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Basierend auf dem von der Agentur mehrwert entwickelten Fortbildungskonzept „Blickwechsel“, ist das Ziel dieser Arbeit die Konzeption eines entsprechenden Programms zur Förderung sozialer und personaler Kompetenzen für Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung. Der Fokus liegt exemplarisch auf dem Bürgermeister, da dieser als Führungskraft eine besonders zentrale und interessante Position in einer Stadtverwaltung hat. Zudem wird für das neu generierte Fortbildungsprogramm eine Handlungsempfehlung für dessen Einführung erarbeitet.
Das kulturpolitische Instrument Kulturentwicklungsplanung wird eingesetzt, um die Kultur in Kommunen und sogar auf Länderebene zielgerichtet zu fördern. Im theoretischen Teil dieser Arbeit wird das Instrument Kulturentwicklungsplanung vor dem Hintergrund der kommunalen Kulturverwaltung und ihrer aktuellen Problemstellungen dargestellt. Da das Augenmerk dieser Arbeit besonders auf dem Erstellungsprozess liegt, werden Kriterien für eine erfolgreiche Kulturentwicklungsplanung aufgestellt. Da es für Kulturentwicklungsplanung keine gesetzlichen Vorgaben oder Richtlinien gibt, haben sich zahlreiche unterschiedliche Ausprägungen entwickelt. Exemplarisch wird in dieser Arbeit der Erstellungsprozess der Tübinger Kulturkonzeption vor dem Hintergrund der Tübinger Kulturverwaltung und ihrer aktuellen Problemstellungen beschrieben und hinsichtlich der aufgestellten Kriterien bewertet.
Diese Arbeit zeigt die aktuellen und zukünftigen Rahmenbedingungen des öffentlichen Dienstes und die damit verbundenen Anforderungen an Führungskräfte auf. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und eine optimale Personalauswahl bei der Besetzung neuer Stellen zu erreichen, müssen einige "Erfolgsfaktoren" berücksichtigt werden. Diese Bachelorthesis beinhaltet eine Interkommunale Umfrage zur bisherigen Berücksichtigung der Erfolgsfaktoren und daraus abgeleitet Empfehlungen für Kommunen, die ihre Personalauswahl optimieren möchten.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Problemen, die sich für kreisangehörige Gemeinden aus dem steigenden Anteil älterer und hochbetagter Menschen, als eine Folge der Demografischen Entwicklung, ergeben können. Die Problematik wird anhand des Beispiels der Gemeinde Plüderhausen dargestellt. Als Lösungsvorschlag wird ein Seniorenkonzept erstellt, welches helfen soll die Gemeinde seniorenfreundlich und barrierefrei zu gestalten.
Angesichts des Demographischen Wandels wird die Führung älterer Mitarbeiter durch junge Führungskräfte zu einem aktuellen Thema der Verwaltung in Baden-Württemberg werden. Auf wissenschaftlicher Ebene gibt es noch keine fundierten Erkenntnisse darüber, welchen konkreten Anforderungen die jungen Vorgesetzten in dieser Situation gerecht werden müssen. Mit der vorliegenden Arbeit wurde eine Pilotstudie durchgeführt. Ziel dieser Studie war es zu klären, ob es besondere Anforderungen an junge Führungskräfte beim Führen älterer MA gibt und, falls ja, welche dies sind. Der Schwerpunkt der Arbeit lag in der Durchführung einer Erhebung auf Basis der Critical Incident Technique nach Flanagan. Für diese Erhebung wurden in zwei Teilerhebungen sechs Führungskräfte und zwei langjährige Personalleiter interviewt.
Die vorliegende Bachelorarbeit erläutert die neue Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) praxisnah am Beispiel der Universitätsstadt Tübingen. Zunächst wird das deutsche Arbeitsschutzsystem mit seinen rechtlichen Grundlagen dargelegt. Im Folgenden wird dann auf die DGUV Vorschrift 2 und ihre drei Betreuungsmodelle eingegangen. In diesem Rahmen wird auch die Durchführung einer systematischen Gefährdungsbeurteilung aufgezeigt.
Die vorliegende Arbeit setzt mit der Fragestellung auseinander, welchen Heraus-forderungen die kommunale öffentliche Hand gegenübertreten muss und wie es gelingen kann, das Gemeinwesen einer Stadt in der Zukunft erfolgreich und nachhaltig zu gestalten. Dazu wird die Bedeutung von Bürgerbeteiligung für eine nachhaltige Stadtentwicklung untersucht und am Beispiel der Stadt Ludwigsburg verdeutlicht.
Für die Inanspruchnahme von kommunalen Betreuungseinrichtungen werden in Baden-Württemberg unterschiedliche Elternbeiträge erhoben. Die vorliegende Arbeit erläutert die maßgeblichen Gesetzesgrundlagen und stellt die ver-schiedenen Erhebungsformen vor. Die anstehenden Veränderungen bei der Kleinkindbetreuung der unter 3-Jährigen werden ebenfalls aufgezeigt. Den Regelkindergarten besuchen Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren. Für diesen wichtigen Betreuungszeitraum werden die örtlichen Besonderheiten bei den Stadtkreisen und den Großen Kreisstädten dargestellt. Die Ausführungen belegen, dass abweichende Elternbeiträge zu unterschiedlichen Lebens-bedingungen führen können. Des Weiteren werden verfassungsrechtliche Bedenken im Bezug auf die Gleichbehandlung aller Familien thematisiert. Gegenwärtig bestehen zahlreiche Möglichkeiten, die Elternbeiträge für ein-kommensschwächere Familien zu reduzieren. Außerdem werden denkbare Lösungsansätze für eine Angleichung der kommunalen Gebührensätze erörtert. Frühkindliche Erziehung in Tageseinrichtungen muss für alle Familien finanzierbar sein. Dieser weit verbreitete Leitsatz wird mit dieser Bachelorthesis bekräftigt. Allerdings verdeutlicht die Ausarbeitung, dass für eine Angleichung der kommunalen Gebührensätze intensive Verhandlungen erforderlich sind.