihre Formen öffentlicher Verständigung, ihre ethni-sche Selbstorganisation und ihre stark werteorientierte Lebensweise lassen sich als vordemokratisch qualifizieren. Die Siebenbürger Sachsen sind Menschen, die die Freiheit liebten, diese behalten und ausbauen wollten. Siebenbürgen schottete sich als Minderheit nicht von seinem Umfeld ab, seine Kaufleute vermittelten über Jahrhunderte zwischen Okzident und Orient. Letztendlich zerstörten 45 Jahre kommunistische Herrschaft das Deutschtum in Rumänien. Obwohl die Sieben-bürger Sachsen nach Jahrhunderten in Etappen Siebenbürgen verließen, um als Deutsche unter Deutschen zu leben, sind sie nicht unsichtbar, sie bleiben als Gruppe identifizierbar. Das Zusammengehörigkeitsgefühl der Siebenbürger Sach-sen lebt in der neuen Heimat, der Bundesrepublik Deutschland als Mutterland, weiter. Um die Volksgruppe der Siebenbürger Sachsen in der Bundesrepublik Deutsch-land als Beispiel für gelungene Aussiedlerintegration darzustellen, müssen zu-nächst die informativen Aspekte beleuchtet werden: Woher kommen die Sieben-bürger Sachsen? Wer sind die Siebenbürger Sachsen? Um die Siebenbürger Sach-sen besser kennen zu lernen und ihre Beweggründe für die Emigration nach Deutschland nachzuvollziehen, ist es zwingend notwendig, deren chronologische (Entstehungs-) Geschichte zu erfassen. Dabei ist ein besonderer Schwerpunkt auf die drei großen Auswanderungswellen der Siebenbürger Sachsen in die Bundes-republik Deutschland und deren Ursachen zu legen. Denn erst wenn die Ursachen der Emigration verdeutlicht werden, kann die Aufnahmegesellschaft der Bundes-republik Deutschland das Verständnis für die Immigration der Siebenbürger Sach-sen entwickeln. Inwieweit die Aufnahmegesellschaft als Volk gewillt ist, die Sie-benbürger Sachsen in ihre Sphären aufzunehmen, verdeutlicht besonders die (Spät-) Aussiedler- sowie die Integrationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Doch Integration ist ein permanenter und wechselseitiger Prozess zwischen der Aufnahmegesellschaft und den Migranten. Deshalb stellt Integration auch an die Migranten die Anforderung, integrationswillig und integrationsaktiv zu werden, diesen Zustand beizubehalten und ständig weiterzuentwickeln. Dass die Sieben-bürger Sachsen ein hervorragendes Beispiel für gelungene Integration darstellen, muss anhand zutreffender Indikatoren der gelungenen Integration untersucht und dargestellt werden. Dazu muss zunächst die Frage geklärt werden, was denn nun eigentlich unter gelungener Integration zu verstehen ist. Durch die empirische Erhebung mittels eines voll standardisierten Fragebogens, der zur Durchführung eines Interviews vorgenommen wird, kann anhand der relevanten Indikatoren der tatsächliche Grad der Integration der Siebenbürger Sachsen in Deutschland fest-gestellt werden. Im Folgenden handelt es sich jedoch nicht um eine representative Stichprobe, da lediglich 11 Personen nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und mündlich befragt werden. Der Fragebogen wird so konzipiert, dass er nicht über-laden und damit demotivierend auf die zu interviewenden Personen wirkt. Die einzelnen Fragen werden recht einfach formuliert, damit jedermann, unabhängig vom Bildungsgrad, die Fragen leicht zu verstehen vermag. Die Intensität der In-tegration der Siebenbürger Sachsen wird durch die Korrelation der Komponente „Indikatoren gelungener Integration“ mit der Komponente „skaliertes Ergebnis jedes einzelnen Indikators durch Befragung der Siebenbürger Sachsen“ messbar gemacht. Der Soll-Zustand wird dabei mit dem Ist-Zustand in Relation gebracht und die jeweiligen Ergebnisse des mündlichen Interviews direkt an zutreffender Stelle in den Text eingebracht. Denn nur das, was messbar ist, kann auch bewertet werden.
Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung des Waffenrechtes, mit Augenmerk auf das Waffengesetz, im Laufe der letzten Jahre. Der Schwerpunkt liegt auf der neuen Erbwaffenregelung und dem Verbot des Führens von Anscheinswaffen, normiert im Zuge der Gesetzesänderung des Jahres 2008. Der Veranschaulichung beider Thematiken dient jeweils ein praxisorientierter Fall.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit Sponsoring in der öffentlichen Verwaltung am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart. Einem kurzen Überblick über Sponsoring allgemein folgt die besondere Hervorhebung des Sozialsponsoring. Die besondere Bedeutung und die Unterschiede zu den anderen Sponsoring-Bereichen werden dargestellt und anhand eines aktuellen Fallbeispiels aus Stuttgart verdeutlicht. Danach wird am Beispiel der Stadtverwaltung Stuttgart untersucht, - ob die Kommunen ihre Mitarbeiter selbst, z. B. mit Hilfe von Verwaltungsvorschriften, über den richtigen Umgang mit Sponsoring informieren müssen oder ob Sponsoring unter § 78 Abs. 4 GemO subsumiert werden kann, bzw., ob bereits eine gesetzliche Regelung besteht, - ob diese Verwaltungsvorschriften überhaupt notwendig sind und - was deren Inhalt sein sollte. Abschließend wird das schrittweise Vorgehen bei der Akquirierung und Verwendung von Sponsoring-Mitteln am Beispiel von Stuttgart ermittelt. Die Ergebnisse werden in einer allgemeinen Sponsoring-Leitlinie dargestellt, welche sowohl von den Ämtern Stuttgarts als auch von anderen öffentlichen Verwaltungen herangezogen werden kann.
Im Rahmen der Arbeit werden die Phänomene „Mobbing“ und „Stalking“ näher bestimmt, die Folgen und die Handlungsweisen hiervon aufgezeigt und die strafrechtlichen Aspekte untersucht. Desweiteren wird auf die Anspruchsgrundlage des § 1 Abs. 1 OEG eingegangen. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, beide Phänomene unter die Anspruchsgrundlage zu subsumieren und die verwaltungsrechtliche Relevanz anhand einer Umfrage unter den Versorgungsbehörden in Baden-Württemberg aufzuzeigen.
Es werden die unterschiedlichen Formen und Betroffenen häuslicher Gewalt näher betrachtet, ebenso wie Ursachen und auslösende Faktoren. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Hilfsmöglichkeiten für Opfer und Täter werden dargestellt und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit kritisch analysiert. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf die Regelungen des Opferentschädigungsgesetzes gerichtet, auch im Hinblick auf die gegebenen gesellschaftlichen Veränderungen.
Die Diplomarbeit geht nach einer kurzen Einführung in das Arbeitsrecht auf die kontroversen Interessen, Ziele und Bedürfnisse der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer ein. Daraufhin wird das daraus entstehende Spannungsfeld mit politischem Hintergrund erläutert. Schließlich beschreibt der dritte Teil ausgewählte Instrumente, die der Gesetzgeber zum Interessenausgleich statuiert hat.
Diese Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Thematik, woher die katholische Kirche ihr Recht für ein eigenes Kirchenrechtssystem nimmt und wie deren Richtlinien in das moderne Bild eines Rechtsstaats passen. Hierbei wird das kircheigene Arbeitsvertragssystem im sog. „Dritten Weg“ untersucht und analysiert, ob sich dessen Entwicklung zugunsten oder zum Nachteil der kirchlichen Arbeitnehmer auswirkt. Zuletzt wird in einer näheren Betrachtung das Einstellungsverfahren sowie die Beschäftigung und Beendigungsgründe beim Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart untersucht und die Fragestellung diskutiert, welche Vorteile der kirchliche Tendenzbetrieb von seiner besonderen Fragestellung beim Einstellungsinterview hat und wie er mit konfessionslosen und nichtkatholischen Bewerbern und Mitarbeitern umgeht.
Die Diplom-Arbeit beschäftigt sich mit der Modernisierung der Gesamtverwaltung und speziell des Jugendamts. Die Veränderungen, die das Neue Steuerungsmodell mit sich bringt sind sehr weitgreifend und überschreiten alle bisher vorhandenen Reformgedanken. Im Gegensatz zum restlichen Teil der Verwaltung kommt es im Bereich der Jugendhilfe zu speziellen Umsetzungs- und Anwendungsproblemen. Die Diplom-Arbeit zeigt schrittweise auf, aus welchen Elementen das Neue Steuerungsmodell besteht und welche speziellen Gegebenheiten in der sozialen Arbeit vorliegen und berücksichtigt werden müssen. Schwerpunktmäßig wird das Element „outputorientierte Steuerung auf der Grundlage von Produktbeschreibungen“ näher betrachtet. Es wird erörtert, ob die Einführung von Produkten und Produktbeschreibungen, die sehr wirtschaftlich orientiert sind, dem pädagogischen Ansatz in der Jugendhilfe widersprechen könnten. Fortan wurde eine beispielhafte Produktbeschreibung für den Bereich Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften erstellt. Mittels einer Umfrage sind die aktuellen Einstellungen und Bemühungen zur bevorstehenden Einführung des Neuen Steuerungsmodells aller 48 Jugendämter in Baden-Württemberg ermittelt worden. Die Erkenntnisse der Umfrage und die Ansätze des Neuen Steuerungsmodells, bzw. seine Auswirkungen im Bereich der Jugendhilfe, wurden einer kritischen Würdigung unterzogen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass das betriebswirtschaftlich orientierte Neue Steuerungsmodell nicht grundsätzlich in einer konfliktären Beziehung mit dem fachspezifischen Besonderheiten der Jugendhilfe steht und die Einführung von Produkten und Produktbeschreibungen durchaus einige Vorteile mit sich bringen kann.
Ziel dieser Arbeit ist die Erstellung eines passgenauen Fortbildungskonzeptes für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Ulm zur Umsetzung von Gender Mainstreaming. Nach einer Abhandlung der theoretischen Aspekte zu Gender Mainstreaming, insbesondere der Erläuterungen von Begrifflichkeiten, vom Implementierungsprozess Gender Mainstreaming und von Qualitätskriterien für Fortbildungskonzepte zu Gender Mainstreaming, erfolgt die Analyse der durchgeführten Mitarbeiterbefragung. Auf der Basis der aus der Mitarbeiterbefragung gewonnenen Erkenntnisse wird das angestrebte Fortbildungskonzept erstellt.
Die vorliegende Arbeit stellt zunächst die Entwicklung der Stellung der Frau in der indischen Gesellschaft dar. Weiter wird auf die staatlichen- und überstaatlichen Maßnahmen sowie schließlich auf die Maßnahmen der Nicht-Regierungsorganisationen eingegangen, die für Gleichstellung sorgen sollen. Als Beispiel für eine Nicht-Regierungsorganisation wird dabei insbesondere auf die Rolle von SIDART eingegangen.
Die Diplomarbeit gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil wird zuerst die Entstehungsgeschichte der Euthanasie dargestellt. Danach folgt die Entwicklung der Patientenverfügung von der Entstehung in den 70er Jahren in der Vereinigten Staates von Amerika bis heute. Es wird dann auf die Entwicklung in Europa und Deutschland eingegangen. Die Entwicklung in Deutschland, von den ersten Entwürfen, über die Diskussionen in Politik, Literatur und Medien bis hin zum Erlass der entsprechenden Gesetzlichen Regelung – dem dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts. Der Zweite Teil beschäftigt sich konkret und intensiv mit dem Gesetz. Dazu wird erst ein Ausgangsfall dargestellt und anhand diesem Fall in einer Vorbemerkung die rechlichen Aspekte der Patientenverfügung allgemein erläutert. Dazu gehören die Relevanz der Krankheit des Erstellers, die Grundlage des Verfahrens, die Problematik der Einwilligung und die Rechtsnatur der Patientenverfügung, die Auslegung, der Adressat und die Bindungswirkung einer Patientenverfügung, Nichtigkeitsgründe, Konsens zwischen Arzt und Betreuer oder Bevollmächtiger und die Widerrufsproblematik wird kurz angerissen. Danach wird nunmehr gesetzlich normierte Prüfungsverfahren wird veranschaulicht. Dazu werden vier Alternativen, die den Ausgangsfall weiterführen dargestellt. In der ersten Alternative wird das Prüfungsverfahren ausführlich dargestellt. Zunächst wird die Legaldefinition in Tatbestandsmerkmale zerlegt. Die ersten drei Merkmale, Einwilligungsfähigkeit, Volljährigkeit und Schriftlichkeit, werden gutacherlich Dargestellt und Geprüft. Danach wird auf die Bestimmtheit – unter Einbeziehung der Ansichten, die in der Literatur, vertreten werden – eingegangen. Bei dem letzten Merkmal, das Einwilligen oder Untersagen, wird das Selbstbestimmungsrecht anhand der Grundrechtlichen Aspekte hergeleitet. Danach erfolgt die Darstellung der Sterbehilfe-Problematik, die Grundsätze der ärztlichen Behandlung, die Einwilligung und das Untersagen bei der Patientenverfügung und die Grundzüge des Arzt-Patienten-Verhältnisses in Deutschland. Nach dieser Prüfung der Legaldefiniton erfolgt die weitergehende Prüfung des Bevollmächtigten, ob die Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation passt („Aktualitätsprüfung“). Das Ergebnis der Alternative, mit Berücksichtigung der Rechtsfolge, wird zum Schluss zusammengefasst. Schwerpunkt der Alternativen ist jedoch die Prüfung des Inhalts der Patientenverfügung. Dieser ist, bei gleich bleibender Situation, immer anders. Deshalb liegt der Schwerpunkt der Prüfung der letzten drei Fälle auf diesem Tatbestandsmerkmal. Die Anderen werden nur sehr kurz dargestellt, da sich zum Ausgangsfall und der ersten Alternative nichts geändert hat. Eine nochmalige ausführliche Prüfung wäre monoton und einschläfernd. Es wird untersucht, wie der Inhalt und die tatsächliche Situation sein müssen, damit die Patientenverfügung anerkannt wird. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage, wie bestimmt der Inhalt einer Patientenverfügung sein muss. Im letzten Kapitel erfolgt eine Zusammenfassung der Arbeit, mit einem kleinen Ausblick auf die Entwicklung, die in den nächsten Jahren stattfinden muss.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Folgen und Herausforderungen des demografischen Wandels, speziell in der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall. Dabei wird zuerst die jeweilige Situation der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Baden-Württemberg und die allgemeine Situation in den Kommunen erläutert. Es schließen sich dann Auswirkungen und Problemfelder an, die insbesondere auf die Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall zukommen werden. Anschließend wird durch ein exemplarisches Beispiel aus der Praxis gezeigt, welche Möglichkeiten für eine Kommune bestehen können. Dann wird eine Strategie für die Kommunen vorgestellt, die dabei helfen soll, wie die notwendigen Veränderungsprozesse des demografischen Wandels gestaltet werden können.
Die Arbeit geht nach einer kurzen Vorstellung der Stadt Leutkirch im Allgäu und der Definition des Begriffs „Vandalismus“ zuerst auf die verschiedenen Erscheinungsformen und deren strafrechtliche Würdigung ein. Anschließend wird die Situation im Speziellen auf Leutkirch bezogen untersucht, um nachfolgend verschiedenste Lösungsansätze aufzuzeigen und zu bewerten.
Nach einer kurzen Begriffsbestimmung von Führung und Führungskraft, erfolgt eine Darstellung der aktuellen Beschäftigungssituation von Frauen in der öffentlichen Verwaltung und deren Unterrepräsentanz in Führungspositionen. Es werden mögliche Aufstiegsbarrieren aufgeführt, die in einer Umfrage an der Hochschule auf ihre praktische Relevanz geprüft wurden. Abschließend werden Ansätze zur Vermeidung von Aufstiegsbarrieren aufgezeigt.
Diese Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine ein Mittel ist, um das Staatsziel Tierschutz praktisch durchzusetzen. Dabei soll geklärt werden, was Inhalt des Staatszieles Tierschutz ist und was Verbandsklagen überhaupt sind. Inhalt ist auch der Gesetzesantrag von Schleswig-Holstein sowie das Bremer Gesetz über ein Verbandsklagerecht. Hauptschwerpunkt der Arbeit ist die Argumentation um das Verbandsklagerecht. Dabei wird Bezug auf die Aussagen von Skeptikern und Befürwortern der Verbandsklage genommen, sowie teilweise auf die Erfahrungen mit der Natur-schutzverbandsklage.
Die Diplomarbeit beschäftigt sich mit den Möglichkeiten, die sich für Kommunen bei der Gliederung ihres Haushalts nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht ergeben. Sie enthält eine Handlungsempfehlung für die Haushaltsgliederung der Stadt Süßen. Diese Empfehlung basiert auf den Erfahrungen der Städte und Gemeinden aus Baden-Württemberg, die bisher auf die kommunale Doppik umgestellt haben.
Diese Diplomarbeit hat drei Hauptziele. Erstens einen Überblick über die Dienstleistungsrichtlinie als supranationales Recht zu geben. Zweitens die Dienstleistungsrichtlinie in Umsetzung mit der Friedhofsordnung der Stadt Neckarsulm zu analysieren und drittens den Regiebetrieb im Friedhofs- und Bestattungswesen im Unterschied zum Eigenbetrieb zu beleuchten.